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Hawaii

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Beiträge erstellt von Hawaii

  1. Bei aller Dramatik und Mitgefühl, aber wer denkt an diejenigen die in Tobelbad vollkommen gelähmt liegen (Motorradunfälle etc).

     

    In meinem Bekanntenkreis wurde 1999 ein Sportkollege (ich war mit ihm zusammen beim Ironman Hawaii 1992 am Start) von einem Auto angefahren und lebensgefährlich verletzt. Resultat: Querschnittlähmung.

     

    Da der PKW-Lenker Fahrerflucht begann, war halt nix mit Geld, Schmerzensgeld, Rente etc.

     

    Die wahren menschlichen Tragödien sind selten in den Medien zu sehen.

    http://www.oebv.com/aktiv/sport/schattauer_mut.html

  2. Die Lawine beginnt zu rollen!!

     

    Vielleicht sollte die Initiative beim Trainingszentrum warme Schuhe abgeben.

    Ob dem ehemaligen Kassier und jetzigen sich permanent selbst feiernde Retter des GAK in dieser Geschichte das "Sieberl" geht?

     

    Lesetipps für unruhige Stunden:

    http://www.gak.net/rueckblick06/strohmayer1.pdf http://www.falter.at/web/print/detail.php?id=609

    http://www.austria-archiv.at/betreuer.php?Betreuer_ID=50

    http://www.beepworld.de/members15/supersharky/gak.htm (sehr empfehlenswert zu lesen, da hier einige interessante Namen stehen)

     

    Ob ich mit 100.000€ Einlage auch Investor werden kann?

  3. www.gak.at vom 2.2.2008 (Aktuelles):

    Der Konkurs der Stadionbetriebsgesellschaft wurde mit der Stadt Graz im Vorfeld abgeklärt. Es wurde vereinbart, wenn der GAK den Zwangsausgleich schafft, ändert sich nichts an den derzeitigen Verhältnissen. Das Übereinkommen mit der Stadt sieht vor, dass nach Abwicklung des Zwangsausgleichs allenfalls ein neuer Vertrag geschlossen wird, oder der bestehende Status vor dem Konkurs wiederhergestellt wird.

     

    www.gak.at vom 13.3.2008 (Aktuelles):

    Der Termin für den Zwangsausgleich wurde noch nicht fixiert, da endgültige Lösungen mit der Stadt Graz, dem Land bzw. der Finanz noch ausstehen. Wir wurden vom Herrn Konkursrichter Mag. Kordik-Platzer beauftragt, möglichst rasch ein Konzept vorzulegen, ob nun eine Fortführung insbesondere eines Zwangsausgleiches bei der Stadion Betriebs GmbH beabsichtigt ist

     

    Hat eigentlich schon jemand ernsthaft mit der Stadt Graz und dem Land Steiermark verhandelt?

    Oder waren das informelle Gespräche mit den Portieren (2.2.2008)?

  4. Wenn das alle Punkte sind, die zu Recht kritisiert werden, würden das sensationelle Statuten sein. Vielleicht ändern auch die Wiener Vereine ihre Statuten im Sinne der Initiative1902.

    Unglaublich auf welchen Prüfstand dieses Werk kommt!

     

    §12 "(unter Berücksichtigung des §2" ... hier ist was schief gelaufen...

    Kann ich nicht ändern, jedesmal bei der Klammer kommt der Sunnyboy!

     

     

    Noch glaube ich nicht ganz dran, dass ein so umfangreiches Paket fehlerlos sein soll.

    Vielleicht sollte SL Egi doch den Kontakt hinsichtlich der Statuten und der kommenden GV mit uns suchen. Noch würde ich ihn als Gesprächspartner akzeptieren.

  5. Wenn man jetzt ein Sandkastenspiel veanstalten würde und 1+1+1 zusammenzählt, stehen folgende Fakten im Raum:

    1) der Cortolezisbrief

    2) dass der berühmt-berüchtigte Hohenberg mit seiner Schätzung über den Wert des Trainingszentrums schon im Spiel ist

    3) die Aussage von Hadl über die fremdübliche Miete

     

    Meine Herren von der Herz-Jesu-Fraktion, wann klingelts bei euch endlich im Kopf!

     

    @bertl80

    Der GAK stünde ja auch nach einem Konkurs und einer Auflösung erstmals seit langem wieder ohne Schulden da. Also, so groß ist die Leistung dann auch wieder nicht

    Offensichtlich versucht man einem Nackten auch noch die Haut abzuziehen.

    Der GAK wird schon bestehen bleiben um die "fremdübliche Miete" zu bezahlen, könnte aber mit Fussball nichts mehr zu tun haben.

    Wenn ich mich richtig erinnere, hat Dr. Hadl in der Herz-Jesu-Hölle davon gesprochen, dass die Investoren ein GmbH gründen. Er hat nicht gesagt, wer dort Geschäftsführer ist.

    Er hat auch nicht von fremdüblicher Miete gesprochen.

     

    Irgendwie ist der GAK bisher mit GmbH`s immer eingefahren.

  6. Aber da würde ich sagen sind die Fangruppenleitertreffen der geeignete Platz um das anzugehen. Und der gehört dann in den Vorstand.

     

    Im Statutenvorschlag der Initaitive1902 wäre dafür ein Platz im Vorstand (§29) vorgesehen; vielleicht wäre diese Funktion sogar im Präsidium besser aufgehoben.

    Wäre daher die Überlegung wert, dass per Definition ein "Fanclubbeauftragter" Sitz und Stimme im Präsidium bekommt. Dann wären die §§ 10, 14, 29 zu ändern bzw. ein neuer § (24) einzufügen:

     

    Der Fanclubbeauftragte dient als Schnittstelle des Vereines zu den Fanclubs in Zusammenarbeit mit dem Informationskoordinator.

    Seine Tätigkeit ist mit einem entsprechenden Budget seitens des Vereines zu unterstützen. Anliegen der Fans bzw. Mitglieder sind über ihn an das Präsidium heranzutragen.

    Andere Rechte und Pflichten bestehen soweit in den Statuten definiert.

  7. Ich frage mich nur, welcher Ausstatter ernsthaft an einem Regionalligaverein interessiert ist? Hat der Lidl vielleicht nächsten Montag Dressen im Angebot? Oder der Hofer am Donnerstag (die rot-schwarzen wie im vorigen Jahr. Mein Sohn hat ein solches)? Penny-Markt?

    Oder doch Media-Markt? Blödmann!

     

    Wird eher so laufen, dass der GAK seine Ausrüstung kaufen wird. Offizieller Tenor dazu: der Verein hat nach langen und zähen Verhandlungen einen großzügigen Sponsor gefunden (da 16% Rabatt).

  8. @sharky

    Ich habe SL Egi schon einmal gebeten eine Arbeitsgruppe (bestehnd u.a. Vertretern der Fanclubs) zu bilden, um die kommende GV vorzubereiten.

     

    Dass er darauf nicht reagiert, stößt bei mir auf Unverständnis. Er sollte in manchen vereinsinternen Belangen von Reagieren auf strukturiertes und nachhaltiges Agieren umschalten.

  9. Eine Zusammenarbeit zwischen Verein und Fans wär halt das beste !!

    Finde ich auch!

    Aber wir stehen mit beiden Beinen auf (finanziell und sportlich) verbrannter Erde und hoch über uns, in der Egisphäre, schwebt der große allmächtige, auch durch 24stündigen Dauerflugbetrieb nicht ermüdende Schutzengel des GAK.

  10. Tatsächlich hat sich hier ein Abschreibefehler eingeschlichen. Der Satz (§11) lautet korrekt: Bei Stimmengleichheit entscheidet der Verwaltungsrat, sollte dort Stimmengleichheit gegeben sein, entscheidet der Vorsitzende des Verwaltungsrates.

     

    Damit wird die Situation noch verworrener, da bei Stimmengleichheit innerhalb der Sektionsleiter der Verwaltungsrat (§10) entscheidet bzw. dessen Vorsitzender.

     

    Der Sinn und die praktische Durchführung bleiben mir verborgen.

  11. Geht schon ok so, ich mache aber nur aufmerksam, dass laut §11 der Vorsitzende des Verwaltungsrates bei Stimmengleichheit innerhalb der Sektionsleiter entscheidet! was auch immer das heißen mag!

     

    Mir erscheint dieser Satz "der Vorsitzende des Verwaltungsrates bei Stimmengleichheit innerhalb der Sektionsleiter" dermaßen abstrakt, dass ich zur Vorsicht das mit dem Statutenoriginal nochmals abgleichen werde.

    Vielleicht ist da ein Schreibfehler bei der Abschrift passiert.

  12. @Ronnie

     

    Eine Geschäftsordnung ist eine interne (gremienabhängige) Durchführungsrichtlinie (wenn mal will könnte man auch Verordnung sagen, oder auch Willensäußerung des Gremiums)

     

    Eine GO steht IMMER unter den Statuten und ist niemals für andere Gremien bindend!

     

    Ein Präsident kann auf Grund der aktuellen Statuten definitiv nicht gewählt werden, da im §7 der Statuten nicht aufgezählt.

     

    Der Verwaltungsrat kann eine eigene Geschäftsordnung beschließen, die dann für alle Beteiligten bindend ist.

    Geht schon ok so, ich mache aber nur aufmerksam, dass laut §11 der Vorsitzende des Verwaltungsrates bei Stimmengleichheit innerhalb der Sektionsleiter entscheidet! was auch immer das heißen mag!

    Wahrscheinlich ist hier ein Schreibfehler passiert, denn die Sektionsleiter sind beschlußfähig, wenn mindestens 2 anwesend sind. Was ist bei Stimmengleichheit der beiden und der Vorsitzende des Verwaltungsrates ist nicht anwesend?

  13. @sharky

    1) Aufklärungsarbeit

     

    2) Alle (auch die Herren Wolf und DI R.) zur Mitarbeit einladen. Diese Herren haben ein Grundwissen über den GAK, das sehr viel positives beitragen kann.

     

    3) Endlich Mitgliederrechte einfordern und Stimmviehreduktion veranlassen.

     

    4) Positive Aufbruchstimmung verbreiten, um den Investoren zu zeigen, dass wir Zusammenarbeit suchen. Vielleicht finden wir alle wieder den Strick an dem wir gemeinsam ziehen.

     

    5) Vielen klarmachen, dass die Initiative1902 eine Plattform (und keinen Fanclub) für alle Personen darstellt, die an der Wiederauferstehung des GAK mitarbeiten wollen.

     

    6) Daran arbeiten, dass die Initiative1902 von den Sektionsleitern nicht nur negativ wahrgenommen wird.

  14. Soeben habe ich das Protokoll der Sitzung bekommen und bin vor Entsetzen fast vom Sessel gefallen.

    Im Protokoll selbst ist eine der Kernaussagen der Initiative1902 zu 100% falsch dargestellt, denn nicht die Generalversammlung soll die Kontrollkommission wählen, sondern die Mitgliederversammlung (dort sind aktive Funktionäre und Vorstandsmitglieder NICHT stimmberechtigt!).

     

    Diese Variante soll verhindern, dass Funktionäre aus den GAK-Gremien bei der Nominierung der Wahl- und Statutenkommission (so heißt das Ding tatsächlich und nicht Kontrollkommission) womöglich "bequeme" Leute bestimmen bzw. zu einer Gehirnwäsche ansetzen.

     

    Des Weiteren ist es richtig, dass Herr DI R. mitgeteilt hat, dass die aktuellen Statuten von der Vereinspolizei genehmigt sind. Das war aber auch schon der einzige richtige Einwand von ihm. Alles andere in diesem Zusammenhang von ihm über Statuten Geäußerte, entspricht nicht den Tatsachen.

    Denn ich wiederhole mich gerne nochmals: wenn jemand ernsthaft und öffentlich behauptet, dass die Sektionsleiter einen Vorsitzenden wählen bzw. den Präsidenten wählen (meine Anm. : in Anspielung auf den Passus im §8, dass GV-Anträge an den Präsidenten zu stellen sind, den es laut selbigen Statuten gar nicht geben kann), dann hat derjenige die Statuten nie gelesen.

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