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Es gibt auch einen 30. Juni !!!


klartext

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Ich schreibs mal hier rein, weil das Ganze ja erst ab Juli relevant werden würde.

Viel ist geredet und geschrieben worden über die spielvereinigung !!

Hier ein Auszug aus der BULI

 

BESTIMMUNGEN FÜR SPIELGEMEINSCHAFTEN

VON KAMPFMANNSCHAFTEN

§ 1 Präambel

 

Aus wirtschaftlichen und sportlichen Gründen ist es zwei Vereinen

grundsätzlich gestattet, Spielgemeinschaften zu bilden, wobei der

Spielbetrieb der beteiligten Vereine aufrecht bleiben soll.

Die den Vertrag schließenden Vereine dürfen nicht derselben

Leistungsstufe angehören, sollen aber auch nicht mehr als 2

Leistungsstufen auseinander liegen (z.B. Erste Bundesliga mit Zweite

Bundesliga oder Regionalliga).

 

§ 2 Bildung der Spielgemeinschaft

 

a) Die Spielgemeinschaft der vertragsschließenden Vereine spielt in

den jeweiligen Bewerben mit oder ohne Namensänderung. Die beiden

Mannschaften der Spielgemeinschaft nehmen die Plätze der

vertragsschließenden

Vereine in den Bewerben ein. Nimmt die für

die niedrigere Leistungsstufe vorgesehene Mannschaft diesen Platz

nicht ein, hat sie keinen Anspruch auf Einteilung in eine bestimmte

Spielklasse.

In einem solchen Fall bleibt dem Landesverband die

Meisterschaftseinteilung überlassen.

B) Sollten die beteiligten Vereine nur mit einer Mannschaft an einem

Bewerb teilnehmen, hat der Landesverband entsprechende

Regelungen zu treffen.

 

§ 3 Genehmigung der Spielgemeinschaft

 

Beide Vereine haben unter gleichzeitiger Vorlage des Vertrages über die

Bildung der Spielgemeinschaft vor Beginn der Übertrittszeit bis spätestens

20. Juni bei ihrem Verbandsvorstand schriftlich um Genehmigung

zur Bildung der Spielgemeinschaft anzusuchen.

Sind Vereine zweier Verbände betroffen, ist die Zustimmung der jeweiligen

Verbandsvorstände erforderlich, deren Entscheidungen endgültig

sind. Bei Nichtzustimmung eines beteiligten Verbandsvorstandes kann

die Spielgemeinschaft nicht abgeschlossen werden.

 

§ 4 Spielerwechsel und Spielberechtigung

 

Die Spielberechtigung der Spieler für die Spielgemeinschaft und

der Spielerwechsel richten sich nach den geltenden Bestimmungen

des ÖFB-Regulativs.

Die Spieler sind nur für jene Mannschaften der

Spielgemeinschaft spielberechtigt, für die sie gemeldet sind.

 

§ 5 Dauer des Vertrages

 

Die Vertragsdauer ist im Vertrag festzuhalten und hat auf jeden Fall bis

zum Ablauf eines Spieljahres zu gelten.

§6 Auflösung der Spielgemeinschaft

Im Vertrag sind Bestimmungen über die Auflösung aufzunehmen,

wobei neben dem gesicherten Ablauf der Meisterschaft auch die

Zugehörigkeit der Spieler nach Beendigung der Spielgemeinschaft geregelt

sein muss.

Die Klassenzugehörigkeit zur höheren Leistungsstufe geht auf jenen

Verein über, der bei der Gründung der Spielgemeinschaft für die höhere

Leistungsstufe teilnahmeberechtigt war. Dies gilt nur, wenn die

Spielgemeinschaft nicht länger als drei Jahre bestanden hat. In diesem

Fall bleiben die Vereine in den Leistungsstufen, in welchen sie zuletzt

gespielt haben.

 

§7 Haftung

 

Die Vertragspartner der Spielgemeinschaft haften für alle finanziellen

Verpflichtungen gegenüber den Verbänden und anderen Vereinen zur

ungeteilten Hand.

 

viel spaß beim schmöckern !!!

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Top-Benutzer in diesem Thema

Lt. Off. HP ist bis 20.5. eine Fortführungskaution hinterlegt worden. An diesem Tag entscheidet der Grazer Gemeinderat. Wenn das negativ ausgeht, dann wird es finster. Der Countdown tickt schon ...

 

W.

 

PS: Ich kann natürlich die Investoren verstehen, dass die sich nicht ewig hinhalten lassen. Aber dass ist ja wirklich die Schuld der Fans, sondern der Klubleitung (Vorbereitung ZA etc.).

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Egi XIV: Herr Doktor, Herr Doktor, bitte helfen sie mir! Jede Nacht wach ich schweißgebadet auf, weil ich wieder geträumt hab, ich bin der GAK...

 

Herr Doktor XIV:

Jaja Herr Egi - beruhigen sie sich...sie sind ja der GAK....und jetzt machen wir das Jackerl hinten wieder zu und nehmen die 2 Tabletten.

Ich stelle ihnen noch ihr Lieblingskerzerl ans Nachtkasterl und dann können sie mit allen anwesenden im Raum wieder Gespräche führen.

 

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