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>HARA< : Ich kann nicht anders ...


Gast redsteve

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Ras

 

Im §3 ist das eindeutig geregelt, denn ".......Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen den ordentlichen Mitgliedern zu, jedoch nur nach Entrichtung der allfälligen Aufnahmegebühr bzw. nach Entrichtung des ersten Jahresmitgliedsbeitrages."

 

Jetzt habe ich zu schnell meinen Beitrag freigegeben. Fortsetzung:

 

Unbedingt gehören auch im §3 der Abs. 5b und 5c dazu:

"Sitz, Stimme und das passive Wahlrecht in der Generalversammlung haben ordentliche Mitglieder nach Entrichtung einer allfälligen Aufnahmegebühr und des Jahresmitgliedsbeitrages. Angestellte des GAK haben für die Dauer ihres Arbeitsverhältnisses kein Stimmrecht."

 

5c

c) Jedes Mitglied zahlt je nach seiner Zugehörigkeit den am 1. Jänner des jeweiligen Jahres bzw. den nach Aufnahme in den Verein fälligen jährlichen Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Generalversammlung über Antrag des Präsidiums beschlossen bzw. bei wirtschaftlicher Notwendigkeit mit qualifizierter (2/3) Mehrheit vom Vorstand. Alle Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge.

Die Festsetzung unterschiedlicher Beiträge, insbesondere für Jugendliche, Pensionisten oder in sozial berücksichtigungswürdigen Fällen ist zulässig. Das Präsidium hat das Recht, in berücksichtigungswürdigen Fällen Stundungen oder überhaupt die Erlassung der Zahlung der Beiträge zuzugestehen.

Mitglieder, die mit ihren Beiträgen im Rückstand sind und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, gelten automatisch als ausgeschlossen, was sie jedoch nicht enthebt zur Zahlung des verpflichteten Jahresmitgliedsbeitrages und ist dieser hereinzubringen.

 

 

Zwischen den beiden zitierten Absätzen des §3 Abs. 1d und 5b ist hinsichtlich des Jahresmitgliedbeitrages doch eine gewisse Unschärfe. Einmal ist vom ersten JMB und dann vom "des" JMB.

 

Ich würde empfehlen, dass die Bezahlung des JMB in jenem Jahr herangezogen wird, in dem die relevante GV stattfindet.

Zahlt man monatlich ein, so sollte ein angemessener aliquoter Betrag für das nämliche Jahr bereits am Konto des GAK sein.

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Ab wann ist man als neues Mitglied stimmberechtigt?

 

Sobald du den ersten vollen Jahresmitgliedsbeitrag bezahlt hast.

 

@hawaii

Kann das ev. auch heißen, Beitrag bis zum Ende des Jahres? Auf jeden Fall verstehe ich es so, das der gesamte Betrag im voraus bezahlt sein muß. Wobei ich persönlich nicht glaube, dass das sehr sinnvoll ist, jemandem die Abstimmung/ oder gar den Zutritt zu verwehren, der erst einen Monatsbeitrag bezahlt hat, bürokratisch gar nicht machbar. Ich denke, da wird das Präsidium noch was dazu sagen.

 

Stimmt nicht...Habe meinen Beitrag immer monatlich bezahlt und war immer sofort stimmberechtigt

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Prinz Eugen

 

Nachdenken bitte!

Wennst monatlich zahlst, wärst theoretisch immer erst im Dezember eine Jahres stimmberechtigt, da erst dann der Mitgliedsbeitrag voll bezahlt ist. Wäre jetzt (angenommen) die GV im November, würde nie eine Stimmberechtigung vorliegen.

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Prinz Eugen

 

Nachdenken bitte!

Wennst monatlich zahlst, wärst theoretisch immer erst im Dezember eine Jahres stimmberechtigt, da erst dann der Mitgliedsbeitrag voll bezahlt ist. Wäre jetzt (angenommen) die GV im November, würde nie eine Stimmberechtigung vorliegen.

 

Gut, das musst dann aber den Damen sagen die die Stimmkarten ausgeteilt haben und den Einlass der letzten beiden GV geregelt haben.

 

Ich hab ein Stimmrecht gehabt, mehr hab ich nicht gesagt

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Naja ich hab vohr drei monate beantragt mitglied zu werden bis jetzt is no nix gekommen, mei bruder hat nur eine woche gewartet, hat aber am gleichen tag beantragt wie ich.

 

Hab das jetzt auch schon öfter gehört, dass das nicht so schnell geht. Ist aber auch ein Geld, dass der Verein braucht.

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Prinz Eugen

 

Ich wollte jetzt keinen Vorwurf machen, sondern Dir nur mitteilen, dass der Verein vernünftigerweise zwischen Einmalerlag und monatlicher Einzahlung des Mitgliedsbeitrages nicht unterscheidet, zumindest für das Stimrecht bei einer GV!

 

Es ging eigentlich um Neumitgliedschaft. Bei Alt-Mitgliedern muß eigentlich nur der fällige Betrag bezahlt sein, bzw. schert sich auch darum keiner, sag ich einmal ganz salopp.

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Naja ich hab vohr drei monate beantragt mitglied zu werden bis jetzt is no nix gekommen, mei bruder hat nur eine woche gewartet, hat aber am gleichen tag beantragt wie ich.

 

das GAK-Büro ist derselbe Sauhaufen wie eh und je.

 

Ich hab mich bis jetzt seit 2006 jedes Jahr neu anmelden müssen, weil ich einfach vergessen wurde.

 

Vor einem Monat dieses Jahr. Die Abbuchung erfolgt innerhalb von 2 Wochen, hiess es.

Nix passiert bis jetzt. Der GAK schwimmt ja im Geld.

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