Zum Inhalt springen

Betrugsversuch von Hartberg


Hawaii

Empfohlene Beiträge

@gak68

u wenn sie dann noch das mit hartberg zugeben.oder vl kommt auch was raus, vl geht dann was für uns

 

Dann geht amal fix die Mutter aller Schadenersatzklagen... und jemand ins Gefängnis!

 

Wenn da was rauskommt kann der betroffenen Verein mit dem Urteil volley in die Konkursabteilung am LGZ rennen. Vorschuß für die Verfahrenskosten nicht vergessen und vorher alle Schulden bei der GKK zahlen, sonst haftest für Teile davon persönlich.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Antworten 1,3Tsd
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Top-Benutzer in diesem Thema

(1) Wer einem Offiziellen des ÖFB, eines Verbandes oder eines Vereines, einem Spieloffiziellen oder einem Spieler einen unrechtmäßigen Vorteil für ihn oder für eine Drittperson anbietet, verspricht oder gewährt, damit der Bestochene das Regelwerk verletzt, wird mit folgenden Sanktionen bestraft:

a) Sperre von 8 bis 72 Pflichtspielen;

B) Funktionssperre für 6 Monate bis zu 3 Jahren;

c) Geldstrafe von € 500,-- bis € 15.000,--;

d) Wettbewerbsausschluss;

e) Abzug von Punkten;

f) Zwangsabstieg;

g) Stadionverbot;

h) Ausschluss aus dem Verband.

(2) Wer einen unrechtmäßigen Vorteil für sich oder eine dritte Person erbittet, annimmt, versprechen oder gewähren lässt, wird auf die gleiche Weise bestraft.

 

das ist der § 113 Bestechung des ÖFB

 

Gilt das auch beim SFVB?? :?

 

Ja natürlich. Das sind ja die Gesetze des ÖFB und nicht die Statuten der Bundesliga.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gak68

das ist der § 113 Bestechung des ÖFB

Ich will es nicht unbedingt schreiben, aber der §113 ist erst ab dem 1.07.2009 gültig, denn letzter Satz lautet "§ 138 Beschluss und Inkrafttreten: Diese Bestimmungen treten mit 1.7.2009 in Kraft."

 

Auf diese Statuten wurde auf der inoffiziellen HP hingewiesen, diese Statuten entfalten aber noch keine Rechtsgültigkeit.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gak68
das ist der § 113 Bestechung des ÖFB

Ich will es nicht unbedingt schreiben, aber der §113 ist erst ab dem 1.07.2009 gültig, denn letzter Satz lautet "§ 138 Beschluss und Inkrafttreten: Diese Bestimmungen treten mit 1.7.2009 in Kraft."

 

Auf diese Statuten wurde auf der inoffiziellen HP hingewiesen, diese Statuten entfalten aber noch keine Rechtsgültigkeit.

 

wurde vorher die Bestechung nicht bestraft ??? (kann ich mir beim besten willen nicht vorstellen)

Ich hab das leider nicht gelesen, da ich nicht wusste dass der öfb neue gesetze verfasst hat.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was gibt es neues in dieser Causa. Es wird so ruhig....

 

DAS werden wir jetzt gerade DIR auf die Nase binden. :lol::lol:

Ich hoffe du weißt dass die StA in einem laufenden Verfahren keine Info´s weiter gibt. Lassen wir die Herrschaften einfach nur arbeiten, unsere Spieler trainieren und wir freuen uns einstweilen auf das erste Heimspiel gegen Allerheiligen .

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was gibt es neues in dieser Causa. Es wird so ruhig....

Frage doch den Staatsanwalt …

 

Den gleichen der den Roth einsperren hätte sollen?

Oder den Egi?. Oder welchen meinst?.

Den Roth wird er schon noch erwischen. Wenn er mit dem Kartnig fertig ist.

 

Der Egi war wohl ein zu kleiner Fisch...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was gibt es neues in dieser Causa. Es wird so ruhig....

Frage doch den Staatsanwalt …

 

Den gleichen der den Roth einsperren hätte sollen?

Oder den Egi?. Oder welchen meinst?.

 

den STA der die strum vorstände einkassieren wird :lol:

Ist ja egal - der Hannes hat den Vortritt. Gelle SteirAIR? Dies weisst eh, so verstellen kannst dich nicht. Gib Deine Statemants in passenderen Foren ab, dort bekommst vielleicht Applaus.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das traurige wird sein das keiner von denen drankommt.

Weder der rote nocht der schwarze.....

 

Du meinst sicher: weder rote noch türkise... :D:D:D

 

Geom38 am 30.06.2009, 15:28 / Kleine Zeitung

 

...dafür die Auswärtsdressen eine einzige Geschmacksverwirrung, eigentlich nur peinlich.

 

Peinlich? Geschmacksverwirrung? No na net. :D

 

Sorry, völlig off topic.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das traurige wird sein das keiner von denen drankommt.

Weder der rote nocht der schwarze.....

Schau ma mal.

Herr Kleiner musste erst das Bawag- dann das Herbersteingutachten fertigmachen.

Das Kartniggutachten ist auch schon fertig (dauert halt bei über 700 Seiten), aber er wird vor Gericht stehn.

Und es wir auch ein GAK- Gutachten geben .....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast
Dieses Thema wurde nun für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...