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Abbruch in Hartberg und Konsequenzen


Spitze Feder

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Deutschland würde ich nicht als Beispiel heranziehen, dort gab es schon für das Aufkleben von Stickern im Stadion bis zu 5 Jahre Stadionverbot.

 

Das ein Vergehen das zum Stadionverbot führt nicht im Stadion stattfinden muß stimmt und wird auch bei uns so gehandhabt, aber derzeit sind die Untersuchungen noch im Gange. Somit wird mit Sicherheit noch kein Verbot ausgesprochen. Geben wird es sicher welche, aber jetzt noch nicht.

 

@Prinz: das würde aber so wohl nicht halten. Angenommen du bekommst heute einen Brief in dem steht das du Stadionverbot hast, bist dir aber keines Vergehens bewusst. Du würdest dich sicher an den Verein wenden und wenn das nix bringt wohl an deinen Rechtsschutz weil das einer Schädigung deines Rufes gleichkommt. Ohne Einwirken der Polizei (Empfehlung, Strafzahlung, Verurteilung) hält sowas nicht und bedeutet nur unnötigen Streß für den Verein.

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Deutschland würde ich nicht als Beispiel heranziehen, dort gab es schon für das Aufkleben von Stickern im Stadion bis zu 5 Jahre Stadionverbot.

 

Das ein Vergehen das zum Stadionverbot führt nicht im Stadion stattfinden muß stimmt und wird auch bei uns so gehandhabt, aber derzeit sind die Untersuchungen noch im Gange. Somit wird mit Sicherheit noch kein Verbot ausgesprochen. Geben wird es sicher welche, aber jetzt noch nicht.

 

Ich wiederhole mich:

 

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Und ihr glaubts das echt????? Die Ermittlungen der Polizei sind noch nichtmal abgeschlossen, somit kanns noch gar keine Stadionverbote geben!

Für ein Stadionverbot braucht man keine Verurteilung, das ist Sache des Veranstalters.

 

Ob die Meldung eine Zeitungsente war, kann ich nicht beurteilen, ich bin allerdings dafür, so schnell wie möglich zu reagieren.

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Da wäre der Grund die starke Alkoholisierung. Ein: "ich glaub du hast in Hartberg was angestellt" wird da nicht reichen.

 

Naja, die letzten Stadionverbote vom GAK wurden auch erst erteilt nachdem eine Verurteilung stattgefunden hat. Diesmal wirds nicht anders sein.

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Das Hausrecht gibt es, und das darf der Veranstalter auch exekutieren. Allerdings sind wir dann wieder bei der Begründung. Ich selbst habe jahrelang Veranstaltungen mit mehreren Hundert Besuchern organisiert und auch die Hausordnung durchgesetzt. Einfach ausschließen geht eigentlich nur dann wenn der Betroffene das so hin nimmt und geht (Disko, Fest etc.).

 

 

@Roter Opa: Stimmt, das ist dann aber eine Einmalige Wegweisung (für diesen Tag) und kein Dauerhaftes Verbot (Stadionverbote gelten in Österreich in der Regel 2 Jahre)

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Hier ist zB die Sicherheitsrichtlinie für die österreichische Bundesliga:

 

http://www.bundeslig...en_20122013.pdf

 

§ 8 beschäftigt sich mit den Stadionverboten.

 

Habs nur überflogen und vielleicht hab ichs daher ja übersehen aber ich hab kein Wort gefunden, welches eine Verurteilung durch ein Gericht/Verwaltungsbehörde notwendig macht um ein Stadionverbot zu verhängen.

 

Vor allem (2) deutet eher darauf hin dass du dich irrst.

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Sollten heute tatsächlich Leute im Stadion sein die das Präsidum nicht haben will so gehe ich davon aus das das den Szenekundigen Beamten mitgeteilt wurde. Diese würden dann wohl diejenigen Auffordern das Stadion zu verlassen (die Polizei kann das ja machen), aber dennoch leg ich meine Hand dafür ins Feuer das noch keine Stadionverbote erlassen wurden sondern das erst nach abschluß der Ermittlungen passieren wird.

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Kleiner Tipp:

 

Stadionverbote spricht entweder die Bundesliga oder der ÖFB (teils willkürlich, teils nach Verurteilungen) aus, ebenfalls kann ein Gericht als Bewährungsauflage bei einer Verurteilung eines "Verbrechens in zusammenhang mit einem Fußballspiel" ein Sportstätten- oder Sportveranstaltungsverbot aussprechen.

 

Der GAK kann für Liebenau natürlich jederzeit (auch unbegründet) Hausverbote aussprechen.

 

Hier muss unterschieden werden, was jedoch von diversen Medien, aber auch hier im Forum nicht immer gemacht wird.

 

Ich denke, es handelt sich hier um Hausverbote. Begründung: Dem ÖFB ist es so ziemlich wurscht, rechtskräftige Verurteilungen gibts wohl noch keine und in der Bundesliga spielen wir nicht.

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Kleiner Tipp:

 

 

 

Der GAK kann für Liebenau natürlich jederzeit (auch unbegründet) Hausverbote aussprechen.

 

Hier muss unterschieden werden, was jedoch von diversen Medien, aber auch hier im Forum nicht immer gemacht wird.

 

Ich denke, es handelt sich hier um Hausverbote. Begründung: Dem ÖFB ist es so ziemlich wurscht, rechtskräftige Verurteilungen gibts wohl noch keine und in der Bundesliga spielen wir nicht.

 

Die Kleine Zeitung spricht -in diesem Fall korrekterweise- heute eh von 20 Hausverboten

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Kleiner Tipp:

 

Stadionverbote spricht entweder die Bundesliga oder der ÖFB (teils willkürlich, teils nach Verurteilungen) aus, ebenfalls kann ein Gericht als Bewährungsauflage bei einer Verurteilung eines "Verbrechens in zusammenhang mit einem Fußballspiel" ein Sportstätten- oder Sportveranstaltungsverbot aussprechen.

 

Der GAK kann für Liebenau natürlich jederzeit (auch unbegründet) Hausverbote aussprechen.

 

Hier muss unterschieden werden, was jedoch von diversen Medien, aber auch hier im Forum nicht immer gemacht wird.

 

Ich denke, es handelt sich hier um Hausverbote. Begründung: Dem ÖFB ist es so ziemlich wurscht, rechtskräftige Verurteilungen gibts wohl noch keine und in der Bundesliga spielen wir nicht.

 

Um ganz genau zu sein:

 

Hausverbot ist nur eine umgangsprachliche Verwendung und gibts in den offiziellen Vorschriften gar nicht.

 

Dein Hausverbot nennen die Sicherheitsrichtlinie der Bundesliga örtliches Stadionverbot.

 

Ein bundesweites Stadionverbot kann natürlich nur die Bundesliga bzw. in unserem Fall der ÖFB aussprechen.

 

Somit hat Stadionverbot schon gepasst. ;)

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