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Hawaii

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  1. @ras Einladen können wir schon, nur fehlt die rechtliche Begründung. Die Vereinsbehörden haben keinerlei Kompetenz zur Streitschlichtung. In Rechtsstreitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis sind die Gerichte für entgültige Entscheidungen zuständig. Was möglich wäre, das wäre ein Notar samt Schreibkraft, der ein minutiöses Protokoll erstellt. Daher habe ich mir (im allerersten Beitrag in diesem Thread) auch vorbehalten, die Beschlüsse dieser ao. Gv bei der zuständigen Behörde/Gericht zu beeinspruchen. Und ich kenne auch einen Fall, wo einem solchen Einspruch stattgegeben wurde. Eben aus den Gründen einer "verunglückten" Einladung, mit der die wesentlichen Rechte der Mitglieder beschnitten wurden.
  2. @@@bernardi Um ein Missverstämndnis zu beseitigen. Indem ich die Form und den Inhalt der Einladung zur ao. GV kritisiere, impliziert dies nicht automatisch meine Abneigung gegen die ao. GV. Ganz und gar nicht. ABER wenn ich einen Relaunch damit in die Wege leite, dass ich wieder mit Trickerseien und wissentlichen Unschärfen beginne, habe ich entweder vom Handwerk keinerlei Ahnung oder ich versuche etwas durch den Hintereingang ungesehen zu servieren. Eine Einladung zu einer GV im Sinne unserer Statuten zu formulieren, wo ist das Problem? Die ao. GV wird ausgeschrieben um diese nur 4 Tage später durchzuführen und innerhalb dieser 4 Tage liegt auch noch ein Wochenende. Zufall oder Berechnung?? Und dann wird auch noch von "Gefahr im Verzug" geschrieben. Ich sage und behaupte, wenn die Rechnungsprüfer ihrer Aufgabe korrekt nachgekommen wären, hätten weder BB noch RP ihre Spielchen spielen können. Stimmt es, dass ein israelischer Investor ante portas steht und schon mit Dr. Scherbaum verhandelt? Welche Rolle spielen BB und vor allem RP jetzt wieder neu auferstanden in diesem Spiel? Wenn es dem Sanierungsgremium (was wolllen sie übrigens noch sanieren?) wirklcih ernst ist, dann gehört eine GV handwerklich sauber und korrekt ausgeschrieben. Vor allem gehört auch das Protokoll der letzten GV veröffentlicht, das ja bereits seit mehreren Tagen beim Masseverwalter liegt. Wo ist das Problem? Wieso laufen nur beim GAK-Fussball die Generalversammlungen nach dem Motto einer Verkaufsveranstaltung von Matrazen und Versicherungen ab? Unsere Generalversammlungen sind in der steirischen Vereinslandschaft (rund 17.500 Vereine) einzigartig. Wieso sitzt nicht endlich einer am Tisch da vorne und hat eine Ahnung wie man eine GV korrekt leitet? Wieso wurde ein Angestellter des GAK zum Tagesvorsitzenden der letzten GV bestimmt? Wie das am 15.10. bei der GV in der List-Halle abgelaufen ist, da könnte sogar Scientology noch einiges lernen.
  3. hubertat Du schreibst: Bei aller Liebe dürfen wir die Augen nicht davor verschließen, dass es offensichtlich Anstrengungen gibt, den GAK-Fußball wieder zu beleben, deshalb ja die ao. GV (zur Vorbereitung) und die o. GV (zur "Neugründung"). Es scheint also eine Gruppe zu geben, die gewillt ist, da Nägel mit Köpfen zu machen. Was nun? Beleben oder Neugründen? Und wenn sie Nägel mit Köpfen machen, wieso fängt die Gewchichte gleich wieder mit billigen Tricks und Missachtung der Rechte der Mitglieder an?? Wetier schreibst du: ".. ein Teil des Altvorstandes (Reinhard Moderc)" Zwar nur eine Kleinigkeit, aber hier trotzdem erwähnenswert. Rechnungsprüfer (Moderc) dürfen laut Vereinsgesetz 2002 dem Vorstand nicht angehören. Denn ansonsten würden sich die Rechnungsprüfer ja selbst prüfen. Rechnungsprüfer sind eine eigenes Vereinsorgan und haben mit dem Leitungsorgan nichts zu tun. Trotzdem haften Sie in bestimmten Fällen mit ihrem Vermögen. Z.B., wenn sie ihrem Prüfauftrag nicht ausreichend nachgekommen sind.
  4. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    Zur allgemeinen Errinnerung ein Auszug aus dem Reglement des Verbandes: 20) Ausscheiden einer Kampfmannschaft aus einer Klasse oder Nichtaufstieg a) Wenn ein Verein freiwillig aus einer Klasse ausscheidet oder als Meister den Aufstieg ablehnt, so wird er an den letzten Tabellenplatz gereiht und steigt in die darunterliegende Klasse ab. In der neuen Spielklasse darf dieser Verein im ersten Spieljahr nicht aufsteigen und erhält zusätzlich im ersten Spieljahr nach dem freiwilligen Abstieg 10 Minuspunkte. Falls der erstplatzierte Verein einer Klasse nicht aufsteigt, geht das Aufstiegsrecht auf den zweitplatzierten Verein dieser Klasse über. c) Ein Aufstiegsverzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse muss innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Meisterschaft schriftlich und eingeschrieben, vereinsmäßig gezeichnet, an den StFV gemeldet werden. d) Sollte ein Aufstiegsverzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse nicht innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Meisterschaft schriftlich und eingeschrieben, vereinsmäßig gezeichnet, an den StFV gemeldet werden, wird der betroffene Verein mit seiner Kampfmannschaft in die 1. Klasse seiner Region zwangsrelegiert. In der neuen Spielklasse darf dieser Verein im ersten Spieljahr nicht aufsteigen. e) Ein gemeldeter Verzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse kann nicht widerrufen werden. f) WAuszug aus dem Reglement des Verbandesenn in einer Klasse der Meister auf den Aufstieg verzichtet, ein weiterer Verein freiwillig aus dieser Klasse ausscheidet und/oder der Tabellenletzte nicht in der Klasse verbleiben will, steigen diese Vereine ab. Reglement: http://www.fussballoesterreich.at/stfv2/page/741482867737153114_741689010131828886~743318452201872342~750263231594399710~752866130956810672_752866130956810672,de.html
  5. Wo ist "Gefahr im Verzug"? Lieber Vickerl, eigentlich müsste man zuerst das Protokoll der ao.GV vom 15.10. 2012 bei der Vereinsbehörde vorlegen damit das Gremium legitimiert wäre. Dann sollte das Protokoll (Originaltext) auf der Homepage veröffentlicht oder zumindest bei der ao.GV am Montag von der GV als neu eingefügter Tagesordnungspunkt genehmigt und damit abgesegnet werden. Danach kann das Gremium offiziell auftreten. Aber Dr. Scherbaum wird das schon vorgenommen haben oder zumdest einer der Rechnungsprüfer oder zumindest ein Angestellter des GAK. Oder rennt euch der Investor die Tür ein? Oder hat sich gar Dolly Buster mit ihrem israelischen Manager zur Vereinsübernahme angesagt?
  6. Sehr geehrter Herr Moderc, lieber Reinhard! Mir ist heute die Einladung (datiert mit 8.11.2012) zur ao. GV am 12.11.2012 ins Haus geflattert. Dieser enge Zeitraum zwischen Einladung und Datum der ao. GV verhindert die Einbringung von fristgerechten Antragstellungen an die Generalversammlung. Unsere Statuten räumen ausdrücklich das Recht zur Antragstellung an eine GV ein, insofern der Antrag schriftlich und rechtzeitig (mindestens 7 Tage vor der GV) gestellt wird. Dieser Antrag muss dann seitens des Vorsitzenden auch zur Abstimmung gebracht werden. Dadurch, dass diese GV so kurzfristig und damit im krassen Widerspruch zu unseren Statuten angesetzt wurde, ist dieses verbriefte Recht auf eine einfache Form der Antragstellung nicht mehr möglich. Daher muss jetzt jeder Antrag zuerst eine 2/3 Mehrheit schaffen, um überhaupt zur Abstimmung gelangen zu können. Dadurch werden auch Antragstellungen erschwert bzw. verhindert, die auch "nur" einer einfachen Stimmmehrheit bedürfen. In Russland würde man dazu сви́нство sagen. Abgesehen davon ist in unseren Statuten im Punkt IX. angeführt, dass alle Mitglieder mindestens 3 Wochen vor der GV - sowohl ordentliche als auch außerordentliche - einzuladen sind. Ich behalte mir jedenfalls das Recht vor, auf diese Missstände bei der sachlich und örtlich zuständigen Behörde/Stelle hinzuweisen und die Aufhebung der gefassten Beschlüsse dieser ao. GV. zu beantragen. Auch möchte ich darauf hinweisen, dass dein Schreiben keine ZVR-Nummer aufweist.
  7. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    Wäre es nicht angebracht, dass der GAK-Fußball zuerst das Protokoll der ao. GV vom 15.10. veröffentlicht?
  8. edit (sorry, zetaishogun. Ich habe den Beitrag überarbeitet!)
  9. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    12.11. = Faschingsbeginn. Anders kann ich das nicht kommentieren. Vielleicht könnte sich der Ersteller der Tagesordnung diese noch einmal genauer ansehen. denn es fehlt hier ein ganz wesentlicher Punkt!!! Und bitte was ist ein "vorübergehender organschaftlicher Vertreter" Wer will meine Stimme?
  10. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    @ras Chef. ich widerspreche! Auch wenn die Diskussion über Statuten des GAK wirklich nur mehr für Pathologen und Gerichtsmediziner anl. der Exhumierung des GAK von Interesse ist, aber eine ao. Gv können unsere Rechnungsprüfer nur im Sinne des §21 Abs 5, 2. Satz , Vereinsgesetz 2002 ausschreiben. Dies deswegen, da taxativ in den Statuten erwähnt. Bittmann ist keine Ansprechperson mehr, da Dr. Scherbaum das Sagen hat. Außerdem glaube ich nicht, dass BB einen Antrag an dei GV weiterleitet. Zu den GAK-Juniors. Es bestünde vielleicht die Möglichkeit den Namen führen zu können. Zwar mit einem kleinen Trick und etwas Geduld, aber die Möglichkeit wäre vielleicht vorhanden. Und zu der angeblichen ao. GV am 12.11. (Faschingsbeginn?). Ich werde nicht hingehen, denn jetzt schon die Vorbereitung auf die 5. Austragung des "El Clasico", also Dr. Scherbaum vs. GAK, zu treffen, tue ich mir nicht an. @redmoster So, jetzt hab ich mir einmal alles durchgelesen und kenn mich noch immer nicht aus! Das ist so wie die berühmte Säge von Hornbach: Mit der kannst ein Rohr auch 3x abschneiden und es ist immer noch zu kurz
  11. Übrigens ist offensichtlich Herr Franz Scholz (Posthorn) verstorben! Ein GAK-Knofel durch und durch. R.I.P.
  12. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    Wenn ich ganz böse wäre, dann würde ich sagen, dass eine ao. GV am 12.11. nicht unseren Statuten entspricht und daher keinerlei Gültigkeit entfalten kann. Denn es ist den Mitgliedern nicht möglich einen fristgerechten Antrag an die GV zu stellen. Punkt IX. unserer Statuten sagt dezidiert, dass Anträge zur GV mindestens 7 Tage vor dem Termin der GV beim Vorstand schriftlich, mittels Telefax oder per E-Mail einzulangen haben. Also geht es sich nicht zeitlich aus Anträge zu stellen. An wen ist der Antrag zu richten? An BB? An RP? An den Bundespräsidenten oder an die UNO? Es gäbe zwar die Möglichkeit, dass eine GV auf Verlangen der Rechnungsprüfer einzuberufen ist. Aber diese Möglichkeit ist in den Statuten auf den §21 Abs 5, 2. Satz , Vereinsgesetz 2002 eingeschränkt. Und da geht es ausschließlich um die Rechnungsprüfung. Wieso wurde diese ao. GV nicht einberufen, als der GAK noch gelebt hat? Zu anderen Vereinsinterna können die Rechnungsprüfer keine ao. GV einberufen. Berechtigt eine GV auszuschreiben wäre auch ein gerichtlich bestellter Kurator. Ich bezweifle aber, dass es bei uns einen gibt. Jedes GAK-Mitglied kann aber jederzeit zu einer Mitgliederversammlung bitten, denn diese Art der Zusammenkunft ist in den Statuten nicht definiert, daher aber auch ohne Belang für den offensichtlich exhumierten GAK. Im Übrigen gebe ich galmar bei seinem letzten Satz recht.
  13. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    Aus der Ediktsdatei: Bekannt gemacht am 7. November 2012 Text: Der Rekurs gegen den Eröffnungsbeschluss wurde zurückgewiesen. Beschluss vom 6. November 2012
  14. Könnte man nicht die angepinnten Threads im Forum wieder "normalisieren", denn die Wichtigkeit dieser Threads ist vorbei.
  15. @pregartner Das hat mit einer Entlastung nichts zu tun. Mit Ausnahme der Vertretung durch einen behördlich bestellten Abwickler stützt sich diese Auskunft auch auf Angaben der betreffenden Personen bzw. des Vereins über seine Vertretungsverhältnisse und auf die Vertretungsregelung in den vorliegenden Vereinsstatuten. Sehr interessant und überaus wichtig wäre jetzt das offizielle Protokoll der ao. GV. In diesem müsste eigentlich angeführt sein, dass die GV den Rücktritt von BB und RP mit statutengemäßer Mehrheit NICHT angenommen hat. Was wurde hier eigentlich seitens des GAK der Vereinsbehörde mitgeteilt? Dass der Rücktritt von RP angenommen wurde? Andererseits offenbart der Auszug aus dem ZVR einmal mehr eine große Schwäche. Nämlich den Umstand, dass der Zeitpunkt jeglicher Änderung nicht angegeben ist! Das Ganze entwickelt sich bald zur möglichen Romanvorlage für Henning Mankell. Oder hat gar der Masseverwalter auf Zuruf zugeschlagen? Vielleicht gäbe es auch eine ganz banale Antwort: Jeder im Vereinsregister eingetragene Verein kann bei Vorliegen besonderer Gründe bei der Vereinsbehörde beantragen, keine Vereinsregisterauskünfte über ihn zu erteilen (Auskunftssperre). Ob das allerdings auch Einzelpersonen zutrifft?
  16. Hawaii

    RIP GAK <3

    Schöne und nette Geste vom 51. Breitengrad.
  17. Wenn der GAK überlebt, dann soll es mir recht sein. Die Spanier haben ihr "El Clasico" mit Real Madrid vs. FC Barcelona, wir haben dann eben auch weiterhin unseren Klassiker, nämlich Scherbaum vs. GAK. Der Termin für das 5. Derby (Konkurs) wird schon fixiert.
  18. Vielleicht könnte ein Admin die Überschrift dieses Threads einmal endscheidend überarbeiten?
  19. Einmal mit dem Meisterteller gewunken, 3 Lichtgestalten a 3 Volt in den Vorstand geschickt => 1.000 Fans jubeln wieder.
  20. Es macht aber auch keinen Sinn, wenn ich als Lichtgestalt auftrete und nur über ein 3 Volt Lamperl verfüge. Und damit meine ich nicht Hrn. Fischl.
  21. Grundsätzlich sei mir eine Bemerkung erlaubt: RR ist Honorarkonsul (honor=Ehre) und nicht Konsul. Da ist ein gewaltiger Unterschied laut dem Wiener Übereinkommen vom 18.4.1961. Der "Konsul" ist ein Beamter, der die Interessen seines Heimatlandes (Dienstgeber) vertritt, der "Honorarkonsul" ist ein gekaufter Titel und er vertritt sein "Entsendeland" in seinem Heimatland. RR ist ungarischer Honorarkonsul in der Steiermark. D.h., er ist kein Berufsdiplomat, sondern Honorarkonsul von Ungarn in der Steiermark, das aber ohne umfassende diplomatische Immunität, sondern nur mit der so genannten Amtshandlungsimmunität. Jetzt ganz einfach ausgedrückt.
  22. Zur Entschuldigung der handelnden Personen (Sanierungsgremium) bei der GV ist aber auch zu sagen, dass es im Nachhinein immer leicht zu kritisieren ist. Außerdem habe ich den Eindruck, dass die Mitglieder des Gremiums wirklich bei der Sache sind und sich voll einbringen. Aber was in vielen Jahren vergurkt und verpfuscht wurde, das ist in wenigen Wochen irreperabel.
  23. Mit welchem mandat Verhandlungen geührt wurden? Gute und berechtigte Frage. Aber alle Abhandlungen hier sind theoretischer Natur. Denn in der Praxis sieht es so aus, dass Dr. Scherbaum den Laden führt. Was man aber nicht vergessen darf, wurde schon am 5. Oktober 2012 veröffentlicht, also 10 Tage vor der ao. GV: Schuldner: "GAK, Grazer Athletiksport Klub - Fußball", abgekürzt "GAK" Weinzödl 1 8046 Graz FN und Gebdat: keine Angaben vertreten durch: Dr. Candidus Cortolezis, Rechtsanwalt 8010 Graz, Hauptplatz 14 Sachwalter: ScherbaumSeebacher Rechtsanwälte GmbH vertreten durch Dr. Norbert Scherbaum, Rechtsanwalt 8010 Graz, Einspinnergasse 3 Der Antrag des Sachwalters vom 20.10.2011 zu 26 S 94/09 d, auf Verlängerung der Sachwalterschaft bzw Überwachung des Schuldners nach § 157g Abs 3 KO, bis zum 29.04.2013 wird bewilligt. Beschluss vom 2. Oktober 2012
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