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Vorgänge im Vorstand des GAK


Ras Tschubai

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Auf Grund der unglaublichen Zustände innerhalb des GAK sollten wir uns überlegen die Vereinspolizei um grundsätzliche Klärung des Sachverhaltes über die Anzahl der Sektionsleiter einzuschalten. Vor allem auch deswegen, um bei einer GV Rechtsklarheit zu besitzen. Irgendjemand hat 2 gewählte Funktionäre (Fischl, Gaisbacher) ungerechtfertigterweise aus dem Register streichen lassen.

 

Meine Herren Sektionsleiter Egi und Schroll!

Wenn eine GV Funktionäre wählt, dann ist auch die GV das einzige Organ das berufen ist, diese abzuwählen.

Ein Sektionsleiterrr -auch mit Trränen in den Augen und einer Kerze in der Hand ist dazu nicht befugt -.

Ein Rücktritt eines Funktionärs kann für einen verantwortungsvollen Vorstand niemals der Grund sein, diese Massnahmen zu ergreifen, denn zuerst sollte die Entlastung der Funktionäre durch die GV erfolgen, erst dann die Löschung aus dem Vereinsregister. Vor allem aus Haftungsgründen der Funktionäre dem Verein gegenüber.

Auch wenn das Vereinsregister weder mit verbindlicher Wirkung feststellt noch bestätigt, dass die genannten Personen auch tatsächlich diese Funktionen rechtsgültig innehaben oder hatten.

Dass ein Masseverwalter diesen absurden Schritt setzt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Aber die Vereinsbehörde wird das relevante Schreiben mit Sicherheit besitzen und Namen des/der Unterfertigten auf Anfrage bekanntgeben.

 

Wie dem aktuellen Vereinsregisterauszug zu entnehmen ist, bilden 2 Herren die Riege der Sektionsleiter:

Vereinsregisterauszug zum Stichtag 06.08.2008

Allgemeine Daten

Zuständigkeit BUNDESPOLIZEIDIREKTION GRAZ

ZVR-Zahl 467034528

Vereinsdaten

Name "GAK, Grazer Athletiksport Klub - Fußball" abgekürzt "GAK"

Sitz Graz

c/o Keine Eintragung gespeichert

Zustellanschrift 8046 Graz, Weinzödl 1, Land Österreich

Entstehungsdatum 07.03.1977

statutenmäßige Vertretungsregelung

Der Verein wird nach außen immer von zumindest 2 Sektionsleitern vertreten.

Organschaftliche Vertreter

Sektionsleiter Marketing, Jugend, Akademie

Vertretungsbefugnis

(Funktionsperiode)

02.08.2007 - 01.08.2011

Familienname Egi

Vorname Wolfgang

Titel MBA

Sektionsleiter Controlling

Vertretungsbefugnis

(Funktionsperiode)

02.08.2007 - 01.08.2011

Familienname Schroll

Vorname Peter

Titel Mag.

Hinweise

Dieser Auszug enthält Angaben über jene Personen, welche als Gründer oder Abwickler auf Grund des Gesetzes (§§ 2 Abs 2 bzw 30 Abs 1 VerG) oder als organschaftliche Vertreter nach den Vereinsstatuten zur Vertretung des Vereins nach außen befugt sind.

Aussteller BUNDESMINISTERIUM F.INNERES ABT.IV/2 IT-MS

Tagesdatum \ Uhrzeit Mittwoch 06.August 2008 \ 19:01:33

***********************************************

 

 

Text an die Vereinsbehörde:

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Im Hinblick auf den Vereinsregisterauszug zum Stichtag 06.08.2008 des GAK, Grazer Athletiksport Klub - Fußball" abgekürzt "GAK, ZVR-Zahl 467034528, erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass laut Wahl anl. der außerordentlichen Generalversammlung des Vereines vom 2. August 2007 vier Herren das Leitungsgremium bilden.

Neben den im aktuellen Vereinsregisterauszug genannten Personen gehören diesem Gremium (§11 der Statuten) Herr Michael GAISBACHER sowie Herr Harald FISCHL an.

 

Beide Herren teilten vor einiger Zeit zwar ihren Rücktritt mit, allerdings nur in Verbindung mit einer Generalversammlung. Diese Form des Rücktrittes wurde im Beisein des Rechtsanwaltes Mag. Andreas Ulm, 8010 Graz, Kaiser-Franz-Josef-Kai 70, auch schriftlich festgehalten.

 

Seit dem 2. August 2007 fand weder eine außerordentliche noch eine ordentliche Generalversammlung (die letzt o.GV. war im Juli 2006), so dass der Rücktritt beider Herren keinesfalls schlagend werden konnte.

 

Ein diesbezügliches Schreiben des Herrn Mag. Andreas Ulm an den GAK erging auch in dieser Sache:

 

Namens der Sektionsmitglieder des insolventen Fußballvereines GAK, der Herren Harald Fischl sowie Michael Gaisbacher halte ich fest, dass Herr Fischl und Herr Gaisbacher entsprechend den Vorstellungen der Investoren ihren Rücktritt als Mitglieder des Vorstandes des insolventen Fußballvereines GAK erklären.

 

Festhalten möchte ich jedoch, dass meines Erachtens ein Rücktritt in rechtswirksamer Form i.S.d. Vereinsgesetzes 2002 sowie der geltenden Statuten des Vereins nur im Zuge einer zumindest außerordentlich einzuberufenden Generalversammlung erfolgen kann. Aus diesem Grund erklären Herr Fischl und Herr Gaisbacher auch noch ausdrücklich im Zuge einer noch – so gehe ich davon aus unverzüglich - einzuberufenden außerordentlichen Generalversammlung ihren Rücktritt als Sektionsleiter des insolventen Fußballvereines GAK.

 

Der Rücktritt der Sektionsleiter kann meinem rechtlichen Dafürhalten nach, zwar rechtsverbindlich von den Sektionsleitern Harald Fischl und Michael Gaisbacher bereits jetzt erklärt werden, jedoch tritt die Rechtswirksamkeit erst nach einer noch einzuberufenden ao. Generalversammlung des insolventen Vereins ein. Herr Fischl wie auch Herr Gaisbacher können nicht auf ihr von den Statuten des Vereins gewährleistetes Recht der Antragstellung auf Entlastung durch die Mitglieder des Vereins verzichten und wäre es aus meiner Sicht auch in keinem Fall ratsam. Trotz aller Notwendigkeit die Bedingungen der Investorengruppe für das Fortbestehen des GAK zu erfüllen, darf diese gewählte Vorgehensweise nicht die Aufgabe zustehender und zur Abwehr etwaiger Haftungsfragen gegebener Rechte der Sektionsleiter nach sich ziehen.

 

Herr Fischl und Herr Gaisbacher sind, wie bereits erwähnt, bereit nach Aussen hin Ihre Ämter und Funktionen im insolventen Fußballverein GAK zurückzulegen, jedoch gehe ich davon aus, dass dies rechtsverbindlich erst im Rahmen einer noch einzuberufenden ao. Generalversammlung erfolgen kann. Sollte daher die Investorengruppe auf die sofortige rechtsverbindliche Wirkung der Rücktritte der Herren Fischl und Gaisbacher bestehen, so kann dies am ehesten durch eine umgehend einzuberufende ao. Generalversammlung erfolgen, anlässlich welcher Herr Fischl und Herr Gaisbacher ihre bereits jetzt erklärten Rücktritte wiederholen werden.

 

Ich ersuche Dich, die nunmehrigen Rücktrittserklärungen der Herrn Fischl und Gaisbacher an die Investorengruppe bzw. deren Rechtsvertreter Kollegen Dr. Cortolezis weiterzuleiten und allenfalls darauf hinzuweisen, dass diese die von Ihnen benötigten rechtsverbindlichen Rücktrittserklärungen anlässlich einer einzuberufenden ao. Generalversammlung absichern können. Diese noch anzuberaumende ao. Generalversammlung könnte gleichzeitig von den Investoren dazu verwendet werden, Ihre Sanierungspläne den Mitgliedern des GAK offen zu legen.

 

Ich verbleibe

 

mit freundlichen kollegialen Grüßen

(Mag. Andreas Ulm)

 

Ich bitte nun als ordentliches Mitglied des GAK hiermit um Auskunft, wie es zur Löschung der beiden Herren FISCHL und GAISBACHER aus dem Vereinsregister kommen konnte, die dem höchsten Gremium des Vereines angehören.

Ergänzend sei nur angeführt, dass laut gültigen Statuten eine ordentliche Generalversammlung jährlich stattzufinden hat. Wie schon oben ausgeführt war die letzte o. GV. im Juli 2006.

Dieses Schreiben wurde auch in Hinblick auf den § 17 Abs 8 VerG erstellt :

„Das Vertrauen auf die Richtigkeit dieser Auskunft ist soweit geschützt, als nicht jemand ihre Unrichtigkeit kennt oder kennen muss ).“

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Auf Grund der unglaublichen Zustände innerhalb des GAK sollten wir uns überlegen die Vereinspolizei um grundsätzliche Klärung des Sachverhaltes über die Anzahl der Sektionsleiter einzuschalten. Vor allem auch deswegen, um bei einer GV Rechtsklarheit zu besitzen. Irgend jemand hat 2 gewählte Funktionäre (Fischl, Gaisbacher) ungerechtfertigterweise aus dem Register streichen lassen.

 

drrrrei buchstaben würrrrrden mirrrr da schon einfach

 

ich freue mich schon auf die antwort der vereinsbehörde und auf eine allfällige GV.

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Um Unklarheiten nicht aufkommen zu lassen:

Das Schreiben an die Vereinsbehörde ist noch nicht weg.

Es ist schlicht und einfach ein Gedankenspiel bzw. das Aufzeigen der einzigen Möglichkeit um halbwegs Licht ins Dunkel rund um die diversen Klubführungen zu bekommen.

Wobei mir im Moment nicht klar ist, wieviele Führungen es gibt:

1) Scherbaum? Legitim, aber teilweise unüberlegte Entscheidungen

2) Egi? Die Peinlichkeit hat einen Namen

3) Schroll? Eine ehrliche Haut ist immer zu wenig

4) Kürschner? Auf welcher gesetzlichen Grundlage?

5) Investoren? daran mag ich gar nicht denken

6) Keine? So wird es wohl sein

7) Ehrenpräsident Honorarkonsul Mag. RR? ?

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Ich bitte Dich, lieber hawaii, dieses Schreiben an die Vereinsbehörde abzusenden.

 

Die Antwort könnte ein wenig Aufklärung über die Verhältnisse der "Vereinsführung" unseres GAK bringen.

 

Schlimmer als es jetzt ist, geht es nicht mehr.

 

Als Titelaspirant gehandelt, sind wir an der letzten Stelle der Tabelle in der RLM gelandet.

 

Dieser Umstand sollte die Herz-Jesu-Partie, dem EGL, Hofrat Kürschner und allen die zum endgültigen Untergang des GAK beigetragen haben, zu denken geben.

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Meines Erachtens nach (das Wort "Rechtsempfinden" möchte ich als Nichtjurist nicht verwenden) hat keiner der Herren im GAK-Leitungsgremium (also weder der Erleuchtete, noch Schroll, noch Gaisbacher, noch Fischl) aktuell als Sektionsleiter zu amtieren.

 

Wieso?

 

Weil keiner der 4 Herren die endgültige Bestätigung ihrer Funktion durch eine ordentliche Generalversammlung besitzt.

Masseverwalter hin oder her, ehrenamtliche Funktionäre kann auch er nicht einfach ab- bzw. einsetzen.

 

Ingesamt gesehen herrscht das große Chaos, das dadurch schon eine Löwingerbühne wird, da andere Herren, die überhaupt keine Funktion im Sinne des Vereinsrechtes und der Statuten ausüben, zur Zeit agieren.

 

Irgendwie erinnert mich die aktuelle Situation beim GAK in grotesker Weise an einen qualifizierten Suizidversuch.

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Irgendwie erinnert mich die aktuelle Situation beim GAK in grotesker Weise an einen qualifizierten Suizidversuch.

 

leider gar nicht von der Hand zu weisen, wir haben immer wieder hier diskutiert, ob die "investoren" nicht den verein gerne ein paar klassen weiter unten sehen würden (deshalb möglicherweise auch die vehemente forderung nach streichung der klausel 1.-3. liga im vertrag mit der stadt).

 

die geschichte mit der dsv-lizenz könnte ein bloßes ablenkungsmanöver sein.

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Weil keiner der 4 Herren die endgültige Bestätigung ihrer Funktion durch eine ordentliche Generalversammlung besitzt.

Masseverwalter hin oder her, ehrenamtliche Funktionäre kann auch er nicht einfach ab- bzw. einsetzen.

 

Laut Insolvenzrecht ist der Masseverwalter der "Chef" des Klubs und trifft letztendlich die Entscheidungen.

 

Was da "wild gewordene" Funktionäre abliefern geht wirklich auf keine Kuhhaut mehr. Herr Egi hat mir schon gereicht, aber die Vorgänge rund um den Trainer schlagen wirklich dem Faß den Boden aus.

 

Sollte in dieser Saison nicht der Aufstieg in den bezahlten Fußball gelingen, wird es ganz finster ...

 

W.

 

PS: Ich finde es übrigens schön, dass es diese Seite wieder gibt!

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hubertat

Laut Insolvenzrecht ist der Masseverwalter der "Chef" des Klubs und trifft letztendlich die Entscheidungen.

 

Jein, ist meine Antwort dazu. Gewählte Funktionäre kann er nicht so einfach absetzen, er kann sich lediglich Entscheidungen vorbehalten.

Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied. Insbesondere in Hinblick auf die Vorgänge rund um das Vereinsregister. Und die Unschärfen bei Scherbaums Entscheidungen häufen sich schon in Richtung Peinlichkeit. Stichworte: Abdrehen der 1902-Homepage, Festhalten an Egi etc.

 

Meine Frage dazu wäre: wo ist Dr. Hadl? wo ist Herr Schilcher?

Erinnert mich irgendwie an die jüngste Vergangenheit, als auch keiner der Herren Funktionäre in schwersten Zeiten greifbar war (die waren in den USA oder sonst wo). Die Initiative1902 hat damals dem Komapatienten GAK rotes Blut gespendet, erst wie sich Puls und Kreislauf des Patienten erholt haben, sind Egi und seine Herz-Jesu-Jünger zu "Hilfe gekommmen" um den GAK in den offensichtlich ultimativen Würgegriff zu nehmen.

 

Das Problem an und für sich ist, dass Scherbaum der Situation in keinster Weise gewachsen ist. Bei Sturm war es eindeutig, alle Personen wollten Hannes I. weg vom Thron.

 

Beim GAK ist die Sache etwas subtiler zu betrachten, denn da kämpft derzeit jeder gegen jeden und keiner hat eine Ahnung davon, wer "jeder" ist bzw. "jeden" ist, als eine äußerst unklare und unübersichtliche Situationen.

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Die Definition lautet: "Der Masseverwalter verwaltet und vertritt das Vermögen des Gemeinschuldners, prüft die angemeldeten Forderungen und legt dem Konkursgericht Bericht darüber."

 

Insofern bleibe ich dabei, dass der Scherbaum letztlich die Entscheidungsgewalt hat und die Funktionäre immer in Rücksprache und nach Zustimmung mit dem Masseverwalter agieren müssen. Das war ja in vielen Dingen nicht der Fall!

 

W.

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Die Fragen an die aktuelle Klubleitung lauten:

 

Herr Schroll wie definieren Sie Ihre Rolle als Sektonsleiter des GAK?

 

Wieso lassen Sie Herrn Egi in seinem offensichtlichen Amoklauf weiter gewähren?

 

Auch wenn sie durch "Pech" in der jetzigen Position innerhalb des GAK gelandet sind, wäre ein bißchen mehr Engagement eigentlich selbstverständlich.

 

Nur den Aussagen von Egi, und das nach den offensichtlichen und bewiesenen Lügen von WEgi, zu glauben, ist mehr als armselig!

 

Daran ändern auch Ihre wiederholten Aufrufe zur Einigkeit nichts.

 

Wie ich schon wo anders geschrieben habe:

 

Der Weg in die Hölle ist gepflastert mit guten Absichten!

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