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Ordentliche Generalversammlung am 1.12.2011


jwalker

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Vizepräsident und Kassier in Personalunion?

 

 

Warum nicht? Wenn sich niemand findet, der für den Posten kandidiert?

Vizepräsident allein ist ja sowieso nicht unbedingt ein Posten, der den Tag ausfüllt, immer nur warten und hoffen oder bangen ob der Präsident einmal ausfällt... :D

 

 

In Deutschland genügt übrigens sogar ein Vorstandsmitglied und das Vereinsrecht ist recht ähnlich.

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Laut Vereinsgesetz reichen 2 Personen als Minimalvariante aus, unsere Statuten sagen was anderes.

 

Nicht mehr lang, vermutlich. Ich verrate wohl kein großes Geheimnis (auf der Homepage in der Tagesordnung steht es eh schon länger) es wird bei der GV zu einer Abstimmung über neue Statuten kommen. Diese werden auch demnächst veröffentlicht. Weiteres sollten wir hier erst besprechen, wenn sie auf der Homepage stehen.

 

Zur Anzahl der Vorstandsmitglieder: Wir hätten uns wohl auflösen müssen, weil mehr als zwei haben sich beim besten Willen nicht gefunden, die eine offizielle Funktion übernommen hätten.

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Demnächst ist gut. Wenn eine Antragstellung an die GV mindestens 2 Wochen vor dem Tag X erfolgen muss, dann wird es höchste Zeit die neuen Statuten zu veröffentlichen!!

 

Abgesehen davon finde ich es höchst merkwürdig die Abstimmung über neue Statuten in einen sehr vage formulierten Tagesordnungspunkt zu verstecken.

Da hätte ein EIGENER Tagesordnungspunkt hergehört: Neue Statuten.

Vor allem deswegen, da bei jeglicher Statutenänderung eine qualifizierte Mehrheit (2/3) notwendig ist, laut §6.

 

Beim Top3 habe ich es zwar geahnt, aber die Formulierung ist mehr als nebulos:

3) Verlesung und Genehmigung der Tagesordnung sowie der eingegangenen Anträge/Statuten
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Wer hat den Pock zum Gärtner gemacht? :lol:

 

Nein im Ernst, die Funktion des Kassiers sollte nicht von einem Mitglied des Präsidiums ausgeübt werden ... (Wenn es denn so ist)

 

Wenn es funktioniert habe ich eigentlich nichts gegen die Personalunion. Wichtig sind die unabhängigen Rechnungsprüfer.

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"Aus den Fingern gesogen" - sollte die Überschrift sein.

 

http://epaper.kleinezeitung.at/edition-kzg/data/20111106/pages/srv0000018839791.jpg

 

Erste Zeile gleich ein Blödsinn. Es gibt keine Wahl. Der Vorstand ist für vier Jahre gewählt, es steht keine Wahl auf der Tagesordnung. Eine Wahl könnte es daher bestenfalls geben, wenn ein dementsprechender Antrag gestellt würde.

 

Aber vielleicht stellt ja der Verfasser (Rudi Hinterleitner) einen Antrag...

 

Vielleicht liegt der Irrtum darin, dass ihm eine GV ohne Wahl sinnlos erscheint, weil es bei anderen Vereinen vielleicht nicht üblich ist, dass die Mitglieder regelmäßig informiert werden.

 

§5 der gültigen Statuten:

1b) Neuwahlen der Vereinsorgane finden alle vier Jahre statt

 

und nochmals im §7

Der Vorstand wird von der Generalversammlung gewählt, die Funktionsdauer beträgt 4 Jahre.

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So, falls es noch nicht jeder gesehen hat, hier der Link zu dem neuen Statutenentwurf von Mag. Hacker.

 

http://www.gak.at/fileadmin/dokumente/pdfs/Statuten_neu.pdf

 

Noch ein paar kurze Bemerkungen dazu:

 

- Wenn jemand Fragen hat, bitte hier stellen, ich werde versuchen, sie zu beantworten oder wenn ich es nicht kann, weiterleiten.

 

- Wenn jemand Fehler findet, bitte hier posten oder mir per pn senden.

 

- Wenn jemand Änderungswünsche hat, bitte ebnefalls hier posten, oder auch als pn an mich. Das kann nur in wirklich dringenden Fällen berücksichtigt werden, wird aber in jedem Fall gesammelt und dann u.U. bei der nächsten GV nachgebessert. In jedem Fall gibt es auch noch bis 17.11 die Möglichkeit Anträge zu den Statuten zu stellen.

 

 

Dazu ist zu sagen, dass wir allen Mitgliedern die Möglichkeit geben wollen, sich die Statuten anzusehen und ihre Meinung (sowieso) und auch ihre Änderungswünsche anzubringen. Wie halt bei allem, reicht hinten und vorne die Zeit nicht, deshalb habe ich vorgeschlagen, diese Statuten, wie sie sind (außer es finden sich schwerwiegende inhaltliche Fehler) zur Abstimmung zu bringen, ansonsten aber wie oben gesagt vorzugehen.

 

Abschließend gleich meine Meinung zu den Statuten: Ich finde sie um Klassen besser, als die bisherigen, aber wie bei allem kann man immer etwas finden, was noch nicht 100prozentig ist. Vielleicht muß man die Statuten als etwas sehen, das immer wieder angepasst werden muß und nicht auf alle Ewigkeit in Stein gemeiselt ist. Wichtig ist, dass sie dem Gesetz entsprechen, die Mitgliederrechte wahren und stärken ohne dabei den Verein unregierbar zu machen.

 

PS: Wenn hier jemand aus irgendeinem Grund nicht posten kann oder will, kann er seine Wünsche natürlich auch gerne an die offizielle GAK-Adresse schicken, wo sie dann direkt an Mag. Hacker weitergeleitet wird. In dem Fall bitte in den Betreff "Statuten/Mag. Hacker" schreiben.

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Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit 2/3 Mehrheit

der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Könnte man in diesen Satz auch noch die Fusion mit anderen Vereinen einbauen ("Die freiwillige Auflösung des Vereins oder die Fusion mit anderen Vereinen...."? Oder ist dies wo anders geregelt und ich habs überlesen?

 

XV. Schiedsgericht

Das ist neu, oder? Wird dieses Schiedsgericht dann gleich gewählt bei der GV? Oder gibts das schon?

edit: Okay, jetzt versteh ich das so, dass das von Fall zu Fall neu zusammengesetzt wird. Es kann also jedes ordentlich Mitglied in dieses Schiedsgericht gewählt werden? Ob dies so in der Praxis funktionieren würde, bezweifle ich...

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XV. Schiedsgericht

Das ist neu, oder? Wird dieses Schiedsgericht dann gleich gewählt bei der GV? Oder gibts das schon?

edit: Okay, jetzt versteh ich das so, dass das von Fall zu Fall neu zusammengesetzt wird. Es kann also jedes ordentlich Mitglied in dieses Schiedsgericht gewählt werden? Ob dies so in der Praxis funktionieren würde, bezweifle ich...

Ist laut Vereinsgesetz aber so vorgesehen,wenn ich mich nicht irre.
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@bertl:

 

Fusion gibt es ja (offiziell) keine. Aber für Mauscheleien alla Pasching ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich, sprich Ortswechsel und Namensänderung nur mit 2/3 Mehrheit der GV.

 

Unter IX

Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins oder der Name oder der Standort geändert, Beteiligungen iSd des Punktes II der Statuten eingegangen oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen.

 

Schiedsgericht: Gibt es jetzt schon, ist im Paragraph 12 geregelt.

 

Weil du Geburtstag hast, verzeihe ich dir deine Unwissenheit ausnahmsweise. :D

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Ich hätte nur eine kleine, eher unbedeutende Frage:

 

Heißen wir nun offiziell Grazer Athletik-Klub-Fußball oder Grazer Athletiksport-Klub-Fußball?

 

Meines Wissens nach ist letzteres korrekt, da dürft es sich im Papier also um einen kleinen Fehler handeln ...

 

 

Dann hätt ich noch ein paar Sachen, die mir am Herzen liegen:

 

Es wäre wünschenswert, dass die Anführung von Sponsornamen im Klubnamen, sowie deren Anführung im Vereinslogo nicht zulässig ist!!!

 

Weiters irritiert mich noch die Tatsache, dass Ehrenmitglieder das volle Stimmrecht genießen ... Das ist meiner Meinung nach zu viel der Ehre ...

 

 

Dann Zitat aus Paragraph IX:

 

"Sowohl zu den ordentlichen wie auch zu den außerordentlichen Generalversammlungen sind alle

Mitglieder mindestens drei Wochen vor dem Termin schriftlich, mittels Telefax oder per E‐Mail (an

die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Faxnummer oder E‐Mailadresse) einzuladen."

 

Heißt das, dass Leute ohne e-mail und Faxgerät Pech gehabt haben? Denn Brief wird anscheinend keiner verschickt. Und es gibt viele Mitglieder, die nicht über Internet und Fax verfügen.

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Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit 2/3 Mehrheit

der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

Könnte man in diesen Satz auch noch die Fusion mit anderen Vereinen einbauen ("Die freiwillige Auflösung des Vereins oder die Fusion mit anderen Vereinen...."? Oder ist dies wo anders geregelt und ich habs überlesen?

 

XV. Schiedsgericht

Das ist neu, oder? Wird dieses Schiedsgericht dann gleich gewählt bei der GV? Oder gibts das schon?

edit: Okay, jetzt versteh ich das so, dass das von Fall zu Fall neu zusammengesetzt wird. Es kann also jedes ordentlich Mitglied in dieses Schiedsgericht gewählt werden? Ob dies so in der Praxis funktionieren würde, bezweifle ich...

 

1. Bezüglich Name, Standortänderung und Auflösung des Vereins(IX. Generalversammlung) und (XVI. Auflösung des Vereins)

 

Bin auch der Meinung wie bei den alten Statuten die Fusion hinzufügen und wir haben doch erst vor 3 Jahren darüber abgestimmt solche wichtigen Punkte mit 3/4 Mehrheit zu beschließen. Das sollte beibehalten werden.

 

2. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen berschlussfähig.

 

Vielleicht ist es nicht üblich aber könnte man da nicht einen Zusatzpunkt einfügen der zB. GVs nicht vor 18Uhr.

Damit das kommen zu den GVs erleichtert wird. Ein ehemaliger Präsident hätte die GV vl. um 10Uhr Morgens angesetzt und wär mit 5 Mitgliedern beschlussfähig gewesen um irgendeinen Punkt durchzusetzen. :D

 

3. I. Name und Sitz

 

Würde mir wünschen das der Satz mit dem Sponsornamen weggelassen wird. (Obwohl es für einen Verein in Österreich nicht üblich ist und auch nicht leistbar) Aber bis jetzt gehts auch ohne.

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@gak54321 und redmonster:

 

1) Es gibt (offiziell) keine Fusion! Ein derartiger Paragraph würde also das, was Pasching gemacht hat, nciht verhindern können und wäre sinnlos. NAmensänderung und Standortwechsel dagegen schließen die Lücke, die der ÖFB offengelassen hat.

 

Nachdem es keine Fusion gibt, geht natürlich der damalige Beschluss auch ins Leere. Die 2/3 sind normal (und auch ausreichend).

 

2) Beginnzeiten über Statuten zu regeln wäre nicht sinnvoll. Dann kommt der nächste und will Krawattenzwang für alle über die Statuten regeln. :D

 

3) Zusätze sind zulässig, darauf haben wir uns irgendwann geeinigt, weil man einfach im Ernstfall das Geld nicht liegen lassen kann. Es muß nur teuer verkauft werden.

 

4) Wir heißen: "Grazer Athletiksport-Klub-Fußball", wenn das falsch ist (her mit den Historikern) dann haben wir trotzdem bereits bei den letzten Statuten diesem Namen zugestimmt.

edit: Ok, jetzt sehe ich erst was du meinst, die Überschrift stimmt, aber darunter ist es falsch. Das muß natürlich geändert werden! Danke!

 

5) Ehrenmitglieder. Sollten ja nur Leute sein, die das auch wirklich verdienen. Wenn es Ausnahmen gibt, sollte man ihnen die Ehrenmitgliedschaft aberkenne. Die echten Ehrenmitglieder ersparen sich ja im Prinzip nur den Mitgliedbeitrag und das ist eine kleine Belohnung für echte Verdienste um den Verein, das gönne ich ihnen.

 

6) Einladung: Mit schriftlich (im Gegensatz zu elektronisch) ist die Einladung per Brief gemeint. Sollte man vielleicht deutlicher formulieren.

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