Zum Inhalt springen

Bitte um Zusammenfassung!


Hawaii

Empfohlene Beiträge

@Ras Tschubai

Ist schon in Ordnung; es war mir klar, dass der Anfang für mich nicht leicht sein wird. Vielleicht haben wir einmal Gelegenheit zusammen ein Bier zu trinken :-)

 

Zitat:

"....Anträge über die Neuwahl des Präsidiums und des Vorstandes und deren personelle Zusammensetzung können nur vom Präsidium selbst

eingebracht werden, oder vom Vorstand mit Dreiviertelmehrheit. Ein Vorschlag über die Wahl des Präsidiums und des Vorstandes ist darüber hinaus auch zuzulassen, wenn er von der Hälfte aller

stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder eingebracht wurde."

 

Verkürzt ausgedrückt heißt das, dass sich das Präsidium selbst wählt bzw. abwählt. Klingt irgendwie nicht gut.

Vor allem manche Formulierungen sind eigenartig (ich kann da keinen Sinn erkennen):

...können nur vom Präsidium .....

Was hat das "nur" für einen Sinn, wenn einige Worte später schon die nächste Möglichkeit aufgezeigt wird bzw. im nächsten Satz die 2. Möglichkeit. Das klingt so, als sollte das Wort "nur" eine Abschreckung für Kritiker sein.

 

....Hälfte aller stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder ....

D.h., je mehr stimmberechtigte Mitglieder, desto schwerer die 50% aufzubringen (außerdem fehlt in den Statuten vor "der Hälfte " das Wort "mindestens"). Vielleicht wäre hier 25% eine bessere Zahl. Bei 10% wird es sicherlich schwierig, da es dann viele verschiedene Anträge geben könnte=Gefahr von Kampfabstimmungen und Grabenkämpfen.

 

Grundsätzlich steht die Generalversammlung IMMER über dem Präsidium oder Vorstand.

 

Die grundsätzliche Frage ist, ob in den GAK-Statuten sich ein eigener § mit Anträgen befasst. Wäre eigentlich die Sache einer Kontrollkommission.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Finazminister

Zitat:

Guter Vorschlag bzw. interessante Wege zum Glück. In der derzeitigen Situation in der wir uns befinden: welches Medium soll das transportieren? Die offizielle Homepage? Man würde uns wieder als Fischl-Jünger bezeichnen.

Idee??

EDIT: Als Sticher damals die ao.GV ned einberufen wollte, hamma uns bezüglich Vereinspolizei schon Gedanken gemacht. Faktor Zeit war aber ein erbitterter Gegner .... denn bis diese (Vereinspolizei) tätig wird in so einem Fall ....

 

Schwer zu beantworten, da ich weder die Strukturen (intern) noch die handelnden Personen gut genug kenne. Meine Information sind in erster Linie aus der Presse und aus Personen, die mir persönlich Gerüchte (!) zutragen.

Da ich grundsätzlich weder der Presse noch Gerüchten vertraue, weiss ich als wenig.

 

Der Faktor Zeit wird von Funktionären sehr oft bewußt eingesetzt, um Kritikern und der Opposition keinen zeitlichen Bewegungsspielraum zu geben; daher ist das wirklich eine äußerst schwierige Situation.

 

Dass die Vereinsbehörde sehr rasch aktiv wird, glaube ich nicht ganz, da auch diese Behörde (wie alle anderen auch) zuerst die Situation nachvollziehen und einschätzen (auf Grund von Vorschriften).

 

Daher nochmals mein Hinweis, dass Verstöße gegen die Statuten UNBEDINGT in das Protokoll aufgenommen werden sollten. Allerdimngs hier unbedingt auf die Formulierung des Schriftführers achten und auch darauf, dass das Protokoll tatsächlich die Version ist, die auch der Vereinsbehörde seitens des Leitungsorganes übermittelt werden muss.

Nach statutengemäßer Beschlussfassung über eine Änderung muss der Verein diese Änderung bei der Vereinsbehörde mit einem Exemplar der geänderten Statuten anzeigen.

 

Erst wenn diese Behörde innerhalb der vierwöchigen Frist keine negative Erklärung abgibt oder schon vor Fristablauf eine förmliche Einladung zur Aufnahme bzw Fortsetzung der Vereinstätigkeit ausspricht, wird die Statutenänderung wirksam und kann der Verein seine Tätigkeit auf Grund der "neuen" Statuten fortsetzen.

 

Wenn allerdings der GAK mit einer Statutenänderung noch in derselben Mitgliederversammlung eine Neuwahl seines Leitungsorgans auf Grund der geänderten Statuten verbinden will, kann er das tun. Dann können die dabei bestellten organschaftlichen Vertreter auch gleich die Statutenänderung (und ihre Bestellung) anzeigen. Wirksam wird ihre Bestellung – wie die ihrer Bestellung zu Grunde liegende Statutenänderung – aber erst mit positivem Abschluss des durch die Anzeige ausgelösten vereinsbehördlichen Verfahrens.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...