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Hawaii

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Beiträge erstellt von Hawaii

  1. Ich denke jetzt einmal in schriftlicher Form:

    Nehmen wir an, der Zwangsausgleich geht durch.

    Nehmen wir weiters an, dass es eine ao. GV gibt.

    Gehen wir noch weiter und nehmen wir an, dass H. Fischl und M. Gaisbacher bis zu ihrem Rücktritt dem GAK Gutes tun wollen.

     

    Faktum ist, dass MV Scherbaum nach dem ZA keinerlei Befugnis mehr haben kann

    Dann könnte es doch sein, wie gesagt ich denke nur laut, dass diese beiden Sektionsleiter im Zeitraum zwischen ZA und GV einige Sektionsleiter ernennen :shock:

    Auch M. Gaisbacher könnte hier durchaus solo aktiv werden.

    Ist doch laut §11 möglich

     

    Aber wie gesagt, ich denke laut bzw. träume etwas :wink:

  2. @Ras

    Du siehst, das Leben steckt voller Überraschungen :lol:

     

    Aber gemeint war das eigentlich darauf, dass die Sektionsleiter die Kündigung der Platzwarte ausgesprochen haben.

    Dafür waren sie aus meiner Sicht nicht zuständig. Auf Grund der Statuten wäre die GV zuständig gewesen.

    Arbeitsrechtler, Arbeiterkammer, Gewerkschaftsbund, alle vor den Vorhang!

     

    Die Sektionsleiter haben von der GV definierte Rechte bekommen (laut Statuten). Aber vom Recht der Kündigung ist da nirgends die Rede.

  3. @hubertat

     

    Kooptierung (-en) ist (sind) laut Statuten durchaus möglich, den der verflixte §11 läßt Tür und Tor offen.

    Was laut Statuten jedoch nicht möglich ist, ist der Umstand, dass ein Sektionsleiter quasi der Vorsitzende der Sektionsleiter ist. Das ist statutenmäßig nicht gedeckt.

    Meiner Meinung nach wird diese Sache mit der Möglichkeit verwechselt, dass der Verwaltungsrat einen Vorsitzenden haben kann.

     

    2) Ich habe mir die Statuten nochmals angesehen, dabei sind mir so einige Gedanken gekommen.

    Es wäre sehr interessant einen Arbeitsjuristen zu folgender Frage zu hören:

    In den Statuten steht nirgends, wer für die Anstellung bzw. Kündigung von Personen zuständig ist.

    Nur im §7 findet sich ein vager Hinweis:

    Der Verein ist berechtigt jederzeit Manager oder Geschäftsführer für klar definierte Verantwortungs- und Tätigkeitsbereiche einzustellen.
    .

     

    Ich behaupte nun, dass der Verein grundsätzlich die Generalversammlung ist. Aber sicherlich ist der Verein nicht die Gruppe der Sektionsleiter.

    Auch im §11 ("Sektionsleiter") ist das Recht der Anstellung bzw. Kündigung nicht angesprochen.

    Das heißt, dass die Kündigung der Platzwarte (Ende Oktober) von einem nicht zuständigen Gremium ausgesprochen wurde.

     

    Sollte hiezu eine der GmbH`s zuständig sein, dann frage ich mich wirklich, was ist in diesem Verein (bzw. was läuft aktuell) alles so hinten herum läuft.

     

    Nur soviel zum Freiraum der aktuellen Statuten.

     

     

    Allerdings sollte W. Egi bei der Pressekonferenz ganz vorsichtig mit dem Begriff eines "Sektionsleiter-Vorsitzenden" umgehen.

    Das wäre ein vorsätzlicher Verstoß gegen die geltenden Statuten.

  4. @FanIn Betreffend öffentlich äußern von Hawai:

    1)so viel ich weiß wurde er vor der GV, wo er sich äußern wollte von Fischl gebeten das nicht zu tun. er wollte durfte aber nicht!

    2)Er vertritt nicht den Saubermacher, das ist die Fa. von Hans Roth jun., der den GAK ebenfalls immer wieder durch Sachspenden und durch Sponsoring unterstützt.

    3)wenn jemand wie RR (das weiß ich von meinem Vater, natürlich seit ewigen Zeiten GAK fan) seit über 30 Jahren (als Spieler und Funktionär) für den Verein tätig ist, so glaube ich nicht das er dem GAK böses Tun möchte nach derZeitspanne der Unterstützung (finanziell und auch als Person).

     

    ad1) Ich meine da keinesfalls (k)eine Äußerung in einer GV, sondern eine umfassende Stellungnahme in einem öffentlichen Medium.

     

    ad2) Dass sein Bruder Hans und dessen Gattin Margret der AG vorstehen ist mir bekannt. Allerdings auch, dass Mag. R. Roth die Expansion in Ungarn nicht unmassgeblich unterstützt hat.

     

    ad3)

    ....so glaube ich nicht das er dem GAK böses Tun möchte nach der Zeitspanne der Unterstützung....

    Dass er nicht Böses tun will, mag sein, aber die Optik ist mehr als schief.

  5. @alle

    Wer sagt, dass die Gruppe der Investoren nicht auch schon einen Verein gegründet haben?

    Erinnere nur an Egi`s "konstituierendes Gremium "

    Vielleicht den GWK (Grazer Wellness Klub, dann sind sie von der Zukunft des TZ optisch nicht weit entfernt?

    Oder vielleicht den GSMBBK (Grazer Schicki Micki Bussi Bussi Klub)

    Für jeden Prominenten seine eigene Kabine im WellnessCenterAndritz (so ähnliches Konzept wie an der Copacabana)

  6. Was ich seit Wochen ahne, wird offenbar leider Wirklichkeit.

    Neues von der:

    http://www.g-a-k.at/aktuell/20080203/statuten.htm

     

    Bitte das Fett Geschriebene des §11 lesen.

    Die eigenen Statuten brechen uns unter Umständen das Genick.

     

    Ich sehe nur eine geringe Chance, dass die Vernünftigen die Mehrzahl der Stimmberechtigten stellen, dann gibt es

     

    1) keine Genehmigung der Rechenschaftsberichte in sportlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.

     

    2) keine Enlastung der Sektionsleiter und damit auch keine Einverständnis mit dem Rücktritt dieser.

     

    3) Beschlussfassung über Statutenänderungen

     

    4) Nach Beginn der Generalversammlung ist die Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäß §8 dieser Statuten vorzunehmen und die Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder bekannt zu geben.

    Da müssen wir ganz genau schauen, denn hier ist der Manipulation Tür und Tor geöffnet.

  7. Bei aller Pietät und Mitgefühl für die Familie Roth, wir haben nicht die Zeit um das Ende der Trauerfeierlichkeiten abzuwarten.

     

    Je mehr Einblick ich in die Sache bekomme, umso sicherer bin ich, dass die Geschichte mit dem TZ von langer Hand vorbereitet war.

    Da wurde schon vor Jahren ein Auge darauf geworfen, um es über den Umweg GAK zu bekommen.

     

    Was mich sehr interessieren wird, ist, wie man einen Vereinsvorstand ohne GV etabliert. Das wäre ein Präzedenzfall für ganz Österreich und würde das Vereinsgesetz in eindrucksvoller Weise umgehen.

  8. @Ras

    Eine GmbH wird zumindest ab der nächsten GV noch nicht an der Spitze stehen können. Hier die Kontraklausel laut gültigen Statuten:

     

    §4

    Entstehen der Mitgliedschaft

    Mitglieder können alle physischen Personen männlichen oder weiblichen Geschlechts werden.

     

     

    Aber das Szenario könnte so sein:

    §11

    Sektionsleiter

    Sollte eine Sektionsleiterposition vakant werden, so können verbliebene Sektionsleiter einen Nachfolger kooptieren.

    Dieser ist dann bei der nächsten Generalversammlung zu bestätigen und zu wählen.

  9. Sehr geehrter Herr Honorarkonsul!

     

    Für mich waren Sie bis vor einigen Monaten ein Ehrenmann. Nun habe ich meine Meinung kräftigst revidiert. Denn offensichtlich ist nicht nur das Ehrgefühl, sondern auch Ihr Charakter verloren gegangen.

    SIE VERNICHTEN SEHENDEN AUGES DEN GAK und haben dazu offensichtlich auch Aasgeier an Bord geholt.

     

    Wenn Sie noch ein Fünkchen Ehrgefühl (von GAK-Herzblut möchte ich gar nicht mehr sprechen) in ihrem Herzen haben, dann tun sie zur Abwechlsung wieder etwas Positives und äußern sich öffentlich zur Situation des GAK.

     

    Sie vertreten die Interessen Ungarns in der Steiermark,

    Sie vertreten die Interessen von SAUBERMACHER,

    Sie vertreten Ihre Interessen,

    Sie lassen die Interessen der Investoren über Herrn Dr. C. Cortolezis vertreten.

    Was Sie aber sicherlich nicht vertreten, sind die Interessen des GAK und der Fans, also der GAK-Familie.

     

    üdvözlettel

    *************************

    Falls es jemand benötigt: office@roth.at

  10. Übereinkommen mit der Stadt über das Trainingzentrum

     

    Der Grazer Athletiksport Klub informiert über die aktuelle Situation:

     

     

    Der Konkurs der Stadionbetriebsgesellschaft wurde mit der Stadt Graz im Vorfeld abgeklärt. Es wurde vereinbart, wenn der GAK den Zwangsausgleich schafft, ändert sich nichts an den derzeitigen Verhältnissen.

     

    Das Übereinkommen mit der Stadt sieht vor, dass nach Abwicklung des Zwangsausgleichs allenfalls ein neuer Vertrag geschlossen wird, oder der bestehende Status vor dem Konkurs wiederhergestellt wird.

     

    Die Rettung des Trainingszentrums für den GAK und alle seine Mannschaften, die immer eine Bedingung war, wäre damit geschafft.

     

    www.gak.at um 16:01 Uhr

  11. Aktuellst von gak.at (16:01 Uhr)

     

    Übereinkommen mit der Stadt über das Trainingzentrum

     

    Der Grazer Athletiksport Klub informiert über die aktuelle Situation:

     

     

    Der Konkurs der Stadionbetriebsgesellschaft wurde mit der Stadt Graz im Vorfeld abgeklärt. Es wurde vereinbart, wenn der GAK den Zwangsausgleich schafft, ändert sich nichts an den derzeitigen Verhältnissen.

     

    Das Übereinkommen mit der Stadt sieht vor, dass nach Abwicklung des Zwangsausgleichs allenfalls ein neuer Vertrag geschlossen wird, oder der bestehende Status vor dem Konkurs wiederhergestellt wird.

     

    Die Rettung des Trainingszentrums für den GAK und alle seine Mannschaften, die immer eine Bedingung war, wäre damit geschafft.

  12. "

    Erfolgreiche Unternehmer mit GAK-Herz"

    Wer aber sind die geheimnisvollen neun Investoren, die dem GAK ein Weiterleben ermöglichen? GAK-Anwalt Peter Hadl lüftete zumindest einen Teil des Schleiers: "Es handelt sich durchwegs um steirische erfolgreiche Unternehmer, die einen starken Bezug zum GAK haben, weil es ihnen auch ein Anliegen ist, dass der GAK weiterexistiert, dass die vorzügliche Jugendarbeit fortgesetzt wird, und die ein GAK-Herz haben."

     

    Wir möchten Wolfgang Egi gratulieren, der dies alles erst ermöglicht hat und uns im Namen der GAK Familie für seinen Einsatz zur Rettung unseres Klubs bedanken.

     

    Zu lesen auf www.teufelsrunde.at

    Mir wird schlecht wenn ich sowas lese. Soviel Dummheit kann ja gar nicht in einem Menschen (dem Ersteller dieser Jubelmeldung) stecken.

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