marko.wieser@sak.at Zitat: Viel schwerer stellen sich darüber hinaus die im Raum stehenden Anzeigen eines Journalisten und eines Pressefotografen bei der Staatsanwaltschaft dar. So soll Herr Kurt Riedl im Kabinengang von sich gegeben haben, dass es Absprachen mit dem SAK Klagenfurt gibt und der GAK aus diesem Grund gar nicht aufsteigen kann. Die in Hörweite gestanden Personen haben dies nun zur Anzeige gebracht ! Ganz ehrlich, von Ihrer ersten Aussage bis zur letzten, ist eine 180 Grad-Drehung erkennbar, so wird alles noch unglaubwürdiger, was der SAK von sich gibt. Ob der GAK jetzt noch zu seinem Recht kommt, oder nicht, für mich spielt das keine Rolle mehr. Mit diesem Spiel hat sich Fußball in Österreich für mich erledigt ! Herr Riedl behauptet indes, im Krankenhaus gewesen zu sein ! Frage: Wie kann er dann folgende Strafe bekommen: Aufgrund der Schiedsrichteranzeige ist nun die durch den Fußballverband verhängt Strafe bekannt geworden: € 500,- Bußgeld aufgrund § 34 i. V. § 7 Kritik schiedsrichterlicher Entscheidungen, § 9 Schiedsrichterbeleidigung und § 14 Unsportlichkeit. Des Weiteren fasste Herr Riedl eine Funktionärssperre bis 31.12.2009. Die Folgen, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, Untersuchung etc. hat wohl keiner bedacht, ich hoffe es werden die Schuldigen gefunden und zur Rechenschaft gezogen ! Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam, aber sie mahlen ! Und glauben Sie mir, Lügen haben kurze Beine !