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Bitte um Zusammenfassung!


Hawaii

Empfohlene Beiträge

Hi Rotjacken!

 

Sorry, aber als Aussenstehender blickt man bei diesem Chaos nicht mehr durch...

Wie stehts jetzt um den GAK?

Investorengruppe - Fischl - Fink - Roth usw. usf.

 

Wie siehts aus, wird es den GAK weiterhin geben - Fusion - 1. Klasse :?::?::?:

 

Mir ist klar, dass man das wahrscheinlich nicht 100%ig sagen kann, aber wie seht ihr jetzt die Zukunft?

 

Danke!

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Ich fürchte es wird zu einer bloßen Verlängerung des status quo kommen.

Heute wird die benötigte Summe für den Ausgleich feststehen, und ob die Gläubiger prinzipiell einem Ausgleich zustimmen würden.

Dann muss der antrag auf Zwangsausgleich kommen.

Dieser wird vom Vorstand nur dann eingebracht, wenn das Geld tatsächlich udn nachweislich bereit steht.

 

Da der scheint´ s für manche wichtige Rücktritt des aktuellen Vorstands nur im Zuge einer aoGV geschehen wird udn keine solche anbereaumt ist sehe ich hier terminlich Probleme.

Das wichtigste ist, dass das Geld da ist, alles andere ergibt sich. wichtig ist, das letzte Wort solen die Mitglieder haben.

Für uns vor Ort. Peter Schroll, Matthias Strampfer udn wahrscheinlich auch Harald Fischl.

 

mig - dabei seit 1974

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Was zumindest so weit fix ist: Um 12 ist Sitzung vor dem Konkursrichter, am Abend steht laut "Grazer Woche" fest, wer das Geld für den Ausgleich auf den Tisch legt. Kursierende Namen sind neben RR und StSt Hans Christof, Teddy Jöbstl sowie Franz Glanz, bestätigt ist noch nichts worden. Nicht in Konkurs scheint die Betriebs GsmbH geschickt zu werden, da die BKS dem GAK "entgegen kommt", was auch immer das heissen mag (Zitat Egi "Kleine Zeitung" von heute). Die Investoren wollen zwischen 2,5 und 3,2 Mio. auf den Tisch legen, um den ZA zu finanzieren.

 

Hab ich soweit alles richtig verstanden?

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naja egi denkt das 2,5 - 3,2 millionen benötigt werden

angeblich liegt die schmerzgrenze für die investoren bei 3,2 Millionen euro

 

Egi denkt nicht!

Immer wenn Egi einen Pfurz von sich gibt, ist alles in Aufregung. Warten wir doch einmal den heutigen Tag ab, dann wissen wir ja woran wir wirklich sind.

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@mig

Für einen Rücktritt des gesamten Vorstandes (oder doch Verwaltungsrates?) benötigt man unter Umständen keine Generalversammlung.

Hat der GAK seine Statuten bis 30. Juni 2006 nicht an das Vereinsgesetz 2001 angepasst, könnte sowieso jederzeit die Auflösung durch die zuständige Behörde erfolgen.

 

Wenn es keine Funktionäre mehr gibt, kann auch keine GV (ao. GV)ausgeschrieben werden.

 

Für die Gründung eines neuen Vereines (der meiner Meinung unmöglich GAK 1902 heissen kann, da Namensverwechslungsgefahr mit GAK besteht) sind auch nicht 400 Unterschriften nortwendig. 2 Personen reichen aus.

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Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wir haben den anonymen Investoren ( "Hallo ich heiße Rudi und bin ein anonymer Investor!" Alle: "Hallo Rudi!") als Vorstand via Anwalt schriftlich bestätigt zurück zu treten, jedoch nur im Zuge einer GV - das hat jetzt nichts mit Statuten zu tun.

 

mig - dabei seit 1974

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@mig

Zitat:

Wir haben den anonymen Investoren als Vorstand via Anwalt schriftlich bestätigt zurück zu treten, jedoch nur im Zuge einer GV - das hat jetzt nichts mit Statuten zu tun.

 

Was wurde da noch bestätigt, außer dem Rücktritt?

Und vor allem wer ist Wir?

 

Trotzdem könnte durchaus ein Konnex zum Vereinsgesetz bestehen:

Nämlich der, dass die GV (Mitglieder) von so einem Abkommen eigentlich durch das Leitungsorgan zu informieren ist (ist zumeist im §20 der Statuten geregelt).

 

Aber ich unterlasse ab jetzt die Diskussionsbeiträge zu den Statuten.

Vielleicht sollte man aber bei einer Neugründung bzw. neuen Führung des GAK etwas mehr Wert auf statutengemäße Vereinsführung legen.

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@mig

Zitat:

Wir haben den anonymen Investoren als Vorstand via Anwalt schriftlich bestätigt zurück zu treten, jedoch nur im Zuge einer GV - das hat jetzt nichts mit Statuten zu tun.

 

Und vor allem wer ist Wir?

 

wer nicht fragt bleibt dumm....allerdings wundere ich mich immer wieder, warum du auch bei dingen nachfragst, die schon dastehen?

 

gibts da etwa verständnisprobleme bei sätzen, die mehr als subjekt, prädikat und objekt enthalten?

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Die Frage hat schon ihre Berechtigung:

 

Diese Erklärung wurde von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben:

Fischl, Gaisbacher, Schroll

 

Fehlt da nicht einer? Ach ja! Der Herr "Investorensprecher"! Der fordert absurder Weise den Rücktritt des Vorstands dem er selbst angehört und meint gleichzeitig daß sein Verbleib "der Wunsch der Politik" ist.

 

Im Ernst! Das hat er gesagt!

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Die Frage hat schon ihre Berechtigung:

 

Diese Erklärung wurde von allen Vorstandsmitgliedern unterschrieben:

Fischl, Gaisbacher, Schroll

 

Fehlt da nicht einer? Ach ja! Der Herr "Investorensprecher"! Der fordert absurder Weise den Rücktritt des Vorstands dem er selbst angehört und meint gleichzeitig daß sein Verbleib "der Wunsch der Politik" ist.

 

Im Ernst! Das hat er gesagt!

 

Dabei sind hoch wirksame Psychopharmaka heutzutage gar nicht mehr so schwer zu bekommen. Traurig, traurig.

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@mig

Zitat:

Wir haben den anonymen Investoren als Vorstand via Anwalt schriftlich bestätigt zurück zu treten, jedoch nur im Zuge einer GV - das hat jetzt nichts mit Statuten zu tun.

 

Und vor allem wer ist Wir?

 

wer nicht fragt bleibt dumm....allerdings wundere ich mich immer wieder, warum du auch bei dingen nachfragst, die schon dastehen?

 

gibts da etwa verständnisprobleme bei sätzen, die mehr als subjekt, prädikat und objekt enthalten?

 

Vielleicht weiß er nicht wer mig ist?

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jetz lassts den hawaii in ruh - der will nämlich wirklich HELFEN. und er hat ja recht, dass ma sich ans statut halten soll!

 

@hawaii (aus einem andern thread, aba hier passt auch gut):

denke sehrwohl, dass die jetzige führung sogar FROH wäre, wenn zusätzlich jemand (auch im hintergrund) zur verfügung stehen würde für GENAU DIESE fragen.

da ist in den letzten jahren das recht der mitglieder mit füßen getreten worden (wenn überhaupt), und das soll in zukunft jedenfalls vermieden werden.

 

allein der passus aus dem vorletzten statut (danke, herr ratth): "ein wahlvorschlag kann nur von 50% ALLER mitglieder bzw. 75% des präsidiums eingebracht werden". das ist also praktisch unmöglich, was zu ändern, wenns die herrn net wollen.

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@HerrKlaus

Danke für die Verteidigung!!

 

@mig, ras tschubai

 

1) sorry, aber ich habe einen Beitrag von mig (in dem genau das mit dem Rücktritt aller, angesprochen wird, überlesen.

2) ich habe bis vor wenigen Minuten auch nicht 100% gewußt wer "mig" ist. Auch dafür sorry

 

Trotzdem hätte ich auch gerne gewußt, ob "wir" tatsächlich alle Personen des Vorstandes (Verwaltungsrates?) sind, die ihr Bekenntnis schriftlich abgegeben haben. Und ich hätte auch gerne gewußt, ob es hier Auschließungsklauseln gibt.

 

Zitat:

allein der passus aus dem vorletzten statut (danke, herr ratth): "ein wahlvorschlag kann nur von 50% ALLER mitglieder bzw. 75% des präsidiums eingebracht werden". das ist also praktisch unmöglich, was zu ändern, wenns die herrn net wollen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das so etwas in dieser Form und in diesen Zahlen in Statuten stehen kann.

Da dürfte meines Erachtens eine Vermischung einiger Dinge erfolgt sein:

50%: Üblicherweise die Zahl, die die Beschlussfähigkeit des Vorstandes erlaubt.

75%: ist üblicherweise der notwendige Limes, um qualifizierte Änderungen der Statuten zu erreichen (aber auch Erhöhung des Mitgliedbeitrages etc). ABER, 75% aller Stimmberechtigten.

 

Das diese Norm für Wahlvorschläge in Statuten steht, könnte sein, glaube ich aber nicht.

 

Ich kenne leider die offiziellen (so wie sie bei der Vereinsbehörde aufliegen) Statuten nicht, kann sie jemand ins Netz stellen.

Der Auszug aus den Statuten http://gak.net/verein/statuten2007/seite7.pdf ist nicht ganz komplett und gibt über den Wahlmodus keinerlei Auskunft. Interessant für mich iist der §10 Verwaltungsrat. Der 10er ist sicherlich gut gemeint und gut formuliert. Aber er sagt nichts über die Kompetenz des Verwaltungsrates aus. Weder über die Rechte noch über die Pflichten.

 

Laut Vereinsgesetz müssen die Statuten öffentlich zugänglich sein. D.h. sie sollten auf Verlangen seitens des Vorstandes ausgehändigt werden.

Man kann sie auch bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bekommen. Ist in diesem Fall Bundespol.direktion Graz/Paulustor.

 

Und abschließen seien mir auch einige Worte über mich selbst erlaubt.

Ich gehöre weder der Fischl-Fraktion noch der Roth Fraktion an. Ich bin auch kein Wichtigmacher.

Mein Sohn spielt in einer GAK-Nachwuchsmannschaft, und daher möchte ich auch helfen.

Mein Wissen über Statuten habe ich in (nachweislich) über 15 Jahren in Führungsgremien eines Sport-Landesverbandes gesammelt.

Aber ich bin weder der Messias noch der große Retter. Vielleicht eher eine Arbeitsameise, die aber bisher korrekt und transparent gearbeitet hat.

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das stand definitiv in unseren statuten, die auch offiziell einholbar waren. deshalb gab es ja vor der großen "wende" riesen diskussionen hier im forum. damals sind viele aus der lethargie erwacht.

 

hawaii: glaub mir: die haben mit uns tatsächlich gemacht, was sie wollten. der rudi hält sowieso nix von "basisdemokratie". auch sticher/messner haben sich monatelang über eine nach dem vereinsgesetz erforderlich gewesene außerordentliche generalversammlung hinweg gesetzt und sie einfach nicht einberufen.

 

die strafen bei sowas sind dir ja bekannt. lapalien. drum wars ihnen auch wurscht.

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@HerrKlaus

Unglaubliche Zeit zur Erstellung deines Beitrages. 03:14 Uhr :D

 

Dass sich Leitungsgremien über Statuten hinwegsetzen, habe ich auch schon einigemale persönlich erlebt. Allerdings hat meine Taktik dagegen doch Erfolg gezeigt. Bitte daher meine folgenden Zeilen nicht so interpretieren, dass ich als Oberlehrer auftrete:

 

1) So viele Stimmberechtigte (Mitglieder, Abstimmungsberechtigte bei einer GV etc.) wie nur irgendwie möglich über die tatsächlichen Inhalte der Statuten (Rechte und Pflichte, Abstimmungsmodus) VOR einer Abstimmung informieren. Nur dann kann man nachhaltig aus Stimmvieh und Hurra-Schreiern auch wirklich konstruktive und informierte Mitglieder formen.

 

2) Leitungsgremien permanent und gebetsmühlenartig auf Verstöße gegen die Statuten aufmerksam machen.

2a) Diese Hinweise, wie unter Punkt 2 angeführt, auch unbedingt in Protokolle eintragen lassen. Denn dann hat man auch die Chance zu späterem Zeitpunkt nochmals gegen Statutenverstöße zu argumentieren.

Daher auch mein Hinweis in vergangenen Beiträgen darauf, dass Protokoll (wie auf der GAK-Homepage) nicht gleich Protokoll (wie üblicherweise bei Vereins- und Verbandsgenerallversammlungen üblich mit Unterschriften der Funktionäre versehen) ist.

 

3) Unter Umständen gegen die Genehmigung des Protokolls bei der nächsten GV stimmen.

3a) Rhetorisch gut beschlagene Leute können auch heißen Dampf dermassen gut artikulieren, dass es leicht fällt darauf hineinzufallen. Ist bei GV-Rednern immer wieder zu erleben. Nahezu gleich wie beim Villacher Fasching.

 

4) Und das find ich ganz wichtig:

Keine Beleidigungen und Überrektionen äußern, wenn man mit seinen eigenen Ideen nicht durchkommt. Das bringt nichts.

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@HerrKlaus

Unglaubliche Zeit zur Erstellung deines Beitrages. 03:14 Uhr :D

 

ja ja, wer den Klaus kennt weiß, dass er um die Zeit sicher vor EINER auf der Flucht war ... :lol:

 

denn vor einem kühlen Blonden mit Blume hab ich Ihn noch nie davonwetzen gesehn ... schon gar ned um die Zeit :wink:

 

@Hawaii

 

Guter Vorschlag bzw. interessante Wege zum Glück. In der derzeitigen Situation in der wir uns befinden: welches Medium soll das transportieren? Die offizielle Homepage? Man würde uns wieder als Fischl-Jünger bezeichnen.

 

Idee??

 

EDIT: Als Sticher damals die ao.GV ned einberufen wollte, hamma uns bezüglich Vereinspolizei schon Gedanken gemacht. Faktor Zeit war aber ein erbitterter Gegner .... denn bis diese (Vereinspolizei) tätig wird in so einem Fall ....

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@HerrKlaus

 

Hab ich fast vergessen bei diesen Zeilen auf etwas hinzuweisen

hawaii: glaub mir: die haben mit uns tatsächlich gemacht, was sie wollten. der rudi hält sowieso nix von "basisdemokratie". auch sticher/messner haben sich monatelang über eine nach dem vereinsgesetz erforderlich gewesene außerordentliche generalversammlung hinweg gesetzt und sie einfach nicht einberufen.

 

Es gibt in Statuten zumeist (aber nicht zwingend) den Hinweis, dass auch andere Personen bzw. ein anderer Personenkreis als das Leitungsorgan berechtigt ist, eine ao.GV einzuberufen. Wenn alles nichts hilft, dann über die zuständige Vereinsbehörde eine ao. GV erwirken.

Ist zwar ein harter Weg, aber sorgt sicherlich für Disziplin innerhalb der Verweigerer.

 

Des öfteren kann man sich auch mit einer, von der GV abgesegneten Geschäftsordnung, helfen.

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Hier die Passagen, die für eine von den Mitgliedern initiierte Neuwahl des Präsidiums sehr vorstands- und präsidiumsfreundlich verfasst waren

 

"....Anträge über die Neuwahl des Präsidiums und des Vorstandes und deren personelle Zusammensetzung können nur vom Präsidium selbst

eingebracht werden, oder vom Vorstand mit Dreiviertelmehrheit. Ein Vorschlag über die Wahl des Präsidiums und des Vorstandes ist darüber hinaus auch zuzulassen, wenn er von der Hälfte aller

stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder eingebracht wurde."

 

Zur Info.

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