mig Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Ich möchte anregen hier in diesem Thread nur Fakten unter Nennung von Namen und etwaigen Quellen zu posten. Das soll der gesicherte letzte Infostand von usn allen sein: Also hier meine gesicherte Information:Ich wurde über Scherbaum/Seebacher, so wie HF schriftlich aufgefordert mit 31.1. bedingungslos zurückzutreten ansonsten sich die Investoren zurückziehen. Ich habe dies mittels Schreiben von RA Dr. Ulm bestätigt zurückzutreten (auch HF bestätigte in diesem Schreiben), jedoch darauf verwiesen, dass nach seiner Rechtsauffassung ( der ich mich anschließe) ein Rücktritt nur im Zuge einer GV (o oder ao) möglich ist. Keine weiteren Bedingungen und absolute Bereitschaft wurde bekräftigt. Grundsätzlich haben wir also unseren Rücktritt erklärt, ihn jedoch aus Gründen der fehlenden GV noch nicht vollziehen können. Detail am Rande, der Anwalt der Investoren hat das Schreiben am 14. 1. abgesendet, bei Scherbaum/Seebacher ist es am 17.1. eingetroffen und von dort erreichte es Dr. Ulm und Dr. Strampfer am 30.1., die es mir dann weitersendeten.Wir hatten also nur einige Stunden Zeit zu reagieren. Da dies ein Faktenthread sein soll, unterlasse ich eine Vermutung, warum das Schreiben erst 2 Wochen nach Abfassung an mich gelangte. Soviel einmal als gesichertes Wissen zum Thema Rücktritt. Michael Gaisbacher, Sektionsleiter außer Dienst.Ich freue mich schon darauf als normales Mitglied meine Mitgliederrechte ausüben zu dürfen und kündige an, reichlich davon Gebrauch zu machen. PS Bitte hier keine kryptischen Anmerkungen, sondern wirklich nur Fakten mit Quelle posten. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PrinzEugen Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Wieso sollte ein Rücktritt nur im Zuge einer GV möglich sein? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbzeitpause Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Wieso sollte ein Rücktritt nur im Zuge einer GV möglich sein?Dass der Rücktritt nur bei einer GV wirklich möglich ist, hat seinen guten Grund. Bei einer GV können gut informierte Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und auf ihr Recht bestehen, daß man mit dem Verein nicht so umgehen kann, wie es bis zum Ende der Ära Sticher gemacht wurde. Den "Investoren" schmeckt dies auf einmal nicht, auch dafür werden Sie Ihre Gründe haben, nehme ich einmal an. Die Art, wie dieses Schreiben der "Investoren" lange liegen blieb, erinnert mich sehr an den Providerwechsel der off. GAK-Site, wo man auch keine Möglichkeit hatte, vernünftig und in Ruhe zu agieren oder reagieren. Rechtlich mag es wohl in Ordnung sein, aber charakterlich ist es sehr bedenkenswert. Zumal die "Investoren" ja ein Interesse am Fortbestand des GAK geäußert haben. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
galmar Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Wieso sollte ein Rücktritt nur im Zuge einer GV möglich sein?Dass der Rücktritt nur bei einer GV wirklich möglich ist, hat seinen guten Grund. Bei einer GV können gut informierte Mitglieder von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen und auf ihr Recht bestehen, daß man mit dem Verein nicht so umgehen kann, wie es bis zum Ende der Ära Sticher gemacht wurde. Den "Investoren" schmeckt dies auf einmal nicht, auch dafür werden Sie Ihre Gründe haben, nehme ich einmal an. Die Art, wie dieses Schreiben der "Investoren" lange liegen blieb, erinnert mich sehr an den Providerwechsel der off. GAK-Site, wo man auch keine Möglichkeit hatte, vernünftig und in Ruhe zu agieren oder reagieren. Rechtlich mag es wohl in Ordnung sein, aber charakterlich ist es sehr bedenkenswert. Zumal die "Investoren" ja ein Interesse am Fortbestand des GAK geäußert haben. mmn. ist der tatsächliche grund, warum ein rücktritt nur ihm rahmen einer gv passieren kann der, dass nur eine gv den vorstand entlassten kann. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mig Geschrieben 1. Februar 2008 Teilen Geschrieben 1. Februar 2008 Weil nur die GV als höchste Instanz des Vereines die Abberufung und Zwischen- oder Neueinsetzung von Leitungsorganen veranlassen kann. Das ist der richtige und korrekte Weg, seit gestern warten wir auf eine Reaktion seitens Scherbaum. Sollte an der Ansicht etwas auszusetzen sein, hätte er sich wohl schon gemeldet. Ich denke es ist zu akzeptieren, dass wir den rechtlich korrekten Weg gehen in so turbulenten Zeiten. akzeptiert bitte, dass wir alle vier kein kleines Risiko mit der Übernahme der Funktion für den Verein auf uns genommen haben. mig - dabei seit 1974 Bitte in diesem Thread bei den Fakten bleiben und keine Vermutungen schreiben. Danke! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gak68 Geschrieben 2. Februar 2008 Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Meine schlimmsten Vermutungen und Ahnungen wurden sowieso immer zu Fakten !!! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hawaii Geschrieben 2. Februar 2008 Teilen Geschrieben 2. Februar 2008 Aktuellst von gak.at (16:01 Uhr) Übereinkommen mit der Stadt über das Trainingzentrum Der Grazer Athletiksport Klub informiert über die aktuelle Situation: Der Konkurs der Stadionbetriebsgesellschaft wurde mit der Stadt Graz im Vorfeld abgeklärt. Es wurde vereinbart, wenn der GAK den Zwangsausgleich schafft, ändert sich nichts an den derzeitigen Verhältnissen. Das Übereinkommen mit der Stadt sieht vor, dass nach Abwicklung des Zwangsausgleichs allenfalls ein neuer Vertrag geschlossen wird, oder der bestehende Status vor dem Konkurs wiederhergestellt wird. Die Rettung des Trainingszentrums für den GAK und alle seine Mannschaften, die immer eine Bedingung war, wäre damit geschafft. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hawaii Geschrieben 3. Februar 2008 Teilen Geschrieben 3. Februar 2008 Was ich seit Wochen ahne, wird offenbar leider Wirklichkeit.Neues von der: http://www.g-a-k.at/aktuell/20080203/statuten.htm Bitte das Fett Geschriebene des §11 lesen.Die eigenen Statuten brechen uns unter Umständen das Genick. Ich sehe nur eine geringe Chance, dass die Vernünftigen die Mehrzahl der Stimmberechtigten stellen, dann gibt es 1) keine Genehmigung der Rechenschaftsberichte in sportlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht. 2) keine Enlastung der Sektionsleiter und damit auch keine Einverständnis mit dem Rücktritt dieser. 3) Beschlussfassung über Statutenänderungen 4) Nach Beginn der Generalversammlung ist die Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäß §8 dieser Statuten vorzunehmen und die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bekannt zu geben. Da müssen wir ganz genau schauen, denn hier ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ras Tschubai Geschrieben 3. Februar 2008 Autor Teilen Geschrieben 3. Februar 2008 Alles unter der Voraussetzung, dass es eine GV gibt (das scheint mir zwar auf Grund der Statuten und des gesunden Menschenverstands - oje - klar zu sein). 3) Beschlussfassung über Statutenänderungen Hieße, der Rest der GV muß bereits nach den neuen Statuten ablaufen? Und welche Möglichkeiten hätte die GV mit dieser kranken Idee umzugehen, dass eine Firma die Führung des GAK bestimmt? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.
Jetzt anmelden