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Ist Bittmann noch Präsident oder nicht?


Hawaii

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Wenn man die diversen Zeitungen und Internetseiten sowie das heutige Sturm-Echo (KleZe) liest, scheinen verschiedene Ansichten über die derzeitige Funktion von BB zu herrschen.

 

Aus meiner Sicht ist BB ganz klar noch in dieser Funktion, Die GV hat das Rücktrittsansuchen mit statutengemäßer Mehrheit abgelehnt und ihn somit in dieser Funktion legitimiert auch weiterhin Entscheidungen zu treffen.

 

Was ich bisher nicht schreiben wollte, da ich davon ausgegangen bin, dass es auch anderen Anwesenden bei der GV aufgefallen ist und diese es hier im Form anmerken:

 

Die Wahl von W. Koleznik zum Tagesvorsitzenden ist nicht notwendig gewesen, da er seine Funktion als Vorstandsmitglied dezitiert nicht zurückgelegt hat und daher aufgrund seines Lebensalters automatisch den Vorsitz bei Abwesenheit beider Präsidenten übernimmt. Wie schon so oft beim GAK ein Formalfehler, der Auswirkungen haben könnte.

 

Der Antrag zur Bildung des "Gremiums" hätte bei der GV gar nicht zur Abstimmung gebracht werden dürfen, da laut aktuellen Statuten sämtliche Anträge verpflichtend in schriftlicher Form einzubringen sind. Wie schon so oft beim GAK ein Formalfehler, der Auswirkungen haben könnte.

 

Ob alle Angehörigen des Gremiums tatsächlich eine aufrechte Mitgliedschaft 2012 des GAK besitzen, wurde ebenso nicht geprüft. Wie schon so oft beim GAK ein Formalfehler, der Auswirkungen haben könnte.

 

Denjenigen, die im Hintergrund die Fäden für den Ablauf dieser GV ab dem Tagesordnungspunkt 6 gezogen haben, sollten in sich gehen, ob es nicht gescheiter gewesen wäre, vorher in den Stauten einige Dinge nachzulesen.

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@Hawaii

 

"Taktisch gesehen" war die gesamte GV eine Katastrophe: BB hatte bereits im Vorfeld angekündigt das sein Ausweg lediglich der Weg zum Konkursrichter sei. Die "Husch-Pfusch"-Bildung eines "Gremiums" war somit nicht wirklich sinnvoll. Man hätte einen Weg finden müssen BB und RP nicht zu entlasten, wohl aber zu entmachten. Das hätte einem "Gremium" die Zeit gegeben die Lage sondieren zu können und eventuell sogar Konkurs Nr. 4 zu verhindern.

 

Wünschen würde ich mir dass wenigstens beim aktuellen Konkurs alles getan wird um so rasch als möglich sämtliche Umstände aufzuklären. Irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass da einiges vertuscht werden sollte.

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@Hawaii

 

Man hätte einen Weg finden müssen BB und RP nicht zu entlasten, wohl aber zu entmachten. Das hätte einem "Gremium" die Zeit gegeben die Lage sondieren zu können und eventuell sogar Konkurs Nr. 4 zu verhindern.

 

 

Den Weg hat aber leider keienr gefunden, das hätte nämlich bedeutet, dass jemand sich wählen lassen hätte müssen und damit Haftung übernehmen. So einen Deppen muß man in der Situation erst finden.

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Der von mir sehr geschätzte und aus meiner Sicht untadelige Walter Koleznik übt eine Funktion aus, die über eine beratende Tätigkeit weit hinausgeht. Seitens des Verbandes wird er als Sektionsleiter geführt, daher bestehen 2 Möglichkeiten:

Er ist Funktionär oder er steht in einem bezahlten Arbeitsverhältnis mit dem GAK, dann sieht die Sache schon etwas anders aus. Denn dann ist dies auch kund zu tun. Und einen Angestellten des GAK als Tagesvorsitzenden bei einer GV zu wählen, ...na ja.

 

Die Vereinsorgane laut Statuten sind

Generalversammlung

Vorstand

Rechnungsprüfer

Schiedsgericht

 

Andere Organe kennen die aktuellen Statuten nicht, zumindest finde ich keinen Hinweis darauf. Auch habe ich keinen Passus gefunden, der den Präsidenten ermächtigt "Berater" einzusetzen.

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@1902-2012

 

Du meinst man hätte einen Weg finden müssen BB und RP nicht zu entlasten, wohl aber zu entmachten. Die katholische Kirche kennt so eine Funktion, die nennt sich Weihbischof.

 

Für uns wäre da durchaus ein gangbarer Weg gewesen. Ein schriftlicher Antrag an die GV ein zusätzliches Vereinsorgan außerhalb des Vorstandes zeitlich begrenzt einzuführen. Die Aufgabe wird darin definiert, dass die GV den Vorstand beauftragt, dem Gremium ab sofort umfassende und komplette Einsichtnahme in die Geschäftsführung zu geben. Ausdrücklich sind hier auch bestehende Spielerverträge gemeint. Ebenso sind Transfererlöse und deren Grundlagen offenzulegen.

Das Gremium ist ab sofort von jedem Schritt im Sinne des Punktes XII (Aufgaben des Vorstandes) der aktuellen Statuten im vorab zu informieren und das Einverständnis einzuholen.

 

Ferner wird das Gremium bis spätestens 5. Dezember beauftragt, der GV über die Einsichtnahme und Ergebnisse zu berichten.

So etwa hätte man die Geschichte formulieren können.

 

Aber ein Gremium einzurichten, dass keinerlei Verantwortung trägt und quasi überall seine Nase hineinstecken kann, macht auch wenig Sinn. Zumindest aus Sicht des GAK. Dass es vielleicht noch andere Sichtweisen geben kann, streite ich nicht ab. Die dienen aber primär sicherlich nicht dem GAK.

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Ohne die Sache in Detail geprüft zu haben: Bittmann war und ist Vorstand. Sein Rücktritt wurde nicht angenommen... mangels Abwahl bleibt er in seiner Funktion. So einfach ist das...

 

Und als Vorstand vertritt er den Verein nach außen. Insofern ist es für den KOnkursantrag auch ohne Belang. Solange er in den Statuten Vorstand ist, kann er als solcher handel. Ob er das intern darf, ist für die Außenwirkung völlig egal. Allenfalls macht er bei Kompetenzüberschreitung haftbar. Das hat er aber mE gerade nicht... im Gegenteil: als Vorstand ist er verpflichtet, bei Vorliegen eines Konkursgrundes, Konkurs anzumelden. Ansonsten haftet er selbst für den Schaden aus der Verschleppung und macht sich außerdem noch strafbar.

 

Der Konkursantrag ist mE nicht bekämpfbar. Fischl hat nur nicht gedacht, dass Bittmann wirklich gesetzeskonform handelt. Und jetzt versucht er zurückzurudern...

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@1902-2012

 

Du meinst man hätte einen Weg finden müssen BB und RP nicht zu entlasten, wohl aber zu entmachten. Die katholische Kirche kennt so eine Funktion, die nennt sich Weihbischof.

 

 

 

ich denke das es diese möglichkeit schon gibt, man nimmt als GV den rücktritt an aber der vorstand wird nicht entlastet. funktioniert so zumindest bei anderen vereinen.

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ich denke das es diese möglichkeit schon gibt, man nimmt als GV den rücktritt an aber der vorstand wird nicht entlastet. funktioniert so zumindest bei anderen vereinen.

 

Bei anderen Vereinen steht auch nicht in den Statuten, dass eine GV den Rücktritt akzeptieren muss. Ich verstehe so oder so nicht, was diese "Regelung" bringen soll???

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Bei anderen Vereinen steht auch nicht in den Statuten, dass eine GV den Rücktritt akzeptieren muss. Ich verstehe so oder so nicht, was diese "Regelung" bringen soll???

 

Geht mir genau so. Hab zuerst auch nicht Glauben können dass das so tatsächlich in den Statuten steht, bzw. Mit dieser Bestimmung sich überhaupt jemand wählen lässt.

 

Was für einen Sinn macht ein Vorstandsmitglied das nicht mehr will oder kann? Ergebnis sieht man ja. Wenn irgend möglich Konkurs anmelden.

 

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Geht mir genau so. Hab zuerst auch nicht Glauben können dass das so tatsächlich in den Statuten steht, bzw. Mit dieser Bestimmung sich überhaupt jemand wählen lässt.

 

Was für einen Sinn macht ein Vorstandsmitglied das nicht mehr will oder kann? Ergebnis sieht man ja. Wenn irgend möglich Konkurs anmelden.

 

Ja aber du kannst den Rücktritt auch nicht annehmen wenn kein Nachfolger da ist! Oder bin i scho deppert?

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