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Zwangsausgleich genehmigt


Finanzminister

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Und inwiefern steht jetzt dein letztes Posting bzgl Egi in Widerspruch mit meinem????

Ich habe dich gebeten, würdevoll, auch zunächst zu lesen. Ich danke für dein Verständnis. DiRi macht es ja auch ähnlich wie du. Mein Hals schwillt ein wenig an.

 

Bist Du ein wenig der Propagande verfallen, dear PrinzEugen?

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http://www.edikte.justiz.gv.at/:

Bekannt gemacht am 29. April 2008

Schlussrechnung:Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.

 

Zwangsausgleich:Der Zwangsausgleich wurde angenommen.

 

Text:Verbesserter Zwangsausgleichsvorschlag:

a) Die fälligen und feststehenden Masseforderungen im Sinne des § 152 a KO werden bezahlt, bei Gericht oder einer Verwaltungsbehörde geltend gemachte sonstige Masseforderungen werden sichergestellt; die Verfahrenskosten gemäß § 152 a Abs 1 KO werden ebenfalls sichergestellt;

 

B) die Ansprüche der Absonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Zwangsausgleich nicht berührt;

 

c) die Konkursgläubiger erhalten eine 20 %ige Quote ihrer Forderung, auszuschütten durch den Masseverwalter binnen 14 Tagen nach rechtskräftiger Aufhebung des Konkursverfahrens, wobei der Masseverwalter binnen 8 Wochen nach Annahme des Zwangsausgleiches zu berichten hat, ob die Voraussetzungen für die Bestätigung des Zwangsausgleiches gemäß §§ 152 a Abs. 1, 193 Abs. 1 KO vorliegen; dieser Bericht ist Voraussetzung für die Bestätigung des Zwangsausgleiches;

 

d) die Konkursgläubiger erhalten eine darüber hinausgehende Superquote, die aus Schadenersatzansprüchen (Innenansprüchen) gegenüber der Organen (Organwaltern) wie auch Beratern des Gemeinschuldners sowie aus Anfechtungsansprüchen jeweils durch den Masseverwalter (als Sachwalter) einbringlich gemacht werden können, die auf dem hiezu eingerichteten Treuhandkonto des Masseverwalters (als Sachwalter) eingehen und - nach Abzug der jeweiligen Verfahrenskosten sowie unter Abzug der Sachwalterentlohnung - nicht zur Erfüllung der gesetzlichen Mindestquote erforderlich sind.

 

Der Masseverwalter wird als Sachwalter der Gläubiger im Sinne des § 157 e EO bestellt. Dem Masseverwalter (Sachwalter) werden sämtliche vermögensrechtlichen Ansprüche aus den der Superquote zugrunde liegenden Rechtsgründen von den Gläubigern bzw. vom Schuldner unwiderruflich übertragen bzw. abgetreten.

 

Vom Schuldner wird ihm die Ermächtigung (Bevollmächtigung) erteilt, den aus der angebotenen Superquote erzielten Werterlös - nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Kosten für die Sachwaltertätigkeit - quotenmäßig an die Gläubiger zu verteilen.

 

Beschluss vom 29. April 2008

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Also ich hab bei der ganzen Zwangsausgleichs-Aktion schon ein bisserl Bauchweh, weil da wohl einiges "auf Sand" gebaut ist. Und: wie schon mehrfach gesagt, die 3 Mio. Euro werden nicht reichen. Selbst wenn der strukturierte ZA durchgeht, muss dann noch zusätzliches Geld zugeschossen werden. Das heißt, dass der Klub dann wieder mit Schulden anfängt ...

 

Wolfgang

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In der Kleinen steht, dass einer der Großgläubiger Peter Svetits sein soll :shock: . Was bitte fordert denn der?

 

Was mich wundert ist,daß beim letzten Zwangsausgleich die Forderungen von Svetits noch bestritten wurden.

 

Aber nachdem das ja laut Wolfgang Egi sowieso rechtlich erlaubt ist werde ich demnächst die Gläunbigerliste veröffentlichen.

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