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SUGAR RAY EGI vs SCHIEDSRICHTER


Calcio

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Bericht auf der rlmitte - Seite:

 

News vom GAK:

Als ob der GAK nicht schon genug Probleme - sowohl in wirtschaftlicher als auch in sportlicher Hinsicht - hätte, gibt es nun auch noch einen handfesten Skandal rund um Sektionsleiter Wolfgang Egi zu vermelden: Beim Derby der U15-Teams von Sturm und dem GAK am Grazer Postsportplatz attackierte der Funktionär den für einen Kollegen eingesprungenen Schiedsrichter mit einem Kopfstoß. Der Referee wurde ins LKH Graz eingeliefert, wo eine Jochbeinprellung diagnostiziert wurde. Man darf gespannt sein, wie der StFV auf diese Entgleisung reagieren wird.

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Lt. KLZtg. wird von Egi eine Stellungnahme angefordert. Sowohl Schiedsrichter als auch Egi hätten die Sache ihren Anwälten übergeben.

 

Mögliche Strafen:

(http://www.fussballoesterreich.at/stfv/page/219141690066143162_222659658582244366~222661092832885830~267694336306117606_267694336306117606,de.html)

 

§ 26 Störung des Spieles durch einen Gastverein

 

Dieses Vergehen begeht ein Gastverein, dessen Spieler, Angestellte, Funktionäre oder festgestellte Anhänger ein Verschulden an Ausschreitungen auf der Sportanlage haben. Ebenso begeht dieses Vergehen ein Gastverein, sofern Personen in dem ausschließlich dem Gastverein zugewiesenen Gästesektor ein Verschulden an Ausschreitungen auf der Sportanlage haben.

 

Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 1 Monat bis 1 Jahr.

 

§ 28 Falsche Beschuldigung

 

Dieses Vergehen begeht, wer wider besseres Wissen einen Verbandsangehörigen wegen einer nach den Bestimmungen des ÖFB, der Landesverbände oder der Bundesliga strafbaren oder einer anderen unehrenhaften Handlung, soweit diese mit dem Fußballsport im Zusammenhang steht, bei einer Verbandsinstanz anzeigt.

 

Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 2 Monaten bis 1 Jahr.

 

§ 29 Irreführung des Vorstandes oder eines Unterausschusses

 

Dieses Vergehen begeht ein Verbandsangehöriger, der als Zeuge in einem Verfahren vor dem Vorstand oder einem Unterausschuss bewusst, mündlich oder schriftlich, falsche Angaben macht oder durch Unterschriftenfälschung Organe des Verbandes in Irrtum führt.

 

Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 2 Monaten bis 2 Jahren.

 

Dazu das eigentliche Vergehen (Strafausmaß für Funtkionäre geregelt nach §34 unten):

 

§ 6 Beleidigung oder Bedrohung während des Spieles

 

Dieses Vergehen begeht, wer einen anderen während des Spieles beschimpft, verspottet, mit Misshandlungen oder anderen Nachteilen bedroht.

 

§ 7 Kritik schiedsrichterlicher Entscheidungen

 

Dieses Vergehen begeht, wer mit Worten oder Gebärden Entscheidungen des Schiedsrichters oder die Tätigkeit eines Schiedsrichterassistenten vor oder während des Spieles, in den Spielpausen oder beim Abgang vom Spielfeld kritisiert.

 

§ 8 Nichtbefolgung einer schiedsrichterlichen Anordnung

 

Dieses Vergehen begeht, wer eine Anordnung des Schiedsrichters nicht befolgt.

 

§ 9 Beleidigung des Schiedsrichters oder Schiedsrichterassistenten

 

Dieses Vergehen begeht, wer den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten beschimpft, verspottet oder durch Gebärden herabsetzt.

 

§ 10 Bedrohung des Schiedsrichters oder Schiedsrichterassistenten

 

Dieses Vergehen begeht, wer den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten im Zusammenhang mit deren Tätigkeit während oder außerhalb des Spieles in der körperlichen Sicherheit oder mit einem sonstigen Nachteil bedroht.

 

§ 11 Tätlichkeit oder Sachbeschädigung gegenüber Schiedsrichtern und Schiedsrichterassistenten

 

Dieses Vergehen begeht, wer den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten im Zusammenhang mit deren Tätigkeit, sei es während oder außerhalb des Spieles, tätlich angreift oder diesen einen sonstigen Nachteil zufügt.

 

§ 34 Sonstige Vergehen von Funktionären und / oder Vereinen

 

(1) Begeht ein Funktionär ein Vergehen gemäß §§ 1 bis 14 oder stiftet er hiezu an, ist er mit einer Geldstrafe bis € 2.000,- oder mit einer Funktionssperre von 1 Monat bis zu 1 Jahr zu bestrafen. Wiegt das Vergehen besonders schwer oder handelt es sich um eine Wiederholungstat, so können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.

 

(2) Begeht ein Verein durch seine Organe und Funktionäre ein Vergehen gem. §§ 1 bis 14 oder bestimmen seine Organe und Funktionäre einen Dritten hiezu, so ist der Verein (neben dem Funktionär) mit einer Geldstrafe bis zu € 2.000,- zu bestrafen.

 

Wenn ich so pi mal Daumen richtig gerechnet habe, dann "steht" der Herr Sektionsleiter im Falle einer Verurteilung durch den Verband zwischen sechs Monate und fünf Jahre und der Verein bekommt eine Geldstrafe in der Höhe von 4000 Euro aufgebrummt.

 

Richtig?

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Lt. KLZtg. wird von Egi eine Stellungnahme angefordert. Sowohl Schiedsrichter als auch Egi hätten die Sache ihren Anwälten übergeben.

 

Mögliche Strafen:

(http://www.fussballoesterreich.at/stfv/page/219141690066143162_222659658582244366~222661092832885830~267694336306117606_267694336306117606,de.html)

 

§ 26 Störung des Spieles durch einen Gastverein

 

Dieses Vergehen begeht ein Gastverein, dessen Spieler, Angestellte, Funktionäre oder festgestellte Anhänger ein Verschulden an Ausschreitungen auf der Sportanlage haben. Ebenso begeht dieses Vergehen ein Gastverein, sofern Personen in dem ausschließlich dem Gastverein zugewiesenen Gästesektor ein Verschulden an Ausschreitungen auf der Sportanlage haben.

 

Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 1 Monat bis 1 Jahr.

 

§ 28 Falsche Beschuldigung

 

Dieses Vergehen begeht, wer wider besseres Wissen einen Verbandsangehörigen wegen einer nach den Bestimmungen des ÖFB, der Landesverbände oder der Bundesliga strafbaren oder einer anderen unehrenhaften Handlung, soweit diese mit dem Fußballsport im Zusammenhang steht, bei einer Verbandsinstanz anzeigt.

 

Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 2 Monaten bis 1 Jahr.

 

§ 29 Irreführung des Vorstandes oder eines Unterausschusses

 

Dieses Vergehen begeht ein Verbandsangehöriger, der als Zeuge in einem Verfahren vor dem Vorstand oder einem Unterausschuss bewusst, mündlich oder schriftlich, falsche Angaben macht oder durch Unterschriftenfälschung Organe des Verbandes in Irrtum führt.

 

Strafe für den Funktionär: Funktionssperre von 2 Monaten bis 2 Jahren.

 

Dazu das eigentliche Vergehen (Strafausmaß für Funtkionäre geregelt nach §34 unten):

 

§ 6 Beleidigung oder Bedrohung während des Spieles

 

Dieses Vergehen begeht, wer einen anderen während des Spieles beschimpft, verspottet, mit Misshandlungen oder anderen Nachteilen bedroht.

 

§ 7 Kritik schiedsrichterlicher Entscheidungen

 

Dieses Vergehen begeht, wer mit Worten oder Gebärden Entscheidungen des Schiedsrichters oder die Tätigkeit eines Schiedsrichterassistenten vor oder während des Spieles, in den Spielpausen oder beim Abgang vom Spielfeld kritisiert.

 

§ 8 Nichtbefolgung einer schiedsrichterlichen Anordnung

 

Dieses Vergehen begeht, wer eine Anordnung des Schiedsrichters nicht befolgt.

 

§ 9 Beleidigung des Schiedsrichters oder Schiedsrichterassistenten

 

Dieses Vergehen begeht, wer den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten beschimpft, verspottet oder durch Gebärden herabsetzt.

 

§ 10 Bedrohung des Schiedsrichters oder Schiedsrichterassistenten

 

Dieses Vergehen begeht, wer den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten im Zusammenhang mit deren Tätigkeit während oder außerhalb des Spieles in der körperlichen Sicherheit oder mit einem sonstigen Nachteil bedroht.

 

§ 11 Tätlichkeit oder Sachbeschädigung gegenüber Schiedsrichtern und Schiedsrichterassistenten

 

Dieses Vergehen begeht, wer den Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistenten im Zusammenhang mit deren Tätigkeit, sei es während oder außerhalb des Spieles, tätlich angreift oder diesen einen sonstigen Nachteil zufügt.

 

§ 34 Sonstige Vergehen von Funktionären und / oder Vereinen

 

(1) Begeht ein Funktionär ein Vergehen gemäß §§ 1 bis 14 oder stiftet er hiezu an, ist er mit einer Geldstrafe bis € 2.000,- oder mit einer Funktionssperre von 1 Monat bis zu 1 Jahr zu bestrafen. Wiegt das Vergehen besonders schwer oder handelt es sich um eine Wiederholungstat, so können beide Strafen nebeneinander verhängt werden.

 

(2) Begeht ein Verein durch seine Organe und Funktionäre ein Vergehen gem. §§ 1 bis 14 oder bestimmen seine Organe und Funktionäre einen Dritten hiezu, so ist der Verein (neben dem Funktionär) mit einer Geldstrafe bis zu € 2.000,- zu bestrafen.

 

Wenn ich so pi mal Daumen richtig gerechnet habe, dann "steht" der Herr Sektionsleiter im Falle einer Verurteilung durch den Verband zwischen sechs Monate und fünf Jahre und der Verein bekommt eine Geldstrafe in der Höhe von 4000 Euro aufgebrummt.

 

Richtig?

 

Ich denke § 28 wird nicht anwendbar sein, weil der Ersatzschiri ja kein Verbandsangehöriger war... Reicht doch wenn er 1 Jahr stillgelegt wird, bis dahin war GV und Egi wird nie wieder eine Funktion beim GAK beschmutzen...

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Moment! Zinedine Zidane stieß mit seinem Kopf "nur" gegen den Brustkorb von "Matratzi". Egi topte diese Aktion aufgrund seines unaufhaltbaren Dranges, immer und überall im Mittelpunkt stehen zu wollen und traf das Jochbein - noch dazu das Jochbein eines Schiedsrichters.

 

Wäre irgendwie interessant zu wissen, der wievielte Schiedsrichter der Leiter dieses U15-Derbys bereits war, der einfach Zuschauer bzw. Funktionäre niederschlägt. Umgekehrt liest man so etwas leider ab und zu, aber Egi schafft es sogar, dass Schiedsrichter zu Schlägern werden...

 

Die ganze Sache ist für den GAK einfach nur peinlich - und erst richtig peinlich, seitdem diese Meldung auf der offiziellen HP steht. Aber was will man von ahnungslosen Erfüllungsgehilfen und "Diktiergeräten" anderes erwarten? Erst durch ihren Heiland Egi wurden sie das, was sie jetzt sind. Warum wohl?

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Ich denke § 28 wird nicht anwendbar sein, weil der Ersatzschiri ja kein Verbandsangehöriger war... Reicht doch wenn er 1 Jahr stillgelegt wird, bis dahin war GV und Egi wird nie wieder eine Funktion beim GAK beschmutzen...

 

Falsch! Karl Kritschey ist sehr wohl steirischer Verbandsschiedsrichter, er gehört der Staffel Graz Rechts an. Auf der Verbandshomepage stehen sogar seine Adresse und Telefonnummer.

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Ausgezeichneter 3. Platz der GAK U13 beim internationalen Turnier in Micheldorf!!

Bereits zum 20. Mal ging das traditionelle Hans Strutzenberger Gedenkturnier mit Top- Mannschaften aus dem In- und Ausland in Szene. Insgesamt 40 Mannschaften aus 6. Nationen „matchten“ sich um den Turniersieg! Mit Bayer 04 Leverkusen konnte der Veranstalter zum Jubiläum auch einen richtigen „Kracher“ an Land ziehen!

 

Nach mäßigen Leistungen unsere Burschen in der Vorrunde begann dann aber im K.O.- System die GAK- Maschinerie immer besser zu laufen und konnte dann erst, etwas unglücklich, im Halbfinale von der Tiroler Landesauswahl gestoppt werden!

 

Ergebnisse Gruppenphase:

 

GAK- St. Ulrich 1:0

Torschütze für GAK: Pagger

GAK- St. Gallen (Schweiz) 0:1

GAK- Ohlsdorf 0:0

 

Zwischenrunde:

GAK- Inter Bratislava (Slowakei) 1:0

Torschütze für GAK: Pagger

 

Achtelfinale:

Scheiterten wir im Juni beim Danone- Cup- Finale in Wien noch im Elfmeterschießen an Rapid hatten wir diesmal das Glück auf unserer Seite und so musste einer der großen Favoriten bereits nach dem Achtelfinale die Heimreise antreten!

 

GAK- SK Rapid Wien 0:0 3:2 im Elfmeterschießen!

Torschützen für GAK: Maier, Wratschko, Fuchs

 

Viertelfinale: Auch die spielstarken Bullen aus Salzburg konnten unsere Mannschaft an diesem Tag nicht stoppen. Taktisch hervorragend eingestellt ließen wir keine Chancen zu und schließlich schoss uns, unser überragender der Flügelflitzer, Benjamin Rosenberger ins Halbfinale!

 

GAK- Red Bull Salzburg 1:0

Torschütze für GAK: Rosenberger

 

Diese Berichte machen mich echt wahnsinnig auf der HP. Die Ergebnisse von den Spielen werden nur solange aufgeführt, wie der GAK gewonnen hat, vom Halbfinale gegen Tiroler Landesauswahl steht natürlich kein Ergebnis. Es wird mit keinem Wort erwähnt, wer das Turnier gewonnen hat... Höchste Zeit, dass diese Wappler mal wieder zum Arbeitsamt gehen und die inoffizielle wieder zur offiziellen HP wird....

 

Nur Schönrederei den ganzen Tag, sogar bei positiven Ereignissen wird nochmal nachpoliert...

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Das ist das große Mißverständnis über die Aufgaben einer Homepage. Sie hat (halbwegs objektiv) im Sinne des Vereins zu informieren und ist KEIN Mittel für Selbstdarstellungen, einseitige Informationen und Verbreitung von glatten Lügen. Im Grunde spielt Egi einen kleinen Diktator, der die Herrschaft an sich gerissen hat und nun geliebt werden will, und dazu manipuliert er, was das Zeug hält. Und wie bei diversen Diktatoren ist der Blick auf die Realität getrübt.

 

Ich glaub bei Ceaucescu wurde das Ende mit dem Schütteln von Schlüsselbunden eingeleitet. Für Egi tröten die Tröten des Untergangs...

 

Aber im Ernst: Soll das wirklich noch länger so weiter gehen? Kann denn niemand diesen Mann zum Rücktritt bewegen? Er wird doch nicht auch dieses Desaster noch überleben? Der ist noch Klubführung, wenns den Verein schon nicht mehr gibt... :evil:

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Ich denke § 28 wird nicht anwendbar sein, weil der Ersatzschiri ja kein Verbandsangehöriger war... Reicht doch wenn er 1 Jahr stillgelegt wird, bis dahin war GV und Egi wird nie wieder eine Funktion beim GAK beschmutzen...

 

Falsch! Karl Kritschey ist sehr wohl steirischer Verbandsschiedsrichter, er gehört der Staffel Graz Rechts an. Auf der Verbandshomepage stehen sogar seine Adresse und Telefonnummer.

 

und strum graz fan auch noch :wink:

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Ein Muss für jeden Egi-Fan ist natürlich seine neue studivz-gruppe mit dem namen: "Der "Egi-Kopfstoß-gegen-Schiri-Fanclub"" :D

 

Soeben ist auch das erste Bild aufgetaucht. Es zeigt ganz klar, dass Egi hier zu Unrecht angefeindet wird, da er lediglich versucht hat, den Schiedsrichter auf seine verbalen Entgleisungen aufmerksam zu machen.

 

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Auch sport.orf.at berichtet über den Vorfall (allerdings haben sie sich ein paar mal vertippt, ich hab die Fehler gleich korrigiert):

 

Randale überschatten Fußball

 

Schwere Ausschreitungen auf den Rängen, demolierte Tribünen, bengalische Feuer, die auf Torhüter geworfen werden, und nun eine Tröte, mit der der Schiri verprügelt wird: Die Serie der Randale beim Grazer Derby zwischen GAK U15 und Sturm U15 erlebte am Sonntag ein neues trauriges Kapitel, der 2:2 Endstand geriet dabei fast in den Hintergrund. Es liegt nun an den Vereinen und der Bundesliga, endlich härter durchzugreifen.

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