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Die Wahrheit über den „GAK-Investoren-Deal“


sharky

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Von der Inoffiziellen:

 

Dr. Scherbaum will als Masseverwalter Geld sehen, die Investorengruppe macht aber ihre Zusage von einem sofortigen Rücktritt Harald Fischls - ursprünglich war der 31.1.2008 als Termin gefordert worden - abhängig. Dieser wiederum meint, der Rücktritt sei bereits grundsätzlich erklärt, aber nur im Zuge einer GV möglich. Die unterschiedlichen Rechtsmeinungen sollen auf Grundlage der Paragraphen 9 und 11 der [statuten] bis kommenden Dienstag geklärt werden. Keine einfache Entscheidung der Beteiligten, da ja auch Haftungsfragen damit verbunden sind.

 

Die Stadtregierung hat in Abstimmung mit dem GAK den Bestandsvertrag (darunter versteht man einen Pacht- oder Mietvertrag) gekündigt, um das TZ aus der Konkursmasse herauszulösen. Laut [www.gak.at] soll "nach Abwicklung des Zwangsausgleichs allenfalls ein neuer Vertrag geschlossen oder der bestehende Status vor dem Konkurs wiederhergestellt werden." Bekanntlich verfügt der GAK über eine mehr als 100-jährige Erfahrung mit der in Bestand genommenen Liegenschaft in der Körösiistraße, wie ein Ausschnitt aus dem [Pachtvertrag] des Jahres 1947 zeigt:

 

Wie unverzichtbar das TZ für das Image unseres Vereins ist, zeigt das Interesse des Fußball-Camp-Organisators Nik Pichler: Unsere Platzwarte haben sich den 25. Mai bereits rot angestrichen, denn da wird die österr. Nationalmannschaft die Vorbereitung auf das Länderspiel (am 30.5 gegen Malta) im TZ Andritz starten!

 

Und noch PAragraph 9 und 11 der alten Statuten:

 

§9

Aufgaben der Generalversammlung

 

Nach Beginn der Generalversammlung ist die Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäß §8 dieser Statuten vorzunehmen und die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bekannt zu geben. Sobald die Beschlussfähigkeit der Generalversammlung festgestellt wurde, ist diese im Rahmen der vorliegenden Tagesordnung durchzuführen.

 

Der Generalversammlung sind dabei folgende Aufgaben und Beschlussfassungen vorbehalten:

 

a) Genehmigung der Protokolle der jeweils letzten Generalversammlung

B) Entgegennahme und Genehmigung der Rechenschaftsberichte in sportlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht

c) Entgegennahme des Berichtes der Rechnungsprüfer

d) Beschlussfassung über die Entlastung der Vereinsorgane

e) Wahl und Abwahl der Sektionsleiter

f) Festsetzung der Aufnahmegebühren, der Mitgliedsbeiträge sowie der Mindestbeiträge für unterstützende und jugendliche Mitglieder

g) Beschlussfassung über sonstige eingebrachte Anträge zur Tagesordnung oder sonstige nach diesen Statuten in der Generalversammlung eingebrachte und genehmigte Anträge

h) Beschlussfassung über Statutenänderungen

i) Beschlussfassung über allfällige Ehrungen

j) Beschlussfassung über die freiwillige Auflösung des Vereines

k) Wahl der Rechnungsprüfer bzw. des Abschlussprüfers

l) Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates

 

§11

Sektionsleiter

Die Sektionsleiter werden von der Generalversammlung gewählt. Ihnen stehen beratend der Verwaltungsrat zur Verfügung, bzw. können dort ebenfalls Beschlüsse gefasst werden wie im § 10 festgehalten. Darüber hinaus können die Sektionsleiter Projektgruppen installieren, die wesentliche Themen bearbeiten und erarbeiten, und entscheidungsreife Vorschläge vorlegen.

Diese Projektgruppen können auf Antrag und mit Beschluss der Sektionsleiter auch mit der Durchführung von Maßnahmen betraut werden. Die Sektionsleiter vertreten die einzelnen Sektionen und Bereiche des Vereines die wie folgt aufgegliedert sind:

 

Sektion Wirtschaft, Rechnungswesen und Recht (1 Person)

 

PR-Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Fangruppenbetreuung und Jugend, Akademie (1 Person)

 

Kontrollfunktion und Vereins-Controlling (2 Personen)

 

Die Sektionsleiter können im Interesse des Vereines eine neue Sektion bzw. einen neuen Bereich eröffnen und einen Sektionsleiter kooptieren, dieser ist dann bei der nächsten Generalversammlung zu bestätigen und zu wählen. Z.B. die Sektion Kampfmannschaft od. drgl.

Die Sektionsleiter können eine eigene Geschäftsordnung beschließen, die dann für alle Beteiligten bindend ist. Jeder Sektionsleiter kann für seinen Bereich bzw. seine Bereiche einen oder mehrere Stellvertreter benennen.

Entscheidungen werden im Kreis der Sektionsleiter mit einfacher Mehrheit getroffen, außer die Geschäftsordnung sieht spezielle, explizit angeführte Punkte anders vor. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende des Verwaltungsrates.

Die Sitzungen der Sektionsleiter werden schriftlich mindestens 3 Tage vor dem Sitzungstermin an alle Mitglieder persönlich übermittelt und eine schriftliche Zusage oder Absage zum Sitzungstermin eingefordert.

Beschlussfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn mindestens 2 Sektionsleiter anwesend sind.

Sollte eine Sektionsleiterposition vakant werden, so können verbliebene Sektionsleiter einen Nachfolger kooptieren.

Dieser ist dann bei der nächsten Generalversammlung zu bestätigen und zu wählen. Die Funktionsperiode beträgt wie in § 8 angeführt, 4 Jahre.

Die Sektionsleiter sind jeweils für die ihnen zugeordneten Bereiche bzw. Sektion verantwortlich, vertreten den Verein nach außen und führen die Geschäfte des Vereines.

Der Verein wird nach außen immer von mindestens 2 Sektionsleitern vertreten.

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Bis Dienstag, um das Offensichtliche zu lesen? :D

 

Aufgaben der GV: Wahl und Abwahl der Sektionsleiter. Oops. Krieg ich jetzt das Anwaltshonorar? :D

 

 

PS: Zahlts und verschwindets auf nimmer Wiedersehen!

 

Die Taktik dieser Typen werde ich nie verstehen. Wären sie gleich an die Öffentlichkeit gegangen, hätten ihnen nach kurzer Zeit alle die Füße geküßt. Und T-Shirsts mit "Rudi verzeih uns!" gedruckt.

Oder sie wissen genau, dass sie ihre unlauteren Absichten auch nur mit unlauteren Mitteln durchbringen können.

 

Ich wünschte, der Staatsanwalt würde schneller ermitteln...und Mitleid habe ich jetzt mit absolut KEINEM mehr, der bei so einem widerlichen Schauspiel mitspielt. Egal wer...ob Sticher oder Messner, Roth oder Egi, Rath oder Pospischil - ihr seid das Letzte!

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Frage:

Kann mir jemand erklären wie das hier

 

Von der Inoffiziellen:

 

Bekanntlich verfügt der GAK über eine mehr als 100-jährige Erfahrung mit der in Bestand genommenen Liegenschaft in der Körösiistraße, wie ein Ausschnitt aus dem [Pachtvertrag] des Jahres 1947 zeigt:

 

in Einklang mit der ursprünglichen Causa gebracht werden soll. Was will man uns damit sagen???

 

I versteh den Zusammenhang einfach ned.

 

1. kannst das PDF so gut wie gar ned lesen

2. wenn der tolle Beweis aus dem Jahre 1947 ist, kann es noch keine 100 Jährige Erfahrung sein ...

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Ich denke es soll uns sagen: so wie der alte GAK-Platz weg und das Geld verschwunden ist, wird auch das Trainingszentrum und der ganze GAK verschwinden.

 

Mir möge auch noch Stadt, Land und Stadtwerke erklären, wie sie dazu kommen, bei solchen Machenschaften mitzuspieln.

 

Das mit den 100 Jahren ist einfach, das sind in Wirklichkeit nie die vollen 100 Jahre: In der Nacht schlafen die Leute durchschnittlich 8 Stunden also kann man schon ein Drittel wegrechnen, dann noch die Pausen und Krankenstände, und ....so kommt man locker auf die Zeit.

 

Und nochmals zu den Statuten: Falls es soooo unklar ist: notfalls könn ma ja ein paar Jahre prozessieren, nicht?

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Mir möge auch noch Stadt, Land und Stadtwerke erklären, wie sie dazu kommen, bei solchen Machenschaften mitzuspieln.

 

Naja, das mit Stadt und dem Land ist glaub i no net so geklärt wie es gerne von den Investoren dargestellt wird. Die Stadt hat jetzt einmal den ersten und richtigen Schritt gesetzt und den Pachtvertrag des Trainingszentrums gekündigt. Damit gehört einmal alles der Stadt Graz und wird im Konkurs nicht angetastet da nicht im Besitz des GAKs.

 

Jetzt fällt mir aber gerade noch was ein. Wenn jetzt alles der Stadt Gaz gehört dann sind wir das Trainingszentrum ja bereits los?! Warum sollte es dann wieder dem GAK oder besser gesagt seinen Investoren zur Verfügung gestellt werden nach dem Ausgleich?! Was hat die Stadt Graz davon? Des kann i mir net ganz vorstellen

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Die Investoren kaufen es anscheinend dann von der Stadt Graz um einen Euro (*). Da ist (hinter Schloß und Riegel - hätte ich beinahe gesagt) hinter verschlossenen Türen vielleicht (oder auch nicht) schon alles ausgehandelt, das ist ihr Preis für die "Rettung". Eine Umwidmung ist vermutlich zumindest in Aussicht gestellt. Wenn das erfolgt ist, kann ruhig das Flutlicht ausgehen, die Investoren sind einiges reicher mit der Aussicht auf noch viel mehr Gewinn. Der Verein wird vielleicht sogar als Alibi noch künstlich am Leben gehalten, leider kann man halt den Abstieg nicht aufhalten (deswegen meine Forderung nach einem garantierten Jahresbudget!), bis der GAK endgültig in der Bedeutungslosigkeit versunken ist und dann wirklich kein Hahn mehr danach kräht ob zugesperrt wird oder nicht. Aber keine Angst, zu der Zeit spielt der GAK unter Garantie nicht mehr im TZ.

 

(*) Ich würde allerdings, sagen wir einmal 1000 Euro bieten, und das Gelände dann kostenlos dem GAK zur Verfügung stellen. Ist das nicht ein besseres Angebot? :D

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Von der Inoffiziellen:

 

 

Die Stadtregierung hat in Abstimmung mit dem GAK den Bestandsvertrag (darunter versteht man einen Pacht- oder Mietvertrag) gekündigt, um das TZ aus der Konkursmasse herauszulösen. Laut [www.gak.at] soll "nach Abwicklung des Zwangsausgleichs allenfalls ein neuer Vertrag geschlossen oder der bestehende Status vor dem Konkurs wiederhergestellt werden.

 

Ach ja, allenfalls heißt bestenfalls, des heißt es ist noch absolut nichts fix.

 

Und wenn ich mich recht erinnere heißt es im Vertrag zwischen dem GAK und der Stadt, dass wenn der GAK in den Konkurs geht, das Gelände samt den Gebäuden der Stadt Graz in die Hände fällt. Würde für mich heißen dass jetzt alles der Stadt gehört oder sehe ich das Falsch

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Mir möge auch noch Stadt, Land und Stadtwerke erklären, wie sie dazu kommen, bei solchen Machenschaften mitzuspieln.

 

Nach der Wahl?

Intervention(en)?

 

Je weiter du nach oben kommst, desto öfters wäscht eine Hand die andere. Und wenn eine Hand schon mal gewaschen hat ... ist eben die andere dran.

 

Sonst macht Informationsmanager (und Steuermann) Pirker kurzen Prozess...

 

Da sind dann ganz schnell Ungereimtheiten in deiner Management-Tätigkeit etc. etc. (wer will soll mal im "Buch der Verrothenen" unter "S" wie Sükar nachschlagen).

 

lg

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Bei aller Pietät und Mitgefühl für die Familie Roth, wir haben nicht die Zeit um das Ende der Trauerfeierlichkeiten abzuwarten.

 

Je mehr Einblick ich in die Sache bekomme, umso sicherer bin ich, dass die Geschichte mit dem TZ von langer Hand vorbereitet war.

Da wurde schon vor Jahren ein Auge darauf geworfen, um es über den Umweg GAK zu bekommen.

 

Was mich sehr interessieren wird, ist, wie man einen Vereinsvorstand ohne GV etabliert. Das wäre ein Präzedenzfall für ganz Österreich und würde das Vereinsgesetz in eindrucksvoller Weise umgehen.

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Ach ja, allenfalls heißt bestenfalls, des heißt es ist noch absolut nichts fix.

 

Und wenn ich mich recht erinnere heißt es im Vertrag zwischen dem GAK und der Stadt, dass wenn der GAK in den Konkurs geht, das Gelände samt den Gebäuden der Stadt Graz in die Hände fällt. Würde für mich heißen dass jetzt alles der Stadt gehört oder sehe ich das Falsch

 

Ich denke auch. Allerdings spielen die Stadtwerke da auch noch eine Rolle, da beginnt dann bei mir immer der Punkt wo meine Gedanken abzuschweifen beginnen (ist halt nicht mein Fach). An der Tatsache, dass das ganze jetzt der Stadt gehört, daran habe ich noch nichts auszusetzen. Danach gehört es aber um 1 Euro den Investoren. Die geben dem GAK dafür einen Kredit, den dieser natürlich zurückzahlen muß. Was hat also den Investoren das TZ gekostet?

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Ich denke auch. Allerdings spielen die Stadtwerke da auch noch eine Rolle, da beginnt dann bei mir immer der Punkt wo meine Gedanken abzuschweifen beginnen (ist halt nicht mein Fach). An der Tatsache, dass das ganze jetzt der Stadt gehört, daran habe ich noch nichts auszusetzen. Danach gehört es aber um 1 Euro den Investoren. Die geben dem GAK dafür einen Kredit, den dieser natürlich zurückzahlen muß. Was hat also den Investoren das TZ gekostet?

 

Nicht so schnell. Die Investoren übernehmen für einen Euro die Stadion Betriebs GmbH. Das ist aber meiner Meinung nicht gleich zu Stellen mit dem TZ, das jetzt der Stadt Graz gehört.

Und eines ist nicht zu unterschätzen: Jetzt ist die Wahl in Graz vorbei und vor der Wahl werden immer große Versprechungen gemacht.

Die Stadt Graz ist Pleite und hat sicher nichts zu verschenken, auch keine Grundstücke. Vor allem sehe ich nicht den Vorteil der Stadt Graz in dem Deal.

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Nicht so schnell. Die Investoren übernehmen für einen Euro die Stadion Betriebs GmbH. Das ist aber meiner Meinung nicht gleich zu Stellen mit dem TZ, das jetzt der Stadt Graz gehört.

Und eines ist nicht zu unterschätzen: Jetzt ist die Wahl in Graz vorbei und vor der Wahl werden immer große Versprechungen gemacht.

Die Stadt Graz ist Pleite und hat sicher nichts zu verschenken, auch keine Grundstücke. Vor allem sehe ich nicht den Vorteil der Stadt Graz in dem Deal.

 

Und wenn die Stadt das TZ wirklich um den symbolischen Euro an die Herren Investoren "verkauft", dann wirds aber glaub ich mehr als nur Erklärungsbedarf benötigen, um diesen "Deal" Herrn und Frau Steuerzahler so zu verkaufen, dass sie ihn auch "schlucken". Das gäbe sicher einen schönen Artikel in so mancher auflagenstarken Tageszeitung, vor allem in einer, die nicht auf dem Allerwertesten des GAK prangt.

 

Irre ich, oder ist das Grundstück nicht deziert Wasserschutzgebiet? Ist da die Gesetzesgrundlage nicht noch eine viel schärfere, was Auflagen für Bauten aller Art betrifft? Juristen und Auskenner vor!

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@gak2000

 

Da die Investoren auch Investitionen in Teile der in Bestand genommenen Liegenschaft (Trainingszentrum) beabsichtigen, wurden Gespräche mit der Stadt Graz und der Grazer Stadtwerke AG geführt. Im Rahmen der bestehenden Widmung und unter Einbindung der Grazer Stadtwerke AG soll eine neue Gesellschaft gegründet werden, die diese Investitionen durchführen wird. Im Wege einer Call-Option wird es der Grazer Stadtwerke AG möglich, an einer alifälligen Aufwertung der Liegenschaft zu partizipieren.

 

Da steige ich als Nicht-Jurist leider wieder aus, aber hier steckt es sicher drin. Das mögen Berufenere als ich es bin klären.

 

PS: Wer ist eigentlich dieser Ali, der an der fälligen Aufwertung der Liegenschaft partizipieren möchte? :D

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@hzp: Seit wann ist es keines mehr? Seit es bebaut ist?

Ein Freund von mir, der in der Nähe aufwuchs, sagte mir, dass dies schon länger kein Wasserschutzgebiet ist. Kann aber erst in genau einer Woche bei ihm nachfragen, da er zur Zeit nicht erreichbar ist. Das Grundstück auf dem das TZ steht, war davor eine Hundewiese …

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Das Anbot der Investorengruppe ist genauso ein wirtschaftliches Glücksspiel, wie es in den letzten Jahren von diesen Leuten mit unseren GAK gespielt wurde.

 

Der Sinn dahinter ist:

 

-schnelles Geld für den MV (ist aus seiner Sicht o.k., er braucht sich das Geld nicht über ungewisse Prozesse holen),

 

-keine Kosten für die Stadt Graz ( wenn die das TZ übernehmen kommt ja doch ein Minus raus; den Grund hatten sie bzw. Stadtwerke ja schon vorher),

 

-die Investoren haben keinen "Ärger" mehr.

 

Auf der Strecke bliebe der GAK. Nach dem Zwangsausgleich sind wir wirtschaftlich tot, so wie jetzt auch. (Die angekündigten Klagen von Fischl sind aussichtslos, LEIDER!)

 

 

Ich glaube, dass man darüber nachdenken könnte, zu versuchen den Zwangsausgleich zu verhindern

 

Ein Hebel wäre das Finanzamt. Die sind aus prinzipiellen Gründen ohnehin gegen den Zwangsausgleich. Wie ich schon gepostet habe, ist die gesetzliche Entschuldung durch einen ZA nicht dafür gedacht, dass ein Gläubiger während der Phase des ersten angenommenen ZA sich gleich nochmals überschuldet. Ein "normaler Gläubiger" würde die Zustimmung nicht erhalten.

 

Würde man es organisieren können, dass man mit etwas Öffentlichkeitswirkung gegen den ZA agitiert, könnte das die notwendige Mehrheit verhindern, insbesondere in Richtung FA aber auch Stadt Graz.

 

Die Frage ist, ob die Kommune hier das will und sich auch "traut".

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Was soll das dem GAK bringen, wenn man den ZA verhindert?

 

Wenn ich einmal soweit bin, dass ich mit dem GAK in der "alten" Form nichts mehr zu tunhaben will, dann würde ich mich für einen neuen stark machen, aber nicht den alten auf Teufel komm raus vernichten wollen. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist. Noch haben wir einige Trümpfe in der Hand.

 

Ich hab sowieso den Verdacht, dass es ein Teil der Taktik ist, die Anhänger auseinander zu dividieren. Was kann den Investoren besseres passieren, als wenn sich der widerspenstige Teil der Anhänger abspaltet und nur mehr die Stiefelknechte übrigbleiben. Täuscht euch nur nicht in den Zahlen...

Schön langsam beginne ich die Strategie dieser Herrn doch noch zu verstehen, was mir bisher auf Grund der falschen Voraussetzung, sie meinten es zumindest teilweise ehrlich, nicht möglich war.

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@ ras tschubai

 

Wenn der ZA durchgeht haben wir den alten GAK mit der alten Führung. Ein "Konkurrenz-GAK" hat keine Chance.

 

Wenn der ZA nicht durchgeht haben wir keinen alten GAK mehr. Der wird liquidiert. GAK 1902 hätte die Chance als "Nachfolger" anerkannt zu werden. Außerdem würde sich der MV daran machen die Haftungen des Altpräsidiums einzuklagen.

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Tut mir leid, wenn ich so agieren würde, würde ich mich auf eine Stufe mit den "Investoren" stellen und der "neue" GAK würde gleich wieder mit einem Makel beginnen.

 

Um es klar zu machen: Wenn es mir zu bunt wird, dann ist der "alte" GAK für mich gestorben, ob er noch lebt, wie er lebt, was er tut ist mir dann völlig egal.

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@alle

Wer sagt, dass die Gruppe der Investoren nicht auch schon einen Verein gegründet haben?

Erinnere nur an Egi`s "konstituierendes Gremium "

Vielleicht den GWK (Grazer Wellness Klub, dann sind sie von der Zukunft des TZ optisch nicht weit entfernt?

Oder vielleicht den GSMBBK (Grazer Schicki Micki Bussi Bussi Klub)

Für jeden Prominenten seine eigene Kabine im WellnessCenterAndritz (so ähnliches Konzept wie an der Copacabana)

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