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Hawaii

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Alle erstellten Inhalte von Hawaii

  1. Ich frage mich noch etwas: Bei der GV hat man ursprünglich auf einen Tagesordnungspunkt "Anträge" keinen Wert gelegt (war nicht einmal die Parole, dass beide Budgetkonzepte der GV zur Abstimmung vorgelegt werden?). Wie wollte mann dann eigentlich den GAK zu einer GmbH umkrempeln. In schon bewährter Manier: Ein Vertrag, der wieder ohne Wissen der Mitglieder unterschrieben wird?
  2. Es gibt VORDENKER (wie erwirtschaften wir mit einem guten Konzept Kohle) und dann gibt es NACHDENKER (wie erklär ich den Fans den Schuldenberg)! Ich persönlich stimme bei der GV für ein restriktives Sparkonzept. Die Zeiten, wo der GAK nur mit dem kleinen Finger Geld einnimmt, aber mit beiden Händen ausgibt, sollte vorbei sein. Ich bitte auch um Aufklärung, auf welcher finanziellen Basis die Lizenzanträge berechnet wurden. Und dann wird alles in eine GmbH umgewandelt. Der blöde Fan soll brav spenden, damit sich einige wenige Geschäftsleute die Hände reiben können.
  3. Luca_Modric Habe ich mich in meiner pn an dich nicht klar und deutlich ausgedrückt? Bitte ab sofort keine Provokationen mehr in diesem Form.
  4. Thread gesperrt, damit die endlosen Diskussionen nicht wieder von vorne beginnen!
  5. Kawa (saki?). Wenn ich mich richtig erinnere, dann hast du diese Frage auch schon im Vorjahr gestellt. Selbstverständlich kannst du (§8,lit. i. der Statuten) deine Stimme delegieren! Jedes stimmberechtigte Mitglied kann aber nur eine weitere Stimme zusätzlich auf sich vereinen. Bitte Vollmacht nicht vergessen: Meiner Meinung nach ist für für eine Vertretungsbescheinigung ein Schriftstück erforderlich, aus dem klar und deutlich hervorgeht, wer wem seine Stimme delegiert. Für beide Personen ist Vorname, Nachname und Wohnadresse anzugeben. Das stimmdelegierende Mitglied hat ferner seine Mitgliedsnummer anzugeben und das Schriftstück zu unterschreiben. Ein Fax ist ebenso zu akzeptieren. Eine Mail ist aus meiner Sicht NICHT ausreichend. Weder Lichbildausweis noch sonst eine Legitimation des vertretenen Mitglieds ist erforderlich.
  6. Angeblich soll Präsident Kürschner heute u.a. gesagt haben: "...Wie ich rechtlich informiert worden bin, gelten Anträge mit 50% und einer Stimme als angenommen, wenn der Tagesordnungspunkt angeführt ist, sonst benötigt man 2/3 der Stimmen...." Das bedarf dann doch einer Ergänzung: Wenn ein Antrag verspätet oder direkt bei der GV eingebracht wird, dann wird darüber abgestimmt, ob der Antrag überhaupt zugelassen wird. Dafür ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Für die Abstimmung über den Inhalt reicht (bis auf wenige Ausnahmen) die einfache Mehrheit aus. Ausnahmen, für die eine andere Mehrheit in einer GV notwendig ist: * 2/3 Mehrheit für Statutenänderung (§6, letzter Absatz) bzw. Losentscheid * 3/4 Mehrheit bei Vereinsauflösung oder Fusionierung des Vereins (§13)
  7. Ich spende xxx Euro (Summe korrigiert nachdem ich am Sonntag die Zeitungen gelesen habe). Aber eines ist für mich klar, sollten die Spenden in einem "schwarzen Loch" verschwinden bzw. sollten wir Vereinsmitglieder nicht erfahren was mit den Spenden passiert, gibts bei der GV eine tolle Stimmung! dagegen könnte "Simmering vs. Kapfenberg" die reinste Kinderjause sein. Auch hoffe ich, dass die Vernunft siegt und im Sinne des GAK sich Präsident Kürschner und H. Rannegger wieder im Präsidium finden.
  8. Bitte, eines möchte ich jetzt schon klar stellen: Würde der Punkt "Anträge" bei einer Generalversammlung-Mitgliederversammlung nicht aufscheinen, könnten KEINE Anträge gestellt werden, da laut Statuten bei einer GV-MV "nicht alle üblichen Punkte" einer ordentlichen GV abgehandelt werden müssen. Da kann HR Lecker (Vereinspolizei) sagen was er will, denn das geht ihn grundsätzlich nichts an, da ja nicht gegen Statuten bzw. das Vereinsgesetz gehandelt werden würde (wenn Anträge nicht behandelt werden). @hubertat Der Anrufer war ich, und dazu stehe ich auch! Ich kann auf der einen Seite nicht die Fans zu einer Spendenaktion aufrufen, auf der anderen Seite aber grundsätzliche Rechte (Anträge) der ordentlichen Mitglieder ausklammern.
  9. Eigentlich sind es 6 Punkte, dann auf das TV von WAC und Pasching werden wir nicht kommen, außer Roligoal übertrifft sich selbst: sprich Tetrapack statt Doppelpack. Torverhältnis: WAC +22 Pasching +28 (vor dem heutigen Spiel gegen St. Veit) GAK + 14
  10. Luca_Modric Das Problem an deinen Postings ist der Umstand, dass du offensichtlich mit großer Begeisterung deine Finger in offene Wunden des GAK legst. Nach Eigendefinition bist du zu 50% Sturmfan, da stellt sich die grundsätzliche Frage, wieso du deine Kommentare nicht im Forum der Zweitgeborenen abgibst?
  11. Flavia Solva - WAC/St. Andrä Endstand 0 : 0 Und wir sind bis auf 5 Punkte (und das TV) dran!
  12. Ich würde nicht immer "ermäßigten Beitrag" erwähnen. Eigentlich dürfte es den gar nicht geben, da kein Beschluß der GV dafür vorhanden. Zumindest habe ich keinen in Erinnerung.
  13. Jugendmitglied=kein Stimmrecht (Alter ist §3 definiert, siehe oberes Posting) Ordentliches Mitglied (Alter!!)=Stimmrecht, wenn Mitgliedsbeitrag bezahlt
  14. §3 Jugendmitglieder besitzen kein Stimmrecht und weder das aktive noch das passive Wahlrecht!
  15. sharky Wovon sprichts du? Mitgliedsbeitrag einbezahlen oder die Mitgliedschaft zu erwerben?
  16. Theoretisch ja, praktisch aber nein. Wenn man Mitglied beim GAK werden will, kann man das auch früher tun und nicht ersrt am Tag der GV. Das Präsidium kann ohne Angaben von Gründen laut Statuten (§3,1,c) die Mitgliedschaft ablehnen. Außerdem ist dafür vor Ort sicherlich nicht Zeit, dass sich unsere Damen darum kümmern. Und das verstehe ich vollkommen.
  17. @ an alle User im Forum Bitte keine Beleidigungen von Funktionären, Mitarbeitern oder Spielern des GAK hier im Forum. Sollte es hier munter weiter gehen, lösche ich die entsprechenden Beiträge und sperre den Thread.
  18. Die unscheinbare Gelbe für Vuk in der 35. Minute ist gleichzeitig die Sperre für St. Veit. Ich versteh vor allem nicht, wieso einige (Meisterfeier z.B.) die Schuld für die 2 Tore bei Leitner suchen und finden (wollen). Was soll er bei den beiden Tore halten? Einmal kommt der Gegner völlig frei stehend am 11er zum Schuss, beim anderen Tor dasselbe aber am 5er Eck. Vielleicht sollte man sich Gedanken machen, wie die Gegentore entstanden sind. Einmal ist in der 2. Halbzeit ein Leobner allein mit der Haut auf Leitner zugelaufen, konnte sich aber weder für das linke noch für das rechte Kreuzeck entscheiden, und hat den Ball über das Tor geklopft. Wäre da auch Leitner Schuld gewesen? Ich will jetzt nicht blind für Leitner Partei ergreifen, er macht wie jeder unserer Kicker im Moment Fehler, aber immer nur die Schuld beim Tormann zu suchen, zeigt nicht unbedingt von "Durchblick".
  19. Die ordentliche Generalversammlung wird am 20. November 2009 im Hotel Novapark, Graz, stattfinden. Nähere Details ab Freitag auf der Vereinshomepage: www.gak.at
  20. Nach Rücksprache mit Thomas Hösele kann ich dazu mitteilen: Alle bekannten Fanklubs wurden diesbezüglich vom Verein kontaktiert und auf den grundsätzlichen Termin am Samstag, 31.10.2009, Räumlichkeiten des GAK im Trainingszentrum, hingewiesen. Jedem Fanklub wurde ein bestimmter Termin angeboten. Die Termine werden zeitlich gestaffelt im Abstand von jeweils 1 Stunde stattfinden. Erster Termin: 9 Uhr Inhalt: Aktuelle Lage des GAK Herr Präsident DI Anton Kürschner wird die Gespräche leiten.
  21. Also nach Telefonat mit Frau Birnstingl: 1) Liegt eine zumindest mehr als 1-jährige Mitgliedschaft (also Mitgliedschaft seit zumindest Oktober 2008) vor, so hat das Mitglied selbstverständlich auch bei monatlicher Zahlung für die GV im Jahr 2009 aktives und passives Wahlrecht. Vorausgesetzt, dass aus dem vorigen Kalenderjahr bzw. aus dem aktuellen Jahr (2009) keine Beiträge der bereits vergangenen Monate offen sind. 2) Besteht die Mitgliedschaft erst seit 2009 und wird der Beitrag monatlich abgebucht, so kann auch noch unmittelbar vor der GV (bei der Stimmkartenausgabe) die offene Differenz auf den gesamten Jahresbeitrag bar bezahlt werden. Erst dann besteht aktives und passives Wahlrecht, und man bekommt die Stimmkarte. Also vollständige Bezahlung des ersten Jahresmitgliedsbeitrages. Ich finde das ok und fair.
  22. Dann hat sie meiner Meinung nach das Stimmrecht zu 100%. Ansonsten wäre die GV im November 2008 zu hinterfragen, da ein Teil den Mitgliedsbeitrag eben monatlich einbezahlt. Ich kann als GAK den Mitgliedern nicht monatliche Zahlung anbieten und ihnen dann aber gleichzeitig das wichtigste Instrument des Vereins verwehren: das Stimmrecht in der GV.
  23. Dani! Wenn deine lebensgefährtin noch keinen Mitgliedsbeitrag einbezahlt hat, dann ist die Auskunft ok. Wenn sie allerdings monatlich einzahlt, hat sie meiner Meinung nach das Stimmrecht. Vorausgesetzt, die monatlich Einzahlung läuft.
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