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Gibt es prinzipiell noch GAK-Mitglieder?


old shatterhand

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Eine im ersten Anschein dumme Frage von mir, aber sie könnte große Tragweite haben.

 

Denn eine Verständigung, wie sie mir von Brigitte Brinstingl bei der letzten a.o. GV mitgeteilt wurde (dafür gibt es Zeugen) flatterte bei mir noch nicht ein. Da keine Mitgliedsbeiträge für 2008 eingehoben wurden, stünde der GAK ohne Mitglieder da.

 

Vielleicht könnten mir da Rechtskundige hilfreich beistehen, denn ich fühle mich zwar durch die Mitgliedschaft auch als Mitglied, aber diese Mitgliedschaft ist auf ein Jahr beschränkt …

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Wenn ich mich recht erinnere, dann wurde während der letzten Regentschaft des Masseverwalters, auch kein Mitgliedsbeitrag von den diversen Konten abgebucht. Nach erfolgreichem Zwangsausgleich wurde dies jedoch wieder getan.

 

Dann habe ich ja ein Guthaben, da ich die Mitgliedschaft für ein Jahr im Voraus bezahlte … :wink:

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Wortlaut der gültigen Statuten.

 

§5

Erlöschen der Mitgliedschaft

a) Freiwilligen Austritt, der jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres mit Schreiben an den Verein erklärt werden kann.

B) Ausschluss, wenn der Verwaltungsrat mit einer Dreiviertelmehrheit den Ausschluss des Mitgliedes wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten beschließt.

c) Durch Tod des Mitgliedes

 

Auch bei Erlöschen der Mitgliedschaft ist von den ordentlichen Mitgliedern für das betreffende Kalenderjahr der Mitgliedsbeitrag jedenfalls noch in voller Höhe zu bezahlen.

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Wortlaut der gültigen Statuten.

 

§5

Erlöschen der Mitgliedschaft

a) Freiwilligen Austritt, der jederzeit unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres mit Schreiben an den Verein erklärt werden kann.

B) Ausschluss, wenn der Verwaltungsrat mit einer Dreiviertelmehrheit den Ausschluss des Mitgliedes wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten oder wegen unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten beschließt.

c) Durch Tod des Mitgliedes

 

Auch bei Erlöschen der Mitgliedschaft ist von den ordentlichen Mitgliedern für das betreffende Kalenderjahr der Mitgliedsbeitrag jedenfalls noch in voller Höhe zu bezahlen.

Eben deshalb meine Frage, da nichts in den Statuten erwähnt ist, wie es sich mit der Mitgliedschaft beim Jahreswechsel verhält. Der entrichtete Mitgliedsbeitrag legitimiert ja auch die Rechte und Pflichten eines Mitgliedes. Und - die Mitgliedschaft ist auch immer jährlich zu erneuern.

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@halbzeitpause

 

Ist in den aktuellen Statuten tatsächlich etwas schammig dargestellt

"Unser" Statutenvorschlag sagt im §8 Allgemeine Rechte und Pflichten der Mitglieder Folgendes aus:

 

 

Mitglieder, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind und trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von jeweils 14 Tagen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, gelten automatisch als ausgeschlossen.

Sie können jedoch jeder Zeit neu in den Verein eintreten.

+++++++++++

 

Eine Variante, dass dies im Falle eines Konkurs- oder Zwangsausgleichsverfahren regelt, wollten wir (obwohl es GAK-Statuten sind) nicht vorsehen.

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Dann habe ich ja ein Guthaben, da ich die Mitgliedschaft für ein Jahr im Voraus bezahlte … :wink:

Da muss ich dich enttäuschen. Man hat mittels doppelter Abbuchungen in den Folgemonaten alles nachgeholt.

 

so war es jedensfalls das letzte mal. das nichteinheben der monatlichen mitgliedsbeiträge wurde damals angeblich vom masseverwalter angeordnet, laut auskunft im sekretariat voriges jahr!

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Schaut mal auf eure Kontoauszüge.

Für diejenigen die so wie ich monatlich bezahlen, werden in den Nächsten die ausstehenden Gebühren abgezogen. Also könnte man sagen, der GAK erwacht schön langsam aus dem Koma.

 

Das war voriges jahr auch so. kurz alles nachbezahlt und wieder ins koma verfallen.

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Schaut mal auf eure Kontoauszüge.

Für diejenigen die so wie ich monatlich bezahlen, werden in den Nächsten die ausstehenden Gebühren abgezogen. Also könnte man sagen, der GAK erwacht schön langsam aus dem Koma.

 

Das war voriges jahr auch so. kurz alles nachbezahlt und wieder ins koma verfallen.

 

Gestern in der Post: Ein Brief vom GAK, worin Herrn Egis Verdienste gewürdigt werden und man ankündigt, die ausstehenden Beiträge demnächst abzubuchen. Leider nicht unterschrieben, sonst wüsste ich jetzt, wer in unserem Verein wirklich das Sagen hat.

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meine Tochter(older Shatterhand und die Rentnergang sowieso)und ich sind Mitglieder,haben auch die Mitgliedskarte für 2007

 

was ist jetzt 2008

 

keine Zahlungsaufforderung,nix

 

ich möchte auf jeden Fall bei der hoffenlich stattfindenden GV mein Stimmrecht wahrnehmen

 

reicht es,so wie das letzte Mal,daß man vor der GV,vor Ort einzahlt und stimmberechtigt ist?

 

bin allerdings einer von ca.400 Proponenten

 

uAwg

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meine Tochter(older Shatterhand und die Rentnergang sowieso)und ich sind Mitglieder,haben auch die Mitgliedskarte für 2007

 

was ist jetzt 2008

 

keine Zahlungsaufforderung,nix

 

ich möchte auf jeden Fall bei der hoffenlich stattfindenden GV mein Stimmrecht wahrnehmen

 

reicht es,so wie das letzte Mal,daß man vor der GV,vor Ort einzahlt und stimmberechtigt ist?

 

bin allerdings einer von ca.400 Proponenten

 

uAwg

 

Ob du Proponent bist oder nicht hat gar keine Auswirkung auf die Mitgliedschaft beim GAK.

 

Ich habe vor etwas zwei Wochen ein Schreiben erhalten, dass die Mitgliedsbeiträge abgebucht werden und die Mitgliedskarte 2007 bis auf weiteres ihre Gültigkeit behält.

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Ich schätze einmal daß jene, die eine monatliche Abbuchung vereinbart haben, nun zumindest die ersten 2 Monate zahlen. Alle anderen, die so wie ich gleich den ganzen Betrag im Büro auf den Tisch gelegt haben, werden noch bis zur GV warten müssen, da sich derMV bei dem Kassieren des ganzen Betrages gefährlich nahe an den Abgrund der Organhaftung bewegen würde. (falls er dann doch zusperrt)

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Ich bin auch so einer. :shock:

Wenns Absicht ist, fühl ich mich geschmeichelt. :lol:

 

Bin voriges Jahr, ich glaub im Juli, jedenfalls nach dem STST-Rücktritt, Mitglied geworden, und hab den Mietgliedsbeitrag auf einmal eingezahlt. Läuft die Mitgliedschaft dann vom Einzahltag weg, oder grundsätzlich von Jänner bis Dezember eines Jahres?

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