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GENERALVERSAMMLUNG


GR1902

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Top-Benutzer in diesem Thema

@red devil

 

JEIN!

 

Als Ordentliches Mitglied (voller Mitgliedsbeitrag) alle Rechte!

Als Jugendmitglied (bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ist ein verbilligter Beitrag möglich, dann bestehen allerdings weder passives noch aktives Wahlrecht.

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@red devil

 

JEIN!

 

Als Ordentliches Mitglied (voller Mitgliedsbeitrag) alle Rechte!

Als Jugendmitglied (bis zum vollendeten 19. Lebensjahr) ist ein verbilligter Beitrag möglich, dann bestehen allerdings weder passives noch aktives Wahlrecht.

 

Wieso das? Rechtsgrundlage bitte? (Wirst scho recht haben, würd mich aber interessieren)

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Was hat "allgemeines Recht" mit Vereinsstatuten zu tun?

Wenn, dann das Vereinsgesetz 2002.

Statuten werden von den Vereinen selbst im Sinne des VerGes.2002 erstellt und durch die zuständige Vereinsbehörde genehmigt (oder unter Umständen nicht genehmigt).

 

 

Die aktuellen GAK Statuten wurden in der GV vom 2.8.2007 beschlossen und am 24.9.2007 bei der BPD Graz, Vereins- u. Versammlungsreferat, eingebracht. Von dort aus erfolgte auch die Genehmigung dieser Statuten.

 

Es ist der §3 (Jugendmitglieder).

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Wer sich den Link sparen will udn wie ich gleich einzahlen möchte:

 

Neues Mitgliederkonto!

 

Für alle Mitglieder, die Ihren Mitgliedsbeitrag noch nicht eingezahlt haben, bitten wir diesen auf unser neues Mitgliedsbeitragskonto zu überweisen:

 

Kontoinhaber: GAK

Bankinstitut: BAWAG

Konto - Nr.: 81210 008 616

BLZ: 14000

 

Herzlichen Dank für Ihre Treue!

 

Ihr GAK Team

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@ Finanzminister:

 

Die Bawag hat das Geld halt noch sinnvoll in den Sand gesetzt, nicht so wie die anderen Banken jetzt... :wink:

 

eh, die haben sich zum beispiel eine kunstsammlung ersten ranges geleistet, hängt glaub ich beim flöttl in NY...

 

zum thema banken:

http://www.haubentaucher.at

Für Kunst haben die immer etwas über gehabt. Nur die erwähnte Sammlung dürfte sich der Staat Österreich quasi als Pfand genommen haben, so viel ich weiss. Kann mich aber auch irren.

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Für Kunst haben die immer etwas über gehabt. Nur die erwähnte Sammlung dürfte sich der Staat Österreich quasi als Pfand genommen haben, so viel ich weiss

Wer ist der Staat Österreich (L´etat c´est moi) und wo hängen die Bilder?

Bundeskanzleramt?

Präsidentschaftskanzlei?

Villa Grasser?

Leitl?

oder.... etwa Kurtl Flecker?

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Wer ist der Staat Österreich (L´etat c´est moi) und wo hängen die Bilder?

Bundeskanzleramt?

Präsidentschaftskanzlei?

Villa Grasser?

Leitl?

oder.... etwa Kurtl Flecker?

Nun der Staat Österreich sind wir, die Steuerzahler. Wo die Bilder nun tatsächlich hängen, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings wären diese Bilder nur "Leihgaben", falls sie nicht rechtmäßig über einen Kauf an den Besitzer übergehen.

 

… wir kommen vom eigentlichen Thema - der GV - doch weit ab.

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@ Finanzminister:

 

Die Bawag hat das Geld halt noch sinnvoll in den Sand gesetzt, nicht so wie die anderen Banken jetzt... :wink:

 

im wahrsten Sinn des Wortes :wink: ... i hoffe doch, dass für meinen Anteil der Sand dann auch da is - nicht so wie in Jamaika, wo unlängst ein Strand verschwunden ist .....

 

@halbzeitpause ... recht hatta ...

wobei ... GV und dinge in Sand setzen ... vom Thema her könnten wir schon einen Konnex schaffen ...

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weiß nicht obs interessiert, aber:

teile der red firm haben extra wegen der GV einen paris-trip verschoben. nicht dass es danach heißt, wir trauen uns nicht gegen rhetorische nackerpatzerl in eine GV gehen. wer will sich denn so einen spaß entgehen lassen...

zumal man die chance hat, großes und vernünftiges für den gak zu schaffen.

was tut man ned alles als chaot

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Hat eigentlich schon wer eine Einladung zur GV erhalten? Weiters würde mich Euer Abstimmungsverhalten interessieren. Wenn Hr. Kürschner z.B. einen Hrn. Messner in den Vorstand reklamiert - würdet Ihr ohne Alternativvorschlag (den es ziemlich sicher nicht geben wird) eure Stimme für Kürschner hergeben?

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h.simpson

 

Einladung zur GV ist nicht notwendig, da in den Statuten nicht verankert (Wäre auch sehr schwierig wegen der Datenpflege). Veröffentlichung auf der Vereinshomepage reicht aus, da auch in den Tageszeitungen schon mehrmals darauf hingewiesen wurde.

 

Bitte lests auf dieser Homepage die Statute nach: http://forum.gak1902.at/viewtopic.php?t=4624

Vor allem §3 und §8

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h.simpson

 

Einladung zur GV ist nicht notwendig, da in den Statuten nicht verankert (Wäre auch sehr schwierig wegen der Datenpflege). Veröffentlichung auf der Vereinshomepage reicht aus, da auch in den Tageszeitungen schon mehrmals darauf hingewiesen wurde.

 

Bitte lests auf dieser Homepage die Statute nach: http://forum.gak1902.at/viewtopic.php?t=4624

Vor allem §3 und §8

 

Auf der Homepage wurde eine schriftliche Einladung angekündigt, daher ist die Frage schon berechtigt.

 

http://www.gak.at/gak/_rubric/detail.php?nr=3427&rubric=Aktuelles

 

Eine Einladung an die Mitglieder wird per Post erfolgen.
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