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Bundesliga vor Neugründung


stofferl

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Top-Benutzer in diesem Thema

So ich hab mir mal die Mühe gemacht, die Bundesliga-Statuten vom 7.12.2006 durchgesehen.

 

 

 

§25 Inanspruchnahme von Gerichten

 

 

(1) Streitigkeiten zwischen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und ihren Mitgliedern, Angehörigen, Funktionären und Schiedsrichtern, sowie Streitigkeiten der Mitglieder, Angehörigen, Funktionäre und Schiedsrichter untereinander, werden nach Ausschöpfung des Instanzenzuges der Österreichischen Fußball-Bundesliga durch ein Schiedsgericht im Sinne der §§ 577 ff ZPO (Zivilprozessordnung), das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Österreichischen Fußball-Bundesliga, endgültig entschieden.

 

 

 

(2) Die Klage ist bei sonstigem Verfall innerhalb von acht Wochen ab Zustellung der schriftlichen Ausfertigung der verbandsinternen endgültigen Entscheidung beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht der österreichischen Fußball-Bundesliga einzubringen. Gegen Entscheidungen in Angelegenheiten des Lizenzierungsverfahrens

 

beträgt die Frist eine Woche. Ist die Streitigkeit verbandsintern nicht innerhalb von sechs Monaten ab Einleitungsantrag entschieden, ist die Klage an das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Österreichischen Fußball-Bundesliga jedenfalls zulässig.

 

 

 

(3) Ein Verstoß gegen den Abs. (1) ist verbandsintern im Sinne der Vorschriften über die Strafausschüsse zu ahnden.

 

 

 

 

Hier steht das bereits was ich mit §§577 ff ZPO in meinem etwas längeren Posting erwähnt habe: die Bundesliga stellt hiermit ein Schiedsgericht zur Verfügung, dass erst nach ausschöpfen des Instanzenzuges angerufen werden kann.

 

 

 

Was aber auch sehr deutlich hier steht: §25 gilt für die hier erwähnten Mitglieder der Bundesliga. Von einer Zivilrechtsperson, wie der Dr. Scherbaum eine ist, steht hier nichts!

 

 

 

Des weitern erfreut mich ja folgender Satz

 

Ist die Streitigkeit verbandsintern nicht innerhalb von sechs Monaten ab Einleitungsantrag entschieden, ist die Klage an das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Österreichischen Fußball-Bundesliga jedenfalls zulässig.

 

 

 

Innerhalb von 6 Monaten ... Sprich eine "Sicherheitsklausel" damit man nicht gegen das Gebot eines "raschen, fairen Verfahrens" verstoßen kann. Aber es zeigt von welcher Dauer der normale Instanzenzug eigentlich ist. Das auch im Vergleich nun zum parallel laufenden Insolvenzverfahren des GAK.

 

 

 

wo sogar der §21 davon spricht, dass Einsprüche die Wirkung eines Beschlusses NICHT aufschieben!!! Sprich selbst ein Einspruch nun des GAK selbst und nicht des Masseverwalters hätte das Urteil bis zur "endgültigen" Entscheidung des Protestkomitees Wirkung erhalten - der Sichere Tod für den angestrebten zwangsausgleich.

 

 

 

Hinzu kommt erschwerend, dass es keine Zwingende Vorschrift in den Bundesligastatuten gibt, die Vorschreiben, ab wann sich das Protestkomitee zusammen zu finden hat, wenn es angerufen wird. (zumindest finde ich die Stelle nicht)

 

 

 

Weiters

 

§ 24 Rechtswirksamkeit der Beschlüsse

 

(1) Die Beschlüsse der Organe der Bundesliga sind für die Mitglieder und Angehörigen bindend.

 

 

 

 

Ich werde hier wohl nicht eine ewige Beweiskette darlegen müssen, dass Dr. Scherbaum kein Mitglied und schon gar nicht ein Organ der Bundesliga ist.

 

 

 

Traurig ist auch der Umstand, dass nicht einmal festgehalten ist, ab wann ein Beschluss Rechtsgültig ist - sprich keine Formalen Erfordernisse: wie Siegel, Unterschriften, Datum, Begründung .... Nur die Quoren - sprich wie viele Leute anwesend sein müssen - sind definiert.

 

Und nach welchem Recht löst man ein solches Problem auf? Muß ich alles hinnehmen was mir zugefaxt wird?

 

 

 

Aber über ein Insolvenzverfahren steht in den ganzen Statuten nichts - und die aktuellste Version ist aus dem Jahr 2006. Was auch super finde. In den Bundesliga-Statuten kein verweiß auf irgendwelche Spezial-Statuten wie Lizenzierungshandbuch etc.

 

 

 

Zwar spricht das Lizenzierungshandbuch unbestritten davon, dass einem Mitglied der Bundesliga bei Eröffnung eines Konkursverfahrens die Lizenz entzogen werden kann (4.2.3.2 Lizenzierungshandbuch), doch wird hier deutlich und ausdrücklich auf das Konkursverfahren (Konkursordnung) abgestellt, und nicht auf das im österreichischen Recht auch möglichen Ausgleichsverfahren (Ausgleichsordnung)!

 

 

 

Detto ist interessant:

 

das Lizenzierungshandbuch enthält ja bekanntlich finanzielle Kriterien für den Erhalt der Lizenz. Die einzelnen Kriterien sind unterschiedlich Gewichtet (A-D Kriterium zum Erhalt der Lizenz).

 

 

 

Zwingend notwendig zum Erhalt der Lizenz sind A-Kriterien. So steht es auf Seite 71 des Lizenzierungshandbuches (Punkt 10.7.1). Dafür dass diese Kriterien aber zwingend zum Erhalt sind, findet man dann auf Seite 10, Punkt 2.2:

Wird nach Lizenzerteilung ein A-Kriterium vorübergehend nicht erfüllt, kann in begründeten Ausnahmefällen von einem Lizenzentzug abgesehen werden und können Sanktionen gemäß Abschnitt 3.7 verhängt werden.

 

 

 

so so, einmal zwingend, dann wieder nicht .... und wie lange ist vorübergehend?

 

 

 

Also wenden wir uns den Saktionen gemäß 3.7. zu und jenen die Sanktionen gemäß 3.7 des Lizenzierungshandbuches ausprechen dürfen.

 

 

 

 

3.2.2 ENTSCHEIDUNGSORGANE DES LIZENZGEBERS

 

 

 

3.2.2.1 Die Entscheidungsorgane sind in erster Instanz der Senat 5 und in zweiter Instanz (Berufungsinstanz) das Protestkomitee.

 

 

 

3.2.2.3 Diese Organe entscheiden auf Basis der eingereichten Unterlagen des Lizenzbewerbers, ob die zwingenden (A-/B-) Kriterien erfüllt werden und ob eine Lizenz erteilt wird.

 

so weit so gut

 

 

 

aber jetzt

 

 

Des weiteren entscheiden sie über die Erfüllung der C-Kriterien

 

und können gegebenenfalls bei Nichterfüllung von C-Kriterien den Sanktionen verhängen (siehe Abschnitt 3.7).

 

 

 

 

tjo wann darf man jetzt? Nur bei C? Zumindest die hier erwähnten Organe dürfen NUR verstoß gegen C-Kriterien Sanktionen gemäß Abschnitt 3.7.

 

 

 

Was zählt nun? Was gilt? Darf der Senat nun bei Verstößen gegen A und B Kriterien Sanktionen erlassen oder nicht?

 

 

 

mal steht ja, mal nein.

 

 

 

aber nun wirklich zu Abschnitt 3.7.

 

 

3.7 DISZIPLINARBESTIMMUNGEN ZUM LIZENZIERUNGSVERFAHREN

 

Die Entscheidungsorgane erster und zweiter Instanz sind bei Nichterfüllung von Kriterien der Stufe C (siehe Abschnitt 2.2), bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren sowie im Sinne der Durchsetzung von erteilten Auflagen (siehe Abschnitt 5.4) berechtigt, nachfolgende Sanktionen gegenüber dem Lizenzbewerber/-nehmer zu verhängen:

 

- Verwarnung,

 

- Aberkennung von Punkten,

 

- Transfersperre (Anmeldeverbot neuer Spieler),

 

- Platzsperre,

 

- Geldstrafe bis zur Höhe von Euro 500.000,- (in Worten: Euro fünfhunderttausend).

 

.

 

Bei der Bemessung der Sanktion werden die Faktoren Häufigkeit und Gewicht der früheren Verstöße des Klubs, Milderungsgründe und Schwere des Verstoßes berücksichtigt.

 

 

 

 

So auch hier steht wieder eindeutig C-Kriterien. Auf die A bzw. B Kriterien hat man nun scheints vergessen, weil eh irgendwie unwichtig, weil wenn im nachhinein nicht gegeben (remember: "vorübergehend") kann ja von einer Sanktion abgesehen werden.

 

Um welche "Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren" es sich hier handeln kann, wird offen gelassen. Darüber verliert man kein Wort. Man beachte vor allem, welche Sanktionsmöglichkeiten es noch gegeben hätte!

 

 

 

Und da will mir einer erzählen, hier hätte die Bundesliga mit bedacht geurteilt. Bei Sturm als auch beim GAK??? Im Sinne der Entscheidung am Grünen Rasen.

 

 

 

Man beachte auch immer, wann (!!!) in Italien betreffend Juve die Entscheidungen gefallen sind. Und wie oft der Spruch revidiert ... (wo würden die bei dem erstbeschluß denn heute stehen?)

 

 

 

Und was viel schlimmer ist ... darüber weiß der Chef der Bundesliga so gut wie gar nichts bescheid. Oder verbreitet er da wissentlich Unwahrheiten. Was ich immer gesagt habe, wenn man mir zum Studiumsabschluss gratuliert hat: Fertig kann jeder werden, wie man an dem komischen Vogel sieht. Heißt aber noch lange nicht, dass man das auch versteht, was man studiert hat.

 

 

 

lg

 

 

 

und wie es sich ordentlich gehört hier die Quelle

 

http://www.bundesliga.at

 

 

 

sollte das nicht funktionieren:

 

www.bundesliga.at -> Bundesliga-Info -> Bestimmungen

 

 

 

 

 

JUhuuuuuu Valencia führt :wink:

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i mein jeder "journalist" schreibt jetzt was er will - eine liganeugründung ohne gak? und aus welchem grund? weil der masseverwalter österr. recht angewandt hat? an der insolvenz kanns ja net liegen - weil dann dürfte strum ja auch net mitspielen!

 

 

 

viell. haben die herrn ja begriffen, dass die liga aufzulösen ist :shock:

 

 

 

würdest du mit einem der die regeln bricht weiterspielen?

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i mein jeder "journalist" schreibt jetzt was er will - eine liganeugründung ohne gak? und aus welchem grund? weil der masseverwalter österr. recht angewandt hat? an der insolvenz kanns ja net liegen - weil dann dürfte strum ja auch net mitspielen!

 

 

 

viell. haben die herrn ja begriffen, dass die liga aufzulösen ist :shock:

 

 

 

würdest du mit einem der die regeln bricht weiterspielen?

 

 

 

Schon wieder einer der NICHTS kapiert. Warum spielen denn eigentlich noch alle gegen Euch ???

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@ finanzminister

 

 

 

Deine Beiträge sind immer hoch interessant und informativ. An dieser Stelle von mir ein großes Danke für deine postings

 

 

 

Kann mich dem nur anschließen...schon mal daran gedacht, tatsächlich finanzminister zu werden? :wink:

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Ehrlich, man kann mir ob den Bundesliga inkl. den Tintifaxvereinigungen keine große Polemik vorwerfen. Im Gegenteil: ich möchte wissen wieviele von den Marktschreiern, die hier medial von Recht und Unrecht gesprochen haben, haben sich tatsächlich die Mühe gemacht auch mal die Literatur zu bemühen?

 

 

 

Wenn nun aber plötzlich - weils der GAK ist - Side Letters auftauchen, dann versucht man scheints wirklich auf unterster Ebene Druck zu erzeugen, weil es über normalem (rechtem) Wege nicht geht.

 

Ich möchte nicht wissen wie oft so ein Side Letter sonst noch in Fußball Österreich vorkommt. Was war den die ganze Mimm-Beichterei denn den Medien damals wert? Ein Müdes Lächeln. Wir, wo wir doch erheblich um den Zwangsausgleich kämpfen, wirds nun als Prügel vorgeworfen und medial Breitgetreten - mit einem netten Hinweis zur Tätigkeit der Finanzbehörde.

 

 

 

Und da soll keine Systematik dahinter stecken? Daran beginne ich nun wirklich schön langsam zu zweifeln.

 

 

 

und wenn dann im ORF Online teil sowas steht ...

 

Er vertritt somit die Rechtsansicht, dass eine "Bestrafung" eines in Konkurs befindlichen Fußballvereins nur in den von der Konkursordnung vorgegebenen Grenzen möglich ist, da ansonsten die "Strafe" nicht nur quotenmäßig "bezahlt" werden müsste.

 

 

 

... als ob der Dr. Scherbaum das Insolvenzrecht gerade neu ausgelegt hätte, weit ab von der Lehrmeinung, dann schlägts bei mir dreizehn. Und bei dem Voglgrippegequälten ist es nicht so, dass NUR "er" das so sieht? Nur weil sich die Bundesliga ansch**** vor der FIFA?

 

 

 

Da fällt mir nur ein Lied von Ludwig Hirsch ein (zu finden auf der genialen Gottlieb 2CD) ... wenn sich ein (freiwilliger und sei er noch so milliardenschwer) Fußballdachverband über RECHT hinwegsetzt (bzw. Statuten vor Recht stellt) ja ja, dann is so weit ...

 

 

 

Dann ist für mich eine FIFA nichts anderes ein Staat, der gegen UN-Recht verstößt ... und damit verbrecherisch ...

 

 

 

Und vergessen scheint nun auch der ganze Korruptionssumpf rund um die FIFA/UEFA ...

 

 

 

Und es ist zeit die ganze "Wertegemeinschaft" hochgehen zu lassen. Wenn schon "wirklich sauber machen", dann richtig.

 

 

 

lg

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Ich würde mal die Sau im Stall lassen, Herr Finanzminister.

 

 

 

Der GAK hat sch****e gebaut, ist so. Dass man jetzt ein Exempel staduieren möchte - ja, das ist Pech, dass es den GAK erwischt.

 

 

 

Nein, Moment, es hat ja schon den FC Tirol seinerzeit erwischt. Dein Protest in Gottes Ohr - Gnade habt ihr eigentlich nicht verdient. Die bekam ja auch der 3fache Serienmeister Tirol nicht.

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Nein, Moment, es hat ja schon den FC Tirol seinerzeit erwischt. Dein Protest in Gottes Ohr - Gnade habt ihr eigentlich nicht verdient. Die bekam ja auch der 3fache Serienmeister Tirol nicht.

 

 

 

wenn, dann sollten wir ruhig ein paar mehr "konkursvereine" aufzählen.

 

aus der t-mobile-bundesliga fallen mir da doch ganz spontan strum und rapid ein...drakonische strafen? von mir aus! aber dann doch bitteschön für ALLE, oder?

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Ich würde mal die Sau im Stall lassen, Herr Finanzminister.

 

 

 

Nein, Moment, es hat ja schon den FC Tirol seinerzeit erwischt.

 

 

 

1.) Läßt man bekanntlich die Kirche im Dorf. Keine Ahnung aber wie das in der Obersteiermark gehandhabt wird.

 

 

 

2.) welches Exempel wurde am FC Tirol statuiert?

 

 

 

3.) Jo, wir haben miserabel gearbeitet. Aber wozu muss man dann ein Exempel statuieren? Weils vielleicht in der Liga mächtig nach dem riecht, das Du im Stall läßt. Wenn sonst alles so grüne# ist, dann herkömmlich bestrafen. Und kein Exempel. Ein Exempel braucht man immer dann, wenn etwas mächtig aus dem Ruder läuft.

 

 

 

4.) Und was ist daran verwerflich, wenn man gerade nun, wo sich die "Saubermänner" plötzlich mahnend erheben, wie sehr doch die FIFA/UEFA gestunken hat: nach Bestechung und Korruption? Auch wieder beachtlich den Finger auf jene richtet, die sich nun in schuldfrei-weiß präsentieren.

 

 

 

Das Insolvenzverfahren hat einen sinn. Sich im "good-will" mit den Gläubigern zu einigen und sich von der Schuld zu befreien. Geht das schief, dann folgt sowieso die Zerschlagung und den Verantwortlichen so oder so die Verfolgung nach gültigem österr. Recht. Dazu gibt es aber rechtmäßige Verfahren. Und keine "heute samma lustig senat V entscheidung ohne Unterschrift und Begrüdung ..."

 

 

 

lg

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Ich glaub, die Chancen, dass wir naechste Saison in der RedZac spielen, sind wesentlich hoeher als die, dass wir naechstes Jahr in der Bundesliga spielen!

 

Ich glaube sowieso, dass wir auch ohne Punkteabzuege am Ende sportlich Letzter werden und dann hat sich diese ganze Diskussion! Dann muss man nur hoffen, dass der Zwangsausgleich rechtzeitig durchgeht und dann kann man fuer die RedZac planen! Oder wuerde in diesem Fall jemand dann darum bitten, dass Sturm noch ein paar Puenktchen abgezogen werden, damit wir oben bleiben? - Das wird so nicht gehen und daher sind fuer mich die Chancen, dass wir naechste Saison noch Bundesliga spielen, 5%!

 

 

 

Da bin ich gleicher Meinung,

 

es sollte der schwächste Verein absteigen, und das ist nun

 

mal der GAK

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Die Begründung verschweigt ja der Saubermann von Sticher!

 

 

 

Welche Begründung willst denn hören? Die Begründung wieso der Spruch so ausgefallen ist? Ich will endlich (!!!) den Hinweis auf die Verbands-Statuten, wo das steht, dass die Sprucherteilende Instanz nicht Begründen darf, wieso diese auf jene Art und Weise entschieden hat ?

 

 

 

Aber wie gesagt, da könnte man sich wirklich was für die Rechtspraxis abschaun: Richter verkündet Urteil ... der Anklägervertreter begründet das urteil selbst ....

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Weiß nicht, ob Finanzminister das schon mal geschrieben hatm, ansonsten ruhig löschen:

 

 

 

 

 

§ 24 RECHTSWIRKSAMKEIT DER BESCHLÜSSE

 

 

 

(1) Die Beschlüsse der Organe der Bundesliga sind für die Mitglieder und Angehörigen bindend.

 

 

 

§ 25 INANSPRUCHNAHME VON GERICHTEN

 

 

 

(1) Streitigkeiten zwischen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und ihren Mitgliedern, Angehörigen, Funktionären und Schiedsrichter untereinander, werden nach Ausschöpfung des Instanzenzuges der Österreichischen Fußball-Bundesliga durch ein Schiedsgericht im Sinne der §§577 ff ZPO (Zivilprozessordnung), das Ständige Neutrale Schiedsgericht der Österreichischen Fußball-Bundesliga, endgültig entschieden.

 

 

 

STÄNDIG NEUTRALES SCHIEDSGERICHT

 

 

 

§ 1 ZUSTÄNDIGKEIT DES SCHIEDSGERICHTES

 

 

 

(1) Für die Österreichische Fußball-Bundesliga ist ein Ständiges Neutrales Schiedsgericht eingerichtet, dessen Mitglieder von der Österreichischen Fußball-Bundesliga und den Mitgliedern der T-Mobile Bundesliga und der Red Zac Ersten Liga ernannt werden.

 

 

 

(2) Das ständige neutrale Schiedsgericht ist zuständig für

 

a) Streitigkeiten zwischen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und ihren Mitgliedern und Angehörigen;

 

B) Streitigkeiten zwischen der Österreichischen Fußball-Bundesliga und Fußballclubs, die einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz gestellt haben;

 

e) die Überprüfung von Strafen, die von Organen der Österreichischen Fußball-Bundesliga, sowie von Organen der Mitgliedsvereine gegen ihre Mitglieder, Angehörige, Funktionäre und Spieler ausgesprochen werden. Es ist berechtigt objektiv unbillige Strafen nach billigem Ermessen herabzusetzen oder ganz zu erlassen.

 

 

 

Und außerdem steht im Lizenzierungshandbuch:

 

 

 

3.2.1.4 Der Lizenzgeber gewährleistet dem Lizenznehmer Vertraulichkeit hinsichtlich aller während des Lizenzierungsverfahrens vom Lizenznehmer erhaltenen Informationen. Alle, die als Lizenzgeber oder vom Lizenzgeber Beauftragte am Lizenzierungsverfahren beteiligt sind, müssen eine Vertraulichkeitsverpflichtung unterzeichnen, bevor sie ihre Funktion ausüben.

 

 

 

Strafen:

 

 

 

3.7 DISZIPLINARBESTIMMUNGEN ZUM LIZENZIERUNGSVERFAHREN

 

 

 

Die Entscheidungsorgane erster und zweiter Instanz sind bei Nichterfüllung von Kriterien der Stufe C, bei Verstößen gegen Verpflichtungen aus dem Lizenzierungsverfahren sowie im Sinne der Durchsetzung von erteilten Auflagen berechtigt, nachfolgende Sanktionen gegenüber dem Lizenzbewerber/-nehmer zu verhängen:

 

- Verwarnung,

 

- Aberkennung von Punkten,

 

- Transfersperre (Anmeldeverbot neuer Spieler),

 

- Platzsperre

 

- Geldstrafe bis zur Höhe von Euro 500.000,-

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