halbzeitpause Geschrieben 27. Januar 2008 Teilen Geschrieben 27. Januar 2008 Eine im ersten Anschein dumme Frage von mir, aber sie könnte große Tragweite haben. Denn eine Verständigung, wie sie mir von Brigitte Brinstingl bei der letzten a.o. GV mitgeteilt wurde (dafür gibt es Zeugen) flatterte bei mir noch nicht ein. Da keine Mitgliedsbeiträge für 2008 eingehoben wurden, stünde der GAK ohne Mitglieder da. Vielleicht könnten mir da Rechtskundige hilfreich beistehen, denn ich fühle mich zwar durch die Mitgliedschaft auch als Mitglied, aber diese Mitgliedschaft ist auf ein Jahr beschränkt … Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
shorty Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde während der letzten Regentschaft des Masseverwalters, auch kein Mitgliedsbeitrag von den diversen Konten abgebucht. Nach erfolgreichem Zwangsausgleich wurde dies jedoch wieder getan. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbzeitpause Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde während der letzten Regentschaft des Masseverwalters, auch kein Mitgliedsbeitrag von den diversen Konten abgebucht. Nach erfolgreichem Zwangsausgleich wurde dies jedoch wieder getan. Dann habe ich ja ein Guthaben, da ich die Mitgliedschaft für ein Jahr im Voraus bezahlte … Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rossoblu Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Dann habe ich ja ein Guthaben, da ich die Mitgliedschaft für ein Jahr im Voraus bezahlte … Da muss ich dich enttäuschen. Man hat mittels doppelter Abbuchungen in den Folgemonaten alles nachgeholt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hawaii Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Wortlaut der gültigen Statuten. §5 Erlöschen der Mitgliedschaft a) Freiwilligen Austritt, der jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres mit Schreiben an den Verein erklärt werden kann. Ausschluss, wenn der Verwaltungsrat mit einer Dreiviertelmehrheit den Ausschluss des Mitgliedes wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten beschließt. c) Durch Tod des Mitgliedes Auch bei Erlöschen der Mitgliedschaft ist von den ordentlichen Mitgliedern für das betreffende Kalenderjahr der Mitgliedsbeitrag jedenfalls noch in voller Höhe zu bezahlen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbzeitpause Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Wortlaut der gültigen Statuten. §5 Erlöschen der Mitgliedschaft a) Freiwilligen Austritt, der jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres mit Schreiben an den Verein erklärt werden kann. Ausschluss, wenn der Verwaltungsrat mit einer Dreiviertelmehrheit den Ausschluss des Mitgliedes wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten beschließt. c) Durch Tod des Mitgliedes Auch bei Erlöschen der Mitgliedschaft ist von den ordentlichen Mitgliedern für das betreffende Kalenderjahr der Mitgliedsbeitrag jedenfalls noch in voller Höhe zu bezahlen.Eben deshalb meine Frage, da nichts in den Statuten erwähnt ist, wie es sich mit der Mitgliedschaft beim Jahreswechsel verhält. Der entrichtete Mitgliedsbeitrag legitimiert ja auch die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes. Und - die Mitgliedschaft ist auch immer jährlich zu erneuern. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hawaii Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 @halbzeitpause Ist in den aktuellen Statuten tatsächlich etwas schammig dargestellt"Unser" Statutenvorschlag sagt im §8 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder Folgendes aus: Mitglieder, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von jeweils 14 Tagen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, gelten automatisch als ausgeschlossen. Sie können jedoch jeder Zeit neu in den Verein eintreten.+++++++++++ Eine Variante, dass dies im Falle eines Konkurs- oder Zwangsausgleichsverfahren regelt, wollten wir (obwohl es GAK-Statuten sind) nicht vorsehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Bobby Lugano Geschrieben 28. Januar 2008 Teilen Geschrieben 28. Januar 2008 Dann habe ich ja ein Guthaben, da ich die Mitgliedschaft für ein Jahr im Voraus bezahlte … Da muss ich dich enttäuschen. Man hat mittels doppelter Abbuchungen in den Folgemonaten alles nachgeholt. so war es jedensfalls das letzte mal. das nichteinheben der monatlichen mitgliedsbeiträge wurde damals angeblich vom masseverwalter angeordnet, laut auskunft im sekretariat voriges jahr! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Thomas01 Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Schaut mal auf eure Kontoauszüge.Für diejenigen die so wie ich monatlich bezahlen, werden in den Nächsten die ausstehenden Gebühren abgezogen. Also könnte man sagen, der GAK erwacht schön langsam aus dem Koma. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gak68 Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Schaut mal auf eure Kontoauszüge.Für diejenigen die so wie ich monatlich bezahlen, werden in den Nächsten die ausstehenden Gebühren abgezogen. Also könnte man sagen, der GAK erwacht schön langsam aus dem Koma. Das war voriges jahr auch so. kurz alles nachbezahlt und wieder ins koma verfallen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
körösistraße Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 Schaut mal auf eure Kontoauszüge.Für diejenigen die so wie ich monatlich bezahlen, werden in den Nächsten die ausstehenden Gebühren abgezogen. Also könnte man sagen, der GAK erwacht schön langsam aus dem Koma. Das war voriges jahr auch so. kurz alles nachbezahlt und wieder ins koma verfallen. Gestern in der Post: Ein Brief vom GAK, worin Herrn Egis Verdienste gewürdigt werden und man ankündigt, die ausstehenden Beiträge demnächst abzubuchen. Leider nicht unterschrieben, sonst wüsste ich jetzt, wer in unserem Verein wirklich das Sagen hat. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mig Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 sonst wüsste ich jetzt, wer in unserem Verein wirklich das Sagen hat. Der anonyme Informant! mig - Sektionsleiter außer Dienst Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
diediva Geschrieben 29. Januar 2008 Teilen Geschrieben 29. Januar 2008 schön, dass die beträge vom konto abgebucht werden. allerdings habe ich nie meine kontonummer angegeben! dann wird bei mir wohl ein zahlschein beiliegen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
old shatterhand Geschrieben 4. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 4. Februar 2008 meine Tochter(older Shatterhand und die Rentnergang sowieso)und ich sind Mitglieder,haben auch die Mitgliedskarte für 2007 was ist jetzt 2008 keine Zahlungsaufforderung,nix ich möchte auf jeden Fall bei der hoffenlich stattfindenden GV mein Stimmrecht wahrnehmen reicht es,so wie das letzte Mal,daß man vor der GV,vor Ort einzahlt und stimmberechtigt ist? bin allerdings einer von ca.400 Proponenten uAwg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Reds1902 Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 meine Tochter(older Shatterhand und die Rentnergang sowieso)und ich sind Mitglieder,haben auch die Mitgliedskarte für 2007 was ist jetzt 2008 keine Zahlungsaufforderung,nix ich möchte auf jeden Fall bei der hoffenlich stattfindenden GV mein Stimmrecht wahrnehmen reicht es,so wie das letzte Mal,daß man vor der GV,vor Ort einzahlt und stimmberechtigt ist? bin allerdings einer von ca.400 Proponenten uAwg Ob du Proponent bist oder nicht hat gar keine Auswirkung auf die Mitgliedschaft beim GAK. Ich habe vor etwas zwei Wochen ein Schreiben erhalten, dass die Mitgliedsbeiträge abgebucht werden und die Mitgliedskarte 2007 bis auf weiteres ihre Gültigkeit behält. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
geidorf for ever Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 Ich schätze einmal daß jene, die eine monatliche Abbuchung vereinbart haben, nun zumindest die ersten 2 Monate zahlen. Alle anderen, die so wie ich gleich den ganzen Betrag im Büro auf den Tisch gelegt haben, werden noch bis zur GV warten müssen, da sich derMV bei dem Kassieren des ganzen Betrages gefährlich nahe an den Abgrund der Organhaftung bewegen würde. (falls er dann doch zusperrt) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
diediva Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 ich hab noch immer keine info bzgl. des beitrages erhalten. irgendwie ist das schon a bissal komisch! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
klartext Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 ich hab noch immer keine info bzgl. des beitrages erhalten. irgendwie ist das schon a bissal komisch! vielleicht bist auf der black list 8) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
diediva Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 vielleicht bist auf der black list 8) hmmmm .... schaut so aus! ich muss ja wirklich ganz böse sein Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ras Tschubai Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 Wir sind die Bösen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bernardi Geschrieben 5. Februar 2008 Teilen Geschrieben 5. Februar 2008 Ich bin auch so einer. Wenns Absicht ist, fühl ich mich geschmeichelt. Bin voriges Jahr, ich glaub im Juli, jedenfalls nach dem STST-Rücktritt, Mitglied geworden, und hab den Mietgliedsbeitrag auf einmal eingezahlt. Läuft die Mitgliedschaft dann vom Einzahltag weg, oder grundsätzlich von Jänner bis Dezember eines Jahres? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
old shatterhand Geschrieben 6. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 6. Februar 2008 imho immer für ein Kalenderjahr Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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