20. Juni 2012 Erwerb eines Spielers ohne Zustimmung des abgebenden Vereines. Übertritt gem. § 9 (Vereinswechsel ohne Zustimmung des abgebenden Vereines) ÖFB-Regulativ. Letzter Tag für die schriftliche Verständigung durch den erwerbenden Verein an den Stammverein, die Bezahlung der vorgesehenen Entschädigung, sowie Anmeldung des Spielers beim zuständigen Landesverband mit den erforderlichen Unterlagen. 05. - 16. Juli 2012 (15. Juli 2012 fällt auf einen Sonntag, daher 16.7. letzter Tag) Vereinswechsel im Freigabeverfahren für nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler (geboren vor dem 1.1.1994) § 8 Vereinswechsel im Freigabeverfahren für Amateure (1) Ein Amateurspieler kann in der Sommerübertrittszeit oder in der Winterübertrittszeit eines jeden Jahres mit der Freigabe seines bisherigen Vereins den Verein wechseln. (2) Der Freigabevermerk ist nur gültig, wenn er (a) auf dem Formular für den Vereinswechsel oder im Spielerpass vermerkt ist, ( mit Unterschrift und Vereinsstampiglie des abgebenden Vereins versehen ist, © der Verein angeführt ist, für den der Spieler freigegeben wird, und (d) in der jeweiligen Winterübertrittszeit oder zwischen dem 1. Juni und 15. Juli der jeweiligen Sommerübertrittszeit ausgestellt ist. (3) Der Anmeldeschein ist mit dem vollständigen Freigabevermerk innerhalb der betreffenden Übertrittszeit dem zuständigen Verband vorzulegen. (4) Für die Freigabe eines Spielers kann eine der freien Vereinbarung unterliegende Entschädigung gefordert werden. Das Problem dabei ist das der abgebende Verein nichts davon weiß und noch keine Freigabe gegeben hat! Und ohne Freigabe kann auch auf der Homepage und der Facebookpage stehen was will!