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Generalversammlung


halbzeitpause

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Bitte, eines möchte ich jetzt schon klar stellen:

 

Würde der Punkt "Anträge" bei einer Generalversammlung-Mitgliederversammlung nicht aufscheinen, könnten KEINE Anträge gestellt werden, da laut Statuten bei einer GV-MV "nicht alle üblichen Punkte" einer ordentlichen GV abgehandelt werden müssen.

Da kann HR Lecker (Vereinspolizei) sagen was er will, denn das geht ihn grundsätzlich nichts an, da ja nicht gegen Statuten bzw. das Vereinsgesetz gehandelt werden würde (wenn Anträge nicht behandelt werden).

 

@hubertat

Der Anrufer war ich, und dazu stehe ich auch!

Ich kann auf der einen Seite nicht die Fans zu einer Spendenaktion aufrufen, auf der anderen Seite aber grundsätzliche Rechte (Anträge) der ordentlichen Mitglieder ausklammern.

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Das muß man sich einmal vorstellen! Da ist man Chef von einem Unternehmen mit Millionenbudget und bekommt nicht einmal alle Ein- und Ausgaben präsentiert. Wie wir ja wissen mußte Harry Rannegger und der Rechnungsprüfer Moderc von Pontius zu Pilatus laufen um Einsicht in die Unterlagen zu bekommen. Ist das normal? Bei uns anscheinend schon.

 

Wennst dass in der Privatwirtschaft machst und dann pleite bist geht sicher wer in den Häfen... :?

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Das muß man sich einmal vorstellen! Da ist man Chef von einem Unternehmen mit Millionenbudget und bekommt nicht einmal alle Ein- und Ausgaben präsentiert. Wie wir ja wissen mußte Harry Rannegger und der Rechnungsprüfer Moderc von Pontius zu Pilatus laufen um Einsicht in die Unterlagen zu bekommen. Ist das normal? Bei uns anscheinend schon.

 

Wennst dass in der Privatwirtschaft machst und dann pleite bist geht sicher wer in den Häfen... :?

 

Außer deine "Firma" war eine Bank oder heißt ÖBB. Dann bekommst Milliardenzuschüsse. Aber das ist eine andere Geschichte ... :lol:

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Angeblich soll Präsident Kürschner heute u.a. gesagt haben:

"...Wie ich rechtlich informiert worden bin, gelten Anträge mit 50% und einer Stimme als angenommen, wenn der Tagesordnungspunkt angeführt ist, sonst benötigt man 2/3 der Stimmen...."

 

Das bedarf dann doch einer Ergänzung:

Wenn ein Antrag verspätet oder direkt bei der GV eingebracht wird, dann wird darüber abgestimmt, ob der Antrag überhaupt zugelassen wird. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Für die Abstimmung über den Inhalt reicht (bis auf wenige Ausnahmen) die einfache Mehrheit aus.

 

Ausnahmen, für die eine andere Mehrheit in einer GV notwendig ist:

* 2/3 Mehrheit für Statutenänderung (§6, letzter Absatz) bzw. Losentscheid

* 3/4 Mehrheit bei Vereinsauflösung oder Fusionierung des Vereins (§13)

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@hubertat

Der Anrufer war ich, und dazu stehe ich auch!

Ich kann auf der einen Seite nicht die Fans zu einer Spendenaktion aufrufen, auf der anderen Seite aber grundsätzliche Rechte (Anträge) der ordentlichen Mitglieder ausklammern.

 

Verstehe ich nicht? Kannst du das nochmal erklären? Oder habe ich was versäumt?

 

W.

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Ich hätte eine Frage an diejenigen, die sich mit den Statuten und Vereinsrecht gut auskennen (Hawai?):

 

Ich schaffe es aus beruflichen Gründen leider nicht zur GV (bin am 20.11. nicht bzw. erst zu spät in Österreich).

Ich bin aber Mitglied des GAK und habe auch mit Fr. Birnstingl geprüft (Danke für die Unterstützung auch an Gak68), dass mit meiner Einzahlung alles seine Richtigkeit hat.

 

Nun meine Frage - kann ich meine Stimme an jemanden, der bei der GV anwesend ist, übertragen?

Welche Unterlagen/Dokumente sind dafür notwendig?

Falls eine Vollmacht gebraucht wird (nehme ich mal an), könnte jemand einen Entwurf machen, der dann auch hält? (als Techniker ist man da ja nicht so versiert.)

 

Ich hoffe, dass vielleicht auch andere diese Möglichkeit aufgreifen um "unsere" Stellung, die der Fans, denen der GAK am Herzen liegt, zu stärken.

 

Vielen Dank schon mal für alle Hinweise.

 

Rote Grüße

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Kawa (saki?). Wenn ich mich richtig erinnere, dann hast du diese Frage auch schon im Vorjahr gestellt.

 

Selbstverständlich kannst du (§8,lit. i. der Statuten) deine Stimme delegieren!

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann aber nur eine weitere Stimme zusätzlich auf sich vereinen.

 

Bitte Vollmacht nicht vergessen:

Meiner Meinung nach ist für für eine Vertretungsbescheinigung ein Schriftstück erforderlich, aus dem klar und deutlich hervorgeht, wer wem seine Stimme delegiert.

Für beide Personen ist Vorname, Nachname und Wohnadresse anzugeben.

Das stimmdelegierende Mitglied hat ferner seine Mitgliedsnummer anzugeben und das Schriftstück zu unterschreiben.

Ein Fax ist ebenso zu akzeptieren. Eine Mail ist aus meiner Sicht NICHT ausreichend.

 

Weder Lichbildausweis noch sonst eine Legitimation des vertretenen Mitglieds ist erforderlich.

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Da sich hier ja eine gewisse Gruppierung gegen die Vereinszerstörer gebildet hat, wäre es doch wohl sinnvoll wenn man sich auch ausserhalb des Forums etwas abspricht um bei der GV vereint aufzutreten und nicht wie ein aufgeschreckter Hünerhaufen....

 

Das sollte nicht nur, das muss so sein!

 

Ohne Absprache könnt einiges schief laufen.

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Nachdem ich die Einladung bekommen habe stell ich mir schon die Frage:

Wird da auch hoffentlich ausreichend Security Personal anwesend sein?

 

Meinst, dass uns div. Vorstände und anonyme Investoren gefährlich werden können :?::shock::shock::shock:

 

Beim Scheitern diverser Anträge von deren Seite könnte das durchaus möglich sein ... :lol:

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