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Diskussion-Thread über die fertigen Statuten (Version 1.0)


Finanzminister

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Bevor ich mich an die inhaltliche Aufarbeitung der neuen Statuten mache, zuerst einmal ein großes Danke an Autor und Co-Autor, hawaii und den "schrecklichen" ras tschubai, für die Ausarbeitung dieses absolut notwendigen Bestandteil für eine positive Zukunft des GAK!

 

Die Statuten sollen, wer auch immer im Vorstand des GAK nach einem, so hoffen wir alle, erfolgreich absolvierten ZA, gelebt werden.

 

Sie sind das wesentliche Regulativ des Vereinslebens.

 

Für mich ist die Version 1.0 vor allem ein Zeichen dafür, dass der GAK engagierte, kritische und mitdenkende Fans hat, die sich für ihrem Klub die Nächte um die Ohren schlagen, um konstruktiv an der Zukunft des Vereins zu arbeiten!

 

In diesem Sinn: DANKE!!!!!!!

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hawai:

 

Jez habts erst auf die Verankerung und unantastbarkeit des Vereinswappens vergessen. Und darauf, dass man dies einmal in einer GV (und nur in einer GV) bestimmen muss.

 

Ich weiß, der Punkt ist vielen wurscht. Für mich aber sehr wichtig, da eh schon der Vereinsname nach belieben verunstaltet werden darf.

 

Aber sonst: Respekt, für die Arbeit die du dir angetan hast!

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Danke für die Blumen, der Löwenanteil gebührt Hawaii! Aber jetzt fängt die Arbeit erst an, was helfen die besten Statuten, wenn sie nur Theorie sind?

 

Ich glaube, dass diese Statuten eine faire Arbeitsbasis, sowohl für Mitglieder, als auch Führungsgremien bieten. Die Strukturen sind so angelegt, dass sie Kontrolle erlauben, aber die Arbeit nicht behindern, denn das kann weder das Interesse der Führung, noch der Mitglieder sein.

 

Kritik und Mitarbeit ist nach wie vor erwünscht! Von welcher Seite auch immer. Ich kanns nur immer wieder betonen, diese Statuten sollen nicht einer Gruppierung einen Vorteil verschaffen, sondern die Zusammenarbeit aller Teile des Vereins erleichtern.

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@shorty

Verankerung und unantastbarkeit des Vereinswappens vergessen

Auch mir liegt die "Vereinsheraldik" am Herzen, das kannst mir glauben. Daher haben wir uns diesen Punkt gut überlegt.

Was aber der Aufnahme in die Statuten widerspricht, ist, dass wir nicht ein GAK-Wappen verankern können, das grundsätzlich in die Angelegenheiten des GAK-Stammvereines fallen. Außerdem wäre abzuklären, ob mit der Verankerung irgendwelche Urheberrechte verletzt werden könnten.

Wenn nicht, dann sollten wir uns vom "Erfinder" des Wappens ein Schriftstück besorgen, aus dem hervorgeht, dass er das Wappen dem GAK quasi schenkt.

Damit könnten wir mit dem Stammverein verhandeln.

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Ich nehme jetzt mal als Beispiel unser Gründungswappen.

Was sollen denn da für Urheberrechtsverletzungen entstehen?

bzw. inwiefern sollte es da Probleme mit dem Stammverein geben?

 

Würd es Probleme geben, würden diese doch auch vorhanden sein, wenn sich dieses Wappen auf dem Dress befindet, oder nicht?

 

Ich hab diese "Logowechslerei" schon ziemlich Satt. Das gehört sich einfach nicht. Ein Verein lebt durch Identifikation!

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Entschuldige jetzt eine ganz blöde Frage:

Wie schaut das Gründungswappen aus?

 

Ich muss jetzt echt einmal wieder den morinho dazu überreden, wieder im Forum vorbeizuschauen. Der müsste Unterlagen darüber haben, da er schon seit einer halben Ewigkeit an einer Diplomarbeit über den GAK schreibt.

 

Diese Suche nach dem Gründungswappen ist für mich in etwa so wie die nach dem Heiligen Gral.

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off topic:

 

The Holy Grail? Die Ritter der Kokosnuß? :D

 

edit: aber im Ernst, um die Frage, gehört es in die Statuten oder nicht sollten wir uns nicht herumschwindeln. Und wenn es nicht in die Statuten gehört, wo gehört es dann hin?

Meine Meinung, es gehört eigentlich nicht in die Statuten. Das ist aber nur meine Meinung. Wenn eine Mehrheit sagt es gehört rein, das kommt es rein.

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@ras

 

Was aber der Aufnahme in die Statuten widerspricht, ist, dass wir nicht ein GAK-Wappen verankern können, das grundsätzlich in die Angelegenheiten des GAK-Stammvereines fallen. Außerdem wäre abzuklären, ob mit der Verankerung irgendwelche Urheberrechte verletzt werden könnten.

Wenn nicht, dann sollten wir uns vom "Erfinder" des Wappens ein Schriftstück besorgen, aus dem hervorgeht, dass er das Wappen dem GAK quasi schenkt.

Damit könnten wir mit dem Stammverein verhandeln.

 

Wenn das erledigt ist, ab in die Statuten!

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Darum hab ich auch nur geschrieben, "als Beispiel"!

Das was wir als Gründungswappen vermuten, ziert zZ den Dress!

 

Wie gesagt: Ich glaube einfach, dass es irgendwo verankert werden muss, weils für mich gleich wichtig ist und eigentlich unveränderlich sein sollte, wie Farben und Namen... wobei sich des mitm Namen eh schon erledigt hat.

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  • 2 Wochen später...

Im nächsten posting folgt eine Zusammenfassung bzw. Übersicht über die wesentlichen Punkte des Statutenentwurfs, damit auch diejenigen, die keine Lust haben sich durch den ganzen - zugegebenermaßen ziemlich trockenen Stoff - zu quälen, die wichtigsten Punkte serviert bekommen.

 

Da und dort wurde aus Gründen der Verständlichkeit auf das eine oder andere Detail verzichtet, im Zweifelsfall im Statutenentwurf nachlesen oder fragen. Eine Grafik folgt noch.

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*** Zusammenfassung der GAK-Statuten (Version 1.0) ***

Abkürzung „W&S“ steht für Wahl- und Statutenkommission

 

Die Generalversammlung (§ 11):

* die ordentliche GV findet einmal jährlich statt.

* „ad hoc-Antrag“. Ein ad hoc-Antrag wird nur bei Zustimmung von zumindest 1/3 d. anwesenden Stimmberechtigten zur Diskussion zugelassen

* Alle Personenwahlen sind geheim

* Wahlen (außer Rechnungsprüfer und Abschlussprüfer) alle 4 Jahre, Rechnungsprüfer und Abschlussprüfer jährlich

* eine außerordentliche GV ist vom Präsidenten oder Stv. einzuberufen, wenn ein schriftlicher Antrag von 1/10 der ordentlichen Mitglieder, oder 2/3 des Präsidiums bzw. Vorstands vorliegt

 

Das Präsidium (§ 15)

* mindestens 5 und höchstens 10 Mitglieder* Wahl durch GV, Kooptierung möglich.

 

Vertretung des Vereines (§ 16)

* 1) Präsident, 2) Vizepräsident, 3) Finanzreferent, 4) Finanzreferent-Stv.

 

Die Mitgliederversammlung (§ 27)

* besteht aus sämtlichen Mitgliedern des GAK (Fussball)

* ist einmal jährlich mindestens 3 Wochen vor einer o. GV abzuhalten

* ist auch einzuberufen, wenn 20% aller zur GV Stimmberechtigten dies wünschen, und dann binnen 3 Wochen durchzuführen

* Funktionäre haben kein Stimmrecht

* Die Versammlung wählt die W&S

 

Die Wahl- und Statutenkommission (§ 28 )

* besteht aus 3 Personen, die alle Mitglieder des Vereines sein müssen

* ihre Funktionsdauer beträgt 4 Jahre.

* die erfolgt Wahl durch Mitgliederversammlung

* die Mitglieder W&S sind zur Einsichtnahme in alle Protokolle des Vereines berechtigt.

* die Wahl- und Statutenkommission entscheidet auch über alle Fragen, die auf Grund der Auslegung dieser Statuten auftreten können

 

Der Vorstand (§ 29)

* der Vorstand setzt sich aus maximal 30 Mitgliedern zusammen

* er wird durch die Generalversammlung gewählt oder bestätigt

* der Vorstand ist ein Organ mit beratender Funktion für besondere Aufgaben.

 

Bekanntmachungen (§ 30) und Veröffentlichungen (§ 31)

* Bekanntmachungen wenn nichts anderes vorgeschrieben, durch die Homepage des Vereines, Veröffentlichung in einer Grazer Tageszeitung, Anschlag im Klubsekretariat oder durch Aussendungen.

* die aktuell gültigen Statuten sind seitens des Präsidiums zu veröffentlichen durch: Veröffentlichung auf der Homepage, Aufliegen in der Geschäftsstelle

* bereits genehmigte Protokolle der GV haben zur Einsichtnahme aufzuliegen. Eine Zusendung der Protokolle erfolgt nicht.

 

Allgemein

* Im Sinne einer realistischen Sichtweise der Gleichberechtigung sollten in allen Gremien auch Frauen vertreten sein.

* Die Mitglieder sind gegen jede Form des Rassismus.

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  • 2 Wochen später...

Die Vorschläge zur Einführung der überlebensnotwendigen Statuten in unserem Verein wurden bei unserer RTC-Monatssitzung von hawaii und Ras Tschubai vorbildlichst (auch an Hand von Fall-Beispielen) unseren Mitgliedern erklärt.

 

Dafür bedanke ich mich herzlichst bei diesen beiden Herren auch im Namen des RTC und seiner Mitglieder und kann solche Verantstaltungen anderen Fanklubs sehr empfehlen.

 

Auch bedanke ich mich bei geidorf forever, der uns die Historie der Initiative und ihre aktuellen Vorhaben sehr gut erklären konnte.

 

Wenn es etwas zu bemängeln gäbe, wäre die Uhr zu nennen:

Wer hat an der Zeit gedreht, ist es wirklich schon so spät?

sagten wir, denn es verrann die Zeit für uns. (über 3 Stunden dauerten die Vorträge!)

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Wir waren natürlich gern bei Euch! Kleiner Zusatz: Wir haben nicht 3 Stunden die Statuten lang vorgelesen :D Einen Großteil der Zeit haben wir mit fruchtbarer (nicht furchtbarer) Diskussion vollbracht.

Ich möchte hier noch einen bemerkenswerten Satz zitieren der gegen Ende des Abends gefallen ist und den sich jeder ins Stammbuch schreiben soll: "Wie können wir helfen?".

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Kleiner Zusatz: Wir haben nicht 3 Stunden die Statuten lang vorgelesen :D Einen Großteil der Zeit haben wir mit fruchtbarer (nicht furchtbarer) Diskussion vollbracht.

Damit es von allen richtig verstanden wird: Es waren die kurzweiligsten drei Stunden, die ich erleben konnte. Geidorf hat am längsten davon Gebrauch gemacht, die Statutenvorschläge waren aber natürlich auch durch die von hawaii mitgebrachten und den Mitgliedern überreichten Ausdrucke plötzlich nicht mehr die graue, staubtrockene Materie - sie wurden "begreifbar" und waren sehr schnell zu begreifen und als das notwendige Instrument für einen funktionierenden Mitgliederklub - wie es der GAK ist - gesehen.

 

Sinnvoll wäre eine Geschäftsordnung, die bisher beim GAK völlig fehlt - aber dies ist nur meine persönliche Meinung.

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Jemand vom Wiener Sportklub hat folgenden Fehler entdeckt:

 

Im §28

"Die Kommission besteht aus drei Personen, die alle Mitglieder des Vereines sein müssen"

 

Hier fehlt der Punkt. Mea culpa.

 

Danke nach Wien!

 

ebenso §29:

"Im Vorstand sollte zumindest eine Funktion mit einer Frau besetzt sein"

 

§12 "(unter Berücksichtigung des §2" ... hier ist was schief gelaufen...

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Wenn das alle Punkte sind, die zu Recht kritisiert werden, würden das sensationelle Statuten sein. Vielleicht ändern auch die Wiener Vereine ihre Statuten im Sinne der Initiative1902.

Unglaublich auf welchen Prüfstand dieses Werk kommt!

 

§12 "(unter Berücksichtigung des §2" ... hier ist was schief gelaufen...

Kann ich nicht ändern, jedesmal bei der Klammer kommt der Sunnyboy!

 

 

Noch glaube ich nicht ganz dran, dass ein so umfangreiches Paket fehlerlos sein soll.

Vielleicht sollte SL Egi doch den Kontakt hinsichtlich der Statuten und der kommenden GV mit uns suchen. Noch würde ich ihn als Gesprächspartner akzeptieren.

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Von der Inoffiziellen (Gästebuch)

 

Konrad 18.03.2008 | 08:39

Habe gerade gelesen, dass es nur mehr 2 Sektionsleiter gibt. Sollte noch einer abtreten, dannn ist der Verein laut Statuten handlungsunfähig ("Der Verein wird nach außen immer von zumindest 2 Sektionsleitern vertreten").

 

Meiner Meinung nach müsste der Masseverwalter gestützt auf den §11 der geltenden Statuten die verbleibenden Sektionsleiter auffordern, raschest entsprechende Nachfolger für die vakanten Sektionsleiter zu kooptieren. Diese müssten dann aber bei der nächsten GV bestätigt werden.

 

Ich war viele Jahre als Sportfunktionär tätig und habe mich dabei auch mit der Statutenfrage beschäftigt. Ich würde gerne dem Verein den Vorschlag über neue verbesserte Statuten zusenden. An wen muss ich mich da wenden?

 

konrad267@hotmail.de

 

Wenn ihr schon auf eure wirre Art eine eigene Version der Statuten ankündigen wollt, dann gebt wenigstens eine funktionierende e-mail dazu. Kasperltheater.

 

Habt ihr denn gar keine eigenen Ideen?

 

(Manchesmal sind die Aktionen derart blöd, dass man fast Ratschläge geben möchte)

 

Ich war viele Jahre als Sportfunktionär tätig und habe mich dabei auch mit der Statutenfrage beschäftigt.

 

Bestimmt auch nur bei einem Pimperlverein, gell Hr. Wolf?

Und - habe ich diesen Satz nicht fast wortwörtlich bei diesem Fangruppentreffen gehört?

 

An wen muss ich mich da wenden?

 

Ich würds einfach von der rechten in die linke Hand geben, dann ist es schon am Ziel... :D

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