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Bundesliga vor Neugründung


stofferl

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Top-Benutzer in diesem Thema

 

 

 

Und wie naiv bist du? Glaubst du wirklich, die ach so mächtige FIFA, UEFA etc. lassen sich ihren Spaß von so einem süßen kleinen Verein wie dem GAk vermiesen, wo es doch um ach so viele Milliarden von Euro geht?

 

 

 

Du forderst es doch - da frage ich mich schon, wo der Weitblick mancher Leute bleibt.

 

Außerdem hast du wohl den Rest meines Postings überlesen, oder?

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Du forderst es doch - da frage ich mich schon, wo der Weitblick mancher Leute bleibt.

 

Außerdem hast du wohl den Rest meines Postings überlesen, oder?

 

 

 

Ich fordere gar nix. Ich habe nur gefragt, was daran so tragisch wäre, wenn unser Team nicht bei der EM mitspielt. Und dann habe ich noch gefragt, ob der Rechtsstaat überall gelten soll, außer in Verbänden. Wir machen das jetzt so: du lernst lesen und dann antworte ich wieder auf deine Postings.

 

 

 

Und inzwischen überlegen wir uns gemeinsam, warum sich hier immer mehr DSV-Fans, Traboch-Fans, Strum-Graz-Fans etc. versammeln, Langsam könnte man Eintritt verlangen, dann wäre unser Ausgleich gesichert...

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Und inzwischen überlegen wir uns gemeinsam, warum sich hier immer mehr DSV-Fans, Traboch-Fans, Strum-Graz-Fans etc. versammeln, Langsam könnte man Eintritt verlangen, dann wäre unser Ausgleich gesichert...

 

 

 

Trabochwas?

 

Ich habe mir die Forumsregeln durchgelesen - da stand nirgends was von Schreib-oder Leseverbot für Nicht-GAK-Fans.

 

Und wenn du dir meine Beiträge wirklich durchlesen würdest, würdest du feststellen, dass auch Nicht-GAK-ler objektiv bleiben können, und nicht nur von Hass gegen andere Vereine, so wie du, getrieben werden. 8)

 

 

 

Außerdem, du weißt es wahrscheinlich nicht, aber im Zuge einer Ligenreform in den 70-er Jahren wurde der DSV aus der Bundesliga abgestiegen, obwohl man gar nicht auf einem Abstiegsplatz war.

 

 

 

----------------

 

Nach dem aus der Sicht des ÖFBs zu geringen internationale Erfolge in den folgenden Saisonen wurde 1974/75 einhergehend mit der "Bundesliga-Reform" einen neugestaltete Zehnerliga eingeführt. Ziel war es durch Konzentration auf wenige Fußballzentren, verbunden mit einer Optimierung der Strukturen, die Qualität der österreichischen Fußballvereine zu verbessern. Viele der siebzehn Erstligavereine der letzten Nationalligasaison mussten trotz sportlicher Qualifikation aus der obersten Liga ausscheiden, weil sie einfach nicht in das neue Konzept passten, das eine Teilnahme der beiden Wiener Traditionsvereine Rapid und Austria, sowie je eines Vereines aus den Landeshauptstädten vorsah. Dieses Konzept führte sich bald selbst ad absurdum, da weder die Grazer noch Linzer Großvereine sich damals zu einer Fusion durchringen konnten.

 

-----------

 

 

 

Insofern hätte ich gar keinen Grund, für die ach so böse "Wiener Mafia" Partei zu ergreifen. Ich tue es dennoch, denn in diesem Fall sieht die Sache einfach anders aus.

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Bitte schreibt wenigstens den Stadtrivalen korrekt, oder sind hier lauter Gichtfinger am Werk? AKG? KGA?? Es heißt Sturm Graz bitte.

 

 

 

Ganz falsch. Du treibst dich zwar schon länger hier herum weißt aber immer noch nicht dass der Stadtrivale nach der neuen roten Rechtschreibreform Strum Graz heisst.

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Die Beiträge werden immer dubioser: ich hatte immer das empfinden, der gak fungiert als erpresser...

 

 

 

 

 

Warum ist mein Beitrag dubios? Seit Tagen berichten einigermaßen ernst zu nehmende Medien wie Der Standard darüber, dass das Rechtsverständnis der nationalen und internationalen Verbände früher oder später fallen wird. Warum soll Fußball ein rechtsfreier Raum sein, wo weder Arbeitsrecht noch Gläubigerschutz eine Rolle spielen?

 

 

 

Das Image des GAK, lieber Stofferl, ist sowieso hinüber. Auf lange Zeit. Das Image der Liga in Österreich übrigens detto.

 

 

 

Meine Postings werden dieses Image sicher nicht mehr weiter verschlechtern. Das Verhalten der Herren Pangl & Co. aber sehr wohl.

 

 

 

"Arbeiterschutz"?: Sollen die Spieler noch mehr Rechte bekommen? Besser wäre ein eigenes Sportlergesetz (hab ich aber irgendwo im Forum schon mal geschrieben...)

 

 

 

Im Übrigen glaube ich, dass das Verhalten der Bundesliga das Image verbessert, denn in den Augen aller ist doch eher der GAK der Störenfried.

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Die EM kann man Österreich nicht mehr weg nehmen und es hat absolut keinen einfluss auf die einnahmen der euro wenn ö nicht mitspielt. Und wenn doch dann klagt Österreich die Uefa auf schadensersatz in milliardenhöhe und dann heißt gute nacht Uefa

 

 

 

Es ist doch vollkommen egal ob der GAK dem Image der BuLi schadet, im Ausland hat der österreichsiche Klubfußball einen bekanntheitsgrad, der nur von der Eisstockmannschaft aus Zillingtal überboten wird.

 

 

 

@Leobener 1974 war die Ligareform und der Zwangsabtieg von GAK und Donawitz, meinen vater ärgert das heute noch :wink:

 

 

 

Arbeiterschutz für die sportler? wieso nicht, nur weil ein verband eine sonderbehandlung verlangt?

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Du forderst es doch - da frage ich mich schon, wo der Weitblick mancher Leute bleibt.

 

Außerdem hast du wohl den Rest meines Postings überlesen, oder?

 

Und inzwischen überlegen wir uns gemeinsam, warum sich hier immer mehr DSV-Fans, Traboch-Fans, Strum-Graz-Fans etc. versammeln, Langsam könnte man Eintritt verlangen, dann wäre unser Ausgleich gesichert...

 

 

 

lol Traboch-Fans!!!

 

 

 

Naja, irgendwer muss ja das Forum beleben. Und es steht auch nicht geschriebn, dass die bösen Traboch-Hools nicht im eurem Supermegagiga-Forum posten dürfen.

 

 

 

Das mit dem Eintritt ist eigentlich keine schlechte Idee. Denn an der Anzahlr der Roten im Forum würdets eh nix verdienen.

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naja das mit der Em ist ein heikles Thema bin mir jedoch sicha das das alles nur Panik mache ist gestern im kurzsport im ORF hat der Pressesprecher der Fifa gesagt das der ÖFB weiß was er tut und das ihm so weiß auch die Fifa die Hände gebunden sind.

 

Also alle diskussionen san umsonst da keine Gefahr eines AUsschlusses besteht :D

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Ich glaube auch eher das die Fifa sich das gut überlegen wird hier vorschnell eine Sanktion auszusprechen. Denn wenn sie schlau ist wartet sie mal ab was passiert. Schafft der GAK den Ausgleich nicht dann ist das Problem (mit den Punkten) erst mal erledigt (für die Fifa). Hat sie aber zu diesem Zeitpunkt bereits den ÖFB ausgeschlossen schießt sie sich doch ins Knie, denn der Masseverwalter hat dann die Pflicht das bestmögliche für die Gläubiger herauszuholen, was ja heißen würde Regressforderungen gegen die Liga und den ÖFB und gegebenenfalls gegen die FIFA. (Argumentation: Einmischung in ein Konkursverfahren das dadurch gescheitert ist. In einem weiteren Verfahren würde man dann gegebenenfalls entscheiden ob die FIFA, ÖFB und Buli sich in ein laufendes Verfahren illegaler Weise eingemischt haben. Was ja wie beschrieben in der Auflösung der Vereine durch das öffentliche Recht enden kann.)

 

 

 

Daher denke ich mal die FIFA wird warten und dann die Schuld auf den ÖFB schieben, die haben nicht gesagt dass der GAK in Konkurs ist und unser Urteil (ist ja nur Vereinsrecht) nicht umsetzbar ist. Oder glaubt Ihr wirklich die FIFA will sich wegen dieser Kleinigkeit auf ein Grundsatzverfahren einlassen, dass im schlimmsten Fall die Auflösung der FIFA zur Folge hat (Klage vor europäischen Menschenrechtsgericht: Recht auf faires Verfahren=> Verein hat sittenwidrig gehandelt und muss aufgelöst werden ).

 

 

 

Es wird eher so laufen jetzt viel Wind, dann werden die eigenen Instanzen der Buli das Urteil aufheben: haben uns in öffentliches Recht eingemischt, war ein Fehler... Haben das Problem der Konkurse nie bedacht jetzt ändern wir die Statuten so wie die Deutschen, wer Konkurs anmeldet muss zukünftig in die zb. drei Liga absteigen.

 

 

 

Was aber alles nichts damit zu tun hat, dass die Buli dem GAK immer noch keine Lizenz geben kann und der Gak erst den Konkurs und dann die sportliche Qualifikation (mindestens neunter) schaffen muss.

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Einstweilige Verfügung

 

Der GAK hatte am Freitag per einstweilige Verfügung erreicht, dass ihm neben den 22 Punkten, die dem Meister von 2004 auf Grund von Verstößen gegen die Bundesliga-Bestimmungen abgezogen worden waren, auch jene sechs Zähler aus dem Kimoni-Urteil rückerstattet wurden.

 

 

 

 

 

Das geschah aber nur deshalb, weil der GAK beim Landesgericht Graz anführte, sich nicht dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne unterworfen zu haben.

 

 

 

 

 

"Kein Millimeter Spielraum" für GAK

 

"Das ist aber gar nicht möglich, denn vor dem Obersten Gerichtshof im Sport, der das CAS ja ist, werden Fälle nur dann verhandelt, wenn beide Parteien zustimmen, die Gerichtbarkeit des CAS zu akzeptieren. Und das haben ja beide Parteien - der GAK und Herr Kimoni - getan", betonte Ludwig in diesem Zusammenhang. "Deshalb fordern wir mit aller Deutlichkeit die Umsetzung des FIFA-Urteils und geben dem GAK dabei nicht einen Millimeter Spielraum."

 

----------------------------

 

 

 

Eine Meldung auf www.sport/orf.at

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Noch einmal: nicht der GAK, sondern der Masseverwalter hat auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung, seine Gläubiger zu schützen, den Antrag auf einstweilige Verfügung eingebracht. Der Punkteabzug durch die Fifa wird nur deshalb vom Masseverwalter bekämpft, weil daraus ein Schaden für die Gläubiger entstehen könnte. Genauso ist es bei den Punkteabzügen durch die Bundesliga. Der GAK ist im Konkurs, die Masse - und alle Bereiche, also auch die Punkteabzüge -muss rechtlich geprüft werden.

 

Laut österreichischem Recht würde ein Masseverwalter haftbar gemacht, wenn er nicht so handelt. Hier agieren die Tageszeitungen, die Bundesliga und der ÖFB wider besseres Wissen! Behauptungen diverser Präsidenten ("Täter, nicht Opfer" von einem RA oder "Erpressung" von Pangl) sind in diesem Zusammenhang eine Unterstellung krimineller Handlungen.

 

Es ist zwar keineswegs eine elegante Art, sich seiner Schulden auf diese Weise zu entledigen, aber durch österreichisches Recht gedeckt. Beim GAK arbeiten insgesamt mehr als 60 Personen, die ein Einkommen beziehen und ebenfalls ein Anrecht auf Schutz haben. Es gibt jährlich in Österreich mehr als 400 Firmenpleiten, über die niemals gesprochen wird, wo man auch um jeden Arbeitsplatz kämpft. Beim GAK soll das plötzlich ein Verbrechen sein? Auch ich bin keineswegs einverstanden mit der Entwicklung der letzten Jahre, aber das ist eine Sache, die wohl später (bei der nächsten Generalversammlung aller Mitglieder) zur Sprache kommen wird.

 

 

 

redfox

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Einstweilige Verfügung

 

Der GAK hatte am Freitag per einstweilige Verfügung erreicht, dass ihm neben den 22 Punkten, die dem Meister von 2004 auf Grund von Verstößen gegen die Bundesliga-Bestimmungen abgezogen worden waren, auch jene sechs Zähler aus dem Kimoni-Urteil rückerstattet wurden.

 

 

 

 

 

Das geschah aber nur deshalb, weil der GAK beim Landesgericht Graz anführte, sich nicht dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne unterworfen zu haben.

 

 

 

 

wie oft willst denn das noch posten? Rechtens (i.d.F richtiger) wirds deswegen auch nicht.

 

 

 

Himmelherrschaftszeiten.

 

 

 

http://ris.bka.gv.at (Bundesrecht)

 

 

 

Hier Verein GAK ... mitglied in der Bundesliga ... gegründet nach dem Vereinsgesetzt in der geltenden Fassung 2002. §1 definiert das Wesen eines Vereines als auch des Verbandes. Aus §1 geht somit hervor, dass es sich um einfaches Bundesrecht handelt. Es ist somit nachrangig dem Bundesverfassungsrecht, materiellem Recht im Verfassungsrang/-bestimmung und Europäischem Gemeinschaftsrecht (ihr wißt ja alle was ihr damals abgestimmt habts!!!!). Dem übrigen Bundesrecht ist das Vereinsrecht gleichrangig.

 

 

 

§7 des Vereinsgesetzes behandelt die Nichtigkeit von Beschlüssen

 

 

 

 

Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Vereinsbeschlüssen

 

 

 

§ 7. Beschlüsse von Vereinsorganen sind nichtig, wenn dies Inhalt

 

und Zweck eines verletzten Gesetzes oder die guten Sitten gebieten.

 

Andere gesetz- oder statutenwidrige Beschlüsse bleiben gültig,

 

sofern sie nicht binnen eines Jahres ab Beschlussfassung gerichtlich

 

angefochten werden. Jedes von einem Vereinsbeschluss betroffene

 

Vereinsmitglied ist zur Anfechtung berechtigt.

 

 

 

§8 des Vereinsgesetzes behandelt die Streitschlichtung

 

 

 

Streitschlichtung

 

§ 8. (1) Die Statuten haben vorzusehen, dass Streitigkeiten aus

 

dem Vereinsverhältnis vor einer Schlichtungseinrichtung auszutragen

 

sind. Sofern das Verfahren vor der Schlichtungseinrichtung nicht

 

früher beendet ist, steht für Rechtsstreitigkeiten nach Ablauf von

 

sechs Monaten ab Anrufung der Schlichtungseinrichtung der

 

ordentliche Rechtsweg offen. Die Anrufung des ordentlichen Gerichts

 

kann nur insofern ausgeschlossen werden, als ein Schiedsgericht nach

 

den §§ 577 ff ZPO eingerichtet wird.

 

(2) Die Statuten haben die Zusammensetzung und die Art der

 

Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung unter

 

Bedachtnahme auf deren Unbefangenheit zu regeln. Den Streitparteien

 

ist beiderseitiges Gehör zu gewähren.

 

 

 

§23 behandelt die Strafbarkeit/Haftung von Vereinen

 

Haftung für Verbindlichkeiten des Vereins

 

 

 

§ 23. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet der Verein mit

 

seinem Vermögen. Organwalter und Vereinsmitglieder haften persönlich

 

nur dann, wenn sich dies aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder

 

auf Grund persönlicher rechtsgeschäftlicher Verpflichtung ergibt.

 

 

 

so, nun ist auch ein "Verein" wieder GAK ein wirschaftliches Unternehmen, dass nach Handelsrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten ist. Sprich jener Teil des GAK der auch dafür "berechtigt" wäre auf GEWINN zu arbeiten.

 

 

 

Dementsprechend sind die Paragraphen der KO (KonkursOrdnung auch im Falle eines "Vereines" wie der GAK anzuwenden)

 

 

 

 

(1) Durch Eröffnung des Konkurses wird das gesamte, der Exekution

 

unterworfene Vermögen, das dem Gemeinschuldner zu dieser Zeit gehört

 

oder das er während des Konkurses erlangt (Konkursmasse), dessen

 

freier Verfügung entzogen. Lottogewinste und Spareinlagen bei der

 

Postsparkasse gehören zur Konkursmasse.

 

(2) Die Konkursmasse ist nach den Vorschriften der

 

Konkursordnung in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen und zur

 

gemeinschaftlichen Befriedigung der Konkursgläubiger zu verwenden.

 

(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 114/1997)

 

 

 

 

Pflichten Masseverwalters

 

 

 

 

Pflichten und Verantwortlichkeit des Masseverwalters.

 

§ 81.

 

 

 

(1) Der Masseverwalter hat die durch den Gegenstand seiner

 

Geschäftsführung gebotene Sorgfalt (§ 1299 ABGB) anzuwenden und über

 

seine Verwaltung genaue Rechnung zu legen.

 

(2) Gegenüber den Sonderinteressen einzelner Beteiligter hat er die

 

gemeinsamen Interessen zu wahren.

 

(3) Der Masseverwalter ist allen Beteiligten für

 

Vermögensnachteile, die er ihnen durch pflichtwidrige Führung seines

 

Amtes verursacht, verantwortlich.

 

(4) Der Masseverwalter hat die ihm zugewiesenen Tätigkeiten selbst

 

auszuüben. Für einzelne Tätigkeiten, insbesondere die Prüfung der

 

Bücher, die Schätzung des Anlage- und Umlaufvermögens und die

 

vorausschauende Beurteilung der Erfolgsaussichten einer

 

Unternehmensfortführung kann er Dritte mit Zustimmung des Gerichtes

 

heranziehen. Diese darf nur erteilt werden, wenn die betreffende

 

Tätigkeit besondere Schwierigkeiten bietet, der zu Betrauende zur

 

Erfüllung der Aufgabe geeignet und verläßlich ist und eine

 

wesentliche Schmälerung der Masse nicht zu gewärtigen ist. Unter

 

diesen Voraussetzungen kann das Gericht auch von Amts wegen oder auf

 

Antrag des Masseverwalters oder des Gläubigerausschusses die Prüfung

 

durch Sachverständige anordnen. Gegen diesen Beschluß ist kein

 

Rechtsmittel zulässig.

 

 

 

Absonderung von Sachen aus der Konkursmasse

 

 

 

§6

 

(1) Rechtsstreitigkeiten, welche die Geltendmachung oder

 

Sicherstellung von Ansprüchen auf das zur Konkursmasse gehörige

 

Vermögen bezwecken, können nach der Konkurseröffnung gegen den

 

Gemeinschuldner weder anhängig noch fortgesetzt werden.

 

(2) Rechtsstreitigkeiten über Absonderungsansprüche und über

 

Ansprüche auf Aussonderung nicht zur Konkursmasse gehöriger Sachen

 

können auch nach der Konkurseröffnung, jedoch nur gegen den

 

Masseverwalter anhängig gemacht und fortgesetzt werden.

 

 

 

es kann nun jeder weiter im ris schmöckern und sich über die Konkursordnung informieren. Nur um eine Idee zu geben, wie Komplex das Thema ist .... gebts doch nur mal Insolvenz als Suchbegriff ein.

 

 

 

Es ist also die Vereinspersönlichkeit GAK von der Zivilrechtspersönlkeit zu trennen. Der GAK kann im Bereich der Vereinsbelange über die Vereinsrechtsinstitutionen recht erlangen.

 

 

 

der Masseverwalter als nunmehriger zivilrechtlicher Vertreter des GAK über den Zivilrechtsweg (ZPO inkl. der Spezialgesetzte).

 

 

 

Unbestritten ist, dass erreichte Punkte zur Vermögensmasse gehören, da viele wichtige wirtschaftliche Fragen gerade von diesen Punkten abhängen (Punkteprämien -> schutz der Arbeitergläubigerinteressen, etc. etc.)

 

 

 

Also:

 

GAK als Verein -> Vereinsstatuten und dem dort festgelegten Rechtsweg. (Apfel)

 

Scherbaum -> Zivilrechtsunterworfener .... (Birne)

 

 

 

lg

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@finanzler

 

 

 

Da kannst noch Gerichtsentscheidungen dazufügen und was weiß ich noch was. Der Leobner und andere schwarze "komödianten" werden es nicht kapieren weil es momentan so ist, dass bei den Strümern das Gesetz des Nachschwafelns von Pangl, Vogel und Konsorten alleoberste Pflicht ist. Viel Mühe und was bringts ? Wir wissen es eh und die anderen glauben auch an den Osterhasen wenns der Pangl sagt.

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keiner will uns, wir sind das bauernopfer das gebracht werden "muss", da sind sich wieder alle (anderen vereine, gazetten im in- und ausland und buli) einig. tun wir das einzig richtige: halten wir zusammen. wir kommen wieder - irgendwann - und dann singen wir: der GAK ist wieder da!

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keiner will uns, wir sind das bauernopfer das gebracht werden "muss", da sind sich wieder alle (anderen vereine, gazetten im in- und ausland und buli) einig. tun wir das einzig richtige: halten wir zusammen. wir kommen wieder - irgendwann - und dann singen wir: der GAK ist wieder da!

 

Schad nur daß bei einem Konkurs der Verein liquidiert wird.

 

Dann steht nirgend mehr 1902 drauf sondern 2007 ..........

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Eisn versteh ich nicht schau grad Salzburg -Mattersburg im Fernsehn an und da sprach er das Rapid udn Austria gegen den GAK eine Schadenersatzklage machen wollen und auch Mattersburg beratet mit seinen Rechtsanwälten ob sie sich anschliessen sollen.

 

Bitte was wollen die den??Warum wollen die einen Schadenerstaz habne für was?

 

 

 

Alle wie die Hyänen die wollen alle den GAK tot sehn und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das wir das überleben so massiv die angriffe von allen Seiten kommen.

 

 

 

Und sollten wir es wirklich überleben hat das noch Sinn in dieser Liga zu spielen wenn man sieht wie alle massiv gegen den GAK arbeiten?

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Mein lieber Freund der Finanzler hat es mit knallharten Gesetzestexten versucht die Lage zu erklären. Ich habe mir dazu eine Geschichte einfallen lassen.

 

 

 

Da es massenhaft Gegner des Taglichtes gibt, wurde der Verein "Nein zum Taglicht" gegründet. Es schließen sich zig Mitglieder diesem Verein an, wählen die Statuten in welchen klar geregelt ist das Taglicht beim Autofahren nicht zu verwenden. Es wird ein Obmann gewählt und los geht die Sache. Jeder fährt ohne Licht am Tag und ausser ein paar Scherereien mit der Polizei und einigen Strafzetteln ist nix passiert .

 

 

 

Eines Tages aber fährt das Mitglied XY, mit leicht überhöhter Geschwindigkeit die Straße entlang. Vielleicht "schneit" er auch ein paar Kurven und wie es der Zufall so will, kommt dem Mitglied XY in einer Kurve der Obmann seines Vereines entgegen. Das liebe Mitglied erkennt die Gefahr zu spät, kann nicht mehr bremsen und schon hats gekracht. Dem Obmann ist nix passiert nur seinem bedauerlichen Mitglied hats erwischt und muss von der Rettung schnellstens ins Spital. Kurz wird noch vereinbart, dass der entstandene Schaden "intern" geregelt wird und es ist alles eitel Wonne.

 

 

 

Die Rettung hat aber die Polizei verständigt die bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten einschreiten und die Sachlage klären muss. Der Inspektor, der einen Eid auf die Verfassung abgelegt hat, beginnt damit den Unfallhergang zu rekonstruieren. Es wird gemessen, fotografiert, die Fahrzeuge werden genauestens unter die Lupe genommen und Zeugen befragt.

 

 

 

Auch hat er selbst bemerkt und auch Zeugen haben angegeben, daß der Obmann kein Licht eingeschalten hatte. Dienstbeflissen wie er ist, schreibt er diesen Umstand auch in die Darstellung zum Unfallhergang hinein.

 

 

 

Der Akt wandert zum zuständigen Gericht und ein Sachverständiger schaut sich den Akt an. Dabei bemerkt er die Tatsache, daß der Herr Obmann kein Licht eingeschalten hatte. Dass das Mitglied XY vielleicht zu schnell war und eventuell die Kurve geschnitten hatte, kann zum Zeitpunkt nicht bewiesen werden.

 

 

 

Es wird wieder gemessen und verglichen und der gute Mann kommt drauf, daß wenn der Obmann mit Licht gefahren wäre, das Mitglied XY ihn früher gesehen , er ein Bremsmanöver hätte einleiten können und somit der Unfall nie geschehen wäre.

 

 

 

Das Mitglied wird vom Gericht informiert hat aber keine Möglichkeit hier irgendwas zu drehen, da ja von unabhängigen Beamten OHNE sein Zutun ermittelt und auf einen Schuldigen gekommen sind. Die Herrschaften haben nur ihre Arbeit getan und wussten noch nicht wie man später mal mit dem verletzten Mitglied XY umgehen wird, nur weil sie dazu verpflichtet sind ihre Arbeit korrekt zu erledigen.

 

 

 

Der Obmann, kann die ganze Sache nicht verstehen. Da fährt ihm ein Mitglied ins Auto, hat die Statuten mitbestimmt und jetzt wird ER als Schuldiger hingestellt. Sauerei !!!

 

 

 

Es bringt seine Argumente dem Gericht dar, dass ja das Mitglied selbst in diesem Verein sei. Weiters haben sie sich ausgemacht den Schaden intern zu regeln.

 

 

 

Der Richter lächelt nur müde und sagt:" Sie haben Statuten erschaffen die gegen das geltende Recht sind. Sie sind schuldig !!

 

 

 

Noch mehr Sauerei !!! Das Gericht kann ich nicht beschimpfen. Den Polizisten auch nicht. Den Sachverständigen vielleicht, wird aber auch nix helfen, weil der ja auch nur seinen Job gemacht hat.

 

 

 

Die Aufregung ist groß und somit wird das Mitglied niedergemacht. Sauerei, Verräter, zuerst unterschreiben und dann mich klagen !!!! Auf den Pranger mit dem Verräter !!! Zündet die Scheiterhaufen an, tötet ihn !!!

 

 

 

Das Mitglied XY ist traurig. Da liegt er noch immer im Spital und weiß nicht ob er jemals wieder auf die Beine kommt. Er weiß dass er nicht unschuldig am Unfall war und hätte sich mit dem Obmann schon irgendwie ausgeredet.

 

 

 

Aber neben ihm haben Menschen ihren Job gemacht, für den sie einen Eid abgelegt haben und für den sie bezahlt werden. Sie haben einfach die Gesetze ihres Landes vertreten und so entschieden. Die Statuten des Vereines kannten sie nicht und sind denen auch nicht verpflichtet.

 

 

 

Da liegt er nun der arme Tor und ist dümmer als zuvor. Keine Freunde, noch immer krank und ist froh dass die aufgebrachten Mitglieder seine Familie noch nicht gelyncht haben. Er weint und denkt sich " Was soll ich jetzt nur tun um meine alten Freunde wieder zu gewinnen ??? Was soll ich tun dass die wissen dass nicht ich es war der sie verklagt hat ???

 

 

 

Was ja WAS ???

 

 

 

Vielleicht gibt es einmal ein Ende dieser Geschichte, ............vielleicht eine mit denen dann allen geholfen ist.

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@finanzler

 

 

 

Da kannst noch Gerichtsentscheidungen dazufügen und was weiß ich noch was. Der Leobner und andere schwarze "komödianten" werden es nicht kapieren weil es momentan so ist, dass bei den Strümern das Gesetz des Nachschwafelns von Pangl, Vogel und Konsorten alleoberste Pflicht ist. Viel Mühe und was bringts ? Wir wissen es eh und die anderen glauben auch an den Osterhasen wenns der Pangl sagt.

 

 

 

verfolgungswahn ist schon was schlimmes, oder???

 

 

 

ich werde mich jedenfalls kurz halten und dabei kurz die beiträge von "herrklaus" und "finanzminister" kommentieren:

 

 

 

@ herrklaus: dass der 6 Punkte abzug der fifa in die masse fällt ist schlichtweg falsch. warum kam es zum 6 punkte abzug??? weil der gak die ratenvereinbarung nicht eingehalten hat und deswegen die gesamte forderung wieder auflebte - conclusio - die forderung von kimoni kommt in die masse und die 6 punkte werden als strafe für die nichteinhaltung der ratenvereinbarung abgezogen (urteil von der fifa disziplinarkommission). ob vor oder nach beendigung des insolvenzverfahrens ist egal, da der verein ja nicht neu gegründet wird (ist ja der sinn eines zwangausgleichs). genauso verhält es sich mit den anderen punkteabzügen.

 

 

 

@ finanzminister toll, dass du dir die mühe gemacht hast und das ris durchforstet hast, sie dir nochmals den §8 des VerG an "Die Anrufung des ordentlichen Gerichts kann nur insofern ausgeschlossen werden, als ein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO eingerichtet wird." das ständig neutrale schiedsgericht ist so eines.

 

 

 

ein wenig off topic: juve wollte gegen die zwangsrelegation vor ein ordentliches gericht - fifa drohte italien mit dem ausschluß - juve zog zurück

 

 

 

griechenland wurde kurzweilig ausgeschlossen, da das inländische sportgesetz den fifa statuten wiedersprach - was passierte??? griechenland änderte das sportgesetz

 

 

 

was will ich damit sagen?? nun ja, es will ja jeder irgendwie am geldkuchen mitnaschen und deswegen unterwirft man sich gewissen regeln auch wenn sie vielleicht nicht dem EU-Recht entsprechen. bsp aus dem täglichen leben - ein vertrag mit einer prostituierten ist sittenwidrig und damit nicht, d.h eine prostituierte könnte NIEMALS vor einem ordentlichen gericht den nicht bezahlten stundensatz verlangen bzw. würde er ihr aufgrund der nichtigkeit nie zugesprochen werden.

 

 

 

conclusio - die verbände/vereien akzeptieren die statuten auch wenn diese teilweise gegen nationale rechtsordnungen verstoßen, weil sie am großen geldkuchen mitnaschen wollen.

 

 

 

zu dr. scherbaum kann ich nur sagen, dass er seinen job entsprechend macht und das glück hatte, dass sich das LG ZRS Graz für zuständig erklärt hat - bei braunau vor einigen jahren hat sich das damals zuständige gericht für nicht zuständig erachtet.

 

 

 

schlußendlich noch meine private meinung zu den punkte abzügen: ich finde es falsch, dass es während der saison passiert, aber da tragen wieder ALLE Vereine bzw. Präsidenten der vereine eine teilschuld mit, da einerseits die einrichtung von senaten zwar eine gute idee ist, doch sollte die geschäftsordnung dieser vorsehen, welche maßnahmen wann und wie zu fällen sind. geldstrafen können jederzeit verlangt werden, doch bei punkteabzügen sollte man sich auf einen termin (am besten wär am ende der saison) einigen. schlußendlich möchte ich noch zur wiener mafia etwas sagen bzw. den AUßERGERICHTLICHEN AUSGLEICH von Rapid zur sprache bringen, da herr STICHER am Sonntag das wort ZWANGSAUSGLEICH verwendet hat. wie schon sprachlich wahrscheinlich erkennbar, hat rapid 1994 einen außergerichtlichen ausgleich durchgezogen, das bedeutet man hat KEINEN Konkursantrag gestellt, sondern sich außergerichtlich mit den gläubigern geeinigt. warum es damals keinen punkteabzug gab?? weil es noch kein lizenzierungsverfahren gab - dies wurde ein jahr später eingeführt um eine wiederholung solcher szenarien zu verhindern - leider erfolglos. die sticheleien in richtung das rapid vom staat bzw. land wien gerettet wurde sind schon richtig, aber warum wird den dem gak nicht vom LAND Steiermark unter die arme gegriffen???? fragen über fragen, anstelle von polemischen meldungen diverser steirischer politiker, könnten diese ihre kontakte spielen lassen um die vereine die ihnen ANGEBLICH so wichtig sind zu retten.

 

 

 

so das wars - hoffe auch auf eine sportliche entscheidung und wünsche euch noch einen schönen abend

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Eisn versteh ich nicht schau grad Salzburg -Mattersburg im Fernsehn an und da sprach er das Rapid udn Austria gegen den GAK eine Schadenersatzklage machen wollen und auch Mattersburg beratet mit seinen Rechtsanwälten ob sie sich anschliessen sollen.

 

Bitte was wollen die den??Warum wollen die einen Schadenerstaz habne für was?

 

 

 

Alle wie die Hyänen die wollen alle den GAK tot sehn und ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das wir das überleben so massiv die angriffe von allen Seiten kommen.

 

 

 

Und sollten wir es wirklich überleben hat das noch Sinn in dieser Liga zu spielen wenn man sieht wie alle massiv gegen den GAK arbeiten?

 

 

 

 

 

So ein blödsinn, das ist erstens nur reine spekulation und zweitens kann man das nicht in die Konkursmasse miteinbeziehen, ergo können die Wiener und die burgenländischen Fetznschädl so auch nicht das zwangsasugleichsverfahren manipulieren, außerdem würds zu einer gegenklage kommen, wegen Gläubigerschädigung(ist ja offensichtlich!)

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griechenland wurde kurzweilig ausgeschlossen, da das inländische sportgesetz den fifa statuten wiedersprach - was passierte??? griechenland änderte das sportgesetz

 

 

 

Haben wir eines ???

 

 

 

hast du den sinn meines postings verstanden??

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griechenland wurde kurzweilig ausgeschlossen, da das inländische sportgesetz den fifa statuten wiedersprach - was passierte??? griechenland änderte das sportgesetz

 

 

 

Haben wir eines ???

 

 

 

hast du den sinn meines postings verstanden??

 

 

 

Ich finde jetzt ist der richtige Zeitpunkt die Regeln der BULI den Gesetzrn anzupassen.

 

Sollte unser GAK wirklich untergehen, dann soll die BULI mit den Bach hinunter gehen.

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@ finanzminister toll, dass du dir die mühe gemacht hast und das ris durchforstet hast, sie dir nochmals den §8 des VerG an "Die Anrufung des ordentlichen Gerichts kann nur insofern ausgeschlossen werden, als ein Schiedsgericht nach den §§ 577 ff ZPO eingerichtet wird." das ständig neutrale schiedsgericht ist so eines.

 

 

 

 

ja ja, da hast Du recht! Das VerG verweist hier auf die ZPO §§ 577 ff ... ich hoffe Du hast dir Die §§577ff ZPO auch durchgesehen?

 

 

 

Des weiteren hab ich ja darauf hingewiesen in welchen lex specialis :wink: das Wort insolvenz steckt.

 

 

 

Dem Masseverwalter als (!!! NOCHMALS) Zivilgerichtsunterworfener hat im Insolvenzfall des GAK aber nicht nach Vereinsgesetz zu agieren bzw. zu handeln. Daher ist der §8 des Vereinsgesetzes 2002 auch nicht beachtlich. Zudem auch das ordentliche Schiedsgericht in den Vereinsstatuten erst letztinstanzlich angerufen werden kann. Das dauert ewig bis man sich im Zuges des Instanzenzuges an dieses gemäß den Vereinsstatuten wenden darf. Daher der gang zum Zivilgericht, welches eine einstweilige Verfügung erlassen hat (und wie der Name sagt handelt es sich hier um eine Verfügung und um kein Urteil!). Diese einstweilige Verfügung schützt das Unternehmen GAK nicht den Verein. Die Punkte wurden zwar dem Verein GAK abgezogen. Diese Punkte bedingen aber unmittelbar wirtschaftliche Konsequenzen für das Unternehmen GAK (wieder erwähnt Punkteprämien, Einnahmenseinbußen wegen Zuschauerschwund, es findet sich keiner der Ausgleichsquote finanziert ....). Darauf hat der Masseverwalter in seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht acht zu nehmen. Und nichts anderes hat der Herr Dr. Scherbaum nun getan.

 

 

 

Wenn nun so alles großkotzig herumreden wie verboten das alles ist, so sollen die Vereinsstatuten offen gelegt werden die dies begründen - und aus.

 

 

 

mfg

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