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Gast redsteve

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Das Vorgehen der BuLi ist selbstverständlich skandalös, die entscheidende Frage ist aber ob durch die Entscheidung des Senat 5 die Gläubigerinteressen beeinträchtigt werden, sollte ein ordentliches Gericht zu diesem Schluss kommen wird's eng für die Herrn in Wien.

 

 

 

Mich überrascht allerdings nur die Höhe des Abzuges, das da noch was kommt war klar, alleine schon für den HS/IMG Fake.

 

 

 

Wenn man die Ereignisse objektiv betrachtet, dann muss man allerdings feststellen, dass ALLE Gremien des GAK über Jahre kollektiv versagt haben, angefangen von den jeweilgen Präsidenten übers gesamte Präsidium bis zum Vorstand und auch der GV, denn alle Machenschaften wurden immer wieder gedeckt.

 

 

 

So leid es mir tut, ich glaube nicht an eine Zukunft des GAK, eine Neugründung wird wahrscheinlicher sein, allerdings wird sich dann die Justiz noch sehr lange mit diversen (Ex-) Funktionären beschäftigen.

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@bogsa

 

 

 

was für Stellungnahmen willst den hören? Ich find, die jetzigen Leute am Ruder sind die ärmsten Schw*** und mehr als "Wir werden das anfechten", werdens nicht sagen können. (Und das wird nichts bringen, fürcht ich)

 

 

 

Hallo! Der GAK ist am Ende. Da will man als Fan dann logischerweise was hören von den Verantwortlichen/Betroffenen. Anfechtungen, Beschuldigungen, Durchhalteparolen,... Such dir was aus...

 

 

 

OK, dann wähle ich die Durchhalteparolen...

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Wo bleiben die Stellungnahmen des Präsidenten und der Mannschaft??? Oder ist gerade ein jeder mit seinem Manager beschäftigt??

 

 

 

Die einzig rechtlich verbindliche Stellungnahme kann Dr. Scherbaum abgeben, STST und Konsorten sind im Moment Könige ohne Reich.

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Lieber stofferl wir wissen alle wer an der Situation Schuld ist: Nur das ist jetzt hier nicht der Punkt!!!!

 

 

 

Der Senat 5 greift in zwei laufende Verfahren ein:

 

1.) Ins Schiedsverfahren zwischen der IMG und dem GAK &

 

2.) Ins Insolvenzverfahren!

 

 

 

Dadurch schädigt der Senat 5 massiv die Gläubigerinteressen und das läßt sich Scheerbaum als dessen Interessensvertreter nicht gefallen. Bei einer Zerschlagung des GAK wären nicht einmal 5% Quote sicher.

 

 

 

Und diese Entscheidungen werfen wieder einmal die grundlegenden Fragen über die "Rechtsprechung" von Vereinen - FIFA, UEFA und jetzt auch Bundesliga - auf.

 

 

 

Wenn ich die Ausführungen von Scheerbaum richtig verstanden habe, dann schädigt die BL durch ihre Entscheidung die Gläubigerinteressen massivst! Außerdem gibt es keine Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Senat 5 und der Strafhöhe, weil alles Ermessenssache des Senat 5 ist: Also Willkür!

 

 

 

Scheerbaum rechnet auch damit, dass Sturm versuchen wird sich an der BL schadlos zu halten, weil sie ja auch massive Finanzverluste hinnehmen muss.

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kann mich an den konkurs von Rapid in den 90ern errinnern,

 

nur an die damaligen konsequenzen leider nicht..........warscheinlich mein fehler!

 

 

 

Andere Zeiten, andere Sitten. Damals waren die Satzungen noch anders. (sind nach wie vor nicht optimal, wie man sieht)

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Was mich ärgert, ist die Tatsache, dass man den ohnehin eher dürftig besuchten österreichischen Ligaspielen die letzte Spannung raubt. Ich glaub, der Zuschauerschnitt wird stark abfallen. und das 1 Jahr vor der EM...und durch diese Entscheidungen verkrault man die letzen neuteralen Fußballinteressierten auch noch

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Schuld sind wir selber. Wer bei der Lizenzvergabe betrügt -- und ein anderes Wort gibt es wohl für die Sükarsche Aktion nicht -- muss mit Konsequenzen rechnen.

 

 

 

Dass das aber jetzt gemacht wird -- mitten in der Meisterschaft und noch schlimmer, mitten im Ausgleich, ist eine Hinrichtung. Sturm wurden letztes Jahr die 3 Punkte ja auch in der Pause abgezogen. Das jetzt zu machen bedeutet ja wohl so gut wie sicher dass die Investoren und Sponsoren abspringen werden. Also eine Aktion um den GAK loszuwerden.

 

 

 

Viele haben hier gefragt warum Sturm so spät bestraft wurde. Weil er eigentlich gar nicht hätte bestraft werden sollen. Die gingen in den Ausgleich, kamen durch, sind entschuldet, Ende der Diskussion. Es war der GAK Betrug beim Lizensierungsverfahren der die Liga zum harten Durchgreifen gezwungen hat, und da musste dann Sturm eben auch dran glauben.

 

 

 

Das war also eine Hinrichtung für den GAK. Beide Sünder wurden bestraft, aber in einer Weise die Sturm eigentlich nicht weh tut (denn sorry, den UEFA Cup hätten sie nicht geschaftt), der Sturm auch nichts kostet, aber sie für nächste Saison sorgenfrei in der BuLi weiterspielen lässt. Daher die Bestrafung jetzt, und nicht im Sommer, daher das Ende des GAK.

 

 

 

Ich habe hier schon lange gepostet dass die Liga uns die Lizenz wird geben müssen, weil sie nicht beider Grazer Traditionsvereine abservieren will/kann. Jetzt haben sie eben einen Weg gefunden, den GAK für den Betrug zu liquidieren ohne Sturm auch aus der Liga zu werfen.

 

 

 

Wäre ich kein Roter würde ich der eleganten Lösung wohl applaudieren.

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kann mich an den konkurs von Rapid in den 90ern errinnern,

 

nur an die damaligen konsequenzen leider nicht..........warscheinlich mein fehler!

 

 

 

Andere Zeiten, andere Sitten. Damals waren die Satzungen noch anders. (sind nach wie vor nicht optimal, wie man sieht)

 

 

 

und in welcher satzung steht das heute?

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kann mich an den konkurs von Rapid in den 90ern errinnern,

 

nur an die damaligen konsequenzen leider nicht..........warscheinlich mein fehler!

 

 

 

Andere Zeiten, andere Sitten. Damals waren die Satzungen noch anders. (sind nach wie vor nicht optimal, wie man sieht)

 

 

 

und in welcher satzung steht das heute?

 

 

 

naja, ich meinte eigentlich damals hat es noch kein derartiges lizenzierungsverfahren gegeben...also wie gesagt: ich find den pkt.abzug gerechtfertigt, wenn die lizenz tatsächlich erschlichen wurde, nur der Zeitpunkt ist komplett falsch, weil die jetzigen verantwortlichen das auszubaden haben...

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interresante artikel im standard:

 

 

 

Die Anmaßung von Autorität

 

Einmischung in staatliche Gesetzgebung kann Bestand der Fußballverbände gefährden

 

Wien - Gegen Ende der Saison 1970/71 wurden in der deutschen Bundesliga für insgesamt eine Million Mark 18 Spiele gekauft, zehn von 18 Erstliga-Vereinen, darunter Hertha BSC, VfB Stuttgart und Schalke 04, waren in den Skandal verwickelt. 60 Spieler ließen sich bestechen, darunter Stars wie Libuda, Rüssmann und Fischer (alle Schalke). Die österreichischen Arbeitsrechtler Theodor Tomandl und Walter Schrammel nahmen die Vorfälle und ihre (teils gerichtliche) Aufarbeitung durch Hans Kindermann, einen Richter und Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses, zum Anlass, 1972 in der Fachzeitschrift Juristische Blätter den Aufsatz "Die Rechtsstellung von Vertrags- und Lizenzfußballern" zu veröffentlichen. Sie kommen zu einem - auch nach dem Bosman-Urteil - gültigen Schluss: " ... die Entscheidung, auch im Sportbetrieb Arbeitnehmer einzusetzen, führt nicht etwa zur partiellen, sondern zur gesamthaften Anwendung des Arbeitsrechts". Die Kommerzialisierung ziehe eben auch "unerbittlich rechtliche Konsequenzen nach sich".

 

 

 

 

 

Mehr zum ThemaRechte

 

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bezahlte EinschaltungBeispielsweise kann die vom Spieler im Vertrag unterschriebene Klausel, dass sich "die Vertragspartner für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Spielervertrag der ausschließlichen Rechtssprechung der zuständigen Instanzen des ÖFB unterwerfen ... die staatliche Gerichtsbarkeit für die Entscheidung dieser Streitigkeiten nicht unzuständig machen".

 

 

 

Die Schiedsgerichtsbarkeit gelte, wenn überhaupt, für Profis. Tomandl/Schrammel: "Vertrags- und Lizenzspieler sind nicht Mitglieder des ÖFB. Ihnen können vom ÖFB daher auch keine Mitgliedspflichten auferlegt werden." Deren Rechte und Pflichten im Rahmen der Bundesliga gründen ausschließlich aus dem Arbeitsvertrag. Und der unterliegt dem Arbeitsrecht.

 

 

 

Auflösung

 

 

 

"Autoritätsanmaßung" nennen Tomandl/Schrammel das Verbandsproblem. Ein Verein (juristisch ist der ÖFB ein Verein), der seine Zuständigkeit in den Bereich der dem Staat vorbehaltenen Gesetzgebung oder Exekutive ausdehnt, ist laut Vereinsgesetz aufzulösen. Man könnte behaupten, dass sich der ÖFB und seine "Tochter" Bundesliga beim Punkteabzug für den GAK wegen eines arbeitsrechtlichen Streits zwischen Verein und Arbeitnehmer Daniel Kimoni einer Überschreitung seiner Kompetenzen schuldig gemacht habe und daher behördlicherseits aufzulösen sei.

 

 

 

Aktuelles Beispiel: Anwalt Friedrich Gatscha beantragte vor einiger Zeit die Auflösung des NÖ Fußballverbandes, der dem Spielervermittler Hubert Peterschelka ein faktisches "Berufsverbot" erteilt und die Lizenz entzogen hatte. Peterschelka hatte sich aus Datenschutzgründen der Aufforderung des NÖFV widersetzt, seine Verträge mit Spielern offen zu legen. Gatscha begründete das Auflösungsbegehren mit der Tatsache, dass der NÖFV sich mit dem Lizenzentzug eine Autorität arrogiert habe, die nur der Gewerbebehörde zustehe. Im Übrigen agiere der Verband als Partei, Richter und Exekutive in einer (juristischen) Person. Tomandl und Schrammel, der heute immerhin Ordinarius für Arbeitsrecht an der Universität Wien ist: " ... unzulässig ist aber jedenfalls, dass eine Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter selbst Schiedsrichter ist." In den Statuten der Bundesliga wird festgehalten, dass die Mitglieder der rechtsprechenden Senate vom Vorstand bestellt werden. Unabhängig sind sie also nicht. Gatscha: "Leider unternimmt auch die EU nichts gegen die zunehmende Rechtsanmaßung der UEFA und FIFA, die sich bald als Scheidungsrichter gerieren werden, sollte die Frau eines Spielers nicht zur Champions League passen."

 

 

 

Die Vereinsbehörde, ein Arm des Innenministeriums, unternahm im Fall Peterschelka nichts gegen den NÖFB, Peterschelka schreckte vor der Macht des Verbandes und der Gefahr, aus dem Geschäft gedrängt zu werden, zurück. Der GAK wird wohl aus Überlebensgründen das Ergreifen von Rechtsmitteln kaum unterdrücken können. (Johann Skocek, DER STANDARD Printausgabe 27.03.2007)

 

 

 

 

 

Die letale Reinigung

 

Die Fußball-Bundesliga hat sich selbst außer Kraft gesetzt und in eine Position gebracht, in der sie Rechtsfolgen zu gewärtigen hat - Von Johann Skocek

 

Die Fußball-Bundesliga hat sich selbst außer Kraft gesetzt. Vor einem Jahr führte das Lizenzierungsverfahren, also die Prüfung der wirtschaftlichen Eignung von Sturm Graz und des GAK zur Teilnahme an der Saison 2006/07, zu einem positivem Ergebnis. Seither sind beide Klubs in Konkurs gegangen und sollen von neuen Funktionären saniert werden. Sturms Präsident Hans Rinner und sein GAK-Kollege Stephan Sticher müssen nicht nur die Schulden und die schlechte Nachrede, die ihnen ihre Vorgänger hinterlassen haben, ausbaden, sondern werden nun auch zum wiederholten Mal dafür bestraft.

 

 

 

Sturm und der GAK haben bei der Lizenzierung offensichtlich getrickst. Sähe die Bundesliga darüber hinweg, wäre das eine Aufforderung für künftige Tricksereien und Belohnung für Größenwahn. Der Abzug von 22 Punkten bedeutet freilich den Todesstoß für den GAK und beraubt Sturm des wirtschaftlich unentbehrlichen Lokalrivalen.

 

 

 

Die Bundesliga hat sich selbst in eine Position gebracht, in der sie Rechtsfolgen zu gewärtigen hat. Schließlich werden sich Anwälte der Vereine damit beschäftigen, wie es zu diesem Strafausmaß kam. Und der Masseverwalter des GAK kann gar nicht anders, als gegen den De-facto-Zwangsabstieg Rechtsmittel zu ergreifen. Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Punkteabzug wird schon vorbereitet. Schließlich kann der GAK in der aktuellen Situation keine Ausgleichsquote zusammenbringen, was die Interessen der Gläubiger verletzen dürfte. Damit hat die Liga in nachvollziehbarer Wahrung ihrer Aufsichtspflicht gegen das eigene Interesse und die vitalen Interessen eines ihrer Mitglieder verstoßen. Wenn sie glaubt, mit den Punkteabzügen sei die Sache erledigt, wird sie sich getäuscht haben. (Johann Skocek, DER STANDARD Printausgabe 27.03.2007)

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nachdem die krone und kleine zeitung nur negativ schlagzeilen über den gak verbreiten und nichts sachliches berichten:

 

 

 

hier ein bericht vom standard:

 

 

 

Wien - Gegen Ende der Saison 1970/71 wurden in der deutschen Bundesliga für insgesamt eine Million Mark 18 Spiele gekauft, zehn von 18 Erstliga-Vereinen, darunter Hertha BSC, VfB Stuttgart und Schalke 04, waren in den Skandal verwickelt. 60 Spieler ließen sich bestechen, darunter Stars wie Libuda, Rüssmann und Fischer (alle Schalke). Die österreichischen Arbeitsrechtler Theodor Tomandl und Walter Schrammel nahmen die Vorfälle und ihre (teils gerichtliche) Aufarbeitung durch Hans Kindermann, einen Richter und Vorsitzenden des DFB-Kontrollausschusses, zum Anlass, 1972 in der Fachzeitschrift Juristische Blätter den Aufsatz "Die Rechtsstellung von Vertrags- und Lizenzfußballern" zu veröffentlichen. Sie kommen zu einem - auch nach dem Bosman-Urteil - gültigen Schluss: " ... die Entscheidung, auch im Sportbetrieb Arbeitnehmer einzusetzen, führt nicht etwa zur partiellen, sondern zur gesamthaften Anwendung des Arbeitsrechts". Die Kommerzialisierung ziehe eben auch "unerbittlich rechtliche Konsequenzen nach sich".

 

 

 

 

 

Beispielsweise kann die vom Spieler im Vertrag unterschriebene Klausel, dass sich "die Vertragspartner für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Spielervertrag der ausschließlichen Rechtssprechung der zuständigen Instanzen des ÖFB unterwerfen ... die staatliche Gerichtsbarkeit für die Entscheidung dieser Streitigkeiten nicht unzuständig machen".

 

 

 

Die Schiedsgerichtsbarkeit gelte, wenn überhaupt, für Profis. Tomandl/Schrammel: "Vertrags- und Lizenzspieler sind nicht Mitglieder des ÖFB. Ihnen können vom ÖFB daher auch keine Mitgliedspflichten auferlegt werden." Deren Rechte und Pflichten im Rahmen der Bundesliga gründen ausschließlich aus dem Arbeitsvertrag. Und der unterliegt dem Arbeitsrecht.

 

 

 

Auflösung

 

 

 

"Autoritätsanmaßung" nennen Tomandl/Schrammel das Verbandsproblem. Ein Verein (juristisch ist der ÖFB ein Verein), der seine Zuständigkeit in den Bereich der dem Staat vorbehaltenen Gesetzgebung oder Exekutive ausdehnt, ist laut Vereinsgesetz aufzulösen. Man könnte behaupten, dass sich der ÖFB und seine "Tochter" Bundesliga beim Punkteabzug für den GAK wegen eines arbeitsrechtlichen Streits zwischen Verein und Arbeitnehmer Daniel Kimoni einer Überschreitung seiner Kompetenzen schuldig gemacht habe und daher behördlicherseits aufzulösen sei.

 

 

 

Aktuelles Beispiel: Anwalt Friedrich Gatscha beantragte vor einiger Zeit die Auflösung des NÖ Fußballverbandes, der dem Spielervermittler Hubert Peterschelka ein faktisches "Berufsverbot" erteilt und die Lizenz entzogen hatte. Peterschelka hatte sich aus Datenschutzgründen der Aufforderung des NÖFV widersetzt, seine Verträge mit Spielern offen zu legen. Gatscha begründete das Auflösungsbegehren mit der Tatsache, dass der NÖFV sich mit dem Lizenzentzug eine Autorität arrogiert habe, die nur der Gewerbebehörde zustehe. Im Übrigen agiere der Verband als Partei, Richter und Exekutive in einer (juristischen) Person. Tomandl und Schrammel, der heute immerhin Ordinarius für Arbeitsrecht an der Universität Wien ist: " ... unzulässig ist aber jedenfalls, dass eine Partei oder ihr gesetzlicher Vertreter selbst Schiedsrichter ist." In den Statuten der Bundesliga wird festgehalten, dass die Mitglieder der rechtsprechenden Senate vom Vorstand bestellt werden. Unabhängig sind sie also nicht. Gatscha: "Leider unternimmt auch die EU nichts gegen die zunehmende Rechtsanmaßung der UEFA und FIFA, die sich bald als Scheidungsrichter gerieren werden, sollte die Frau eines Spielers nicht zur Champions League passen."

 

 

 

Die Vereinsbehörde, ein Arm des Innenministeriums, unternahm im Fall Peterschelka nichts gegen den NÖFB, Peterschelka schreckte vor der Macht des Verbandes und der Gefahr, aus dem Geschäft gedrängt zu werden, zurück. Der GAK wird wohl aus Überlebensgründen das Ergreifen von Rechtsmitteln kaum unterdrücken können. (Johann Skocek, DER STANDARD Printausgabe 27.03.2007)

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Wir sind zwar an fast allem, was mit dem GAK passiert, selbst schuld, aber die Art und Weise, wie hier ein Exempel statuiert wird, ist purer Aktionismus der Bundesliga und des Senat V, die im verzweifelten Versuch, in dem ganzen selbst verursachten Chaos ihr Gesicht zu wahren, wild um sich schlagen, nur um der Öffentlichkeit irgendeine Reaktion zu zeigen. Irgendwie muss man sich halt selbst legitimieren, nachdem man bei der Lizensierung versagt hat.

 

 

 

Das darf aber, weil aber für sehr viele im österreichischen Fußball eigentlich eh alles ganz bequem ist, so wie es ist, zu keinen wirklichen Änderungen führen. Aber irgendwen muss es halt treffen, und da bieten wir uns, zugegebenermaßen, ziemlich gut an.

 

 

 

Allein die Vorgehensweise, dass Sturm für das gleiche "Vergehen" während des Konkursverfahrens monatelang, als es weh getan hätte, verschont wurde, und jetzt, um der "Gleichbehandlung" willen pro forma auch eine Strafe bekommt, die schlussendlich nicht mehr weh tut, ist eine Frechheit sondergleichen.

 

 

 

Das alles liegt nicht an der Wiener Mafia, das ist zutiefst österreichisch. Purer Aktionismus, nach oben buckeln, nach unten treten, und kein Gedanke an die Konsequenzen, die eine Entscheidung mittelbar noch haben könnte.

 

 

 

Prost!

 

Der Stehgeiger

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Lieber Fritzi: Auf den ersten Blick kann die Lösung der Buli als elegant eingestuft werden.

 

 

 

Nach den Ausführungen von Scheerbaum hoffe ich inständigst, dass die Buli mit dieser Aktion auf die Goschn fallen wird!

 

 

 

Weil diese Aktion schreit zum Himmel, unabhängig von der Verschuldensfrage, sprich wie es zu der Situation gekommen ist.

 

 

 

Es kann, ja es darf nicht sein, dass die Buli, wie auch die UEFA, die FIFA und andere Sportvereine glauben, dass sie außerhalb oder zumindest neben der Rechtsordnung agieren können!

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nochmal standard:

 

 

 

Die letale Reinigung

 

Die Fußball-Bundesliga hat sich selbst außer Kraft gesetzt und in eine Position gebracht, in der sie Rechtsfolgen zu gewärtigen hat - Von Johann Skocek

 

Die Fußball-Bundesliga hat sich selbst außer Kraft gesetzt. Vor einem Jahr führte das Lizenzierungsverfahren, also die Prüfung der wirtschaftlichen Eignung von Sturm Graz und des GAK zur Teilnahme an der Saison 2006/07, zu einem positivem Ergebnis. Seither sind beide Klubs in Konkurs gegangen und sollen von neuen Funktionären saniert werden. Sturms Präsident Hans Rinner und sein GAK-Kollege Stephan Sticher müssen nicht nur die Schulden und die schlechte Nachrede, die ihnen ihre Vorgänger hinterlassen haben, ausbaden, sondern werden nun auch zum wiederholten Mal dafür bestraft.

 

 

 

Sturm und der GAK haben bei der Lizenzierung offensichtlich getrickst. Sähe die Bundesliga darüber hinweg, wäre das eine Aufforderung für künftige Tricksereien und Belohnung für Größenwahn. Der Abzug von 22 Punkten bedeutet freilich den Todesstoß für den GAK und beraubt Sturm des wirtschaftlich unentbehrlichen Lokalrivalen.

 

 

 

Die Bundesliga hat sich selbst in eine Position gebracht, in der sie Rechtsfolgen zu gewärtigen hat. Schließlich werden sich Anwälte der Vereine damit beschäftigen, wie es zu diesem Strafausmaß kam. Und der Masseverwalter des GAK kann gar nicht anders, als gegen den De-facto-Zwangsabstieg Rechtsmittel zu ergreifen. Der Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Punkteabzug wird schon vorbereitet. Schließlich kann der GAK in der aktuellen Situation keine Ausgleichsquote zusammenbringen, was die Interessen der Gläubiger verletzen dürfte. Damit hat die Liga in nachvollziehbarer Wahrung ihrer Aufsichtspflicht gegen das eigene Interesse und die vitalen Interessen eines ihrer Mitglieder verstoßen. Wenn sie glaubt, mit den Punkteabzügen sei die Sache erledigt, wird sie sich getäuscht haben. (Johann Skocek, DER STANDARD Printausgabe 27.03.2007)

 

 

 

@stehgeiger: bier steht beim nächsten treffen!

 

 

 

gruss,

 

elrond

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Das habe ich schon zuvor geschrieben, Scherbaum muss rechtliche Mittel gegen diesen Punkteabzug ergreifen, denn seine Aufgabe ist es die Interessen der Gläubiger zu wahren, und mit diesem "Zwangsabstieg" - und etwas anderes ist ein insgesamter Abzug von 28 Punkten nicht - ist die Wahrscheinlichkeit eines Konkurses sehr hoch geworden, da würden die Gläubiger rund 5% an Quote erhalten, bei einem Zwangsausgleich 20%.

 

 

 

Diese Sache ist noch lange nicht vorbei, denn da werden Klagen ohne Ende geführt werden, möglicherweise kann die Saison 07/08 gar nicht termingerecht beginnen, denn es ist nicht anzunehmen, dass bis zum Saisonstart alle Verfahren letztinstanzlich abgeschlossen sind, somit wird auch nicht klar sein, wer in welcher Liga spielt.

 

 

 

Das wird das pure Chaos und das in der Saison der EM.

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Schuld sind wir selber. Wer bei der Lizenzvergabe betrügt -- und ein anderes Wort gibt es wohl für die Sükarsche Aktion nicht -- muss mit Konsequenzen rechnen.

 

 

 

Es gehören die Herrschaften fristlos gekündigt die Lizenz vergeben bzw. prüfen. Nichts anderes. Wenn ich heute zur Bank gehe und mir ein paar Euronen ausborge, werde ich doch auch auf Herz und Nieren geprüft ob meine Bonität passt und nicht irgenwie "wischi waschi"...

 

 

 

Mich würde wirklich mal interessieren welche Eierköpfe dort drinnen sitzen...

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Schuld sind wir selber. Wer bei der Lizenzvergabe betrügt -- und ein anderes Wort gibt es wohl für die Sükarsche Aktion nicht -- muss mit Konsequenzen rechnen.

 

 

 

Es gehören die Herrschaften fristlos gekündigt die Lizenz vergeben bzw. prüfen. Nichts anderes. Wenn ich heute zur Bank gehe und mir ein paar Euronen ausborge, werde ich doch auch auf Herz und Nieren geprüft ob meine Bonität passt und nicht irgenwie "wischi waschi"...

 

 

 

Mich würde wirklich mal interessieren welche Eierköpfe dort drinnen sitzen...

 

 

 

Wenn der IMG-Vertrag den Unterlagen beigefügt wurde, ist das ein Patzen Geld, der sich da niederschlägt. (Nachdem der Vertrag erst später gekündigt wurde, nehm ich mal an, wird dieser Vertrag nicht näher beleuchtet worden sein.) Abgesehen davon glaub ich nicht, dass die Prüfer davon ausgehen, dass sie so beschissen werden (denn bescheißen tun ja 18 Vereine der Bundesliga, nur keiner in dem Ausmaß wie es der BIG MAC gemacht hat).

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