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Altlasten in Millionenhöhe


edelroller

Empfohlene Beiträge

@ mig

 

Hab auch nicht die jetzige Führung gemeint.

Zweitens hab ich keine Namen genannt. Somit hab ich niemanden persönlich zu irgendetwas beschuldigt. Es ist ja nur eine Vermutung von mir dass da irgendwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist wenn die Staatsanwaltschaft schon 1ooo Seiten darüber hat. Oder ????

 

Zumindest kannst dann gegen dich selber ermitteln :lol:

 

Aber back2topic.

Wenn die Firmen GmbHs sind, dann haftet man ja eh nur bis zu einem Betrag x (is schon kang her aber ich glaub es waren so ca 20T Euro)! Dann mach ich die Firmen doch einfach zu...

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Top-Benutzer in diesem Thema

Ich seh das Problem auch nicht. Zwei GmbH, die mehr Schulden haben als sie dem GAK bringen werden liquidiert. Nicht die feine Englische, aber für sowas haben wir keine Zeit und kein Geld mehr.

 

Nur dem GAK nach Zwangsausgleich kann das nichts anhaben, wenn ich das richtig sehe. Wobei, wundern würd ich mich beim GAK über gar nichts mehr.

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Aber back2topic.

Wenn die Firmen GmbHs sind, dann haftet man ja eh nur bis zu einem Betrag x (is schon kang her aber ich glaub es waren so ca 20T Euro)! Dann mach ich die Firmen doch einfach zu...

 

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GmbH:Mindest-Stammkapital = 35.000 Euro

AG: Mindest-Grundkapital = 70.000 Euro

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Also das is bei mir auch schon lange her, aber eine Haftbegrenzung gibts bei Gmbhs mmn nicht (die gibts nur bei Personengesellschaften in Bezug auf die Haftsumme)...Und mit dem Grund/Stammkapital hat das auch nichts zu tun

 

Wie gesagt, lange her, also bitte wenn nötig mich zu korrigieren

 

 

Ist bei mir auch schon länger her aber es heißt ja nicht umsonst Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. meines wissens wird dazu das Grund bzw. Stammkapital herangezogen.

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GmbH heißt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ergo gibts da eine Haftungsbeschränkung. Als Gesellschafter kannst nicht mehr anbauen als deine Stammeinlage betrug oder betragen hätte sollen.

 

Ja ich weiß was Gmbh heißt, und bei einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter sowieso nie unmittelbar (eben bei der Ausnahme des Haftungsdurchgriffs)...Aber die Gesellschaft als jur. Person haftet, und das ist da Punkt

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Also das is bei mir auch schon lange her, aber eine Haftbegrenzung gibts bei Gmbhs mmn nicht (die gibts nur bei Personengesellschaften in Bezug auf die Haftsumme)...Und mit dem Grund/Stammkapital hat das auch nichts zu tun

 

Wie gesagt, lange her, also bitte wenn nötig mich zu korrigieren

 

 

Ist bei mir auch schon länger her aber es heißt ja nicht umsonst Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. meines wissens wird dazu das Grund bzw. Stammkapital herangezogen.

 

Es haftet das gesamte Gesellschaftsvermögen und eben nicht das Stammkapital

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Also das is bei mir auch schon lange her, aber eine Haftbegrenzung gibts bei Gmbhs mmn nicht (die gibts nur bei Personengesellschaften in Bezug auf die Haftsumme)...Und mit dem Grund/Stammkapital hat das auch nichts zu tun

 

Wie gesagt, lange her, also bitte wenn nötig mich zu korrigieren

 

 

Ist bei mir auch schon länger her aber es heißt ja nicht umsonst Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. meines wissens wird dazu das Grund bzw. Stammkapital herangezogen.

 

Es haftet das gesamte Gesellschaftsvermögen und eben nicht das Stammkapital

 

wo der PrinzEugen recht hat, hat er recht ;)

 

aber ich frag mich halt, welches VERMÖGEN?

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Da ist kein Punkt. Die Gesellschaft ist verschuldet und hat kein Gesellschaftskapital. Mit was will sie haften? Die Stammeinlagen sind (vermute ich mal) einbezahlt und verbaucht. Auch nichts mehr da. Aus der Sicht kein Grund die Dinger nicht den Bach runter zu schicken.

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@ mig

 

Hab auch nicht die jetzige Führung gemeint.

Zweitens hab ich keine Namen genannt. Somit hab ich niemanden persönlich zu irgendetwas beschuldigt. Es ist ja nur eine Vermutung von mir dass da irgendwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist wenn die Staatsanwaltschaft schon 1ooo Seiten darüber hat. Oder ????

 

Zumindest kannst dann gegen dich selber ermitteln :lol:

 

..

 

Plaudertasche !!! :lol:

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Eine gewisse Logik sagt mir, dass, wenn wir die Gesellschaften damals beim Ausgleich nicht miteinbeziehen mussten, wohl der direkte Bezug nicht da war. D.h. dass sie uns auch jetzt nicht schaden dürften, weil es eben eigene Gesellschaften sind.

 

 

Dass es natürlich auswirkungen haben kann, wenn es die StadionbetriebsgmbH nicht mehr gibt, ist eine andere Sache. Wer betreibt dann das Stadion unter welchen Bedingungen?

 

Aber ich vertraue da auf Fischl, dass er weiss was er tut. Und da es heisst der Spielbetrieb ist gesichert, denke ich dass wir zumindest nicht schon tot sind. Dass wir, solange diese Geschichten laufen, keine Grossponsoren finden, wundert mich allerdings weniger.

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