Grundsätzlich ist mit der gerichtlichen Annahme eines Zwangsausgleiches und die Erfüllung der Auflagen aus dem Ausgleich eine Entschuldung gegeben. Allerdings gibt es Ab-und Aussonderungsrechte und die dürfte die Bank gehabt haben, die vom Insolvenzverfahren nicht berührt werden. Bis ein Insolvenzverfahren endgültig erledigt ist, kann manchesmal Jahre dauern. Nachdem aber genügend Anwälte unsere Verantwortlichen und Geldgeber beraten werden, sind diese sicherlich über alle rechtlichen Schritte unter- richtet. Trotzdem hoffe ich als jahrzehntelanger GAK-Fan das ein Weiterbestand möglich ist und daher sind alle, die dazu beitragen zu unterstützen und nicht von vorner herein wieder zu verdammen.