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Hawaii

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  1. warrior_net Ich habe es versucht, aber mir ist es wie einigen anderen bei der GV (Susi Kastner zum Beispiel) gegangen, dass entweder seitens des Vorstands keine Antwort kommt oder dass man als Einzelperson mit seinen Bedenken nicht durchkommt. Meine Wortmeldung unmittelbar vor der Pause ging in diese Richtung, sie ging leider auch im allgemeinen Lärm des Pausenbeginns unter.
  2. Nr.10 Ich habe das schon so oft hier geschrieben: SCHRIFTLICHER ANTRAG an die ao. GV (wobei es hier egal ist ob o.GV oder ao. GV) um Billdung eines zusätzlichen Vereinsorgans zur Prüfung des wirtschaftlichen Ist-zustandes des GAK und zur Unterstützung der Rechnungsprüfer. Keiner der Mitglieder dieses Organs hätte damit eine Haftung übernommen, da diese beim Leitungsorgan (Vorstand) liegt, vielleicht auch bei den Rechnungsprüfern, die ihrer Pflicht der regelmäßigen Kontrolle nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Rechnungsprüfer hätten sogar (wenn ihnen die Einsichtnahme in die Gebarung verwehrt wird) die Pflicht gehabt eine ao. GV einzuberufen bzw. die Einsetzung eines Kurators zu beantragen. Mit diesem schriftlichen Antrag und der Zustimmung der GV wäre das neue Vereinsorgan "Sanierungsgremium" legitimiert gewesen, Verhandlungen im Namen des GAK zu führen, GV einzuberufen etc. Nicht jedes Vereinsorgan ist für Schulden und Schäden haftbar, denn auch die GV ist ein Vereinsorgan, und die Mitglieder haften definitiv nicht für die Schulden (ich habe das jetzt sehr gekürzt und vereinfacht erklärt). Jetzt hat Dr. Scherbaum das Sagen. @bernardi * Es war schon einige Tage vor der GV klar, dass Bittmann den Konkursantrag stellen wiil und auch wird. Und topvorbereitet braucht man nicht zwingend sein. Man darf sich eben nicht mitreißen lassen wie bei einer Verkaufsveranstaltung und gleich das Handerl heben. * Ein Rekurs (Berufung) gegen den Konkursantrag wurde eingebracht.
  3. Wennst den Rücktritt annimmst, brauchst Nachfolger. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen. Die ganze Geschichte mit dem Sanierungsgremium wurde nicht optimal bei der GV durchgezogen. Und obwohl es den GAK trifft, kann ich mir eine gewisse Schadenfreude nicht verkneifen. Aber auch nur deswegen, da Fischl meine Einwände mit flapsigen Worten abgetan hat. Allein die Rechnungsprüfer hätten noch die vereinsrechtliche Möglichkeit eine ao. GV einzuberufen. Den Vorsitz muss dann ein gewählter Tagesvorsitzender führen. Ansonsten hätte es noch die Möglichkeit gegeben, dass ein gerichtlich bestellter Kurator den Verein führt. Dieser wird auf Antrag eines Rechnungsprüfers gerichtlich eingesetzt. Übrigens hätte auch jedes ordentl. Mitglied die Möglichkeit bei Gericht einen Kurator zu beantragen. Nur wie man sich zwecks Pasching-Spiels zuerst an die Medien wenden kann ohne sich vorher mit Scherbaum abzusprechen, bleibt mir ein Rätsel. @pregartner definitiv NEIN!
  4. Irgendwie verstehe ich das nicht, aber vielleicht bin auch zu blöd: Wie können Privatpersonen ohne Vereinsfunktion einen Verein führen? Ich kann ja auch nicht bei den Zweitgeborenen Spiel absagen bzw. ansetzen.
  5. Unverständlich und hinterfragenswert ist auf alle Fälle die Rolle des Verbandes. Der reiht den GAK an die letzte Stelle der RL Mitte und streicht in einem Aufwischen alle Punkte. Das kann er jedoch nur, wenn eine Abmeldung vom Spielbetrieb vorliegt. Ansonsten ist ein Spiel, bei dem eine Mannschaft nicht antritt mit einem 0:3 und einer Geldstrafe strafzuverifizieren. Soweit so gut. Nun kann der GAK plötzlich wieder an der MS teilnehmen? Wenn der GAK sich vom Spielbetrieb abgemeldet hat bzw. abgemeldet wurde, dann ist im Sinne des Punktes 20) der Durchführungsbestimmungen zu handeln. Wenn die Abmeldung aber nicht erfolgte, wer hat dem GAK die Punkte weggenommen und auf den letzten Platz gesetzt (Tabelle des STFV)? Vorauseilender Gehorsam? Schadenfreude? Inkompetenz? Abgesehen davon ist dev RL-Tabelle auf der Homepage des Verbandes zu lesen, dass die Rückreihung durch mannschaftsrückziehung erfolgte. Was heißt das? Der GAK könnte auch mit der U17 die Meisterschaft fertig spielen, aber nicht zwingend mit der KM I. http://www.fussballo...7551608~0~0.htm 20) Ausscheiden einer Kampfmannschaft aus einer Klasse oder Nichtaufstieg a) Wenn ein Verein freiwillig aus einer Klasse ausscheidet oder als Meister den Aufstieg ablehnt, so wird er an den letzten Tabellenplatz gereiht und steigt in die darunterliegende Klasse ab. In der neuen Spielklasse darf dieser Verein im ersten Spieljahr nicht aufsteigen und erhält zusätzlich im ersten Spieljahr nach dem freiwilligen Abstieg 10 Minuspunkte. *) Falls der erstplatzierte Verein einer Klasse nicht aufsteigt, geht das Aufstiegsrecht auf den zweitplatzierten Verein dieser Klasse über. c) Ein Aufstiegsverzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse muss innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Meisterschaft schriftlich und eingeschrieben, vereinsmäßig gezeichnet, an den StFV gemeldet werden. d) Sollte ein Aufstiegsverzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse nicht innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Meisterschaft schriftlich und eingeschrieben, vereinsmäßig gezeichnet, an den StFV gemeldet werden, wird der betroffene Verein mit seiner Kampfmannschaft in die 1. Klasse seiner Region zwangsrelegiert. In der neuen Spielklasse darf dieser Verein im ersten Spieljahr nicht aufsteigen. e) Ein gemeldeter Verzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse kann nicht widerrufen werden. f) Wenn in einer Klasse der Meister auf den Aufstieg verzichtet, ein weiterer Verein freiwillig aus dieser Klasse ausscheidet und/oder der Tabellenletzte nicht in der Klasse verbleiben will, steigen diese Vereine ab. Gesamte Bestimmung: http://www.fussballo...1872342,de.html
  6. Sollte der GAK-Fußball aus welchen Gründen auch immer überleben, dann beginnen wir mit einem schönen Rucksackerl: STFV-Reglement Punkt 22) a) Wenn ein Verein freiwillig aus einer Klasse ausscheidet oder als Meister den Aufstieg ablehnt, so wird er an den letzten Tabellenplatz gereiht und steigt in die darunterliegende Klasse ab. In der neuen Spielklasse darf dieser Verein im ersten Spieljahr nicht aufsteigen und erhält zusätzlich im ersten Spieljahr nach dem freiwilligen Abstieg 10 Minuspunkte. b........ c) Ein Aufstiegsverzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse muss innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Meisterschaft schriftlich und eingeschrieben, vereinsmäßig gezeichnet, an den StFV gemeldet werden. d) Sollte ein Aufstiegsverzicht oder ein freiwilliges Ausscheiden aus einer Klasse nicht innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss der Meisterschaft schriftlich und eingeschrieben, vereinsmäßig gezeichnet, an den StFV gemeldet werden, wird der betroffene Verein mit seiner Kampfmannschaft in die 1. Klasse seiner Region zwangsrelegiert. In der neuen Spielklasse darf dieser Verein im ersten Spieljahr nicht aufsteigen.
  7. Ich versteh die Aufregung von Prinz Eugen nicht ganz. DIE JUGENDMANNSCHAFTEN DES GAK HABEN SICH IN DEN LETZTEN JAHREN SELBST FINANZIERT. Hast es jetzt endlich verstanden, sonst schreib ich es nochmals: DIE JUGENDMANNSCHAFTEN DES GAK HABEN SICH IN DEN LETZTEN JAHREN SELBST FINANZIERT. Die Eltern haben durch monatliche Beiträge die Trainer und den Spielbetrieb finanziert. Wieviel von euch haben jemals ein Nachwuchsspiel gesehen? 2 oder 3 Wieviele waren jemals bei einem Training dabei? 1 oder 2 Jeder Politiker wird Wert auf Jugendmannschaften legen, denen ist eine KM komplett egal. Und ohne Politik kriegen wir nie mehr einen Fuss auf den Boden. Glaubt ihr wirklich, dass ASKÖ, ASVÖ oder die SportUNION ohne politischen Auftrag irgendetwas für uns tun?
  8. Es sollten aber einige wesentliche Dinge nicht vergessen werden: Sportplatz: Kantinen- bzw. Ausschankrechte? Ansonsten geht es uns so wie in der UPC oder im TZ, wir konsumieren, der GAK kriegt fast nichts ab. Andere Personen kassieren am Umsatz mit und schränken aufgrund bestehender Verträge mögiche Einnahmequellen ein. Die Jugend wird sich aussuchen, ob die mit einem neuen Verein wollen. Ein Nachfolgeverein des GAK wird überhaupt keine Verfügungsgewalt mehr über die Jugend haben. Eigenartigerweise haben jetzt viele ihr Herz für die Jugend entdeckt. Vor einigen Jahren war der allgemeine Tenor eher gegenteilig. Manchesmal schon beleidigend. Wichtig wäre rasch eine Mitgliederversammlung (GV können wir aus vereinsrechtlichen Gründen im Moment nicht) einzuberufen und ohne Marktschreierei und rhetorischen Worthülsen nüchtern die Lage analysieren. Danach sollte sich eine Gruppe von Personen finden, die mit dem Placet der Mitglieder ernsthafte Verhandlungen führt mit: Politik Wirtschaft Dachverbänden (wegen Platz-, Kantinen- und Trainingsrechten) Fußballverband Und dann, und nur dann sollten seriöse Überlegungen getroffen werden, wie es weitergeht. Für mich persönlich hat ein neuer Verein langfristig nur dann einen Überlebensmöglichkeit, wenn dieser Verein auch den Ausschank führt und die Einnahmen zur Gänze lukrieren kann. Denn dann besteht auch die Möglichkeit einer wirklich großen Einnahmequelle: Sommerfest. @hubertat Was hat den Voves genau gesagt? Er hat gesagt, dass genausoviel Förderung zu erwarten wäre, wie auch andere Jugendmannschaften zu erwarten haben. Das waren niemals Goldbarren und werden auch keine mehr werden. Vor allem auch deswegen, da das allgemeine Sportbudget wiederum um 1 Mio Euro gesenkt wurde. Und die Beträge die da immer kolportiert wurden, die stimmen zwar teilweise, wurden aber mit dem Mascherl "Jugend" versehen, um sie seitens der Öffentlichen Hand im Ordentlichen Haushalt unterzubringen. Dass dieses Geld großteils innerhalb des Vereines nicht bei der Jugend ankam, das wurde in Kauf genommen. Dafür hat es ja dann schöne Plätze im VIP-Klub gegeben. Von der Stadt Graz sind etwa 1.100 Euro pro Jahr und Nachwuchsmannschaft zu erhoffen. Für eine KM I bzw. KM II kriegst maximal den Betrag, der für den Ankauf von Briefpapier und Vereinstempel notwendig ist (das ist jetzt ohne Ironie geschrieben und spiegelt die Realität wider). Eines sollte aber allen Fans klar sein. Nämlich dass wir ohne Jugend keine Überlebenschance haben werden. Aufgrund der nachhaltigen Imagezerstörung und auch des unglaublich ungeschickten Auftretens vieler Ex-Funktionäre des GAK wurde zu viel Prozellan im Bereich des Erwachsenenfußballs zerschlagen.
  9. Aufpassen: Die Frage an Bittmann waren in Richtung Personalkosten (und nicht Gesamtkosten). Trotzdem ein Wahnsinn und unverantwortlich!
  10. Es war einmal und es war einmal schön. Das Ende und gleichzeitig der Start zum Neubeginn erfolgte am 30.10.2012 www.edikte.at vom 31.10.2012: Bekannt gemacht am 30. Oktober 2012 Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom 30. Oktober 2012
  11. Wie sollten vielleicht auch daran denken, den Spirit des GAK für die nächsten Generationen zu erhalten. Auch das sollte neben einem Neubeginn unser Auftrag sein. It ain't about how hard you hit, it's about how you can get hit and keep moving forward (aus Rocky Balboa)
  12. Hawaii

    Konkurs Nr. 4

    Der Wahrheitsgehalt von http://kurier.at/spo...uer-den-gak.php entspricht eher einer Vorschau auf den Villacher Fasching. ich zitiere: "Am lautesten tobt Harald Fischl, der auch einmal GAK-Präsident gewesen war. "Wir haben Rekurs gegen den Konkursantrag eingelegt." Er wisse aber nicht, ob er und seine sieben Mitstreiter, notorische und potente GAK-Fans, einen Rechtsstatus hätten" * Frage des Rechtsstatus? Darüber haben wir im Forum hier schon ausführlich diskutiert * potente Fans? sehr zweideutig in zweierlei Hinsicht. 1) Frauen behaupten das immer von ihren Männern und fordern es üblicherweise auch ein. 2) wenn das finanzielle gemeint ist, dann sollten 25.000 auch kein Problem darstellen. Und die 100.000 auch nicht. Nächstes Zitat: ""Egal, was kommt. Wir demonstrieren", wärmt sich der Ex-BZÖ-Politiker auf." Wo und wogegen will er demonstrieren? Oder ist etwa Protestieren gemeint? Könnte diesen Artikel eine Gastschreiber der KleZe verfasst haben ?? Und das Gerücht mit den Dosen findet seinen offensichtlich Urspung im Namen der neuen Jugend: GAK Juniors Alles ist aber möglich.
  13. Vergesst endlich die Austria Salzburg. das waren ganz andere Vorzeichen. @roter murpott So nebenbei kannst gar nichts ins Vereinsregister eintragen lassen. Es ist zwar nicht schwer oder kompliziert, aber es bedarf einer gewissen Form. Eingetragen ins ZVR wird von der amtswegen nur, wenn die örtlich zuständige Behörde den Verein genehmigt, Dazu sind die Anzeige der Vereinserrichtung (2 Personen) sowie die Statuten bei der Behöre einzureichen. Da kannst aber trotzdem schneller einen Fehler machen als du glaubst. Und ob man den Namen GAK-Fußball überhaupt jemals bekommt, das bezweifle ich ganz stark. Da gibt es auch den Stammverein GAK und da könnte aus vereinsrechtlicher Sicht eine namentliche Verwechslungsgefahr gegeben sein. Dass es damals geklappt hat, sagt ja nicht, dass es jetzt wieder möglich sein könnte.
  14. Hawaii

    RIP GAK <3

    Wieso ist der Nutz dann weg?
  15. ckyfreak7 Es wird sich aber hoffentlich derjenige dann durchsetzen, der das beste Konzept dazu hat. Nur der Namen allein ist auch kein Selbstläufer. Und mehr als 3 bis 4 Vereinsnamen mit Bezug zum GAK wird es nicht geben, da die Vereinsbehörde auch zwingend darauf schaut, ob namentliche Verwechslungen mit bereits bestehenden Vereinen vorkommen könnten. Aber noch ist der GAK-Fußball nicht tot. Manche fahren bis zum letzten Tropfen den Tank leer und erreichen gerade noch die Tankstelle. Manche schieben mangels Treibstoff ihr Auto auch zur Zapfsäule
  16. Wieso sucht keiner bei der Vereinsbehörde (Pol.dion Graz bzw. zuständige BH) zur Vereinserrichtung an? Namenswortlaut für den Antrag zur Vereinserrichtung etwa: "Grazer Allgemeiner Klub für den Fußballsport 1902" abgekürzt: "GAK 1902" Von der Vereinsbehörde genehmigte Statuten gebe ich gerne dafür her. Der Vereinssitz muss nicht zwingend Graz sein. Allerdings ist zu bedenken, dass der Vereinssitz auch dazu beiträgt in welcher Klasse (geographisch) des STFV man aufgenommen werden würde. Die Anzeige zur Vereinserrichtung findet man hier: http://www.bmi.gv.at...ster/start.aspx Kosten. ~30 Euro Notwendig sind zumindest 2 Personen für die Anzeige Auch die Abkürzung "GAK 1902" gehört in die Anzeige ebenso wie in die Statuten.
  17. Hawaii

    RIP GAK <3

    @old shatterhand Flussabwärts sitzt und wartet sich besser als oberhalb der Biegung. Howgh, ich habe gesprochen!
  18. Hawaii

    RIP GAK <3

    1) BB und RP waren nur die letzten beiden Sargnägel für die Holzkiste, die schon vor dem Meistertitel gezimmert wurde. Wobei ich das Verhalten der beiden Herren keineswegs beschönigen möchte. Ich möchte aber auch keinesfalls das Verhalten des Sprechers der Rechnungsprüfer beschönigen. 2) Ein Neustart bzw. Vereinsgründung mit altbekannten Namen bzw. diversen ehem. Spielern führt schnurstracks in einen weiteren Abgrund. Ein erheblicher Anteil davon hat eigene finanzielle Troubles zu lösen (nicht nur Kollmann, dem ich von Herzen alles Gute dazu wünsche). Und jetzt die wichtigsten Punkte: I) Wir sollten jetzt nicht in Hektik verfallen. Für einen Relaunch des GAK-Geistes haben wir jetzt einige Wochen Zeit. Einmal abwarten, was hier jetzt alles passiert. Von der Schmutzwäsche bis hin zu Verträgen wird sicherlich vieles auftauchen. II) Wichtig wäre, dass zuzumindest ein Forum erhalten bleiben würde, um sich hier auszutauschen. Auch endlich über die Gräben diverser Fanclubs hinweg: Gemeinsamkeit bei Notwendigkeit! III) Warten wir mal ab, welche Vereine im Großraum Graz nach dieser Saison den Spielbetrieb einstellen. Vielleicht werden da auch Plätze frei.
  19. @hubertat Auch in Österreich haften Vereinsorgane mit ihrem Privatvermögen Auch die Generalversammlung ist ein Vereinsorgan Du meinst sicherlich das Leitungsorgan.
  20. Wir könnten ja den "Verein zur Erhaltung der Trinkkultur der Fans des ehemaligen GAK-Fußball" gründen.
  21. @roterburgenländer Du meinst hier einen "eingetragenen Verein", also einen "e.V.". Das gibt es in Österreich nicht als Vereinsform. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man in Deutschland einen Verein im Rathaus oder der Gemeinde anmelden und gründen kann. In Österreich jedenfalls nicht. In Österreich reichen 2 Personen aus, um einen Verein zu gründen. Wie man die Vereinsfunktionen benennt, also ob Präsident, Obmann, Vorsitzender, Kapitän, Kanzler oder sonst wie, ist und bleibt Sache des Vereins, solange der Funktionstitel nicht gesetzlich geschützt ist (Bundespräsident, akademische Grade, Standesbezeichnungen usw.).
  22. @roterburgenländer Du schreibst: ...Gründen Sie einen Ballsportklub Für die Gründung eines eingetragenen Fußballvereins müssen Sie einen Vorstand haben. Der setzt sich aus erstem und zweitem Vorsitzenden sowie Schriftführer, Kassenführer und Beisitzer zusammen. Dieser Vorstand wird auf der Gründerversammlung von allen Mitgliedern bestimmt und gewählt. 1Das Datum dieser Gründungsversammlung gilt dann für die Statuten als offizielles Gründerdatum Ihres Fußballvereins. Die Statuten müssen ebenfalls auf der Gründungsversammlung festgeschrieben werden, das heißt solche Sachen wie z.B. welches Wahlverfahren zum Einsatz kommt, wann und wie der Vorstand entlastet wird, Mitgliedsbeiträge usw. Bei der Gründerversammlung müssen mindestens sieben geschäftsfähige Mitglieder anwesend sein. 2Der Vorstand wird einmal im Jahr, bei der Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung, entlastet. Das bedeutet, dass die Kasse geprüft wird und zwei Kassenprüfer bestätigen, dass die Kasse stimmt. Ab dem Moment, wo der Vorstand entlastet wird, können die Mitglieder des Vorstandes auch nicht mehr für das Fehlen irgendwelcher Gelder zur Rechenschaft gezogen werden. Die Entlastung des Vorstands geschieht durch alle Mitglieder in einer Abstimmung. 3Es gibt auch noch andere Gründe einen Vorstand nicht zu entlasten, wenn z.B. laufende Gerichtsverfahren anhängig sind .4Sie sollten nicht vergessen, dass Ihr Kind ja einen Namen braucht, also sollten Sie vor dem eigentlichen Gründen schon einen Namen für Ihren Fußballverein haben, den Sie dann eintragen lassen. 5Nach der Gründungsversammlung müssen Sie den Verein eintragen lassen. Das geht auf dem Rathaus der Stadt oder der zuständigen Gemeinde. Sie dürfen sich erst "eingetragener Verein" nennen, wenn Sie im Vereinsregister eingetragen sind, ab dann haben Sie auch Anspruch auf Unterstützung vom Staat. Die Unterstützung für Ihren eingetragenen Fußballverein steht Ihnen nur zu, wenn der Verein gemeinnützig ist. 6Nach dem Gründen des Fußballvereins brauchen Sie genügend Fußballbegeisterte, um finanziell zu überleben. Das bezieht sich alles auf das deutsche Vereinsgesetz. Wir sind aber in Österreich
  23. http://www.fussballo...ht&awVerband=ST_ Gratulation an Gregor Pötscher. Hätte mir nicht gedacht, dass er aus einer Hühnerfarm einen Adlerhorst formt! Bisherige Highlights der Runde: Bitte den Zeitraum zwischen der 76. und der 86. Minute beachten !http://www.fussballo...ht&awVerband=ST_ Und was aus dem weltweiten Kuriositätenkabinett: http://www.n-tv.de/s...ticle44582.html
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