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GENERALVERSAMMLUNG


GR1902

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Generalversammlung anberaumt!

 

Die ordentliche Generalversammlung des Grazer Athletiksport Klubs wurde von Sektionsleiter Mag. Harald Rannegger für Freitag, den 21. November 2008 19:00 Uhr im Hotel „Novapark“ anberaumt.

 

Informationen zum Ablauf und den potentiellen neuen Statuten werden auf der Vereinshomepage rechtzeitig publiziert.

 

Eine Einladung an die Mitglieder wird per Post erfolgen.

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Sehr geehrter Herr Harry Rannegger

 

 

Wäre es nicht sinnvoll, dass man das neue Mitgliederkonto mit der Kontonummer usw. auf der off. irgendwo platziert, dass es auch in zukunft und vor allem bis zur GV für jeden sichtbar ist ?

 

lg

 

Hi sharky!

 

Danke für den Hinweis - werden die Zahlungmodalitäten der offenen Mitgliedsbeiträge samt neuer Kontonummer auf die HPs stellen!

 

LG

 

Harry Rannegger

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Sg Herr Rannegger!

 

Dann wird es also reichen, mit einer Einzahlungsbestätigung zur GV zu kommen, falls man noch keine Bestätigung über die aufrechte Mitgleidschaft vom Klub hat? Oder ist es besser, bei der GV zu bezahlen als ein paar Tage davorzu überweisen? Nur so wegen der Tücken die in Details liegen können.

 

Ein großes "Danke schön!" übrigens für die Präsenz hier im Forum, das muss ich auch mal loswerden. So ein Verhalten werde ich mir immer wünschen und nie als Selbstverständlich ansehen.

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möchte den punkt der stimmrechtsübertragung gerne aufgreifen. Ich kann leider bei der GV ziemlich sicher nicht dabei sein, moechte aber meine Stimme nicht "verfallen" lassen.

Wer weiß genaueres? Kann jemand ein entsprechend gültiges Formular erstellen, dass eine Übertragung entsprechend Vereinsrecht und Statuten möglich macht?

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Ebenfalls danke für die Präsenz hier ... bei uns großteils subversiven Nörglern, quasi dem Forum des dreckigen Dutzend. Ich hoffe sie müssen sich deswegen nicht vor anderen erklären.

 

Danke, dass das bezüglich des Mitgliedsbeitrages auch geregelt wird.

 

Und vor allem DANKE, dass sie offene Worte bezüglich des Vertrages zwischen Investoren und dem GAK gesprochen haben ...

 

Eine Frage hätte ich noch: wird ungültig oder gar nicht wählen auch als Kampfstimme gewertet? Nicht dass eine falsche Stimmabgabe - ungewollt - zu einem Fiasko führt ... (Soll es ja bei jeder Wahl geben: Ungültige Stimmen meine ich)

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möchte den punkt der stimmrechtsübertragung gerne aufgreifen. Ich kann leider bei der GV ziemlich sicher nicht dabei sein, moechte aber meine Stimme nicht "verfallen" lassen.

Wer weiß genaueres? Kann jemand ein entsprechend gültiges Formular erstellen, dass eine Übertragung entsprechend Vereinsrecht und Statuten möglich macht?

 

das betrifft mich leider wahrscheinlich auch. Lieber HARA, lieber Hawaii, könnt ihr uns dazu Auskunft geben?

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Ich kann mich nicht erinnern, dass man nach den geltenden Statuten das Stimmrecht persönlich ausüben muss (Hawaii???). In diesem Fall ist das ganz einfach: Du schreibst einfach eine Vollmacht, wo drinnen steht "Ich, Körösistraße, geboren am 18.8.1902 (zur Sicherheit, es könnt ja 2 GAK-Mitglieder namens Körösistraße geben), bevollmächtige Herrn/Frau Weinzödl 1, mich bei der Generalversammlung des GAK Fußball am soundsovielten, zu vertreten, Datum, Unterschrift," und gibst das dem Weinzödl mit, der dann beim Eingang zwei Stimmkarten ausfasst.

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Dear Finanzminister!

 

1)

In der Generalversammlung ist nur über solche Anträge abzustimmen, die mindestens acht Tage vor dem Tag der Generalversammlung in schriftlicher Form dem Verein bzw. dem Präsidenten zugekommen sind. Über andere Anträge ist in der Generalversammlung nur abzustimmen, wenn dies von den Sektionsleitern und vom Verwaltungsrat einstimmig genehmigt wird. Andernfalls sind der Antrag und die Abstimmung über den Antrag ohne weitere Begründung anzulehnen.

 

(Erläuterung von mir:

*Präsidenten gibt es de facto keinen, also Anträge an das Büro

*Sektionsleiter ist Mag. Rannegger in Sektionsleiter-Personalunion)

*Verwaltungsrat gibt es de facto keinen)

 

Anträge über die Neuwahl der Sektionsleiter und des Verwaltungsrates und deren personelle Zusammensetzung können nur von den Sektionsleitern selbst eingebracht werden oder vom Verwaltungsrat mit Dreiviertelmehrheit. Ein Vorschlag über die Wahl der Sektionsleiter und des Verwaltungsrates ist darüber hinaus auch zuzulassen, wenn er von der Hälfte aller stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder eingebracht wurde.

(Erläuterung von mir:

*Verwaltungsrat gibt es de facto keinen

*Neuwahl der Sektionsleiter wird es mit 99,9%er Sicherheit nicht geben)

 

Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen rechtsgültigen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung – können darüber hinaus nur zu Punkten gefasst werden, die auf der Tagesordnung angeführt sind.

Die Generalversammlung ist bei Anwesenheit von einem Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig. Ist die Generalversammlung zur festgesetzten Stunde nicht beschlussfähig, so ist diese um dreißig Minuten zu vertagen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die Generalversammlung fortzusetzen, und ist diese dann ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder jedenfalls beschlussfähig.

 

Die Wahlen und Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheiden die Stimmen der Sektionsleiter. Sollte auch dort Stimmengleichheit gegeben sein, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Die Ausübung des Stimmrechts mit einer schriftlichen Vollmacht ist grundsätzlich zulässig, wobei allerdings jedes Mitglied nur berechtigt ist, das Stimmrecht mit Vollmacht für ein weiteres Mitglied auszuüben.

 

Die Stimmrechtsabgabe erfolgt grundsätzlich offen durch Handheben und es ist auch die gemeinsame Abstimmung über mehrere Anträge auf einmal zulässig. Sollte sich das Abstimmungsergebnis dabei nicht eindeutig ergeben, können die Sektionsleiter die Vornahme einer Einzelabstimmung vornehmen, falls erforderlich unter Abgabe von Stimmzetteln.

Sollten die Sektionsleiter im Einzelfall mit Dreiviertelmehrheit eine geheime Abstimmung über einen einzelnen Tagesordnungspunkt beschließen, ist eine solche vorzunehmen.

-----

 

Ein ungültige Stimme (klarerweise nicht bei offener Wahl möglich) wird bei einer "Kampfabstimmung" keinem der Kontrahenten zugezählt.

Stimmenthaltung detto.

 

Allerdings (!) sollten beide Varianten (Enthaltung, Ungültigkeit) extra gezählt werden und haben im Protokoll aufzuscheinen.

 

Wenn man sich als Statisten-Heinrich (wie ich von besonderer Seite bezeichnet wurde) zur kommenden GV Gedanken macht, so ist eine Sache fix:

 

Die zentrale Rolle (solange im Sinne der aktuellen Statuten gehandelt wird, also bis zur Beschlussfassung über die neuen Statuten) hat Mag. Harald Rannegger als einziger Sektionsleiter.

ER bestimmt wie der Hase läuft. Er kann bestimmen ob en bloc oder über jede Person einzeln abgestimmt wird (Entlastung der ehem. Sektionsleiter, Entlastung von Mag. Rannegger).

Burschen, unterschätzt bitte die Entlastung nicht. Eine "Nicht-Entlastung" lässt die Möglichkeit einer Haftungsklage des GAK offen (GAK klagt die Sektionsleiter).

Noch nicht ganz überlegt habe ich folgendes Szenario: Wer entscheidet bei Stimmengleichheit in der GV? Laut Statuten der Vorsitzende des Verwaltungsrates. Verwaltungsrat gibt es aber keinen.

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Terraner, höre mein Wort:

 

Die Ausübung des Stimmrechts mit einer schriftlichen Vollmacht ist grundsätzlich zulässig, wobei allerdings jedes Mitglied nur berechtigt ist, das Stimmrecht mit Vollmacht für ein weiteres Mitglied auszuüben

 

Ich meinte aber Statisten-Heinrich, da mir beim Wort Statuten-Heinrich immer die "Krausbirn`" hochsteigt.

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Dear Hawaii ...

 

 

Die Stimmrechtsabgabe erfolgt grundsätzlich offen durch Handheben.

-----

Ein ungültige Stimme (klarerweise nicht bei offener Wahl möglich) wird bei einer "Kampfabstimmung" keinem der Kontrahenten zugezählt.

Stimmenthaltung detto.

[/b]

 

na das wär mal ein Novum :-) ungültige Stimmabgabe durch "falsches" Handheben .... goil ... is ungültiges Handheben im "Verbotsgesetz" definiert oder reicht dafür schon die HC-Strache Variante? ...

 

Aber egal ... nachdem ich durch "Falschwahl" keine Kampfabstimmung verursache, alles im Lot. Außer es is zufällig einer anwesend, der "Ungültig" bzw. "Falsch" (nicht Egi) heißt ... dann wäre es wieder eine Interpretationsfrage, ob der Herr Ungültig wieder als Gegenkandidat gilt, oder nicht ...

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Hallo Leute,

 

wie kann man Mitglied werden.

 

Finde auf der Homepage einfach keine Informationen dazu ???

 

Danke für eure Hilfe.

Wennst mir deine mailadresse mitteilst, schick ich dir das Anmeldeformular zu.

 

Lt. Fr. Birnstingl muss man den Jahresbeitrag von 100 Euro einzahlen und ist dann bei der GV stimmberechtigt.

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Lt. Fr. Birnstingl muss man den Jahresbeitrag von 100 Euro einzahlen und ist dann bei der GV stimmberechtigt

Das stimmt so nicht!

 

Ich will keinesfalls Frau Birnstingl verbessern, aber das sind halt die kleinen "Unschärfen" die beim GAK Einzug gehalten haben.

Eigentlich sollte sie auf den §4 der Statuten verweisen und nach der Art der erwünschten Mitgliedschaft fragen:

 

Die Aufnahme der Mitglieder erfolgt durch die Sektionsleiter bzw. durch den Verwaltungsrat.

Mitglieder können alle physischen Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts werden.

Jedes Vereinsmitglied ist mit seiner Aufnahme gleichzeitig auch Mitglied des GAK Stammvereines.

Durch Unterfertigung des Aufnahmeantrages bzw. Aufnahmeformulars wird die Anwartschaft auf die Vereinsmitgliedschaft erworben. Durch Zusendung der entsprechenden Unterlagen durch den Verein und Bezahlung des Mitgliedsbeitrages sowie der allfälligen Aufnahmegebühr wird die Vereinsmitgliedschaft rechtswirksam. Ein Aufnahmeantrag kann von den Sektionsleitern oder dem Verwaltungsrat jederzeit ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Den Vereinsmitgliedern wird auch ein entsprechender Mitgliedsausweis ausgefolgt bzw. zugesendet.

 

Ich habe noch keinen Mitgliedausweis bekommen!

 

Bitte auch den §3 beachten:

 

Der Verein besteht aus ordentlichen und unterstützenden Mitgliedern, sowie aus Jugendmitgliedern (bis zum vollendeten 19. Lebensjahr). Die Rechte der Mitglieder treten erst nach erfolgter Verständigung von der Aufnahme in den Verein und nach Entrichtung der allfälligen Aufnahmegebühr bzw. nach der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages in Kraft.

Die Mitglieder haben das Recht an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines nach Maßgabe der bestehenden Geschäftsordnung zu nutzen.

Ordentliche Mitglieder des Vereines haben den von der Generalversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag und eine allfällige Aufnahmegebühr zu bezahlen und stehen ihnen bei Einhaltung dieser finanziellen Beiträge gegenüber dem Verein die mit dieser Mitgliedschaft verbundenen Rechte und Pflichten zu.

 

Das Stimmrecht in der Generalversammlung steht nur den ordentlichen Mitgliedern zu, die ihre Mitgliedsbeiträge längstens bis zum Tag der Generalversammlung vollständig bezahlt haben. Ordentliche Mitglieder haben auch das Recht an der Generalversammlung des GAK Stammvereines teilzunehmen und es steht ihnen unter Berücksichtigung dieser Statuten und der Statuten des GAK Stammvereines auch dort das entsprechende Wahlrecht zu. Weiters steht ordentlichen Mitgliedern des Vereines auch das passive Wahlrecht zu, und sie können daher zu Funktionären des Vereines gewählt werden.

 

Unterstützende und jugendliche Mitglieder zahlen grundsätzlich nur einen in ihrem Ermessen liegenden Jahresbeitrag, der jedoch nicht niedriger sein darf als der von der Generalversammlung für unterstützende und für jugendliche Mitglieder bestimmte Mindestbetrag.

 

Alle Mitglieder haben weiters die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern, und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines geschädigt werden könnte. Sie haben weiters die Vereinsstatuten und die Beschlüsse und Entscheidungen der Vereinsorgane und der Generalversammlung zu beachten. Bei Mitgliedern die trotz erfolgter schriftlicher Mahnung mit Zahlungen im Rückstand sind, steht den Sektionsleitern das Recht zu das betreffende Mitglied vom Verein auszuschließen.

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Naja, unterstützende Mitglieder gibts de facto eh nur in den Statuten - wo gibts z.B. Infos über den Mindestmitgliedsbeitrag für unterstützende Mitglieder?. Und für Jugendmitglied bin ich eh zu alt.

 

Ich vertrau da voll und ganz auf den GAK mit seinen Organen. Die haben mich noch nie enttäuscht :lol:

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Noch schwieriger wirds, wenn Herr KEINER und Herr NIEMAND auch da wären.

 

KEINER hats gesehen, NIEMAND kanns bestätigen :wink:

 

Du wirst lachen, aber ich meine mich erinnern zu können, dass zwischen 2000 und 2005 KEINER und NIEMAND im Präsidium gesessen sind ... wenn man den Erklärungen in den Pressekonferenzen glauben darf:

 

KEINER hats gemerkt

NIEMAND war schuld ... (gemeinsam mit HÖHERER GEWALT)

 

aber HÖHERE GEWALT wurde letztens mal in einem GOTTES HAUS wieder gesehen.

 

:wink:

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