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Hawaii

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Alle erstellten Inhalte von Hawaii

  1. Trotz aller Querelen, Sorgen und Untergangszenarien sollten wir optimistisch in die Zukunft blicken. Ich habe als Außenstehender mittlerweile dermaßen engagierte Trainer, Funktionäre und Fans (Geidorf for ever!) kennengelernt, dass ich nicht an einer Zukuft des GAK zweifle. Was sicherlich nicht weiterhilft, ist das gegenseitige Beschimpfen im Forum. Trotzdem Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2008
  2. Hawaii

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    Zuerst dachte ich, dass sich wie bei jedem Streit beide Parteien nichts schuldig geblieben sind und jeder die Schuld jeweils beim anderen sucht. Nach einigen Gesprächen und einigen Informationen kann ich über das absolutistisch geführte ehemalige Königreich Roth und dem selbsternannten Botschafter Egi, der ohne Auftrag durch die Lande zieht, nur mehr den Kopf schütteln. Wenn der GAK (hoffentlich) überlebt, sollte es ein klares Ziel sein, dass so etwas nie mehr passiert.
  3. Bitte alle miteinander nicht bös sein: Aber offensichtlich besteht beim GAK ein Tohuwabohu als verschiedensten Statuten-Versionen Kann man eigentlich die gültigen (genehmigt durch die Vereinsbehörde) irgendwo nachlesen?
  4. @Finazminister Zitat: Guter Vorschlag bzw. interessante Wege zum Glück. In der derzeitigen Situation in der wir uns befinden: welches Medium soll das transportieren? Die offizielle Homepage? Man würde uns wieder als Fischl-Jünger bezeichnen. Idee?? EDIT: Als Sticher damals die ao.GV ned einberufen wollte, hamma uns bezüglich Vereinspolizei schon Gedanken gemacht. Faktor Zeit war aber ein erbitterter Gegner .... denn bis diese (Vereinspolizei) tätig wird in so einem Fall .... Schwer zu beantworten, da ich weder die Strukturen (intern) noch die handelnden Personen gut genug kenne. Meine Information sind in erster Linie aus der Presse und aus Personen, die mir persönlich Gerüchte (!) zutragen. Da ich grundsätzlich weder der Presse noch Gerüchten vertraue, weiss ich als wenig. Der Faktor Zeit wird von Funktionären sehr oft bewußt eingesetzt, um Kritikern und der Opposition keinen zeitlichen Bewegungsspielraum zu geben; daher ist das wirklich eine äußerst schwierige Situation. Dass die Vereinsbehörde sehr rasch aktiv wird, glaube ich nicht ganz, da auch diese Behörde (wie alle anderen auch) zuerst die Situation nachvollziehen und einschätzen (auf Grund von Vorschriften). Daher nochmals mein Hinweis, dass Verstöße gegen die Statuten UNBEDINGT in das Protokoll aufgenommen werden sollten. Allerdimngs hier unbedingt auf die Formulierung des Schriftführers achten und auch darauf, dass das Protokoll tatsächlich die Version ist, die auch der Vereinsbehörde seitens des Leitungsorganes übermittelt werden muss. Nach statutengemäßer Beschlussfassung über eine Änderung muss der Verein diese Änderung bei der Vereinsbehörde mit einem Exemplar der geänderten Statuten anzeigen. Erst wenn diese Behörde innerhalb der vierwöchigen Frist keine negative Erklärung abgibt oder schon vor Fristablauf eine förmliche Einladung zur Aufnahme bzw Fortsetzung der Vereinstätigkeit ausspricht, wird die Statutenänderung wirksam und kann der Verein seine Tätigkeit auf Grund der "neuen" Statuten fortsetzen. Wenn allerdings der GAK mit einer Statutenänderung noch in derselben Mitgliederversammlung eine Neuwahl seines Leitungsorgans auf Grund der geänderten Statuten verbinden will, kann er das tun. Dann können die dabei bestellten organschaftlichen Vertreter auch gleich die Statutenänderung (und ihre Bestellung) anzeigen. Wirksam wird ihre Bestellung – wie die ihrer Bestellung zu Grunde liegende Statutenänderung – aber erst mit positivem Abschluss des durch die Anzeige ausgelösten vereinsbehördlichen Verfahrens.
  5. @Ras Tschubai Ist schon in Ordnung; es war mir klar, dass der Anfang für mich nicht leicht sein wird. Vielleicht haben wir einmal Gelegenheit zusammen ein Bier zu trinken Zitat: "....Anträge über die Neuwahl des Präsidiums und des Vorstandes und deren personelle Zusammensetzung können nur vom Präsidium selbst eingebracht werden, oder vom Vorstand mit Dreiviertelmehrheit. Ein Vorschlag über die Wahl des Präsidiums und des Vorstandes ist darüber hinaus auch zuzulassen, wenn er von der Hälfte aller stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder eingebracht wurde." Verkürzt ausgedrückt heißt das, dass sich das Präsidium selbst wählt bzw. abwählt. Klingt irgendwie nicht gut. Vor allem manche Formulierungen sind eigenartig (ich kann da keinen Sinn erkennen): ...können nur vom Präsidium ..... Was hat das "nur" für einen Sinn, wenn einige Worte später schon die nächste Möglichkeit aufgezeigt wird bzw. im nächsten Satz die 2. Möglichkeit. Das klingt so, als sollte das Wort "nur" eine Abschreckung für Kritiker sein. ....Hälfte aller stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder .... D.h., je mehr stimmberechtigte Mitglieder, desto schwerer die 50% aufzubringen (außerdem fehlt in den Statuten vor "der Hälfte " das Wort "mindestens"). Vielleicht wäre hier 25% eine bessere Zahl. Bei 10% wird es sicherlich schwierig, da es dann viele verschiedene Anträge geben könnte=Gefahr von Kampfabstimmungen und Grabenkämpfen. Grundsätzlich steht die Generalversammlung IMMER über dem Präsidium oder Vorstand. Die grundsätzliche Frage ist, ob in den GAK-Statuten sich ein eigener § mit Anträgen befasst. Wäre eigentlich die Sache einer Kontrollkommission.
  6. @HerrKlaus Hab ich fast vergessen bei diesen Zeilen auf etwas hinzuweisen hawaii: glaub mir: die haben mit uns tatsächlich gemacht, was sie wollten. der rudi hält sowieso nix von "basisdemokratie". auch sticher/messner haben sich monatelang über eine nach dem vereinsgesetz erforderlich gewesene außerordentliche generalversammlung hinweg gesetzt und sie einfach nicht einberufen. Es gibt in Statuten zumeist (aber nicht zwingend) den Hinweis, dass auch andere Personen bzw. ein anderer Personenkreis als das Leitungsorgan berechtigt ist, eine ao.GV einzuberufen. Wenn alles nichts hilft, dann über die zuständige Vereinsbehörde eine ao. GV erwirken. Ist zwar ein harter Weg, aber sorgt sicherlich für Disziplin innerhalb der Verweigerer. Des öfteren kann man sich auch mit einer, von der GV abgesegneten Geschäftsordnung, helfen.
  7. @HerrKlaus Unglaubliche Zeit zur Erstellung deines Beitrages. 03:14 Uhr Dass sich Leitungsgremien über Statuten hinwegsetzen, habe ich auch schon einigemale persönlich erlebt. Allerdings hat meine Taktik dagegen doch Erfolg gezeigt. Bitte daher meine folgenden Zeilen nicht so interpretieren, dass ich als Oberlehrer auftrete: 1) So viele Stimmberechtigte (Mitglieder, Abstimmungsberechtigte bei einer GV etc.) wie nur irgendwie möglich über die tatsächlichen Inhalte der Statuten (Rechte und Pflichte, Abstimmungsmodus) VOR einer Abstimmung informieren. Nur dann kann man nachhaltig aus Stimmvieh und Hurra-Schreiern auch wirklich konstruktive und informierte Mitglieder formen. 2) Leitungsgremien permanent und gebetsmühlenartig auf Verstöße gegen die Statuten aufmerksam machen. 2a) Diese Hinweise, wie unter Punkt 2 angeführt, auch unbedingt in Protokolle eintragen lassen. Denn dann hat man auch die Chance zu späterem Zeitpunkt nochmals gegen Statutenverstöße zu argumentieren. Daher auch mein Hinweis in vergangenen Beiträgen darauf, dass Protokoll (wie auf der GAK-Homepage) nicht gleich Protokoll (wie üblicherweise bei Vereins- und Verbandsgenerallversammlungen üblich mit Unterschriften der Funktionäre versehen) ist. 3) Unter Umständen gegen die Genehmigung des Protokolls bei der nächsten GV stimmen. 3a) Rhetorisch gut beschlagene Leute können auch heißen Dampf dermassen gut artikulieren, dass es leicht fällt darauf hineinzufallen. Ist bei GV-Rednern immer wieder zu erleben. Nahezu gleich wie beim Villacher Fasching. 4) Und das find ich ganz wichtig: Keine Beleidigungen und Überrektionen äußern, wenn man mit seinen eigenen Ideen nicht durchkommt. Das bringt nichts.
  8. @redfox Ist eine sehr umfangreiche und interessante Mitteilung. Um auf meinem Steckenpferd (Statuten) weiterzureiten: Das haben Fischl, Gaisbacher und Schroll bisher vermieden, was ich für falsch halte. So hat er immer noch den Nimbus eines Vorstandsmitglieds und wird in der Öffentlichkeit gehört Können die das überhaupt? So wie ich das sehe, hat die GV die Personen in ihrer Funktionen gehievt. D,h., auch nur die GV kann sie (oder auch nur einen ) wieder runterholen.
  9. @HerrKlaus Danke für die Verteidigung!! @mig, ras tschubai 1) sorry, aber ich habe einen Beitrag von mig (in dem genau das mit dem Rücktritt aller, angesprochen wird, überlesen. 2) ich habe bis vor wenigen Minuten auch nicht 100% gewußt wer "mig" ist. Auch dafür sorry Trotzdem hätte ich auch gerne gewußt, ob "wir" tatsächlich alle Personen des Vorstandes (Verwaltungsrates?) sind, die ihr Bekenntnis schriftlich abgegeben haben. Und ich hätte auch gerne gewußt, ob es hier Auschließungsklauseln gibt. Zitat: allein der passus aus dem vorletzten statut (danke, herr ratth): "ein wahlvorschlag kann nur von 50% ALLER mitglieder bzw. 75% des präsidiums eingebracht werden". das ist also praktisch unmöglich, was zu ändern, wenns die herrn net wollen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das so etwas in dieser Form und in diesen Zahlen in Statuten stehen kann. Da dürfte meines Erachtens eine Vermischung einiger Dinge erfolgt sein: 50%: Üblicherweise die Zahl, die die Beschlussfähigkeit des Vorstandes erlaubt. 75%: ist üblicherweise der notwendige Limes, um qualifizierte Änderungen der Statuten zu erreichen (aber auch Erhöhung des Mitgliedbeitrages etc). ABER, 75% aller Stimmberechtigten. Das diese Norm für Wahlvorschläge in Statuten steht, könnte sein, glaube ich aber nicht. Ich kenne leider die offiziellen (so wie sie bei der Vereinsbehörde aufliegen) Statuten nicht, kann sie jemand ins Netz stellen. Der Auszug aus den Statuten http://gak.net/verein/statuten2007/seite7.pdf ist nicht ganz komplett und gibt über den Wahlmodus keinerlei Auskunft. Interessant für mich iist der §10 Verwaltungsrat. Der 10er ist sicherlich gut gemeint und gut formuliert. Aber er sagt nichts über die Kompetenz des Verwaltungsrates aus. Weder über die Rechte noch über die Pflichten. Laut Vereinsgesetz müssen die Statuten öffentlich zugänglich sein. D.h. sie sollten auf Verlangen seitens des Vorstandes ausgehändigt werden. Man kann sie auch bei der zuständigen Verwaltungsbehörde bekommen. Ist in diesem Fall Bundespol.direktion Graz/Paulustor. Und abschließen seien mir auch einige Worte über mich selbst erlaubt. Ich gehöre weder der Fischl-Fraktion noch der Roth Fraktion an. Ich bin auch kein Wichtigmacher. Mein Sohn spielt in einer GAK-Nachwuchsmannschaft, und daher möchte ich auch helfen. Mein Wissen über Statuten habe ich in (nachweislich) über 15 Jahren in Führungsgremien eines Sport-Landesverbandes gesammelt. Aber ich bin weder der Messias noch der große Retter. Vielleicht eher eine Arbeitsameise, die aber bisher korrekt und transparent gearbeitet hat.
  10. @mig Zitat: Wir haben den anonymen Investoren als Vorstand via Anwalt schriftlich bestätigt zurück zu treten, jedoch nur im Zuge einer GV - das hat jetzt nichts mit Statuten zu tun. Was wurde da noch bestätigt, außer dem Rücktritt? Und vor allem wer ist Wir? Trotzdem könnte durchaus ein Konnex zum Vereinsgesetz bestehen: Nämlich der, dass die GV (Mitglieder) von so einem Abkommen eigentlich durch das Leitungsorgan zu informieren ist (ist zumeist im §20 der Statuten geregelt). Aber ich unterlasse ab jetzt die Diskussionsbeiträge zu den Statuten. Vielleicht sollte man aber bei einer Neugründung bzw. neuen Führung des GAK etwas mehr Wert auf statutengemäße Vereinsführung legen.
  11. @mig Für einen Rücktritt des gesamten Vorstandes (oder doch Verwaltungsrates?) benötigt man unter Umständen keine Generalversammlung. Hat der GAK seine Statuten bis 30. Juni 2006 nicht an das Vereinsgesetz 2001 angepasst, könnte sowieso jederzeit die Auflösung durch die zuständige Behörde erfolgen. Wenn es keine Funktionäre mehr gibt, kann auch keine GV (ao. GV)ausgeschrieben werden. Für die Gründung eines neuen Vereines (der meiner Meinung unmöglich GAK 1902 heissen kann, da Namensverwechslungsgefahr mit GAK besteht) sind auch nicht 400 Unterschriften nortwendig. 2 Personen reichen aus.
  12. @Finanzminister Zitat: Ob sie sich Verwaltungsrat, Vorstand, Arbeitsgruppe oder die 3 Musketiere nennen ist einerlei. Genau das sehe ich nicht so. Da Arbeitsrecht nicht mit Vereinsrecht gleichzusetzen ist, sollte man auf Vereinsebene eine statutenkonforme Abwicklung des Vereinslebens bevorzugen. Der schlampige Umgang mit Vereinsstatuten mancher Funktionäre ist selten absichtlich, eher ein Zeichen der Unkenntnis eigener Befugnisse. Vielleicht wäre es auch geschickt, wenn sich abstimmungsberechtigte Personen anl. einer ao. GV bzw. GV vorher die Statuten ansehen, über die sie ja abstimmen. Eines hat die Vergangenheit in vielen Vereinen und Verbänden bewiesen: Die klare Einhaltung der Statuten bzw. Geschäftsordnung trägt zum "Hausfrieden" bei. Dass beim GAK momantan die "Vereinsarbeit" etwas in den Hintergrund gerät, ist mir klar und erscheint auch logisch. Das hier alles rechtens abläuft, nehme ich an und hoffe ich auch. Aber nach dem alten Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Wahrscheinlich wäre die finanzielle Situation bei "unserem" GAK nicht so verfahren, hätte man innerhalb des Vereines transparent gearbeitet und sich an an die relevanten Satzungen gehalten. Trotzdem wiederhole ich den Grundgedanken meines ersten Beitrages in diesem Thread: Gibt es den Verwaltungsrat offiziell eigentlich? @Geidorf for ever Paulchen Panther ist gut und in Bestform @HerrKlaus Diese Animation zur Mitarbeit klingt interessant und überlegenswert. Erfahrung in diesem Geschäft würde ich ja mitbringen. Die Frage ist nur die, ob meine Einstellung in Hinsicht auf einen korrekten Ablauf des internen Vereinslebens überhaupt erwünscht ist. So wie ich das beim GAK sehe, war in der Vergangenheit (gleich wie bei STURM) eher die "Wisch und Weg" Methode beliebt. Außerdem bin ich keiner, der sich permanent in die 1. Reihe drängt.
  13. Hawaii

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    Nix Fassl, nur Beton
  14. Hawaii

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    @geidorf for ever Glaub`nicht, dass mich einer aus dem GAK-Forum beim Schwimmen einholen würde. Und Amtsanmaßung ist doch ein schönes und elegantes Delikt. Ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 5 Bier bedroht!
  15. Hawaii

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    @geidorf for ever Welch` grimmige Gesellen sollen das sein? Miteinander Reden bzw. Schwimmen ist besser als gegeneinander!
  16. @ras tschubai Danke für die Entschuldigung Und nochmals wiederholt: Ich habe mit Fischl, Egi, Roth (oder wie auch immer) nichts am Hut. Es geht mir auch überhaupt nicht um irgendwelche Spitzfindigkeiten. Mir geht es rein darum zu erfahren, wann der Verwaltungsrat eingeführt (gegründet) wurde. Denn, wenn auf einer ao. GV über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates "abgestimmt" wurde und diese Zusammensetzung(Sektionsleiter der Verwaltungsrates" namentlich der Vereinsbehörde mitgeteilt wird, dann muß doch auch die Frage erlaubt sein, wo und wann der Verwaltungsrat als Leitungsorgan des Vereines eingeführt wurde.
  17. @finanzminister I`am sorry, aber die § habe ich leider nicht im Kopf! Und was soll nun nicht stimmen ??? Habe niemals behauptet, dass etwas nicht stimmt!! Mein erster Beitrag war: Was stimmt jetzt: ...Der Verwaltungsrat wurde auf der letzten GV gewählt. Hat man dazu die Statuten geändert? Wurde das auch der Vereinspolizei mitgeteilt? Hintergedanke (im positiven Sinn): Wenn es vor der ao. GV in den Statuten keinen Verwaltungsrat gegeben hat, wie kannst dann bei einer ao. GV darüber abstimmen? Die weitere Konsequenz führt dann auch zu den beiden folgenden Fragen 8siehe oben)
  18. Hawaii

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    @geidorf for ever Hab` fast nichts zu verbergen und wie ein reines Gewissen!
  19. Hawaii

    Egis Aktionen

    Frage an den Vorstand,Aufsichtsrat,Verwaltungsrat,gab es heuer eine vom Verein organisierte Weinachtsfeier für den Nachwuchs-ausgenommen AKA?. JA! Vorigen Samstag war Weihnachtsfeier der U7 und U8 nach einem erfolgreich gespielten Turnier. Veranstaltet wie im vorigen Jahr von den Eltern mit großer Unterstützung der Jugendtrainer und Harrry Glashüttner
  20. @ras tschubai Danke für die erfrischende diskussion mit Dir. @bertl80 Ich habe weder mit Fischl noch mit Roth was am Hut. Protokoll sollte es von jeder GV geben. Nur das "Protokoll" der ao. GV auf der GAK-Homepage ist ein schriftliche Darstellung des Ablaufes aus der Sicht eines Nicht-Präsidiumsmitgliedes und daher reine Information über den Ablauf. Somit für die Vereinsführung nicht bindend. Wäre doch interessant das echte Protokoll (mit Unterschrift von Fischl) dieser ao. GV zu sehen. Zitat: Dann gibts 1. nur alle 3 Jahre eine GV.. Wenns in den Statuten so drinnen steht, dass eine GV alle drei Jahre ist, dann ist es so. Und für alle nochmal: Ich hab weder mit Fischl noch mit Roth was am Hut. Wer immer den GAK nachhaltig aus dieser Krise führt, hat meinen Respekt und meine Unterstützung. Um GAK-Fan zu sein, muß ich hier nicht unbedingt mit Beleidigungen und Schimpfwörten um mich werfen. Aber vielleicht wäre Mäßigung und etwas Zurückhaltung für (und von) und uns alle(n) angebracht.
  21. Ich kenne den Haifischl nicht (zumindest nicht bewußt) @ras tschubai Und was ist mit DEINEN Antworten, suchst du dir immer die aus, die du beantworten willst? Nein. Aber konkrete Fragen = konkrete Antworten. Ich kann nicht auf jeder Beleidigung bzw. Unterstellung hier mit demselben Niveau antworten, da fehlt mir ein wenig Sprachschatz. Ist im Perry Rhodan-Heftl auch nicht anders.
  22. @Finanzminister * Gründungsmitglieder: mindestens zwei * Das Leitungsorgan des Vereines: mindestens zwei (natürliche) Personen * wenn in Statuten ein Aufsichtsorgan vorgesehen, so muss dieses aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen * zusätzlich mindestens zwei Rechnungsprüfer @geidorf for ever @ras tschubai Offizielles Protokoll (und nur das zählt für änderungen innerhalb eines Vereines) ist von einem Mitglied des Vorstandes zu erstellen (Schriftführer) und ist üblicherweise vom Präsidenten (Obmann, oder wie die Funktion auch immer benannt ist) gegenzuzeichnen. Wird eine Änderung der bestehenden Statuten per Abstimmung beschloßen, so ist das der Vereinsbehörde mitzuteilen. Erst wenn diese Behörde innerhalb der vierwöchigen Frist keine negative Erklärung abgibt oder schon vor Fristablauf eine förmliche Einladung zur Fortsetzung der Vereinstätigkeit ausspricht, wird die Statutenänderung wirksam und in weiterer Folge kann der Verein seine Tätigkeit auf Grund der "neuen" Statuten fortsetzen. @ras tschubai Zitat Vielleicht fängst du damit an, erstmal uns Fragen zu beantworten, es ist ja auch nicht so, dass du irgendein Recht auf Antworten hast, das hier ist ein Forum und nicht die Auskunft. Dieser Satz birgt ein hohes Maß an mentaler Hyperthermie in sich.
  23. Anwort auf die Frage: Diesen nun selbserklärten Pretterebners und Michael Moores sei die Frage gewidmet, weshalb Ihr erwachen über Vorgänge im Verein so spät? eigentlich erst 5 Minuten nach 12? 1) Man (ich zumindest) kann nur dann über nicht öffentliche Vorgänge in einem Verein diskutieren, wenn man die tatsächlichen Fakten kennt. Nur, wer kennt sich beim aktuellen Geschehen wirklich aus? Nahezu alle aktuellen Infomationen sind geprägt durch Emotionen und Kalkül; vielleicht auch durch Resentiments, Berührungsängste und Vermutungen. In Wahrheit läuft auf beiden seiten die Propagandamaschine. 2) Mitdiskutieren trau` ich mich aber über Vereinsrecht (altes und neues V.-Recht). Wenn jemand hier im Forum die journalistische Information (wie auf der GAK-Homepage) über den Ablauf eine ao. GV als Protokoll bezeichnet, ist das seine (blauäugige) Ansicht. Ein echtes Protokoll sieht etwas anders aus. Hier nur der Hinweis auf die Abstimmung: Soll dem Verwaltungsrat unter Harald Fischl der Auftrag erteilt werden, zu versuchen, die Akademie auf die oben besprochenen neuen Füße zu stellen und das Maximum an Gewinn für den GAK heraus zu holen? Gibt es laut Vereinsstatuten (eventuell Geschäftsordnung) überhaupt einen Verwaltungsrat? Man kann eigentlich nicht über etwas abstimmen (Verwaltungsrat), das es offiziell gar nicht gibt. Wir haben alle bei den Vorfällen des SK Sturm gesehen wohin der Weg bei schlampiger Vereinsführung geht. Mir ist bewußt, dass Mag. Scherbaum das Sagen hat. Aber trotzdem sollte man bei einem Relaunch eines Vereines oder Neugründung darauf Wert legen, dass zumindest das statutengemäße Vereinsleben seine Ordnung hat. Dass Mag. Strampfer (den ich noch von seiner aktiven Zeit als exzellenter Schwimmer kenne und schätze) mit an Bord ist, geht in Ordnung und garantiert auch eine juridisch klare Linie. Wobei ich wiederum nicht weiß, ob er als Privatperson im "Verwaltungsrat" sitzt, oder mit einem klar definierten Mandat als Rechtsanwalt.
  24. (zum Teil bewußt) minderbemittelte Anschein-Investigiv-Postings Könnte man fat zum Unwort des Jahres wählen Aber beruhige dich FINANZMINISTER: nix Anschein nix Investigiv nix minderbemittelt Neuling: jeder hat einmal hier angefangen Solltest Dich in der Früh nicht so aufregen, den das bringt nur Magengeschwüre und vernebelten Kopf. Fragen zu stellen bzw. zu diskutieren, ist doch der Sinn eines Forums oder?
  25. Nachtrag (und bitte nicht wieder bös werden, ist auch nicht direkt an Reds1902 gerichtet): Dass eine Vereinsgründung einige Wochen dauert (wie`s aktuell kolportiert wird), ist im Bereich der Weihnachtsmärchen anzusiedeln. Das grundsätzliche Verfahren zu einer Vereinsgründung ist innerhalb einer Woche abgehandelt, sofern man das will.
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