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Schiedsgericht entscheidet erst am 5.6.


deportivorojo

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Und von unserer Klubführung hört man nicht das Geringste. Die hängt offenbar kurz vor dem technischen K.O. zitternd in den Seilen. Irgendwie traurig.

 

 

 

unsere clubführung wird auch auf urlaub sein ( evtl. in einem land ohne auslieferungsvertrsag an Österreich) 8)

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Hab gestern im Radio gehört, daß der Herr net krank ist, sondern auf Urlaub! Tolle Sache jedenfalls!

 

Dazu sag ich besser nix, mir läge gerade wieder was auf der Zunge.

 

 

 

Wer bestellt dieses Schiedsgericht eigentlich? Es ist ja ein externes Gremium. Einen Anwalt muss ja der Verein stellen, einen die BuLi, und wer stellt den Vorsitz? Nehmen die einen Rechtsexperten von einer Universität, von irgendeinem Gericht, einer Kanzlei? Wie läuft das konkret?

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Hab gestern im Radio gehört, daß der Herr net krank ist, sondern auf Urlaub! Tolle Sache jedenfalls!

 

Dazu sag ich besser nix, mir läge gerade wieder was auf der Zunge.

 

 

 

Wer bestellt dieses Schiedsgericht eigentlich? Es ist ja ein externes Gremium. Einen Anwalt muss ja der Verein stellen, einen die BuLi, und wer stellt den Vorsitz? Nehmen die einen Rechtsexperten von einer Universität, von irgendeinem Gericht, einer Kanzlei? Wie läuft das konkret?

 

 

 

Guckst du: http://www.bundesliga.at/blinfo/index.php?&sub1=4&sub2=4_3&nsg=1

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Schiedsgericht: Keine Lizenz für Wattens

 

Das Bundesliga-Schiedsgericht wies die Lizenz-Klage von Wattens auch in dritter Instanz ab.

 

 

 

Das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Bundesliga hat am Donnerstag die Klage des Regionalligisten Wattens abgewiesen. Die Tiroler, die den Meistertitel in der Regionalliga West mit zwölf Punkten Rückstand auf Red Bull Salzburg Amateure klar verpasst hatten, waren bis in die dritte Bundesliga-Instanz gegangen, da ihnen die Lizenz verweigert wurde.

 

Quelle: http://www.kleine.at/sport/fussball/422231/index.do

 

 

 

Wattens hat es nicht geschafft, sowohl sportlich als auch wirtschaftlich... hoffen wir mal das es dem GAK besser ergeht!

 

 

 

Weiß jemand was das Problem war bei Wattens, ich hoff mal nicht ein Formalfehler!!

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Wie der "Kurier" am Donnerstag berichtete, wurde den Tirolern die Bundesliga-Lizenz wegen eines Formalfehlers in allen drei Instanzen verweigert. Wattens hätte das offizielle Musterformular verwendet, die Liga aber einen "HGB-Prüfbericht" verlangt.

 

....

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Wie der "Kurier" am Donnerstag berichtete, wurde den Tirolern die Bundesliga-Lizenz wegen eines Formalfehlers in allen drei Instanzen verweigert. Wattens hätte das offizielle Musterformular verwendet, die Liga aber einen "HGB-Prüfbericht" verlangt.

 

....

 

 

 

 

 

Uiuiui, das schaut nach Strassenbahnliga für uns aus.

 

 

 

:shock:

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Wattens hätte das offizielle Musterformular verwendet, die Liga aber einen "HGB-Prüfbericht" verlangt.

 

....

 

 

 

:shock::shock::shock:

 

 

 

Wie jetzt? :?:

 

hab ich mich auch gefragt...wozu gibt es ein offizielles formular, wenn man dann ein anderes verwenden muss....

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Wie der "Kurier" am Donnerstag berichtete, wurde den Tirolern die Bundesliga-Lizenz wegen eines Formalfehlers in allen drei Instanzen verweigert. Wattens hätte das offizielle Musterformular verwendet, die Liga aber einen "HGB-Prüfbericht" verlangt.

 

....

 

 

 

 

 

Uiuiui, das schaut nach Strassenbahnliga für uns aus.

 

 

 

:shock:

 

Genau das hab ich mir auch gedacht als gelesen hab daß Wattens die Lizenz wegen eine falschen Formulars verweigert wurde.

 

Das sieht nicht gut aus für uns ......

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Das hier?

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Unternehmensgesetzbuch

 

 

Unternehmensgesetzbuch

 

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

 

Wechseln zu: Navigation, Suche

 

Dieser Artikel behandelt UGB, das Unternehmensgesetzbuch; für den Verband für Unabhängige Gesundheitsberatung siehe dort.

 

Inhaltsverzeichnis

 

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* 1 Allgemeines

 

* 2 Gliederung

 

* 3 Rechtsquellen (Rechtsnormen)

 

* 4 Links

 

 

 

Allgemeines [bearbeiten]

 

 

 

Mit 1. Jänner 2007 wurde das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) in großem Umfang novelliert und dabei in Unternehmensgesetzbuch (UGB) umbenannt (Handelsrechts-Änderungsgesetz − HaRÄG, BGBl I Nr 2005/120). Die wesentliche Änderung ist, dass an die Stelle des Kaufmanns der Unternehmer als Normadressat tritt. Für die Situation in Deutschland und der Schweiz siehe Handelsrecht.

 

 

 

Im Unterschied zum HGB ist das UGB wieder mit dem ABGB und den österreichischen Rechtsgrundsätzen leichter vereinbar. Das deutsche HGB wurde nach dem "Anschluss" Österreichs an Stelle des Allgemeinen Handelsgesetzbuches (AHGB) gesetzt und durch die Einführungsverordnung (EVHGB) mit dem ABGB kompatibel gemacht. Dabei wurde durch die EVHGB das österreichische Recht im Geltungsbereich des Handelsrechts verdrängt und Grundsätze des BGB angewandt.

 

 

 

Durch die Novellierung werden in Zukunft die grundsätzlichen sachenrechtlichen Regelungen wie auch Grundsätze des Schuldrechts wiederum im ABGB (wie etwa gutgläubiger Eigentumserwerb oder Schadenersatz) reintegriert sein.

 

 

 

Gliederung [bearbeiten]

 

 

 

Das Unternehmensgesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher:

 

 

 

* Erstes Buch (§§ 1-58): Allgemeine Bestimmungen (Begriffe und Anwendungsbereich, Firmenbuch, Firma, Unternehmensübergang, Prokura und HVM)

 

* Zweites Buch (§§ 105-188): Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) und stille Gesellschaft (stG)

 

* Drittes Buch (§§ 189-283): Rechnungslegung (Bilanzierung etc.)

 

* Viertes Buch (§§ 343-454): Unternehmensbezogene Geschäfte (wie Spedition etc.)

 

* Fünftes Buch (§§ 474-905): Seehandel

 

 

 

Rechtsquellen (Rechtsnormen) [bearbeiten]

 

 

 

Neben dem UGB als zentrales Gesetz des Unternehmensrechts sind Gesetze in folgenden Bereichen von Bedeutung:

 

 

 

* Gesellschaftsrecht

 

* Wettbewerbsrecht

 

* Wertpapierrecht

 

* Banken- und Kapitalmarktrecht

 

 

 

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Ja, wohl das. Das heißt aber seit 1.1. anders, es steht auch was anderes drinnen. Ist aber nicht so wichtig für Bundesligaklubs, was haben die den mit Unternehmen zu tun?

 

 

 

Vielleicht heißt die Abkürzung aber auch hausinternes Gutachten der Bundesliga.

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krass...WSG Wattens hat als Präsident: DI Helmut Swarovski und als Obmann: Gernot Langes Swarovski.

 

 

 

Und die schaffen es nicht eine Lizenz zu bekommen???

 

 

 

da haben wir es schon:

 

 

 

Hauptsponsor Swarovski wird angeblich die Bundesliga wegen Kreditschädigung klagen.
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Die Bundesliga spürt sich aber schon noch - oder?

 

 

 

Verein - Prüfbericht HGB?

 

 

 

Kann mir da jemand mal die Verbindung herstellen?

 

 

 

 

IERTER ABSCHNITT

 

Vorschriften über die Prüfung, Offenlegung,

 

Veröffentlichung und Zwangsstrafen

 

 

 

ERSTER TITEL

 

Abschlußprüfung

 

 

 

Pflicht zur Abschlußprüfung

 

 

 

§ 268. (1) Der Jahresabschluß und der Lagebericht von

 

Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen. Dies

 

gilt nicht für kleine Gesellschaften mit beschränkter Haftung (§ 221

 

Abs. 1), sofern diese nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften einen

 

Aufsichtsrat haben müssen. Hat die erforderliche Prüfung nicht

 

stattgefunden, so kann der Jahresabschluß nicht festgestellt

 

werden. Umstände, die in einem Verfahren nach § 270 Abs. 3 geltend

 

gemacht werden können, hindern die Gültigkeit der Prüfung nur, wenn

 

ein solches Verfahren zur Bestellung eines anderen Abschlussprüfers

 

geführt hat.

 

(2) Der Konzernabschluß und der Konzernlagebericht von

 

Gesellschaften sind durch einen Abschlußprüfer zu prüfen, bevor sie

 

dem Aufsichtsrat der Muttergesellschaft vorgelegt werden.

 

(3) Werden der Jahresabschluß, der Konzernabschluß, der Lagebericht

 

oder der Konzernlagebericht nach Vorlage des Prüfungsberichts

 

geändert, so ist die Änderung dem Abschlußprüfer bekanntzugeben, der

 

sie mit ihren Auswirkungen zu prüfen hat. Über das Ergebnis der

 

Prüfung ist zu berichten; der Bestätigungsvermerk ist gemäß § 274

 

entsprechend zu ergänzen, erforderlichenfalls einzuschränken oder zu

 

versagen.

 

 

 

§268ff definiert den "Prüfbericht"

 

 

 

... Konzern ... Kapitalgesellschaften ....

 

 

 

ich hab aber in keinem HGB Paragraph das "Suchwort" Verein gefunden ...

 

 

 

ich dachte, ich kenn mich ein bisserl aus.... weit gefehlt ...

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Jetzt ist`s glaube ich endgültig aus mit uns, am 5.6. wird es wahrscheinlich nur mehr verkündet. Weil wir haben jedenfalls auch einen Formalfehler begangen, - wenigstens das hat unser Präsidium zugegeben, und wenn sie schon mal was zugeben stimmt es sicher, war es wahrscheinlich sogar noch mehr.

 

 

 

Warum sollte das Schiedsgericht dann bei Wattens nur wegen des falschen Formulars die Lizenz verweigern und sie uns (trotz Formalfehlers) geben? Noch dazu mit unserem guten Ruf und Vorstand? Wie würden sie das rechtfertigen, noch dazu wo Swarovski sie klagt??? Ich sehe wirklich kein Licht mehr ............ :cry:

 

 

 

Noch eine Frage dazu: Hab das nicht ganz verstanden, wozu Wattens die Lizenz braucht? Für die Red Zac? Aber als Zweiter steigen sie sowieso nicht auf! Oder für die Regionalliga? d.h. sie steigen jetzt ab????? (Nein! Dann wären wir ohne Lizenz ja auch nicht einmal in der Regionalliga) Wozu also das Ganze? Und wenn dem so ist, hätte man ihnen die Lizenz auch geben können, wenn sonst alles gepasst hat und sie schon das offizielle Formular verwendet haben.

 

 

 

Oder habe ich etwas falsch bzw. nicht verstanden?

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Vielleicht wollte die Bundesliga ja von den Sponsoren die fuer den Verein gerade stehen einen HGB-Prüfbericht?

 

 

 

den HGB Prüfbericht von allen (???) Wattens Sponsoren ???? Inkl. dem Konzernabschluß von Swarovski?

 

 

 

Das könnens ja wohl nicht im Ernst verlangt haben wollen ... Das wär wohl der Gipfel der ganzen Geschichte.

 

 

 

Ich glaub ich spinn ....

 

 

 

@GAK ... dann können wir uns ja schon mal überlegen, wie wir das Feld von hinten aufrollen wollen ... :wink:

 

 

 

und wie wir die 2te Ausgleichsrate "darappeln" ... Hörmirauf ...

 

 

 

Statt "Time to say Goodbye" hättens "alles verloren ('06 RMX)" von Binder Krieglstein spielen können ...

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Vielleicht wollte die Bundesliga ja von den Sponsoren die fuer den Verein gerade stehen einen HGB-Prüfbericht?

 

 

 

den HGB Prüfbericht von allen (???) Wattens Sponsoren ???? Inkl. dem Konzernabschluß von Swarovski?

 

 

 

Das könnens ja wohl nicht im Ernst verlangt haben wollen ... Das wär wohl der Gipfel der ganzen Geschichte.

 

 

 

Ich glaub ich spinn ....

 

 

 

ist nur eine vermutung - aber wie kommen die sonst auf den HGB-Prüfbericht? und warum wuerde swarovski denn sonst auf "rufschaedigung" klagen wollen?

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Die Bundesliga spürt sich aber schon noch - oder?

 

 

 

Verein - Prüfbericht HGB?

 

 

 

Kann mir da jemand mal die Verbindung herstellen?

 

 

 

ich hab aber in keinem HGB Paragraph das "Suchwort" Verein gefunden ...

 

 

 

ich dachte, ich kenn mich ein bisserl aus.... weit gefehlt ...

 

 

 

1. Das HGB gibt es seit 01.01 nicht mehr.

 

 

 

2. §1: „Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger Tätigkeit, mag Sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.“

 

 

 

Beispiele des Justizausschuss

 

für als Unternehmen angesehene Vereine:

 

Wenn ein Fußballverein wöchentlich bzw. bei jedem Spiel eine Kantine mit Getränkeaus-schank und Lebensmittelverkauf betreibt oder auch einen Fanshop mit regelmäßigen Geschäftszeiten betreibt.

 

 

 

 

 

Das haben wir so in der Schule gelernt.

 

Also, nach dieser Sichtweise kann man einen Verein schon als ein Unternehmen kraft Betriebes sehen.

 

Da die Schwellenwerte beim GAK für doppelte Buchhaltung etc. erreicht werden könnte ich mir schon vorstellen, dass ein Prüfbericht angefordert werden kann.

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Von der "anderen" Seite:

 

 

Medienberichten zufolge war die Erkrankung eines Senatsmitgliedes an der Verschiebung schuld, auch von Terminkollisionen mit Urlaubsbuchungen ist die Rede. Der 31. Mai als Termin für die Meldung für internationale Bewerbe an die UEFA wird durch die Verschiebung nicht tangiert, da der GAK in der kommenden Saison nicht international spielt.

 

Wattens (Regionalliga West) wurde heute vom Ständigen Neutralen Schiedsgericht die Lizenz verweigert, als Gründe werden formale Fehler angegeben, der Hauptsponsor Swarovski wird angeblich die Bundesliga wegen Kreditschädigung klagen.

 

Beim GAK stehen derzeit alle Räder still, man hofft auf Gerechtigkeit, schließlich ist man der einzige Bundesligaklub, der eine Bankgarantie für das Budget der kommenden Saison abgegeben hat.

 

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1. Das HGB gibt es seit 01.01 nicht mehr.

 

 

 

2. §1: „Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger Tätigkeit, mag Sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.“

 

 

 

Beispiele des Justizausschuss

 

für als Unternehmen angesehene Vereine:

 

Wenn ein Fußballverein wöchentlich bzw. bei jedem Spiel eine Kantine mit Getränkeaus-schank und Lebensmittelverkauf betreibt oder auch einen Fanshop mit regelmäßigen Geschäftszeiten betreibt.

 

 

 

 

 

Das haben wir so in der Schule gelernt.

 

Also, nach dieser Sichtweise kann man einen Verein schon als ein Unternehmen kraft Betriebes sehen.

 

Da die Schwellenwerte beim GAK für doppelte Buchhaltung etc. erreicht werden könnte ich mir schon vorstellen, dass ein Prüfbericht angefordert werden kann.

 

 

 

Danke für die Info Rot-Weiss ....

 

 

 

1.) das HGB gibt es seit 1.1. als HGB nicht mehr, da hast Du recht. Es wurde nur umbenannt und ABGB-tauglicher gemacht. Gewisse Konkurrenzen behoben und das ganze dann umgetauft. Das HGB wurde ja als solches nach '45 aus Tschörmani übernommen .....

 

 

 

2.) Dass man als Verein auch "UNTERNEHMER" sein kann, schließt sich ja nicht aus. Da hast du vollkommen recht. Das habe ich auch nicht bestritten.

 

 

 

3.) Beispiele Justizausschuss: rein aus aus Interesse, gibt es dazu eine Quellenangabe?

 

 

 

4.) der von mir zitierte §268ff des neuen HGB = UGB spricht beim Prüfbericht aber deutlich von Kapitalgesellschaften als auch von Konzernen. Unabhängig also vom "Unternehmerstatus" des §1 UGB. Andererseits §268ff UGB setzt implizit voraus, dass eine Doppelte Buchhaltung zu führen ist (Kapitalgesellschaften, Konzern).

 

 

 

.....................

 

 

 

Alles Schall und Rauch weil: §21ff VerG (Vereinsgesetz)

 

 

 

insbesondere §22 VerG

 

 

 

Qualifizierte Rechnungslegung für große Vereine

 

 

 

§ 22. (1) Das Leitungsorgan eines Vereins, dessen gewöhnliche

 

Einnahmen oder gewöhnliche Ausgaben in zwei aufeinander folgenden

 

Rechnungsjahren jeweils höher als eine Million Euro waren, hat ab

 

dem folgenden Rechnungsjahr an Stelle der Einnahmen- und

 

Ausgabenrechnung einen Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und

 

Verlustrechnung) aufzustellen. § 21 und die §§ 190 bis 193 Abs. 1

 

und 193 Abs. 3 bis 216 UGB sind sinngemäß anzuwenden. Die

 

Verpflichtung zur Aufstellung eines Jahresabschlusses entfällt,

 

sobald der Schwellenwert in zwei aufeinander folgenden

 

Rechnungsjahren nicht mehr überschritten wird.

 

(2) Das Leitungsorgan eines Vereins, dessen gewöhnliche Einnahmen

 

oder gewöhnliche Ausgaben in zwei aufeinander folgenden

 

Rechnungsjahren jeweils höher als 3 Millionen Euro waren oder dessen

 

jährliches Aufkommen an im Publikum gesammelten Spenden in diesem

 

Zeitraum jeweils den Betrag von einer Million Euro überstieg, hat

 

einen erweiterten Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und

 

Verlustrechnung, Anhang) aufzustellen und überdies für die

 

Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer gemäß Abs. 4 zu sorgen.

 

Dabei sind zusätzlich die §§ 222 bis 226 Abs. 1, 226 Abs. 3 bis 234,

 

236 bis 239, 242, 269 Abs. 1 und 272 bis 276 UGB sinngemäß

 

anzuwenden. Im Anhang sind jedenfalls Mitgliedsbeiträge, öffentliche

 

Subventionen, Spenden und sonstige Zuwendungen sowie Einkünfte aus

 

wirtschaftlichen Tätigkeiten und die ihnen jeweils zugeordneten

 

Aufwendungen auszuweisen. Der Abschlussprüfer übernimmt die Aufgaben

 

der Rechnungsprüfer. Diese Verpflichtungen entfallen, sobald die im

 

ersten Satz genannten Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden

 

Rechnungsjahren nicht mehr überschritten werden.

 

 

 

 

Da hammas! Ich Depp hab natürlich in der falschen Materie recherchiert .... *kopfschüttel*

 

 

 

naja ... scheint die Bundesliga doch nicht so falsch daneben zu liegen ... wobei: HGB Prüfbericht kanns keinen mehr geben, weils das Gesetzbuch nimmer gibt ... (wenn man gaaaanz streng ist)

 

 

 

lg

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