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Konkurs Nr. 4


redmonster

Empfohlene Beiträge

nachdem es dein verein ja nicht mehr gibt, gibt es ja im prinzip mitglieder auch keine mehr..

also brauchens ja net grossartig einladungen verschicken ist mMn dann e für jedermann zugänglich.

Naja, die Einladung wird wohl an die ehemaligen Mitglieder gerichtet werden und andere werden nicht eingeladen.

 

Was die Schließung betrifft:

(news.at)

Wie Richterin Ulrike Russ am Mittwoch erklärte, sei die Schließung auf Antrag des Masseverwalters und mit Zustimmung des letzten Präsidenten Benedikt Bittmann erfolgt.

Der Rekurs wurde auch abgelhnt, ich würde einmal sagen, das wars, aber anscheinend ist warrior_net anderer Meinung. Dann gibts uns vielleicht doch noch...er muß es ja wissen, er weiß immer alles.

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Es wurde der Spielbetrieb eingestellt,der Verein ist nach wie vor existent.

Also bitte bevor die Rundumschläge starten -nur kurz überlegen,dann geht alles leichter

Vickerl

Also nach den diversen Berichten wurde die Schließung beantragt (und genehmigt). Was wurde denn dann geschlossen? Der Spilebetrieb war ja davor schon eingestellt? Oder irre ich mich da?

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ras - ich weiß es nicht besser - nur für mich ist der verein noch nicht tot gewesen, bis du mir die info gegeben hast

 

und zwecks wer weiß alles besser - wie ist dann vickerls post zu deuten, weißt du mehr als wir alle ras?

 

Ich zitiere nur aus den Medien. Z.B Krone zur Abwechslung:

 

Am Dienstagnachmittag wurde vom Landesgericht für Zivilrechtssachen der Beschluss zur Liquidierung des Unternehmens unterfertigt. Nun läuft noch ein Rekurs, der bis Ende kommender Woche von der Instanz entschieden sein dürfte. Wie Richterin Ulrike Russ am Mittwoch erklärte, sei die Schließung auf Antrag des Masseverwalters und mit Zustimmung des letzten Präsidenten Benedikt Bittmann erfolgt.

Der Rekurs ist bereits abgelehnt, was lebt denn dann da noch?

 

Kann ja nur sein, dass der Verein noch nicht aus dem Vereinsregister gelöscht wurde und damit formal noch lebt? Wird nicht viel ändern, vielleicht müssen wir den formellen Tot glatt noch absegnen? Wozu zwei GVs ist mir aber nach wie vor nicht klar?

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Es wurde der Spielbetrieb eingestellt,der Verein ist nach wie vor existent.

 

für den zeitraum der zerschlagung/verwertung, bleibt der klub im vereinsregister bestehen!

 

aber vielleicht kann ein weiterer rekurs gegen die zerschlagung da helfen. frag einmal beim fischl nach. der kann dann wieder sein heer von anwälten beschäftigen. obwohl er sich bestenfalls einen studienabbrecher leisten kann !!!

 

 

i setz an großen haufen auf dieses schattenboxen! NEUGRÜNDUNG JETZT! Und zwar OHNE irgendwelche ALTVORSTÄNDE!!!

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Wenn ich ganz böse wäre, dann würde ich sagen, dass eine ao. GV am 12.11. nicht unseren Statuten entspricht und daher keinerlei Gültigkeit entfalten kann.

Denn es ist den Mitgliedern nicht möglich einen fristgerechten Antrag an die GV zu stellen. Punkt IX. unserer Statuten sagt dezidiert, dass Anträge zur GV mindestens 7 Tage vor dem Termin der GV beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzulangen haben.

Also geht es sich nicht zeitlich aus Anträge zu stellen.

An wen ist der Antrag zu richten? An BB? An RP? An den Bundespräsidenten oder an die UNO?

 

Es gäbe zwar die Möglichkeit, dass eine GV auf Verlangen der Rechnungsprüfer einzuberufen ist. Aber diese Möglichkeit ist in den Statuten auf den §21 Abs 5, 2. Satz , Vereinsgesetz 2002 eingeschränkt. Und da geht es ausschließlich um die Rechnungsprüfung.

Wieso wurde diese ao. GV nicht einberufen, als der GAK noch gelebt hat?

Zu anderen Vereinsinterna können die Rechnungsprüfer keine ao. GV einberufen.

 

Berechtigt eine GV auszuschreiben wäre auch ein gerichtlich bestellter Kurator. Ich bezweifle aber, dass es bei uns einen gibt.

 

Jedes GAK-Mitglied kann aber jederzeit zu einer Mitgliederversammlung bitten, denn diese Art der Zusammenkunft ist in den Statuten nicht definiert, daher aber auch ohne Belang für den offensichtlich exhumierten GAK.

Im Übrigen gebe ich galmar bei seinem letzten Satz recht.

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Nicht nur wegen der Anträge, generell müßte eine Frist von drei Wochen eingehalten werden.

 

Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle Mitglieder mindestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Schreiben, Telefax oder per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Faxnummer oder E-Mailadresse) einzuladen.

 

 

Einberufung:

 

Die Einberufung erfolgt durch
den Vorstand, durch die/e
inen Rechnungsprüfer
oder durch einen gerichtlich bestellten Kurator.

 

 

Das geht also schon, da sehe ich keine Einschränkung?

 

Anträge:

 

 

Anträge zur Generalversammlung haben mindestens 7 Tage vor dem Termin der Generalversammlung beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzulangen.

 

Vorstand = Bittmann derzeit.

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