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@paparazzi


>HARA<

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@paparazzi

Bin bei dir, dass der MV bezüglich TZ-Vertrag perfekt im Sinne der Investoren handelt. Nachdem die Zahlung jedoch nur ausgesetzt ist und nicht aufgehoben, hat sie Relevanz für einen Ansatz einer positiven Fortführungsprognose! Und für die hat der MV Verantwortung, die er schon beim 2. ZA nicht richtig wahrgenommen hat!

 

Ich habe nur ein Vögelchen zwitschern gehört, dass dem MV ein ZA ohne Neu-Regelung des Investorenvertrages von der Optik her nicht ganz so egal ist!

„Kündigt der MV also nun doch den Vertrag, so hat er eine Schadensersatzforderung der Investoren gegen die Konkursmasse ausgelöst, die nicht nur einen ZA wesentlich verteuern könnte, sondern auch die Zustimmung zu einem solchen gefährden würde.“ Ich denke diese Gefahr sollte eingegangen werden, um das Dilemma endgültig zu beseitigen! Ich weiß ich denke dabei zu sehr GAK-lastig!

 

Zu Deinen anderen Punkten können wir nur darüber kommunizieren unseren Standpunkt vertreten, Informationen und Schriftstücke sammeln und für die 14 Tage nach der Tagsatzung eine Mitgliedersammlung einberufen!

 

„Genauso wie der GAK einen TZ- bzw. Investorenvertrag nicht aus eigener Kraft überleben kann, kann der GAK aber auch einen Verkauf der Marketingrechte nicht überleben. Damit würde aus künftigen Einnahmen der laufende Konkurs bezahlt. Genaus diese Einnahmen würden aber künftig wieder fehlen! Unter all diesen Voraussetzungen ist Konkurs NR. 4 eigentlich schon fest eingeplant, es sei denn es kommt ausreichend Geld von "aussen". Das dieses nicht oder nicht lange fliessen wird so lange Mitglieder bestimmen wollen, dürfte mittlerweile auch klar sein. Welche Zukunft also auf den GAK zukommt scheint wohl klar, oder?“ Sehe das gleich wie Du, müssen aber weitermachen...

 

Wir brauchen endlich einmal einen Schlussstrich ohne Investorenvertrag, Rückstellungserklärungen und ähnliche Vereinbarungen, die einen Neustart verhindern!

 

Grüße auf die Balearen - Bier steht noch immer!

 

EVER RED

>HARA<

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