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Medien-Thread: Zeitungsartikel, Homepageberichte etc.


zirbengeist-1902

Empfohlene Beiträge

Ein richtiges Urteil, 3 Jahre wird er absitzen müssen, das is auch ein Zeitl....Allerdings alles nur ein Vorspiel gegen die Delinquenten, die bald auf seinem Stuhl im Straflandesgericht sitzen werden....Da kanns unter 10 Jahren nix geben...

 

Was mich anzipft ist der ORF-Trottel der jetzt schon zum hundersten Mal gsagt hat (und gleich in da ZIB a sicher sagen wird), dass Ermittlungen gegen den GAK geführt werden

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Die Strafe ist deftig, auch wenn sie nach Berufung reduziert würde. Vor allem auch die Zahlung. Noch ca. 2 Mio. dazu für den Schilcher und auch einiges für jeden Vorstand.

 

Die 800.000,-- für Sturm gehen wirklich nachträglich in die Masse und somit an die Ex-Gläubiger? Ist natürlich gerechter, als dass die Pest auch noch Geld bekommt dafür dass sie keine Steuern gezahlt hat. Auch wenn das Gleiche für uns gilt - so ist es schon in Ordnung.

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Ich finde die Urteile in Ordnung, obwohl etwas hoch sind sie schon und vl unverhältnismässig zu anderen Delikten.

 

Woran ich mich aber gerne erinnere, ist, dass es damals ein Vorstandsmitglied bei Sturm gegeben hat, der hat sicher 2 Jahre lang gegen die Vorgehensweisen von Kartnig geschimpft, hat keine Akteneinsicht bekommen uswusw, und dann hat er irgendwann sein Amt zurückgelegt, weil ihm das alles nicht mehr geheuer war.

Ich denke nicht dass er jetzt auf der Anklagebank gesessen ist (weiss das jemand?), und dementsprechend hätte jeder andere auch handeln können.

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Dort wurde der Staat um über 100 Millionen Schilling betrogen !!!! Was ist da an dem Urteil eigentlich zu hoch ????

Normalerweise müssten alle Vermögenswerte die in diesem Zeitfenster an Verwandte übertragen wurden rückwirkend gepfändet werden können.....aber da sind unsere Gesetze nach wie vor zu zahnlos.

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Man muss das Kartnig-Urteil schon ein wenig differenzierter betrachten:

-) Die 2 Jahre Haft + Geldstrafe für das Finanzvergehen sind absolut gerechtfertigt und definitiv nicht überhöht. Die Chancen der Strafberufung sind in diesem Fall gering.

-) Die drei Jahre Haft für die Delikte nach dem StGB sind heftig, weil hier in vielen Teilen ein Freispruch erfolgte, es beim übrig gebliebenen Betrugsfaktum beim Versuch blieb und der Schaden auch nicht wirklich hoch ist (50.000 EUR ist die Deliktsgrenze). Hier wird die Strafberufung aVn Erfolg haben und die Strafe wohl um einiges reduziert werden...

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