maxpic 96 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 @Ras: Jop, nur stellt sich die Frage, wer dann mit der Neugründung beauftragt ist - wird es eine Neugründung durch Fans - so wie bei Austria Salzburg - oder wird es eine Neugründung durch die aktuellen Verantwortlichen! Das ist schon eine wichtige Frage die den Zeitpunkt der Diskussion definiert... Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ras Tschubai 2.012 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 @Ras: Jop, nur stellt sich die Frage, wer dann mit der Neugründung beauftragt ist - wird es eine Neugründung durch Fans - so wie bei Austria Salzburg - oder wird es eine Neugründung durch die aktuellen Verantwortlichen! Das ist schon eine wichtige Frage die den Zeitpunkt der Diskussion definiert...Derzeit gibt es keine Verantwortlichen, das Gremium ist nicht authorisiert, sollte aber mMn im Fall des Falles eine Mitgliederversammlung einberufen, wo diverse Fragen geklärt werden sollten, auch ob und wie es weitergeht. Die Mitglieder, die dort für eine Neugründung sind, müssen sich mMn zusammenraufen. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hawaii 2.020 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Authorisiert zur Einberufung einer GV wären meiner Meinung nach auf alle Fälle die Rechnungsprüfer (Punkt IX. der Statuten).Mit dem bei der ao. GV genehmigten schriftlichen Antrag als Ergänzung zu den Statuten kann jederzeit von der GV ein Tagesvorsitzender gewählt werden. Außerdem habe ich vorsichtshalber vor einigen Tagen einen Verein gegründet. Heute ist seitens der zuständigen Behörde die Genehmigung dazu (Bescheid) eingelangt.Sollten also alle Stricke reißen und der GAK-Fußball sich in Luft auflösen, stelle ich den Verein gerne zur Verfügung. Ich melde mich allerdings zu keiner Führungsfunktion an.Vorläufiger Name ROT-WEISS GRAZ, da GAK-Fußball noch besetzt ist. 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
gaktom 1.035 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Authorisiert zur Einberufung einer GV wären meiner Meinung nach auf alle Fälle die Rechnungsprüfer (Punkt IX. der Statuten).Mit dem bei der ao. GV genehmigten ergänzenden schriftlichen Antrag zu den Statuten kann jederzeit von der GV ein Tagesvorsitzender gewählt werden. Außerdem habe ich vorsichtshalber vor einigen Tagen einen Verein gegründet. Heute ist seitens der zuständigen Behörde die Genehmigung dazu (Bescheid) eingelangt.Sollten also alle Stricke reißen und der GAK-Fußball sich in Luft auflösen, stelle ich den Verein gerne zur Verfügung. Ich melde mich allerdings zu keiner Führungsfunktion an.Vorläufiger Name ROT-WEISS GRAZ, da GAK-Fußball noch besetzt ist.Gibt es schon Fanartikel? Kann man den Namen wieder ändern wenn es nötig ist? Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hawaii 2.020 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 gaktomFanartikel habe ich gerade fertig: ROT-WEISSE Erlagscheine in handlicher Form. Super zum einstecken und auch für eine Choreo durchaus verwendbar.Der Name ist klarerweise schon änderbar, wenn auch mit Aufwand verbunden. Allerdings nur im Rahmen der vereinsrechtlichen Möglichkeiten. 5 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ras Tschubai 2.012 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Frage an Hawaii: Gilt das Recht zur Einberufunge einer GV durch die Rechnungsprüfer auch während eines Konkurses? Bzw. Was ist, wenn der Masseverwalter zusperrt (kein Verein - keine Statuten - keine Rechnungsprüfer - keine GV)? Ich will damit sagen, authorisiert ist dann eigentlich niemand, aber am ehesten hat das Gremium oder vielleicht sogar mehr noch die Rechnungsprüfer (wie du sagst), das moralische Recht, ja sogar die Pflicht eine Versammlung der dann ehemanligen Mitgieder einzuberufen. 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Hawaii 2.020 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Das Gremium hat meiner Meinung nach überhaupt nur ein Recht, nämlich Einblick in die Gebarung zu nehmen und der GV zu berichten. So ähnlich war ja auch der Fischl-Antrag. Dafür ist es von der GV genehmigt worden.Vereinsrechtlich ist es in keinster Weise existent.Daher auch mein kleiner Vorwurf, wieso dieses Gremium nicht als grundsätzliches kollegiales Vereinsorgan eingesetzt wurde.Wenn scherbaum es allerdings akzeptiert, dann ist es eben so.Aber die führenden Mitglieder des Gremiums entfernen sich damit wieder ein Stück von den Fans. Die Theorie, dass man mit allen Mitteln versucht den GAK am Leben zu erhalten, um damit den Investoren die geplante Verbauung des TZ zu ermöglichen, scheint wirklich zu stimmen. Denn wenn es keinen GAK mehr gibt, dann gibt es keinen Investorenvertrag mehr und somit auch die im Vertrag angeblich angekündigte Verbauung des TZ nicht mehr. Zu einer GV:Selbstverständlich sollte man zuerst mit Scherbaum Kontakt aufnehmen und um das ok einholen. Ob er ein GV untersagen kann, bin ich überfragt.Wenn Scherbaum zusperrt, erübrigt sich eh alles, da es den Verein als Verein im Sinne des Vereinszeckes nicht mehr gibt.Geboren 1902, gestorben 2012.Übrigens, GAK-Fans und Fremdenlegionäre maschieren immer aufrecht, auch wenn sie illuminiert sind! Zui einer Mitgliederversammlung kann jeder einladen, da es dieses Instrument in den Statuten nicht gibt und daher ein Privatvergnügen der Mitglieder ist. Wenn es Scherbaum interessiert, kann er gerne kommen und zuhören.Vielleicht zahlt er auch eine Runde Um einer Frage vorzugreifen:Nein, ich bin nicht das Orakel von Delphi 2 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ras Tschubai 2.012 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Die Frage wer eine Mitgliederversammlung einberuft ist u.U. nicht ganz unwesentlich. Wenn es z.B. Koleznik macht, hat es mehr Gewicht, als wenn du es machst. Und wenn ich es mache, kommt vielleicht grad nur eine 4-Schnapserpartie zusammen. Zu einer GV für eine Neugründung wird es vermutlich nicht kommen. Solange es den GAK gibt, machts keinen Sinn mit der Neugründung anzufangen, und danach gibts keine GV mehr. Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
se_ultimativ 97 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Die Frage ist: Was soll denn besprochen werden?Wir sind uns doch alle einig dass wir wieder Passagiere ohne eine Möglichkeit einzugreifen, sind, oder? Eine Neugründung solange der GAK besteht ist keine Option, und sollte es auch für keinen sein. Es wird sich wieder mal erst in den nächsten Tagen und Wochen zeigen woher die Fäden an denen der GAK wieder mal baumelt tatsächlich herkommen. Sollte es den Mitgliederverein GAK aber weiterhin geben müssen wir eindeutig mehr in die Information der Mitglieder investieren und auch geeinter auftreten.Es muss wieder eine ordentliche Vereinskultur aufkommen wo Präsidenten den Mitgliedern Rechenschaft schuldig sind. Ich bin mir sicher einige im Vereinsrecht kompetente haben schon gute Ideen für die Statuten.#Vor allem müssen Naivlinge die einem Präsidenten alles glauben in die Realität geholt werden, die Zeit der leeren Versprechungen muss vorbei sein. Ein GAKler, stolz auch im Unterhaus Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
gast21 8 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Mich gehts ja grundsätzlich nichts an, aber:Wie wäre es einen neuen Verein zu gründen, dieser geht eine Spielgemeinschaft mit dem GAK ein. Der GAK geht in Konkurs, zahlt die Quote und wird quasi stillgelegt. Dann kann er nach Zahlung der Quoten nicht wieder in Konkurs geschickt werden. Irgendwann löst man dann den GAK (KArteileiche) auf und spielt unter dem selben Namen weiter.Einzig der Trainingszentrumknebelvertrag scheint störend. 1 Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
gandalf_the_white 49 Geschrieben 25. Oktober 2012 Teilen Geschrieben 25. Oktober 2012 Eine ernsthafte Diskussion über eine Neugründung hat ja erst dann wirklich einen Sinn, oder? Stimmt. War gedanklich im Konkurs-Thread !!! Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
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