Ok, dann versuchen wir es mal mit Zitaten aus dem Beschluß der Regierungsvorlage: Am 29.Mai 2006 hat daher die Steiermärkische Landesregierung unter den Aktenzahlen FA12C 21 GA 53/16-2006 und FA12C 21 GA 53/18-2006 dem Landtag zur Beschlussfassung vorgelegt: Zur Bedeckung dieser Beträge wird in der gegeständlichen Regierungsvorlage festgehalten, daß Weiters hält man fest: sowie: Das Vorliegen einer positiven Fortführungsprognose wird im Weiteren als Voraussetzung für das Anziehen der Haftungen gefordert. Für den Fall einer Insolvenz ist vorgesehen: Zitat: Q: Regierungsvorlage XV. GESETZGEBUNGSPERIODE - Einl.Zahl 555/1 Das heisst: im Jahr 2006 wurden Haftungen für Sturm und GAK abgesegnet, die sich einerseits zu je knapp 30% aus vorgezogenen Bundesligaförderungen jedes einzelnen Vereines zusammensetzten, andererseits war der Großteil dieser Haftungsbeträge - nämlich 70% der 1,2 Mio.EUR, die der GAK erhalten hatte, Geld, das für den SK Sturm vorgesehen war ?! Sturm hat diese Haftung mangels positiver Fortführungsprognose nie ziehen können. Der GAK laut Medien schon. Demnach stimmt es auch, was ich gesagt habe, nämlich dass das trainingszentrum von Sturm im GAK steckt.