Aus dem Internet: Proponenten Jene Personen, die einen Verein gründen wollen, werden im rechtlichen Sinne als Proponenten des Vereins bezeichnet. Bevor diese aber den Verein gründen, muss der zukünftige Name, die Statuen und der Vereinszweck festgelegt werden. Danach erfolgt die Bildungsanzeige bei der Vereinsbehörde.