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Vereinskultur innerhalb des GAK


Hawaii

Empfohlene Beiträge

Der nunmehr geschaffte Zwangsausgleich eröffnet der kommenden Vereinsführung auch die Möglichkeit die Vereinskultur wesentlich zu verbessern, zumindest auf ein übliches Niveau zu bringen.

 

Vielleicht könnte sich sogar ein eigenständiger Benchmarkingansatz entwickeln.

Ich sehe die Basis eines solchen Prozess-Benchmarkings nicht in Ergebnissen der Mannschaften, sondern in der Organisation der Prozesse zur Erstellung von Leistungen und daraus resultierenden Wirkungen sowie Informationen.

Die Projekte sollen vor allem "Verwaltungsbereiche" einbeziehen, wie z.B. Personal und IT-Organisation. Hier gilt es nicht nur das Qualitätsniveau der Regionalliga zu halten, sondern sich an der Bundesliga zu orientieren.

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Hab ich das richtig verstanden? Wenn nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen ein Einspruch erfolgt, dann ist der "Kas gessn"? Meine Gemütslage ist jetzt irgendwo zwischen freudestrahlend und s**mäßig angefressen anzusiedeln, ersteres, weil hoffentlich alles überstanden ist, zweiteres, weil es überhaupt so weit gekommen ist, beschämend ohnegleichen!

 

Ich teile die Ansichten von hawaii und wünsche mir von der neuen Klubführung:

 

-) Die Wiederaufnahme von Marketingarbeitsgruppen bzw. einen/eine Beauftragte/n hierfür, der/die "Rücksprache" mit den Fans in puncto "Fanartikelbedarf" hält, denn mMn kauft der Fan das, was IHM/IHR gefällt. MMn wurde dieser Bereich beim GAK stets schwer vernachlässigt und bot wenig Attraktives (nicht nichts).

 

-) Die Betreuung der HP sollte wieder in die fähigen Hände des RedCorner-Teams übertragen werden. Ohne wenn und ohne aber, denn wenn man den Anspruch erhebt, ein Aufsteiger zu sein, hat sich der gesamte Verein nach aussen hin auch so zu verhalten. Was das im weiteren Sinne bedeutet, kann sich ein jeder denken.

 

Nur mal die zwei Punkte durchdenken.

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Ich ergänz das mal mit ein paar Wünschen von mir:

-) Die Kommunikation mit den Fans (Chaoten) muss schnellstens wieder aufgebaut und verbessert werden. Es wird notwendig sein, dass wir wieder alle am gleichen Strang ziehen, um unsere Ziele/Visionen zu erreichen.

 

-) Die Installierung einer Kontrollinstanz, die einen neuerlichen Betrug, der den Verein in den Konkurs führen könnte, verhindern soll. Außerdem soll die Instanz darauf achten, dass Statuten (Thema: GV) strengstens eingehalten werden. Ein Beispiel wäre die Installierung von

Fanvertreter(n) im Vorstand.

 

-) Den Abgang von Wolfgang Egi, seinen Rücktritt als Mitglied des GAK und sein offenes Bekenntnis zum SK Sturm Graz (ein anderer Fan könnte uns niemals vorsätzlich soviel Schlechtes antun und dann noch immer nicht abtreten) und zur Hooligan-Szene.

 

-) Eine Kommentar von Hrn. Schroll, dass den Fans seine Vorgehensweise der letzten Monate erläutert als Entscheidungsgrundlage ob er weiter tragbar für den Vorstand sein könnte oder nicht.

 

-) Eine Vereinsführung, die sich fair und niveauvoll präsentiert. Hierzu zählt etwa die Art und Weise wie ein Trainer behandelt (oder auch entlassen) wird, der Wille auf Bedürfnisse der Fans einzugehen und sich nicht mit jedem Schmarrn an die Presse zu wenden (Thema: Lizenzkauf)

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-) Die Installierung einer Kontrollinstanz, die einen neuerlichen Betrug, der den Verein in den Konkurs führen könnte, verhindern soll. Außerdem soll die Instanz darauf achten, dass Statuten (Thema: GV) strengstens eingehalten werden. Ein Beispiel wäre die Installierung von

Fanvertreter(n) im Vorstand.

 

Grundsätzlich eine sehr gute Idee nur einen Hacken hat die Sache : jedes Vorstandsmitglied haftet auch, was widerum bedeutet, daß sich jene Fanvertreter die sich dieser Aufgabe stellen würden auch bewußt sein müssen, daß damit auch finanzielle Risiken verbunden sind.

Der normale Fan wird sich nämlich auch keine Armada von Anwälten leisten können.

Vielleicht könnte man ja bei einer GV beschließen, daß die Bücher einmal pro Jahr von einer unabhängigen Steuerkanzlei überprüft werden müssen, wobei diese Steuerkanzlei von den Mitgliedern ausgesucht werden müßte ( H.Fischl kennt da sicher jemanden der seriös und vertrauenswürdig ist ).

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gakler1967

 

Das Vereinsgesetz 2002 hat im Gegensatz zum alten VerGes von 1950 eine "entschärfte" Haftungsklausel für Funktionäre.

 

In wenigen Worten erklärt so etwa:

 

Für Schulden des Vereins haftet grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen.

Funktionäre haften persönlich dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt.

 

Verletzt ein Mitglied eines Vereinsgremiums unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters seine gesetzlichen oder andere Pflichten (Statuten) oder rechtmäßige Beschlüsse eines zuständigen Vereinsgremiums, so haftet der Funktionär dem Verein für den daraus entstandenen Schaden. Dies gilt selbstverständlich auch für Rechnungsprüfer.

Damit ist die pers. Haftung von Funktionären grundsätzlich auf den Verein übertragen, allerdings ist auch die Unentgeltlichkeit der Funktionsausübung ein wesentliches Kriterium.

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