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Generalversammlung


halbzeitpause

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Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit mit Tagesordnung

3. Genehmigung des im GAK – Sekretariat für alle Mitglieder aufgelegten und einsichtbaren Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 21.11.2008.

4. Berichte und Informationen

5. Aussprache und Anregungen

UPDATE: 6. Behandlung vorliegender Anträge

7. Schlusswort

 

Na, wer sagts denn? :D

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Tagesordnung:

 

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit mit Tagesordnung

3. Genehmigung des im GAK – Sekretariat für alle Mitglieder aufgelegten und einsichtbaren Protokolls der ordentlichen Generalversammlung vom 21.11.2008.

4. Berichte und Informationen

5. Aussprache und Anregungen

UPDATE: 6. Behandlung vorliegender Anträge

7. Schlusswort

 

Na, wer sagts denn? :D

 

Da hammas :D

War ja wirklich nuuuuuuur ein Formalfehler :lol:

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Theoretisch ja, praktisch aber nein.

Wenn man Mitglied beim GAK werden will, kann man das auch früher tun und nicht ersrt am Tag der GV.

 

Das Präsidium kann ohne Angaben von Gründen laut Statuten (§3,1,c) die Mitgliedschaft ablehnen.

 

Außerdem ist dafür vor Ort sicherlich nicht Zeit, dass sich unsere Damen darum kümmern. Und das verstehe ich vollkommen.

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Hab auch mal ne Frage.

Ich werde am 23.12 18 und habe die Mitgliedschaft für Lehrlinge, Studenten usw...

Wenn ich jetzt bis 13.11 alles einzahle für dieses Jahr, wär ich dann stimmberechtigt??

 

Normalerweise nicht, du bist noch nicht volljährig.

 

Außerdem kannst du auch als Lehrling/Schüler/Student abstimmen, solang du volljährig bist. (Daher auch der Zusatz am Antragsformular "Stimmrecht nur gültig für Erwachsene" Es richtet sich nicht nach der Höhe des Beitrages oder der Art der Mitgliedschaft, sondern nach dem Alter. Soweit ich das halt verstanden hab. Sollts nicht so sein, wäre das Antragsformular irreführend.

 

Bitte mich zu korrigieren, wenn ich falsch liege. :oops:

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§3

2) Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Als Stichtag für das Ende der Jugendmitgliedschaft gilt der 31. Dezember. Jugendliche Mitglieder zahlen einen von der

Generalversammlung für Jugendliche zu bestimmenden Jahresmitgliedsbeitrag bzw. eine allfällige Aufnahmegebühr.

 

Jugendmitglieder besitzen kein Stimmrecht und weder das aktive noch das passive Wahlrecht!

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§3
2) Jugendmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Als Stichtag für das Ende der Jugendmitgliedschaft gilt der 31. Dezember. Jugendliche Mitglieder zahlen einen von der

Generalversammlung für Jugendliche zu bestimmenden Jahresmitgliedsbeitrag bzw. eine allfällige Aufnahmegebühr.

 

Jugendmitglieder besitzen kein Stimmrecht und weder das aktive noch das passive Wahlrecht!

 

Wenn ich mir §3 durchlese, geht's also nach dem Alter ... Und nicht nach der Art der Mitgliedschaft, oder???

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Jugendmitglied=kein Stimmrecht

(Alter ist §3 definiert, siehe oberes Posting)

 

Ordentliches Mitglied (Alter!!)=Stimmrecht, wenn Mitgliedsbeitrag bezahlt

 

OK! Schon klar. Also geht's nach Alter, wie vermutet. Studenten und Lehrlinge etc. haben also volles Stimmrecht solang sie volljährig sind - auch wenn sie den ermäßigten Preis zahlen.

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Ist eigentlich jemanden aufgefallen, dass bei der Tagesordnung zur GV kein Punkt zur Neuwahl des Vorstandes o. ä. angeführt wurde.

 

Dazu die Aussage vom Präse: " Ich habe Dr. Gartner um die Formulierung der Tagesordnung gebeten: eine Neuwahl glaube ich, kann ich noch nicht machen, da ich mit den Abrechnungen und den ganzen Details noch nicht fertig bin, aber sonst bin ich mit allem einverstanden. Das wurde mit Dr. Lecker von der Vereinspolizei abgestimmt, dann bekam ich den Anruf, dass die Behandlung der Anträge fehlt."

 

Entweder gibt es eine ganz klare Regelung in den Statuten (war da nicht was von einer 4jährigen Funktionszeit die Rede), aber jedenfalls die Position von Harry Ranegger muss doch nachbesetzt werden ...

 

Und dass die Abrechnungen (welche?) noch nicht fertig sind, kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, da ja eine GV nicht überraschend kommt, sondern eigentlich einmal jährig stattzufinden hat.

 

W.

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die frage zur wahl des präsidenten stellt sich so lange nicht, so lange es keinen gegenkandidaten gibt. und wenn es einen gibt (wer auch immer es ist) braucht er wohl nur einen antrag zu stellen dass eine wahl stattfindet.

 

vermute ich halt.

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die frage zur wahl des präsidenten stellt sich so lange nicht, so lange es keinen gegenkandidaten gibt. und wenn es einen gibt (wer auch immer es ist) braucht er wohl nur einen antrag zu stellen dass eine wahl stattfindet.

 

vermute ich halt.

 

Sehe ich auch so. Sollte Harry Rannegger wieder mitarbeiten, ist eine Neuwahl (vielleicht) auch nicht notwendig.

 

Zur Geschichte mit den Abrechnungen. Das ist tatsächlich das Größte. Allerdings gehts es ja nicht einmal um Zahlen für die GV, sondern der Präsident selbst hat ja bisher (nach fast 1 1/2 Jahren!!!) keine bekommen. Ist ja auch kein Wunder, wurde doch von allen Seiten (unterstützt von den Investoren und ihren Helferleins) mit Verschleierungs- und Verschleppungstaktik (*) gearbeitet.

 

Das muß man sich einmal vorstellen! Da ist man Chef von einem Unternehmen mit Millionenbudget und bekommt nicht einmal alle Ein- und Ausgaben präsentiert. Wie wir ja wissen mußte Harry Rannegger und der Rechnungsprüfer Moderc von Pontius zu Pilatus laufen um Einsicht in die Unterlagen zu bekommen. Ist das normal? Bei uns anscheinend schon.

 

Was ist die Ursache? Für mich zu einem guten Teil die Vermischung von Investoreninteressen und Vereinsinteressen. Für mich das oberste Ziel: Die saubere Trennung dieser beiden Dinge.

 

(*) Kennen wir ja auch aus der causa Investorenvertrag. Gelogen und verschleppt.

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