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das Leiden beenden...


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Hallo!

 

Ich bin der Meinung, wir haben uns genug blamiert, es reicht!

 

Da keine brauchbaren, umsetzbaren Konzepte vorliegen und es eigentlich nur mehr interne Streitereien gibt muss endlich ein Schlußstrich gezogen werden.

 

Konkurs und zusperren.

 

Wir werden als GAK sowieso nicht mehr ernst genommen; ist auch nicht verwunderlich.

 

Unsere schwarzen Freunde lachen uns nur mehr aus.

 

Die meisten Fans haben das Interesse am GAK verloren.

 

Unsere Funktionäre sind nur von den Investoren gesteuert, es geht nur um eine möglichst billige Erhaltung eines Spielbetriebes um das Trainingszentrum für die Investoren zu erhalten.

 

Wir Mitglieder wurden/werden bei jeder Möglichkeit belogen: Stichwort TRANSPARENTER VEREIN!

 

Wir hätten schon bei der GV einen Schließungsantrag einbringen müssen denn die erste Ansage von Kürschner war: Wir sind uns doch alle einig, dass es weiter geht!!!

( da hätten die Alarmglocken schon bimmeln müssen )

 

Auch eine Neugründung kann die Marke GAK nicht von den Machenschaften der letzten zehn Jahre frei waschen.

 

Darum, sofort zusperren und die Verursacher zur Rechenschaft ziehen.

Das Trainingszentrum soll von der Stadt Graz ( ehrlich und wirtschaftlich agierenden ) Sport-Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

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Hallo!

 

Ich bin der Meinung, wir haben uns genug blamiert, es reicht!

 

Da keine brauchbaren, umsetzbaren Konzepte vorliegen und es eigentlich nur mehr interne Streitereien gibt muss endlich ein Schlußstrich gezogen werden.

 

Konkurs und zusperren.

 

Wir werden als GAK sowieso nicht mehr ernst genommen; ist auch nicht verwunderlich.

 

Unsere schwarzen Freunde lachen uns nur mehr aus.

 

Die meisten Fans haben das Interesse am GAK verloren.

 

Unsere Funktionäre sind nur von den Investoren gesteuert, es geht nur um eine möglichst billige Erhaltung eines Spielbetriebes um das Trainingszentrum für die Investoren zu erhalten.

 

Wir Mitglieder wurden/werden bei jeder Möglichkeit belogen: Stichwort TRANSPARENTER VEREIN!

 

Wir hätten schon bei der GV einen Schließungsantrag einbringen müssen denn die erste Ansage von Kürschner war: Wir sind uns doch alle einig, dass es weiter geht!!!

( da hätten die Alarmglocken schon bimmeln müssen )

 

Auch eine Neugründung kann die Marke GAK nicht von den Machenschaften der letzten zehn Jahre frei waschen.

 

Darum, sofort zusperren und die Verursacher zur Rechenschaft ziehen.

Das Trainingszentrum soll von der Stadt Graz ( ehrlich und wirtschaftlich agierenden ) Sport-Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

ich bin nicht deiner meinung

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Hallo!

 

Ich bin der Meinung, wir haben uns genug blamiert, es reicht!

 

Da keine brauchbaren, umsetzbaren Konzepte vorliegen und es eigentlich nur mehr interne Streitereien gibt muss endlich ein Schlußstrich gezogen werden.

 

Konkurs und zusperren.

 

Wir werden als GAK sowieso nicht mehr ernst genommen; ist auch nicht verwunderlich.

 

Unsere schwarzen Freunde lachen uns nur mehr aus.

 

Die meisten Fans haben das Interesse am GAK verloren.

 

Unsere Funktionäre sind nur von den Investoren gesteuert, es geht nur um eine möglichst billige Erhaltung eines Spielbetriebes um das Trainingszentrum für die Investoren zu erhalten.

 

Wir Mitglieder wurden/werden bei jeder Möglichkeit belogen: Stichwort TRANSPARENTER VEREIN!

 

Wir hätten schon bei der GV einen Schließungsantrag einbringen müssen denn die erste Ansage von Kürschner war: Wir sind uns doch alle einig, dass es weiter geht!!!

( da hätten die Alarmglocken schon bimmeln müssen )

 

Auch eine Neugründung kann die Marke GAK nicht von den Machenschaften der letzten zehn Jahre frei waschen.

 

Darum, sofort zusperren und die Verursacher zur Rechenschaft ziehen.

Das Trainingszentrum soll von der Stadt Graz ( ehrlich und wirtschaftlich agierenden ) Sport-Vereinen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

ich bin nicht deiner meinung

 

Ich schon

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STOP mal halblang!

 

Wer wird sich mit solchen Aufrufen den auch noch Schwierigkeiten einfangen wollen und der "gegnerischen" Partei auch noch Trümpfe in die Hände spielen wollen.

 

Ich habe bewusst den Beitrag nicht zitiert, so könnt Ihr beide mittels der "Edit-Funktion" Euren Eintrag nochmal überdenken. Wenn Ihr den "Herrschaften" schon an den berühmten Kragen wollt, dann doch besser verbal, was haltet Ihr von einer netten Strafanzeige gegen die möglicherweise Verantwortlichen Personen? Der STA wird wohl im jetzigen Konkursfall nicht viel anderes übrigbleiben als zu ermitteln und anzuklagen.

 

ABER:

In einem Punkt scheint hier Einigkeit schön langsam zu wachsen - der "jetzige"-GAK hat keine Zukunft mehr. Dann lasst und doch schön langsam mal beginnen die Energie und den Frust sinnvoll zu bündeln und in Richtung eines "neuen" GAK zu lenken.

 

So ganz nebenbei: Es spricht rechtlich nichts dagegen diesen neuen Verein z.B. "GAK 1902" zu nennen. Es gäbe definitiv ausreichend Möglichkeiten die alte Tradition in einen neuen Verein einzubringen.

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Der STA wird wohl im jetzigen Konkursfall nicht viel anderes übrigbleiben als zu ermitteln und anzuklagen.

Dies macht die Staatsanwaltschaft schon seit drei Jahren.

 

Ermitteln und Beweise einsammeln. Wird auch kaum anders beim 3. Konkurs sein, schätze ich.

 

Einmal ungestraft ist ok, zweimal ist Glück und dreimal ist nahezu unmöglich. Insbesondere dann wenn auch Anzeigen Dritter erfolgen.

 

Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, aber mir kommen insbesondere in Bezug auf die folgenden Paragrafen gewisse Bedenken:

 

 

Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

 

 

§ 153c. (1) Wer als Dienstgeber Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung dem berechtigten Versicherungsträger vorenthält, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

 

(2) Trifft die Pflicht zur Einzahlung der Beiträge eines Dienstnehmers zur Sozialversicherung eine juristische Person oder eine Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit, so ist Abs. 1 auf alle natürlichen Personen anzuwenden, die dem zur Vertretung befugten Organ angehören. Dieses Organ ist berechtigt, die Verantwortung für die Einzahlung dieser Beiträge einzelnen oder mehreren Organmitgliedern aufzuerlegen; ist dies der Fall, findet Abs. 1 nur auf sie Anwendung.

 

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn er bis zum Schluss der Verhandlung

 

 

1.

die ausstehenden Beiträge zur Gänze einzahlt oder

 

2.

sich dem berechtigten Sozialversicherungsträger gegenüber vertraglich zur Nachentrichtung der ausstehenden Beiträge binnen einer bestimmten Zeit verpflichtet.

 

 

(4) Die Strafbarkeit lebt wieder auf, wenn der Täter seine nach Abs. 3 Z 2 eingegangene Verpflichtung nicht einhält.

 

 

Begünstigung eines Gläubigers

 

 

§ 158. (1) Wer nach Eintritt seiner Zahlungsunfähigkeit einen Gläubiger begünstigt und dadurch die anderen Gläubiger oder wenigstens einen von ihnen benachteiligt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

 

(2) Der Gläubiger, der den Schuldner zur Sicherstellung oder Zahlung einer ihm zustehenden Forderung verleitet oder die Sicherstellung oder Zahlung annimmt, ist nach Abs. 1 nicht zu bestrafen.

 

 

Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen

 

 

§ 159. (1) Wer grob fahrlässig seine Zahlungsunfähigkeit dadurch herbeiführt, dass er kridaträchtig handelt (Abs. 5), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

 

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit grob fahrlässig die Befriedigung wenigstens eines seiner Gläubiger dadurch vereitelt oder schmälert, dass er nach Abs. 5 kridaträchtig handelt.

 

(3) Ebenso ist zu bestrafen, wer grob fahrlässig seine wirtschaftliche Lage durch kridaträchtiges Handeln (Abs. 5) derart beeinträchtigt, dass Zahlungsunfähigkeit eingetreten wäre, wenn nicht von einer oder mehreren Gebietskörperschaften ohne Verpflichtung hiezu unmittelbar oder mittelbar Zuwendungen erbracht,vergleichbare Maßnahmen getroffen oder Zuwendungen oder vergleichbare Maßnahmen anderer veranlasst worden wären.

 

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren ist zu bestrafen, wer

 

 

1.

im Fall des Abs. 1 einen 800 000 Euro übersteigenden Befriedigungsausfall seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen bewirkt,

 

2.

im Fall des Abs. 2 einen 800 000 Euro übersteigenden zusätzlichen Befriedigungsausfall seiner Gläubiger oder wenigstens eines von ihnen bewirkt oder

 

3.

durch eine der in den Abs. 1 oder 2 mit Strafe bedrohten Handlungen die wirtschaftliche Existenz vieler Menschen schädigt oder im Fall des Abs. 3 geschädigt hätte.

 

 

(5) Kridaträchtig handelt, wer entgegen Grundsätzen ordentlichen Wirtschaftens

 

 

1.

einen bedeutenden Bestandteil seines Vermögens zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, verschleudert oder verschenkt,

 

2.

durch ein außergewöhnlich gewagtes Geschäft, das nicht zu seinem gewöhnlichen Wirtschaftsbetrieb gehört, durch Spiel oder Wette übermäßig hohe Beträge ausgibt,

 

3.

übermäßigen, mit seinen Vermögensverhältnissen oder seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in auffallendem Widerspruch stehenden Aufwand treibt,

 

4.

Geschäftsbücher oder geschäftliche Aufzeichnungen zu führen unterlässt oder so führt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird, oder sonstige geeignete und erforderliche Kontrollmaßnahmen, die ihm einen solchen Überblick verschaffen, unterlässt oder 5. Jahresabschlüsse, zu deren Erstellung er verpflichtet ist, zu erstellen unterlässt oder auf eine solche Weise oder so spät erstellt, dass ein zeitnaher Überblick über seine wahre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich erschwert wird.

 

Umtriebe während einer Geschäftsaufsicht, im Ausgleichsverfahren

 

oder im Konkursverfahren

 

 

 

§ 160. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist zu bestrafen:

 

 

1.

wer eine nicht zu Recht bestehende Forderung oder eine Forderung in einem nicht zu Recht bestehenden Umfang oder Rang geltend macht, um dadurch einen ihm nicht zustehenden Einfluß im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren zu erlangen;

 

2.

ein Gläubiger, der für die Ausübung seines Stimmrechts in einem bestimmten Sinn oder für das Unterlassen der Ausübung seines Stimmrechts für sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil annimmt oder sich versprechen läßt, und auch wer einem Gläubiger zu diesem Zweck einen Vermögensvorteil gewährt oder verspricht;

 

3.

ein Gläubiger, der für die Zustimmung zu einem Ausgleich im Ausgleichsverfahren oder zu einem Zwangsausgleich ohne Zustimmung der übrigen Gläubiger für sich oder einen Dritten einen Sondervorteil annimmt oder sich versprechen läßt, und auch wer einem Gläubiger zu diesem Zweck einen Sondervorteil gewährt oder verspricht.

 

 

(2) Ebenso sind eine zur Geschäftsaufsicht bestellte Person, der Ausgleichsverwalter, ein Mitglied des Beirats im Ausgleichsverfahren, der Masseverwalter und ein Mitglied des Gläubigerausschusses im Konkurs zu bestrafen, die für sich oder einen Dritten zum Nachteil der Gläubiger einen ihnen nicht gebührenden Vermögensvorteil annehmen oder sich versprechen lassen.

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Einmal ungestraft ist ok, zweimal ist Glück und dreimal ist nahezu unmöglich. Insbesondere dann wenn auch Anzeigen Dritter erfolgen.

Da liegen meine Hoffnungen.

Nur das nahezu kann wieder eintreffen, natürlich ist die Unschuldsvermutung hier wieder am Zuge.

 

Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.

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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D
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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D

 

er schrieb SCHUHE und nicht kerzerl :)

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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D

Scherzbold! :wink:

 

Er ist grösser vom Körperwuchs, der zitierte Mann. Sehr gepflegtes Äusseres …

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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D

Scherzbold! :wink:

 

Er ist grösser vom Körperwuchs, der zitierte Mann. Sehr gepflegtes Äusseres …

 

Tormanngröße?

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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D

Scherzbold! :wink:

 

Er ist grösser vom Körperwuchs, der zitierte Mann. Sehr gepflegtes Äusseres …

 

Tormanngröße?

Ja.

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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D

Scherzbold! :wink:

 

Er ist grösser vom Körperwuchs, der zitierte Mann. Sehr gepflegtes Äusseres …

 

Tormanngröße?

Ja.

 

und warum sollte das tz savo-ekmecic-anlage heissen? :P

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Bei der Eröffnung des TZ sagte ich an der Theke im Red Corner zu einem Mann (der die gleichen roten Schuhe wie ich trug), dass man das TZ nach ihm benennen sollte. Er winkte ab und betonte, hier haben am Entstehen auch andere Leute mitgewirkt und er ist nicht der Einzige, der dies ermöglichte. Ich wurde sofort sehr nachdenklich.
Wolfgang Egi? :D

Scherzbold! :wink:

 

Er ist grösser vom Körperwuchs, der zitierte Mann. Sehr gepflegtes Äusseres …

 

Tormanngröße?

Ja.

 

und warum sollte das tz savo-ekmecic-anlage heissen? :P

Warum nicht? Mir wäre es lieber, er war ein besserer Tormann, der Savo! :wink:

Ist natürlich subjektiv, diese Meinung.

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Mein Wunsch für kommendes Jahr.

 

***(geändert von Admin. Hawaii) all jener, die diese Misere verursacht haben!!!!

 

Weiterspielen als GAK 1902 egal wie/wo/und in welcher Liga.

Denn wir Fans bleiben. Spieler und (viele) Vorstandsmitglieder kommen und gehen!

 

Ich danke Dir lieber Hawaii, das du meinen Beitrag zensiert hast.

 

Doch ich hoffe, das die Staatsanwaltschaft endlich den oder die Schuldigen findet und dementsprechend ahndend.

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Doch ich hoffe, das die Staatsanwaltschaft endlich den oder die Schuldigen findet und dementsprechend ahndend.

Ich glaub da passiert nix mehr. Auch diese Hoffnung können wir aufgeben. Und wie schauts nochmal bei Hartberg aus? Ist da was rausgekommen?

Nur nicht die Geduld verlieren. Kartnig wartet auch schon fast 3 Jahre auf seinen Prozess...

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