Moment mal. Schuldig ist man nach einem rechtskräftigen Urteil und nicht dann der gängigen Meinung in Zeitungen oder Internetforen. Und bis zu diesem Zeitpunkt sollte man mit dem Mittel Freiheitsentzug zu spärlich wie nur irgendwie möglich umgehen. Es sitzen eh noch genug völlig unschuldig dort, was das für Menschen heißt kann man sich ja vielleicht vorstellen. Im konkreten Fall war Verdunkelungsgefahr der Haftgrund, wenn die Staatsanwaltschaft meint, das das jetzt weggefallen ist gibt es eben keine Haft mehr.