old shatterhand Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 ich wünsche mir sehnlichst,daß unsere Justiz bei RR+PS ähnlich konsequent urteilt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rotjacke22 Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 @bertl80:Der PB-Zuspruch galt dem Masseverwalter. Soll heißen: Die EUR 800.000,-- fließen nachträglich in die Konkursmasse und führen so zu einer höheren Quote.Strum sieht davon keinen Cent... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rote ag Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Heute Nacht werden wohl einige frühere rote Funktionäre schlecht schlafen! Sehr schön, albträume sollts haben!!!!!!!!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ras Tschubai Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Das ist eine schöne Vorgabe, hätte nicht mit dieser Höhe gerechnet. Da wird bei einigen - die erst an die Reihe kommen - der Blutdruck in lichte Höhen steigen. Spannend wirds, ob dann mit gleichem Maß gemessen wird, oder ob die Beziehungen was ausrichten können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PrinzEugen Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Ein richtiges Urteil, 3 Jahre wird er absitzen müssen, das is auch ein Zeitl....Allerdings alles nur ein Vorspiel gegen die Delinquenten, die bald auf seinem Stuhl im Straflandesgericht sitzen werden....Da kanns unter 10 Jahren nix geben... Was mich anzipft ist der ORF-Trottel der jetzt schon zum hundersten Mal gsagt hat (und gleich in da ZIB a sicher sagen wird), dass Ermittlungen gegen den GAK geführt werden Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
deportivorojo Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Die Strafe ist deftig, auch wenn sie nach Berufung reduziert würde. Vor allem auch die Zahlung. Noch ca. 2 Mio. dazu für den Schilcher und auch einiges für jeden Vorstand. Die 800.000,-- für Sturm gehen wirklich nachträglich in die Masse und somit an die Ex-Gläubiger? Ist natürlich gerechter, als dass die Pest auch noch Geld bekommt dafür dass sie keine Steuern gezahlt hat. Auch wenn das Gleiche für uns gilt - so ist es schon in Ordnung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zetaishogun Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Kann in einem Berufungsverfahren das Strafmaß eines Urteils erhöht werden oder nur reduziert bzw. bestätigt werden? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sharky Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Soweit ich bescheid weis, kanns auch erhöht werden ! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bam_Margera Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Falscher Thread... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PrinzEugen Geschrieben 17. Februar 2012 Teilen Geschrieben 17. Februar 2012 Kann auch erhöht werden weil die StA auch berufen wird Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
georgrot Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 http://steiermark.orf.at/news/stories/2521720/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sharky Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 http://steiermark.orf.at/news/stories/2521827/ Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast redsteve Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 Ich finde die Urteile in Ordnung, obwohl etwas hoch sind sie schon und vl unverhältnismässig zu anderen Delikten. Woran ich mich aber gerne erinnere, ist, dass es damals ein Vorstandsmitglied bei Sturm gegeben hat, der hat sicher 2 Jahre lang gegen die Vorgehensweisen von Kartnig geschimpft, hat keine Akteneinsicht bekommen uswusw, und dann hat er irgendwann sein Amt zurückgelegt, weil ihm das alles nicht mehr geheuer war.Ich denke nicht dass er jetzt auf der Anklagebank gesessen ist (weiss das jemand?), und dementsprechend hätte jeder andere auch handeln können. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hawaii Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 redsteveDu meinst Mag. Erich Fuchs?http://www.fuchs-erich.at/Scans/in_Web/Sturm_muss_wichtiger_sein_als_einzelne_Personen.pdf Laut Wirtschaftsblatt war er als Zeuge vorgeladen:http://www.wirtschaftsblatt.at/home/oesterreich/unternehmen/steiermark/kartnig-prozess-sturm-ab-2003-in-schieflage-470656/index.do Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
GAK-RR Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 Dort wurde der Staat um über 100 Millionen Schilling betrogen !!!! Was ist da an dem Urteil eigentlich zu hoch ????Normalerweise müssten alle Vermögenswerte die in diesem Zeitfenster an Verwandte übertragen wurden rückwirkend gepfändet werden können.....aber da sind unsere Gesetze nach wie vor zu zahnlos. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PrinzEugen Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 Weiß auch net was da zu hoch is.....Sehr hoher Schaden, einschlägig vorbestraft (ob das schon getilgt war weiß ich jetzt net) und trotzdem nur in da Mitte des Strafrahmens Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast redsteve Geschrieben 20. Februar 2012 Teilen Geschrieben 20. Februar 2012 unverhältnismässig zu anderen delikten. dann sind strafen dafür eben zu tief. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zetaishogun Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 5 Jahre + Geldstrafe sind für Wirtschaftsverbrechen durchaus angemessen.Für Kinderschändung,Mord und ähnliches gehören die Strafen angehoben,aber das wissen wir eh alle. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Stehgeiger Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 Für Kinderschändung,Mord und ähnliches gehören die Strafen angehoben,aber das wissen wir eh alle. Na dann ist ja gut, wenn wir das eh alle wissen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stipe Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 Für Kinderschändung,Mord und ähnliches gehören die Strafen angehoben,aber das wissen wir eh alle. Was willst bei lebenslänglich für Mord noch anheben...? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PrinzEugen Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 Für Kinderschändung,Mord und ähnliches gehören die Strafen angehoben,aber das wissen wir eh alle. Was willst bei lebenslänglich für Mord noch anheben...? Es gibt in Österreich kein "lebenslänglich", nicht einmal annähernd...Das wird er denk ich meinen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zetaishogun Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 Genau,gibt kein echtes Lebenslänglich.. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Stehgeiger Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 Eine politische Diskussion mit der "Keine-Politik-[wenn es mir nicht passt]-Fraktion" werde ich hier nicht führen. Ich will mir nur nicht von einem (gefühlt) 17jährigen erklären lassen müssen, was wir "eh alle wissen". Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Reisinho Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 ...außerdem gibts lebenslange Freiheitsstrafen in Österreich Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rotjacke22 Geschrieben 21. Februar 2012 Teilen Geschrieben 21. Februar 2012 Man muss das Kartnig-Urteil schon ein wenig differenzierter betrachten:-) Die 2 Jahre Haft + Geldstrafe für das Finanzvergehen sind absolut gerechtfertigt und definitiv nicht überhöht. Die Chancen der Strafberufung sind in diesem Fall gering.-) Die drei Jahre Haft für die Delikte nach dem StGB sind heftig, weil hier in vielen Teilen ein Freispruch erfolgte, es beim übrig gebliebenen Betrugsfaktum beim Versuch blieb und der Schaden auch nicht wirklich hoch ist (50.000 EUR ist die Deliktsgrenze). Hier wird die Strafberufung aVn Erfolg haben und die Strafe wohl um einiges reduziert werden... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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