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Anträge an die ao. GV vom Oktober 2012


Hawaii

Empfohlene Beiträge

Als Ergänzung und vielleicht auch als Ermunterung:

Anträge an die GV sollten einen Hinweis auf den Tagesordnungspunkt beinhalten. Etwa in dieser Art:

 

Ich stelle unter Bezugnahme auf den Tagesordnungspunkt 7 folgenden Antrag.

Die Generalversammlung möge beschließen, dass ....................................

 

Bitte keine Beleidigungen bzw. Unterstellungen in den Antrag einbauen. Eine sachliche und kurze Begründung ist ausreichend.

Anträge sind bis spätestens 8. Oktober an das GAK-Office zu richten. Später einlangende Anträge bzw. während der GV gestellte Anträge bedürfen zu ihrer Zulassung einer 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen.

 

Und bitte nicht vergessen: In diesem Kalenderjahr ist laut atuellen Statuten auch noch eine ordentliche GV abzuhalten.

Daher muss nicht zwingend sofort über jeden Antrag auf JA oder NEIN abgestimmt werden. Wir könnten die Beschlußfassung auch auf die o.GV verschieben.

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Wir, haben leider nicht den Raum/Zeit uns (Mitglieder) zusammen (setzen-arbeiten) einen Plan B zuerstellen, und dann vorbereitet in die GV gehn.

 

Ich möchte den Strang nich zu sehr zumüllen, aber es gibt sicher genug Gasthäuser in Graz, wo man derlei Sachen sicher gut besprechen könnte. Sollte jemand in Graz so einen Ort kennen, wor wir uns alle einmal zusammenreden könnten - ich wäre überzeugt davon, dass sich einige Leute einfinden würden ...

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Ich stelle unter Bezugnahme auf den Tagesordnungspunkt ? folgenden Antrag.

Die Generalversammlung möge beschließen, dass

 

der Passus in den Statuten von: "Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der § 34 ff BAO zu verwenden."

 

auf

 

"Bei Auflösung des Vereins ist das verbleibende Vereinsvermögen für eine Neugründung zu verwenden."

 

Sollte ein Notfallplan sein, dass wir wenigstens für eine Neugründung auch ein bisschen Geld zur Verfügung haben!

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Gerni0403

1) Eine solche massive Statutenänderung bedarf der Zustimmung der Bundespolizeidirektion, auch gehört das mit dem Finanzamt (Bundesabgabenordnung!) abgesprochen.

 

2) Auch gehört mit einem Juristen gespochen, ob der neu gegründete Verein nicht deswegen vom Finanzamt belangt werden kann

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Gerni0403

1) Eine solche massive Statutenänderung bedarf der Zustimmung der Bundespolizeidirektion, auch gehört das mit dem Finanzamt (Bundesabgabenordnung!) abgesprochen.

 

2) Auch gehört mit einem Juristen gespochen, ob der neu gegründete Verein nicht deswegen vom Finanzamt belangt werden kann

 

 

Wie gesagt es ist ein Vorschlag aber ich verstehe dich! Diese Seite hab ich noch nicht gesehen! Lassts as is besser!

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2 Anträge habe ich gestellt:

 

1)

Ich stelle den Antrag zum Punkt 7 der Tagesordnung:

Die Generalversammlung möge folgende Ergänzung im letzten Absatz des Punktes IX. der aktuellen Statuten vornehmen.

„Die Generalversammlung kann auch durch einfache Stimmmehrheit einen Tagesvorsitzenden aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern wählen“.

 

Der Grund dafür ist der, dass laut Statuten nur Vorstandmitglieder die GV leiten können. Was nun, wenn keine Vorstandsmitglied anwesend ist. Oder der Fall, dass der Vorstand während der GV zurücktritt.

 

2)

Ich stelle den Antrag zum Punkt 7 der Tagesordnung:

Die Generalversammlung möge folgende Änderung im Punkt VI. der aktuellen Statuten vornehmen.

Der letzte Satz im Punkt VI. „Beendigung der Mitgliedschaft“ wird dahingehend abgeändert, dass der Antrag zur Aberkennung nicht nur vom Vorstand, sondern von jedem Mitglied an die Generalversammlung gestellt werden kann. Des Weiteren soll auch die Aberkennung einer Ehrenpräsidentschaft in die Statuten aufgenommen werden.

Also soll der Satz wie folgt lauten:

„Aus denselben Gründen kann über Antrag durch die Generalversammlung eine Ehrenmitgliedschaft, eine Ehrenpräsidentschaft, eine sonstige in der Vergangenheit durch den GAK-Fußball verliehene Auszeichnung, aberkannt werden. Im Anlassfall kann durch Beschluss der Generalversammlung eine Ehrenmitgliedschaft ebenso wie eine Ehrenpräsidentschaft „ruhend gestellt“ werden. Die Aufhebung erfolgt ebenso durch die Generalversammlung.

 

Die Gründe dafür sind die, dass laut Statuten nur der Vorstand berechtigt ist, einen Antrag um Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft an die GV zu stellen.

Es sollte auch die Möglichkeit gegeben sein, dass die GV auch Ehrenpräsidentschaften aberkennen kann. Daher sollte diese Ergänzung in die Statuten aufgenommen werden.

Außerdem sollte der GV die Möglichkeit eingeräumt werden, im Falle eines laufenden Strafverfahrens auch die Ehrentitel temporär "ruhend stellen" zu können. Nach einem allfälligen Urteil kann man dann den jeweiligen Ehrentitel weiterlaufen lassen oder aberkennen.

 

Aktuelle Statuten:

http://www.gak.at/fi...in/Statuten.pdf

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