Zum Inhalt springen

Finanzminister

Members
  • Gesamte Inhalte

    1.705
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

  • Tagessiege

    1

Alle erstellten Inhalte von Finanzminister

  1. Sicher, dass diese allgemein zugänglich ist?
  2. das könnte auch nur der Alk von gestern sein, lieber Minister... Das kann ich dezitiert ausschließen .... Aber legt die Vermutung nahe, dass es das komische Gesöff von "Rauch" sein könnte ... einfach zu viel grün auf der Flasche.
  3. Hat sonst noch wer seit 2 Stunden so ein "beklemmendes" Gefühl? Und damit meine ich nicht, dass er hinter Gittern sitzt! Seit gut 2 Stunden hab ich permanentes Herzrasen und kann keinen einfachen Satz gerade zu Ende denken.
  4. Frau und GAK waren mein Seelentod soll auf meinem Grabstein stehen. Über den jeweiligen Schuldanteil dürfen sich dann die anderen streiten.... das ich den Weg ins Büro gefunden habe, ist ja eh ein Wunder .... Und bei den Fußgängern heute morgen möcht ich mich auch entschuldigen. Gestern im Teufelstreff war's ganz komisch. Ein Namensverwandter von mir "saß auf einem Steine" (jetzt nicht im Althochdeutschen geschrieben) und ich eben im Teufelstreff nach dem Match. Und wer von Euch nun auch noch "10 Minuten Still" von STS kennt, weiß, dass sich dabei immer so ein "endgültiges" Gefühl einstellt....... naja ..... und irgendwie .... Oder wie sagt doch John Cleese bei Ritter der Kokosnuss als erklärt wird, wie man den "Teufelsplan" (trojanische "Pferd") die Burg erobert: Mann ist mir schlecht ...
  5. Schade, dass ich zur Zeit den Klatsch-Smiley nicht finde. Wahnsinns-Aktion! Bei der nächsten GV werde ich mich höchstpersönlich dafür einsetzen, dass diesen Helden in Rot ein Denkmal mit den Trainingszentrumbausteinen gebaut wird. Hand anlegen ... für Euch Glanz-Roten ... werden die unbestechlichen GAK Amas. Getreu dem Motto von ECHTEN Roten für ECHTE Rote. Und Euch sei auch die Hynme gewidmet: "Ihr habt das ROT sein erst erfunden ... und nicht der Kreisky" .... 5 seiten armseelig über was zu diskutieren, das an sich armseelig ist, ist doch angemessen. ... Wenn dieser sch***-Tag doch schon vorbei wäre .... und man endlich wüßte
  6. .... endlose Liste .... beliebig fortsetzbar .... war es eh nicht immer so, dass gerade bei "Risiko-Spielen" (Austria, Rapid, Sturm) eine Sicherheitszone errichtet wurde in der letzten Zeit? Keine Ahnung was da nun wieder so neu dran is?
  7. Nun bin ich mal gespannt wie sich die restlichen Klubs verhalten. Weiters wäre ich dafür unsere Spiele offiziell zum Kauf anzubieten! Ganz offen. Bringt auch etwas kohle in das "angeschlagene" Budget. So gäbe es zumindest ein wenig "Spannung" in den restlichen Spielen. "Wer bietet mehr?" "Und wenn nicht genug geboten wurde, gewinnt die Mannschaft trotzdem?" Darauf hoffen, dass der Zwangsausgleich durchgeht. Man darf ja nicht darauf hoffen, dass das selbe "Wunder" passiert wie bei der Wr. Sport-Club -> Wr. Sportklub Verwandlung. ja ja .... was mich aber am meisten ärgert, ist nicht der Umstand, dass wir Absteigen, da gibts ganz andere Dinge. Z.B. manche Informationen/Gegebenheiten wirklich zu wenig kritisch beurteilt zu haben. Traurig .... Das schöne an der Sache: zumindest ein paar leute können darüber wenigstens lachen z.B. so
  8. Jo, jetzt wo es so lustig ist, mach ich auch mit! a) Verklage ich den GAK ... durch die "was-weiß-ich" Unterlagen haben wir die Lizenz für die Bundesliga erhalten und ich wurde so um viele schöne Reginal-Derbies in der Red-Zack-Liga gebracht! Pfui!!! verklage ich den GAK auf den Mängelfolgeschagen ) mangels anderer Alternativen. Weil die Bilanz so mängel behaftet war, sind wir nun in der Insolvenz und ich hatte schlaflose nächte (Folgeschaden). c) Verklage ich die Admira, weil sie sich überhaupt getraut MEINEN GAK zu verklagen. d) verklage ich die Bundesliga, dass sie so einem Verein überhaupt eine Lizenz gegeben hat. e) Verklage ich Premiere weil sie die dt. Bundesliga verloren haben und ich nun nur mehr diese österr. Scheißgekicke anschaun muß. Und die Euroliga Konferenz is auch kein passender Ersatz dafür. f) Nochmals die Bundesliga, weil das Niveau des Gekickes gerade in weiser und bestimmter Ankunft der EM unter aller Kritik ist und somit dem gemeinen Fan unzumutbar, es die Bundesliga aber unterläßt hier regulierend einzugreifen. g) den Lieben Gott das ich ein Roter bin. ....
  9. Wo wein ich herum? Manchmal hab ich den Eindruck du musst ein Versuchsobjekt der Montan-Uni-Laboranten sein. Anders kann ich mir das nicht vorstellen, dass es so dunkelt. Alles was ich gesagt habe war/ist, dass das mit den Side-letter von der Bundesliga als auch von den Medien bereits im Fall Mimm größer aufgewertet hätte werden müssen, wenn man diese Nebenverträge als Kapitalverbrechen ansieht. Damit nun den GAK betreffend weiter den schwarzen Peter zuschieben zu wollen, passt einfach in das allgemeine Bild und aus. Nochmals: ich gutiere oder billige hier nicht, was von unseren Vereinsverantwortlichen "verbrochen" wurde in den letzten Jahren. Jetzt den Anschein zu erwecken, dass das alles nur ein GAK Problem ist, damit belügt sich die Liga und all ihre Totengräber weiter selbst an. Mag es halt uns dieses Mal erwischen .... in zwei Jahren wieder einen anderen. Weiterwurschteln bis zum Sankt Nimmerleinstag. Von ganz oben bis ganz unten.
  10. Welche Begründung willst denn hören? Die Begründung wieso der Spruch so ausgefallen ist? Ich will endlich (!!!) den Hinweis auf die Verbands-Statuten, wo das steht, dass die Sprucherteilende Instanz nicht Begründen darf, wieso diese auf jene Art und Weise entschieden hat ? Aber wie gesagt, da könnte man sich wirklich was für die Rechtspraxis abschaun: Richter verkündet Urteil ... der Anklägervertreter begründet das urteil selbst ....
  11. 1.) Läßt man bekanntlich die Kirche im Dorf. Keine Ahnung aber wie das in der Obersteiermark gehandhabt wird. 2.) welches Exempel wurde am FC Tirol statuiert? 3.) Jo, wir haben miserabel gearbeitet. Aber wozu muss man dann ein Exempel statuieren? Weils vielleicht in der Liga mächtig nach dem riecht, das Du im Stall läßt. Wenn sonst alles so grüne# ist, dann herkömmlich bestrafen. Und kein Exempel. Ein Exempel braucht man immer dann, wenn etwas mächtig aus dem Ruder läuft. 4.) Und was ist daran verwerflich, wenn man gerade nun, wo sich die "Saubermänner" plötzlich mahnend erheben, wie sehr doch die FIFA/UEFA gestunken hat: nach Bestechung und Korruption? Auch wieder beachtlich den Finger auf jene richtet, die sich nun in schuldfrei-weiß präsentieren. Das Insolvenzverfahren hat einen sinn. Sich im "good-will" mit den Gläubigern zu einigen und sich von der Schuld zu befreien. Geht das schief, dann folgt sowieso die Zerschlagung und den Verantwortlichen so oder so die Verfolgung nach gültigem österr. Recht. Dazu gibt es aber rechtmäßige Verfahren. Und keine "heute samma lustig senat V entscheidung ohne Unterschrift und Begrüdung ..." lg
  12. Ehrlich, man kann mir ob den Bundesliga inkl. den Tintifaxvereinigungen keine große Polemik vorwerfen. Im Gegenteil: ich möchte wissen wieviele von den Marktschreiern, die hier medial von Recht und Unrecht gesprochen haben, haben sich tatsächlich die Mühe gemacht auch mal die Literatur zu bemühen? Wenn nun aber plötzlich - weils der GAK ist - Side Letters auftauchen, dann versucht man scheints wirklich auf unterster Ebene Druck zu erzeugen, weil es über normalem (rechtem) Wege nicht geht. Ich möchte nicht wissen wie oft so ein Side Letter sonst noch in Fußball Österreich vorkommt. Was war den die ganze Mimm-Beichterei denn den Medien damals wert? Ein Müdes Lächeln. Wir, wo wir doch erheblich um den Zwangsausgleich kämpfen, wirds nun als Prügel vorgeworfen und medial Breitgetreten - mit einem netten Hinweis zur Tätigkeit der Finanzbehörde. Und da soll keine Systematik dahinter stecken? Daran beginne ich nun wirklich schön langsam zu zweifeln. und wenn dann im ORF Online teil sowas steht ... ... als ob der Dr. Scherbaum das Insolvenzrecht gerade neu ausgelegt hätte, weit ab von der Lehrmeinung, dann schlägts bei mir dreizehn. Und bei dem Voglgrippegequälten ist es nicht so, dass NUR "er" das so sieht? Nur weil sich die Bundesliga ansch**** vor der FIFA? Da fällt mir nur ein Lied von Ludwig Hirsch ein (zu finden auf der genialen Gottlieb 2CD) ... wenn sich ein (freiwilliger und sei er noch so milliardenschwer) Fußballdachverband über RECHT hinwegsetzt (bzw. Statuten vor Recht stellt) ja ja, dann is so weit ... Dann ist für mich eine FIFA nichts anderes ein Staat, der gegen UN-Recht verstößt ... und damit verbrecherisch ... Und vergessen scheint nun auch der ganze Korruptionssumpf rund um die FIFA/UEFA ... Und es ist zeit die ganze "Wertegemeinschaft" hochgehen zu lassen. Wenn schon "wirklich sauber machen", dann richtig. lg
  13. Wie gesagt Rhetorik hin oder her, aber von welchen Eigentoren (Blödsinn) redest Du, das war meine Frage. Jede frage muß man aber auch nicht richtig verstehen wollen.
  14. @cyd ??? Das ein Sticher vom rhetorischen Standpunkt gesehen einen Aufholbedarf hat, das bestreite ich nicht. Ich weiß aber nicht, von welchem Blödsinn du redest. Wie kann das denn sein?! Ich dachte bei einem Zwangsausgleich müssen nur die Gelder für Forderungen, die vom Masseverwalter anerkannt wurde, sichergestellt werden. Ich meine was soll das. Da hätt ja selbst ich damals bei Sturm eine Millionenforderung stellen können und sie hätte das Geld als Barquote sicherstellen müssen. Auch wenn die Forderung natürlich niemals anerkannt woden wäre. Also wenn ich mich nicht recht Irre, dann handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Dinge. Einerseits die bestehenden Sach-(Materielle) Forderungen von Gläubigern, die aus einem bereits bestehenden Titel resultieren. Andererseits Imaterielle Forderungen (Rufschädigung, Imageschaden, -> daraus bezifferbarer materieller Wert = Geld) für die ein Unternehmen Rücklagen (!!!) zu bilden hat/kann(???). Irgendwie erinner ich mich da an Buchungssätze, die eine Rücklage für bevorstehende Prozesse provozieren (hätt mich doch das Bilanzieren mal wirklich interessiert ...). Denn wenn ich mich nicht irre, so glaube ich gelesen zu haben, dass selbst wenn Scherbaum die Forderungen (der Bundesliga) nicht anerkennt, dafür eben eine Rücklage zu bilden hat (für einen etwaigen Rechtsprozess?). In der Höhe von diesen 20% - ob diese 20% nun einhergeht mit der Ausgleichsquote kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Vielleicht weiß hier ein Finanzexperte besser rat. Was aus meiner Sicht interessant ist, dass die Bundesliga mit "KONKURSEXPERTEN" den IMAGESCHADEN ??? Falls andere Bundesligaklubs vom Bewerb ausgeschlossen werden? Soll damit heißen, dass gewisse Klubs schon mit Einnahmen aus den UEFA-Bewerben spekulieren für Ihr Budget? Zudem: seit wann wird einunbeteiligter Bestraft? Was kann Pasching dafür, dass der GAK in einem Insolvenzverfahren ist und der Masseverwalter eine einstweilige Verfügung im Sinne des Gläubigerschutzes erwirkt hat. Dafür kann weder die Bundesliga etwas, noch Pasching oder sonst ein Klub. Dafür den Regress sich an anderen Schadlos zu halten widerspricht - in nur sehr kleinen Ausnahmen (z.B. von Kinder verursachte Schäden => nicht schuldfähig) - sämtlichen modernen Rechtsgrundsätzen ... ich dachte diese Zeiten hätten wir in West-Europa hinter uns gelassen.
  15. Was ich ned ganz verstehe ... wieso soll die Fifa den ÖFB strafen, wenn ein österreichisches Gericht, welches in unmittelbarer Verfügungsgewalt der Legislative steht und eben NUR und ausschließlich nach geltendem Recht agieren darf, ein auf solches Recht basierendes urteil erlassen hat (bzw. ein auf solches Recht zu erlassende einstweilige Verfügung)? Wieso soll ein Oberverband einen mittelbaren Unterverband bestrafen wollen, wenn Ihm jene Institution etwas gebietet, deren eigene Existenz er eigentlich verdient? Sollten hier tatsächlich Suppenlöfler am Werk sein, die über den Tellerrand nicht hinausblicken? Die Ihre eigenen Statuten - die nur dadurch vorhanden sind und legitim, weil ein übergeordnetes Rechstsystem vorhanden ist - diese plötzlich über diese übergeordneten Rechtsvorschriften stellen? Also dann wirds meines Erachtens gefährlich.
  16. So ich hab mir mal die Mühe gemacht, die Bundesliga-Statuten vom 7.12.2006 durchgesehen. §25 Inanspruchnahme von Gerichten Hier steht das bereits was ich mit §§577 ff ZPO in meinem etwas längeren Posting erwähnt habe: die Bundesliga stellt hiermit ein Schiedsgericht zur Verfügung, dass erst nach ausschöpfen des Instanzenzuges angerufen werden kann. Was aber auch sehr deutlich hier steht: §25 gilt für die hier erwähnten Mitglieder der Bundesliga. Von einer Zivilrechtsperson, wie der Dr. Scherbaum eine ist, steht hier nichts! Des weitern erfreut mich ja folgender Satz Innerhalb von 6 Monaten ... Sprich eine "Sicherheitsklausel" damit man nicht gegen das Gebot eines "raschen, fairen Verfahrens" verstoßen kann. Aber es zeigt von welcher Dauer der normale Instanzenzug eigentlich ist. Das auch im Vergleich nun zum parallel laufenden Insolvenzverfahren des GAK. wo sogar der §21 davon spricht, dass Einsprüche die Wirkung eines Beschlusses NICHT aufschieben!!! Sprich selbst ein Einspruch nun des GAK selbst und nicht des Masseverwalters hätte das Urteil bis zur "endgültigen" Entscheidung des Protestkomitees Wirkung erhalten - der Sichere Tod für den angestrebten zwangsausgleich. Hinzu kommt erschwerend, dass es keine Zwingende Vorschrift in den Bundesligastatuten gibt, die Vorschreiben, ab wann sich das Protestkomitee zusammen zu finden hat, wenn es angerufen wird. (zumindest finde ich die Stelle nicht) Weiters Ich werde hier wohl nicht eine ewige Beweiskette darlegen müssen, dass Dr. Scherbaum kein Mitglied und schon gar nicht ein Organ der Bundesliga ist. Traurig ist auch der Umstand, dass nicht einmal festgehalten ist, ab wann ein Beschluss Rechtsgültig ist - sprich keine Formalen Erfordernisse: wie Siegel, Unterschriften, Datum, Begründung .... Nur die Quoren - sprich wie viele Leute anwesend sein müssen - sind definiert. Und nach welchem Recht löst man ein solches Problem auf? Muß ich alles hinnehmen was mir zugefaxt wird? Aber über ein Insolvenzverfahren steht in den ganzen Statuten nichts - und die aktuellste Version ist aus dem Jahr 2006. Was auch super finde. In den Bundesliga-Statuten kein verweiß auf irgendwelche Spezial-Statuten wie Lizenzierungshandbuch etc. Zwar spricht das Lizenzierungshandbuch unbestritten davon, dass einem Mitglied der Bundesliga bei Eröffnung eines Konkursverfahrens die Lizenz entzogen werden kann (4.2.3.2 Lizenzierungshandbuch), doch wird hier deutlich und ausdrücklich auf das Konkursverfahren (Konkursordnung) abgestellt, und nicht auf das im österreichischen Recht auch möglichen Ausgleichsverfahren (Ausgleichsordnung)! Detto ist interessant: das Lizenzierungshandbuch enthält ja bekanntlich finanzielle Kriterien für den Erhalt der Lizenz. Die einzelnen Kriterien sind unterschiedlich Gewichtet (A-D Kriterium zum Erhalt der Lizenz). Zwingend notwendig zum Erhalt der Lizenz sind A-Kriterien. So steht es auf Seite 71 des Lizenzierungshandbuches (Punkt 10.7.1). Dafür dass diese Kriterien aber zwingend zum Erhalt sind, findet man dann auf Seite 10, Punkt 2.2: so so, einmal zwingend, dann wieder nicht .... und wie lange ist vorübergehend? Also wenden wir uns den Saktionen gemäß 3.7. zu und jenen die Sanktionen gemäß 3.7 des Lizenzierungshandbuches ausprechen dürfen. so weit so gut aber jetzt tjo wann darf man jetzt? Nur bei C? Zumindest die hier erwähnten Organe dürfen NUR verstoß gegen C-Kriterien Sanktionen gemäß Abschnitt 3.7. Was zählt nun? Was gilt? Darf der Senat nun bei Verstößen gegen A und B Kriterien Sanktionen erlassen oder nicht? mal steht ja, mal nein. aber nun wirklich zu Abschnitt 3.7. So auch hier steht wieder eindeutig C-Kriterien. Auf die A bzw. B Kriterien hat man nun scheints vergessen, weil eh irgendwie unwichtig, weil wenn im nachhinein nicht gegeben (remember: "vorübergehend") kann ja von einer Sanktion abgesehen werden. Um welche "Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren" es sich hier handeln kann, wird offen gelassen. Darüber verliert man kein Wort. Man beachte vor allem, welche Sanktionsmöglichkeiten es noch gegeben hätte! Und da will mir einer erzählen, hier hätte die Bundesliga mit bedacht geurteilt. Bei Sturm als auch beim GAK??? Im Sinne der Entscheidung am Grünen Rasen. Man beachte auch immer, wann (!!!) in Italien betreffend Juve die Entscheidungen gefallen sind. Und wie oft der Spruch revidiert ... (wo würden die bei dem erstbeschluß denn heute stehen?) Und was viel schlimmer ist ... darüber weiß der Chef der Bundesliga so gut wie gar nichts bescheid. Oder verbreitet er da wissentlich Unwahrheiten. Was ich immer gesagt habe, wenn man mir zum Studiumsabschluss gratuliert hat: Fertig kann jeder werden, wie man an dem komischen Vogel sieht. Heißt aber noch lange nicht, dass man das auch versteht, was man studiert hat. lg und wie es sich ordentlich gehört hier die Quelle http://www.bundesliga.at sollte das nicht funktionieren: www.bundesliga.at -> Bundesliga-Info -> Bestimmungen JUhuuuuuu Valencia führt
  17. Für erreichen eines bestimmten Tabellenplatzes (und damit ist Punkteprämie sicherlich der Falsche Begriff, das gebe ich zu) sind die Punkte aber zwingend notwendig. Und wenn im neuen Vertrag der Spieler z.B. steht, dass zwischen Platz 8-9 nix, Platz 5-7 .... eine gewisse Prämie schlagend wird, sehr wohl. Es geht ja auch nicht ums zurückzahlen. Wenn Punkte die erspielt wurden abgezogen werden, wie willst diese Punkte auszahlen? Ebenso würde Deine Argumentation ja dann auf die Punkte in der Tabelle selbst zutreffen. Und danke für den Hinweis, ich werds behirnen!
  18. Falsch, die Fußballer als Angestellte des Unternehmens GAK sind, was ihre Einkommen bestimmt, auch Punkte abhängig! Würden dadurch schaden nehmen. Und wie bereits zu den Pflichten des Masseverwalters angemerkt: Gläubergleichbehandlung als Maxime. Des weiteren hätte ein Punkteabzug in dem Maße Einfluß auf die Fortführungsprognose genommen, Invenstoren vergrault und eine dem Konkurs höhere Entschuldigungsquote wäre unmöglich geworden. Somit wieder eine Schädigung aller Gläubiger ... etc. etc. Und weil alle so über die "MACHT" FIFA Sprechen und der Geschichte mit den Griechen. Dass die Griechen ihren Olymp schon lange verlassen haben wissen wir. Die Zeit der griechischen Epen sind Vergangenheit. Es hat sich aber noch keiner die Mühe gemacht hier auszudrücken bzw. zu erarbeiten was die FIFA dem griechischen Sportgesetzt vorgeworfen hat und was geändert wurde: das weiß hier scheinbar keiner?! Zudem nur so zum nachdenken: will ich wirklich eine Welt wo ein Fußballverband mehr einfluß auf einen Staat hat, als bspw. die UNO? lg
  19. ja ja, da hast Du recht! Das VerG verweist hier auf die ZPO §§ 577 ff ... ich hoffe Du hast dir Die §§577ff ZPO auch durchgesehen? Des weiteren hab ich ja darauf hingewiesen in welchen lex specialis das Wort insolvenz steckt. Dem Masseverwalter als (!!! NOCHMALS) Zivilgerichtsunterworfener hat im Insolvenzfall des GAK aber nicht nach Vereinsgesetz zu agieren bzw. zu handeln. Daher ist der §8 des Vereinsgesetzes 2002 auch nicht beachtlich. Zudem auch das ordentliche Schiedsgericht in den Vereinsstatuten erst letztinstanzlich angerufen werden kann. Das dauert ewig bis man sich im Zuges des Instanzenzuges an dieses gemäß den Vereinsstatuten wenden darf. Daher der gang zum Zivilgericht, welches eine einstweilige Verfügung erlassen hat (und wie der Name sagt handelt es sich hier um eine Verfügung und um kein Urteil!). Diese einstweilige Verfügung schützt das Unternehmen GAK nicht den Verein. Die Punkte wurden zwar dem Verein GAK abgezogen. Diese Punkte bedingen aber unmittelbar wirtschaftliche Konsequenzen für das Unternehmen GAK (wieder erwähnt Punkteprämien, Einnahmenseinbußen wegen Zuschauerschwund, es findet sich keiner der Ausgleichsquote finanziert ....). Darauf hat der Masseverwalter in seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht acht zu nehmen. Und nichts anderes hat der Herr Dr. Scherbaum nun getan. Wenn nun so alles großkotzig herumreden wie verboten das alles ist, so sollen die Vereinsstatuten offen gelegt werden die dies begründen - und aus. mfg
  20. wie oft willst denn das noch posten? Rechtens (i.d.F richtiger) wirds deswegen auch nicht. Himmelherrschaftszeiten. http://ris.bka.gv.at (Bundesrecht) Hier Verein GAK ... mitglied in der Bundesliga ... gegründet nach dem Vereinsgesetzt in der geltenden Fassung 2002. §1 definiert das Wesen eines Vereines als auch des Verbandes. Aus §1 geht somit hervor, dass es sich um einfaches Bundesrecht handelt. Es ist somit nachrangig dem Bundesverfassungsrecht, materiellem Recht im Verfassungsrang/-bestimmung und Europäischem Gemeinschaftsrecht (ihr wißt ja alle was ihr damals abgestimmt habts!!!!). Dem übrigen Bundesrecht ist das Vereinsrecht gleichrangig. §7 des Vereinsgesetzes behandelt die Nichtigkeit von Beschlüssen §8 des Vereinsgesetzes behandelt die Streitschlichtung §23 behandelt die Strafbarkeit/Haftung von Vereinen so, nun ist auch ein "Verein" wieder GAK ein wirschaftliches Unternehmen, dass nach Handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Sprich jener Teil des GAK der auch dafür "berechtigt" wäre auf GEWINN zu arbeiten. Dementsprechend sind die Paragraphen der KO (KonkursOrdnung auch im Falle eines "Vereines" wie der GAK anzuwenden) Pflichten Masseverwalters Absonderung von Sachen aus der Konkursmasse es kann nun jeder weiter im ris schmöckern und sich über die Konkursordnung informieren. Nur um eine Idee zu geben, wie Komplex das Thema ist .... gebts doch nur mal Insolvenz als Suchbegriff ein. Es ist also die Vereinspersönlichkeit GAK von der Zivilrechtspersönlkeit zu trennen. Der GAK kann im Bereich der Vereinsbelange über die Vereinsrechtsinstitutionen recht erlangen. der Masseverwalter als nunmehriger zivilrechtlicher Vertreter des GAK über den Zivilrechtsweg (ZPO inkl. der Spezialgesetzte). Unbestritten ist, dass erreichte Punkte zur Vermögensmasse gehören, da viele wichtige wirtschaftliche Fragen gerade von diesen Punkten abhängen (Punkteprämien -> schutz der Arbeitergläubigerinteressen, etc. etc.) Also: GAK als Verein -> Vereinsstatuten und dem dort festgelegten Rechtsweg. (Apfel) Scherbaum -> Zivilrechtsunterworfener .... (Birne) lg
  21. L Ä C H E R L I C H Diverser kleinerer Vorstrafen? Meinens damit dass der GAK-Mannschaftsbus vielleicht mal zu schnell gefahren ist? Bei uns is in letzter Zeit alles nur "erschwerdend". Was hat den die Austria letztens bekommen?
  22. Du hast mein Gewissen am Gewissen ..... Sicherlich hast Du recht ... Aber selbst wenn ich ein Jungspieler bin, der unbedingt bei der EM Spielen will (und vom Team-Seppl eh schon mitgeteilt bekommen hat, wie es läuft), dann muß ich dennoch aufpassen, was ich da von mir gebe. Ich für mich wäre einfach mal fassungslos - und gerade sowas muß ein Spieler nicht kommentieren - es anderen überlassen. Dem Jungspieler sehe ich aber nach, dass er im Umgang mit den Medien halt noch nicht so geschult ist wie wir
  23. es ist einfach schlimm wie sich unsere Mannschaft präsentiert. "Creative" steht wahrscheinlich nur auf dem MP3-Player gewisser Herren. Kämpfen und Einsatz ... gekämpft wird wahrscheinlich schon darum wo man in Zukunft spielt und mit Einsatz verbinden sie den "Pfand für die Flaschen" die am grünen Rasen stehen. So wie sich 90% unserer Leute präsentieren (von der Spritzigkeit her): ein Wahnsinn. Dem Gegner wird viel zu viel raum gelassen. Im Gegensatz dazu wird uns überhaupt kein Platz gelassen und der Ballführende ab der Mitteline sofort attackiert. Wie desaströs unsere Linke OHNE Kujabi ist wurde auch verdeutlicht. Dem einzigen, dem ich zu 100% Willen und Einsatz zubillige: Herr Dr. Scherbaum. Mich wundert es ja, dass er die Spieler nicht auch noch klagt, denn was da gezeigt wurde, ist in dem Sinne auch eine "Gläubigerschädigung" wenn man so auftritt!!!! Wobei ich mir den Scherbaum bereits jetzt als eigentlichen Trainer vorstelle: 15% der 90 Minten wird am Anfang gespielt und die restlichen 5% kurz vor Abpfiff. Dazwischen fällt alles dem Ausgleich zum Opfer. Mittlerweile ist jeder in der Opferrolle: die Bundesliga, der GAK, das Redfirm-Aktions-Kunsttheater, der Hassler wird den Bierwerfer verklagen, der Bierwerfer die Stadionverwaltung weil er nicht am Wurf gehindert wurde, die Mutter des Bierwerfers weil ihm das Bier überhaupt verkauft wurde, .... wie in einer kaputten Beziehung. Und da ist es dann bekanntlich am Besten, wenn man diese Auflöst. lg
×
×
  • Neu erstellen...