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Scottsn

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Beiträge erstellt von Scottsn

  1. http://www.fussballoesterreich.at/stfv/page/219141690066143162_222659674419936272~222661565816159341_267694336306117606,de.html

     

    2. ABSCHNITT: VERGEHEN DER SPIELER, VEREINE ODER FUNKTIONÄRE

     

    § 15 Bestechung

     

    Dieses Vergehen besteht, wer in der Absicht, die sportliche Leistung einer Mannschaft, eines oder mehrerer Spieler zu mindern, einen Vorteil verspricht, gewährt, sich versprechen lässt oder annimmt.

     

    Strafe für den Spieler: Sperre von 2 Monaten bis 2 Jahren oder 8 bis 72 Pflichtspielen.

     

    Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 6 Monaten bis 3 Jahren.

     

    Strafe für den Verein: Geldstrafe von € 500,- bis € 15.000,-, Abzug von Meisterschaftspunkten, Antrag auf Versetzung in eine niedrigere Spielklasse, auf Suspens bis zu zwei Jahre oder auf Ausschluss aus dem Verband. Ausgenommen bei Ausschluss aus dem Verband kann die Geldstrafe zusätzlich verhängt werden.

     

    Bin zwar kein Jurist, aber so wie ich das lese, gilt schon das Anbeiten als "Bestechung"...

    Hab auch keine Ahnung, ob dieses Schriftstück nun tatsächlich jenes ist, das gilt, aber gravierend anders kann ich's mir auch in ähnlichen Schriftstückerl nicht vorstellen.

     

    und wenn ein Klagenfurter das "Angebot" bestätigt....

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