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Dani87

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Beiträge erstellt von Dani87

  1. Laut www.gak.at:

    14.01.2011 18:30 UHR GAK II – GAK U17

    22.01.2011 16:00 UHR Gratkorn II – GAK II

    02.02.2011 19:00 UHR GAK II – NK Maribor AMA

    05.02.2011 14:00 UHR GAK II - Kindberg

    11.02.2011 18:00 UHR GAK II – St. Anna

    20.02.2011 14:00 UHR GAK II - Greinbach

    26.02.2011 12:00 UHR GAK II – Gamlitz

    02.03.2011 18:30 UHR GAK II – St. Marein

    08.03.2011 18:30 UHR GAK II - Passail

     

    Alle Heimspiele finden im TZ statt. Das einzige Auswärtsspiel in Gratkorn.

    Änderungen vorbehalten.

  2. Laut www.gak.at:

    18.01.2011 18:00 UHR GAK – Rapid AMA

    22.01.2011 14:00 UHR Gratkorn – GAK

    29.01.2011 15:00 UHR GAK – FavAC

    01.02.2011 19:00 UHR SV Stinatz – GAK (in Stegersbach)

    04.02.2011 20:00 UHR Oberwart – GAK (in Güssing)

    05.02.2011 14:00 UHR GAK - KSV

    12.02.2011 14:00 UHR GAK – Wr. Neustadt AMA

    16.02.2011 19:00 UHR GAK – SV Anger

    19.02.2011 14:00 UHR GAK – SC Kalsdorf

    23.03.2011 17:00 UHR GAK - Fehring (in Pachern)

    26.02.2011 14:00 UHR Admira AMA – GAK

     

    Alle Heimspiele finden im TZ statt. Auswärtsspiel in den jeweiligen "Vereinsstadien" bzw in den angegebenen Ortschaften.

    Änderungen vorbehalten

  3. ich kopier es jetzt nochmal da rein, die bestimmungen des STFV lassen kaum raum für spekulationen, wenn sich das urteil nicht in diesem rahmen hält dann ist man von vereinsseite sehr wohl dazu angehalten alle möglichen schritte gegen ein (was ich nicht glaube, weil ich nicht zu denen zähle die meinen gott und die welt hat sich gegen den GAK verschworen) urteil welches irgendwelche platzsperren oder zu hohe geldstrafen vorsieht vorzugehen.

     

    und ganz ehrlich gesagt mir ist es lieber die florianer zahlen nur 300 euronen, sollte das urteil gegen die oberösterreicher z.b. € 5.000,-- sein, hätte das auch einen entsprechende signalwirkung für den STFV...

     

    QUELLE: AUSZUG aus den BESTIMMUNGEN DES STFV:

     

    § 26 Störung des Spieles durch einen Gastverein

     

    Dieses Vergehen begeht ein Gastverein, dessen Spieler, Angestellte, Funktionäre oder festgestellte Anhänger ein Verschulden an Ausschreitungen auf der Sportanlage haben. Ebenso begeht dieses Vergehen ein Gastverein, sofern Personen in dem ausschließlich dem Gastverein zugewiesenen Gästesektor ein Verschulden an Ausschreitungen auf der Sportanlage haben.

     

    Strafe für den Spieler: Sperre von 2 Wochen bis 6 Monaten oder 2 bis 24 Pflichtspielen.

     

    Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 1 Monat bis 1 Jahr.

     

    Strafe für den Verein: Geldstrafe von € 50,- bis € 2.000,-.

     

    Wir hatten aber einen Spielabbruch und keine Störung!

  4. Warten wir einfach ab was der Verband noch für eine Strafe ausspricht.

     

    Bitte wenn schon von einem Mitglied des Strafausschusses der in Allerheiligen beim GAK Spiel war und dort sieht das da Sabitzer auf der Bank sitzt (wo er nicht darf da er als Spieler zu der Zeit gesperrt war) und dann dem Schiri sagt das er das in seinen Bericht rein schreiben soll ... da wird noch einige auf uns zu kommen ...

  5. Da verwechselst du etwas.

     

    Der Senat I und II ist beim StFv für die Regionen Mitte/West und Süd/Ost, sowie für sämtliche Fälle der Steirischen Regionalligavereine und Steirischen Landesliga zuständig, der Senat III ist für die Region Nord zuständig.

     

    Du meinst wohl 1. und 2. Instanz. Das kann so aber auch nicht ganz passen, denn die 2. Instanz ist der ÖFB.

     

    Edit:

     

    Oke doch nicht so ganz wie ich gerade gelesen habe. 1. Instanz Verband, 2. Instanz Protestkomitee d. Verband, 3. Instanz Rechtsmittelsenat ÖFB.

  6. ÖFB-Meisterschaftsregeln

    §30 Spielabbruch

     

    (2) ... Ein Nachholen der restlichen Spielzeit ist grundsätzlich

    verboten. Unter bestimmten, von den Verbänden festzulegenden Voraussetzungen, können diese jedoch bei Spielabbrüchen nach höherer Gewalt ein Nachholen der restlichen Spielzeit anordnen.

     

    Dadurch der Spielabbruch nicht durch eine höhere Gewalt (sprich Wetterbedingt) abgesagt wurde, gibt es kein nachspielen der 2. Halbzeit.

     

    Es könnte somit nur rauskommen:

     

    a) Spielstand wird beglaubigt, Geldstrafe St. Florian wegen Ordnerversagen, höhere Geldstrafe GAK da der Täter aus den Reihen der Fans kommt (eventuell mit Geisterspiel für uns)

     

    B) Spiel wird mit 3:0 für St. Florian gewertet, saftige Geldstrafe für den GAK. (Eventuell mit Geisterspiel für uns)

     

    c) Spiel wird neu ausgetragen ohne Fans plus Zusätzliches Geisterspiel für uns

     

    Bei Variante b heißt es aber noch dazu, das man bei Punktegleichheit aufgrund der strafverifizierung um einen Platz zurückgereiht wird, egal wer das bessere Torverhältniss hat.

     

    Variante d) fehlt mir in deinen Ausführungen.

     

    Spiel wird mit 0:3 für den GAK gewertet. Beide Vereine erhalten eine

    Geldstrafe. Geisterspiel für beide.

     

    Etwas sehr unrealistisch, aber dennoch theoretisch möglich.

     

     

    Da ist die Chance auf die 5+2 im Euromillionen höher als das dies so ausgehen wird.

     

     

    Kann mir bitte jemand erklären, warum wir ein Geisterspiel erhalten sollten?

    Strafverifizierung, Geldstrafe.. seh ich alles ein.. aber was hat so ein Vorfall mit unseren Heimspielen zu tun?

     

    Dadurch es seit etwas mehr als einen Jahr schon drei "Zwischenfälle" gegeben hat ist dies sehr gut möglich.

     

    Was ich mich nur Frage, was für ein Verband zuständig ist. Es ist immer die Rede vom OÖ, das glaub ich aber gar nicht. Glaube eher hier ist der Kärntner Verband zuständig da es ja Vereine aus Stmk und OÖ betrifft (so wie bei der SR Besetzung).

  7. ÖFB-Meisterschaftsregeln

    §30 Spielabbruch

     

    (2) ... Ein Nachholen der restlichen Spielzeit ist grundsätzlich

    verboten. Unter bestimmten, von den Verbänden festzulegenden Voraussetzungen, können diese jedoch bei Spielabbrüchen nach höherer Gewalt ein Nachholen der restlichen Spielzeit anordnen.

     

    Dadurch der Spielabbruch nicht durch eine höhere Gewalt (sprich Wetterbedingt) abgesagt wurde, gibt es kein nachspielen der 2. Halbzeit.

     

    Es könnte somit nur rauskommen:

     

    a) Spielstand wird beglaubigt, Geldstrafe St. Florian wegen Ordnerversagen, höhere Geldstrafe GAK da der Täter aus den Reihen der Fans kommt (eventuell mit Geisterspiel für uns)

     

    B) Spiel wird mit 3:0 für St. Florian gewertet, saftige Geldstrafe für den GAK. (Eventuell mit Geisterspiel für uns)

     

    c) Spiel wird neu ausgetragen ohne Fans plus Zusätzliches Geisterspiel für uns

     

    Bei Variante b heißt es aber noch dazu, das man bei Punktegleichheit aufgrund der strafverifizierung um einen Platz zurückgereiht wird, egal wer das bessere Torverhältniss hat.

  8. Meine persönliche Meinung:

    Wer auch immer es war,muss natürlich Konsequenzen haben.

    Seitens des GAK sollte man auch reagieren.

    Englische Fans dürfen zb ja auch nur ins Ausland,wenn sie sich registrieren und somit ein "offenes Buch" für den Verband und die Exekutive sind.

    Vielleicht wäre dies ein Weg,den man einschlagen müsste?

    Wenn man nur so seine Anhänger/Symphatisanten und sonstigen Begleiter kontrollieren kann,dann eben

    A) Tickets für Auswärtsfahrten nur noch im GAK-Büro erhältlich,nicht mehr Vorort.

    B) Aushändigen unter Angabe von Name usw.

    C) Fanbusse über Homepage bewerben und die Leute so hinbringen,wer kein Ticket hat,kommt nicht in den GAK-Sektor und ist dann nicht mehr unser Problem.

    Wer dann zb versucht sich in den Gastgeber-Sektor zu bringen und dann irgendwie als GAK-Fan zu erkennen ist,darf dort auch nicht rein,damit man nicht mit den Gastgebern kollidiert.

     

    Das ist halt meine Meinung,weil ich will nicht,dass nun unser GAK in den Ruin getrieben wird,dank einer Medienhetze gegen unsere Fangemeinschaft..

     

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