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WIEDER KEINE LIZENZ


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Wieder keine Lizenz für den GAK

Die Lizenzposse um den GAK geht weiter! Das Protestkomitee der Bundesliga hat dem Grazer Klub am Samstag auch im zweiten Anlauf die Spielgenehmigung für die kommende Saison 2007/08 verweigert. Dabei hatte es noch geheißen, dass nach der am Freitag vertagten Sitzung erst Anfang der kommenden Woche mit einer Entscheidung zu rechnen sei.

Doch entgegen der nach der dreieinhalbstündigen Sitzung am Freitagabend kolportierten Vertagung bis nach dem Wochenende wurde bereits am Samstag die Entscheidung gefällt. Und diese macht den Verantwortlichen des GAK um Präsident Stephan Sticher sicher keine Freude - die Grazer wurden einmal mehr an das Ständige Neutrale Schiedsgericht verwiesen, die Zweitinstanz konnte sich auch im zweiten Anlauf nicht zu einer für den GAK positiven Entscheidung durchringen.

 

Diesmal in richtiger Zusammensetzung

Dass es zu einer zweiten Befassung des Protestkomitees der Bundesliga gekommen ist, war bekanntlich durch einen Verfahrensfehler der Bundesliga zustandegekommen. Während in den Verfahrensvorschriften explizit der Vorsitz des Proteskomittees unter Vorsitz eines Juristen verlangt wird, hatte ein Betriebswirt die Sitzung geleitet. Daher hatte sich das Ständige Neutrale Schiedsgericht für den eingebrachten Protest des GAK für nicht zuständig erklärt und die Steirer an die zweite Instanz zurückverwiesen.

 

Diesmal gab es keinen Grund zur Klage - unter dem Vorsitz von Univ. Prof. Dr. Martin Karollus und den weiteren Mitgliedern Mag. Kurt Temm und Mag. Walther Wawronek wurde der Protest des Meisters von 2004 gegen die Lizenzverweigerung durch den Senat 5 (Erstinstanz) abgewiesen.

 

Noch einmal zum Ständigen Neutralen Schiedsgericht

Dieser nicht ganz unerwartete Schritt der Bundesliga bedeutet für den GAK, dass man sich ein zweites Mal dem Ständigen neutralen Schiedsgericht, das kein Gremium der Bundesliga ist, zu unterwerfen hat. Bedingung dafür: die Einbringung der Klage innerhalb der kommenden sieben Tage.

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