gak68 Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 @Bertl Mach mal a Bierliste mit "Freunden" und vergiss bitte nicht auf mich. Danke habe die Ehre die Ehre gehabt zu haben Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Finanzminister Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 worauf sich User milli bezieht Vorprüfung. § 142. KO (geltende Fassung) Das Konkursgericht kann einen Ausgleichsantrag nach Einvernehmungdes Masseverwalters und des Gläubigerausschusses zurückweisen: 1. wenn der Gemeinschuldner in den letzten fünf Jahren in Konkursverfallen war oder wenn der Konkurs nur mangels eines hinreichendenVermögens nicht eröffnet worden ist; 2. wenn in dieser Zeit ein nach der Ausgleichsordnung eröffnetesAusgleichsverfahren eingestellt oder beendigt worden ist; 3. wenn es infolge der Beschaffenheit oder des Mangelsgeschäftlicher Aufzeichnungen des Gemeinschuldners nicht möglich ist,einen hinreichenden Überblick über dessen Vermögenslage zu gewinnen; 4. wenn ein Zwangsausgleichsantrag von den Gläubigern abgelehntoder vom Gemeinschuldner nach der öffentlichen Bekanntmachung derAusgleichstagsatzung zurückgezogen oder wenn der Zwangsausgleich vom Gerichte nicht bestätigt worden ist. nachdem unser 1. Ausgleich im Frühjahr vom Gericht ja bestätigt wurde (nach einem Zählmarathon) kann Urlauber @milli nur Absatz 2 meinen. So unrecht hat der gute Milli nicht ... Das schöne an Kann-Bestimmungen..... dass das Gericht eben Kann und nicht Muss ... lgkranker Finanzminister Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mip Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 Naja, der milli hat da ja gar nicht so unrecht. Habe mir gerade diesen Paragraphen durchgelesen und soetwas steht drinnen: Aber zwei Punkte die für uns sprechen:1.) In der Konkursordnung steht, dass das Konkursgericht den Antrag ablehnen KANN2.) Vor einigen Monaten hat ja der GAK ein Ausgleichsverfahren durchgemacht. Jetzt werden ja (so glaube ich) die 2 GmbH's in das Verfahren geschickt. Naja, wir werden es ja bald sehen... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Stipe Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 @Finanzminister: (2) bezieht sich auf echte Ausgleiche nach der AO, nicht auf auf Zwangsausgleiche nach KO. Sag ich mal so, Kommentar hab ich gerade keinen zur Hand. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Shorty18 Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 Naja, der milli hat da ja gar nicht so unrecht. Habe mir gerade diesen Paragraphen durchgelesen und soetwas steht drinnen: Aber zwei Punkte die für uns sprechen:1.) In der Konkursordnung steht, dass das Konkursgericht den Antrag ablehnen KANN2.) Vor einigen Monaten hat ja der GAK ein Ausgleichsverfahren durchgemacht. Jetzt werden ja (so glaube ich) die 2 GmbH's in das Verfahren geschickt. Naja, wir werden es ja bald sehen... Nunja, wenn ich mich nicht irre (jeder außer HZP darf mich gerne korrigieren) werden der GAK (Verein) und die zwei Tochtergesellschaften in Konkurs geschick und nur für den Verein GAK der Zwangsausgleich beantragt. Nach dem Konkurs der Tochtergesellschaften haftet natürlich der Verein für die Schulden, welche dann in die Konkursmasse des Vereins fließen! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Finanzminister Geschrieben 17. Oktober 2007 Teilen Geschrieben 17. Oktober 2007 @Finanzminister: (2) bezieht sich auf echte Ausgleiche nach der AO, nicht auf auf Zwangsausgleiche nach KO. Sag ich mal so, Kommentar hab ich gerade keinen zur Hand. @Stipe da könntest Du ned unrecht haben .... ja ja ... das klingt einleuchtend ...liegst auch ohne Kommentar ned weit weg. Hab ich ned bedacht. lg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
gakfan007 Geschrieben 21. Oktober 2007 Autor Teilen Geschrieben 21. Oktober 2007 wann wird den jetzt da konkurs beantragt,wal amol hört man montag dannwieder ende nächste wochei kenn mi gor net mehr aus Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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