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Hawaii

Administrators
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Alle erstellten Inhalte von Hawaii

  1. Trotz aller Querelen, Sorgen und Untergangszenarien sollten wir optimistisch in die Zukunft blicken. Ich habe als Außenstehender mittlerweile dermaßen engagierte Trainer, Funktionäre und Fans (Geidorf for ever!) kennengelernt, dass ich nicht an einer Zukuft des GAK zweifle. Was sicherlich nicht weiterhilft, ist das gegenseitige Beschimpfen im Forum. Trotzdem Frohe Weihnachten und ein gutes Jahr 2008
  2. Hawaii

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    Zuerst dachte ich, dass sich wie bei jedem Streit beide Parteien nichts schuldig geblieben sind und jeder die Schuld jeweils beim anderen sucht. Nach einigen Gesprächen und einigen Informationen kann ich über das absolutistisch geführte ehemalige Königreich Roth und dem selbsternannten Botschafter Egi, der ohne Auftrag durch die Lande zieht, nur mehr den Kopf schütteln. Wenn der GAK (hoffentlich) überlebt, sollte es ein klares Ziel sein, dass so etwas nie mehr passiert.
  3. Bitte alle miteinander nicht bös sein: Aber offensichtlich besteht beim GAK ein Tohuwabohu als verschiedensten Statuten-Versionen Kann man eigentlich die gültigen (genehmigt durch die Vereinsbehörde) irgendwo nachlesen?
  4. @Finazminister Zitat: Guter Vorschlag bzw. interessante Wege zum Glück. In der derzeitigen Situation in der wir uns befinden: welches Medium soll das transportieren? Die offizielle Homepage? Man würde uns wieder als Fischl-Jünger bezeichnen. Idee?? EDIT: Als Sticher damals die ao.GV ned einberufen wollte, hamma uns bezüglich Vereinspolizei schon Gedanken gemacht. Faktor Zeit war aber ein erbitterter Gegner .... denn bis diese (Vereinspolizei) tätig wird in so einem Fall .... Schwer zu beantworten, da ich weder die Strukturen (intern) noch die handelnden Personen gut genug kenne. Meine Infor
  5. @Ras Tschubai Ist schon in Ordnung; es war mir klar, dass der Anfang für mich nicht leicht sein wird. Vielleicht haben wir einmal Gelegenheit zusammen ein Bier zu trinken Zitat: "....Anträge über die Neuwahl des Präsidiums und des Vorstandes und deren personelle Zusammensetzung können nur vom Präsidium selbst eingebracht werden, oder vom Vorstand mit Dreiviertelmehrheit. Ein Vorschlag über die Wahl des Präsidiums und des Vorstandes ist darüber hinaus auch zuzulassen, wenn er von der Hälfte aller stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder eingebracht wurde." Verkürzt ausgedrückt heißt das
  6. @HerrKlaus Hab ich fast vergessen bei diesen Zeilen auf etwas hinzuweisen hawaii: glaub mir: die haben mit uns tatsächlich gemacht, was sie wollten. der rudi hält sowieso nix von "basisdemokratie". auch sticher/messner haben sich monatelang über eine nach dem vereinsgesetz erforderlich gewesene außerordentliche generalversammlung hinweg gesetzt und sie einfach nicht einberufen. Es gibt in Statuten zumeist (aber nicht zwingend) den Hinweis, dass auch andere Personen bzw. ein anderer Personenkreis als das Leitungsorgan berechtigt ist, eine ao.GV einzuberufen. Wenn alles nichts hilft, dann üb
  7. @HerrKlaus Unglaubliche Zeit zur Erstellung deines Beitrages. 03:14 Uhr Dass sich Leitungsgremien über Statuten hinwegsetzen, habe ich auch schon einigemale persönlich erlebt. Allerdings hat meine Taktik dagegen doch Erfolg gezeigt. Bitte daher meine folgenden Zeilen nicht so interpretieren, dass ich als Oberlehrer auftrete: 1) So viele Stimmberechtigte (Mitglieder, Abstimmungsberechtigte bei einer GV etc.) wie nur irgendwie möglich über die tatsächlichen Inhalte der Statuten (Rechte und Pflichte, Abstimmungsmodus) VOR einer Abstimmung informieren. Nur dann kann man nachhaltig aus Stimmv
  8. @redfox Ist eine sehr umfangreiche und interessante Mitteilung. Um auf meinem Steckenpferd (Statuten) weiterzureiten: Das haben Fischl, Gaisbacher und Schroll bisher vermieden, was ich für falsch halte. So hat er immer noch den Nimbus eines Vorstandsmitglieds und wird in der Öffentlichkeit gehört Können die das überhaupt? So wie ich das sehe, hat die GV die Personen in ihrer Funktionen gehievt. D,h., auch nur die GV kann sie (oder auch nur einen ) wieder runterholen.
  9. @HerrKlaus Danke für die Verteidigung!! @mig, ras tschubai 1) sorry, aber ich habe einen Beitrag von mig (in dem genau das mit dem Rücktritt aller, angesprochen wird, überlesen. 2) ich habe bis vor wenigen Minuten auch nicht 100% gewußt wer "mig" ist. Auch dafür sorry Trotzdem hätte ich auch gerne gewußt, ob "wir" tatsächlich alle Personen des Vorstandes (Verwaltungsrates?) sind, die ihr Bekenntnis schriftlich abgegeben haben. Und ich hätte auch gerne gewußt, ob es hier Auschließungsklauseln gibt. Zitat: allein der passus aus dem vorletzten statut (danke, herr ratth): "ein wahlvorschl
  10. @mig Zitat: Wir haben den anonymen Investoren als Vorstand via Anwalt schriftlich bestätigt zurück zu treten, jedoch nur im Zuge einer GV - das hat jetzt nichts mit Statuten zu tun. Was wurde da noch bestätigt, außer dem Rücktritt? Und vor allem wer ist Wir? Trotzdem könnte durchaus ein Konnex zum Vereinsgesetz bestehen: Nämlich der, dass die GV (Mitglieder) von so einem Abkommen eigentlich durch das Leitungsorgan zu informieren ist (ist zumeist im §20 der Statuten geregelt). Aber ich unterlasse ab jetzt die Diskussionsbeiträge zu den Statuten. Vielleicht sollte man aber bei einer Neugr
  11. @mig Für einen Rücktritt des gesamten Vorstandes (oder doch Verwaltungsrates?) benötigt man unter Umständen keine Generalversammlung. Hat der GAK seine Statuten bis 30. Juni 2006 nicht an das Vereinsgesetz 2001 angepasst, könnte sowieso jederzeit die Auflösung durch die zuständige Behörde erfolgen. Wenn es keine Funktionäre mehr gibt, kann auch keine GV (ao. GV)ausgeschrieben werden. Für die Gründung eines neuen Vereines (der meiner Meinung unmöglich GAK 1902 heissen kann, da Namensverwechslungsgefahr mit GAK besteht) sind auch nicht 400 Unterschriften nortwendig. 2 Personen reichen aus.
  12. @Finanzminister Zitat: Ob sie sich Verwaltungsrat, Vorstand, Arbeitsgruppe oder die 3 Musketiere nennen ist einerlei. Genau das sehe ich nicht so. Da Arbeitsrecht nicht mit Vereinsrecht gleichzusetzen ist, sollte man auf Vereinsebene eine statutenkonforme Abwicklung des Vereinslebens bevorzugen. Der schlampige Umgang mit Vereinsstatuten mancher Funktionäre ist selten absichtlich, eher ein Zeichen der Unkenntnis eigener Befugnisse. Vielleicht wäre es auch geschickt, wenn sich abstimmungsberechtigte Personen anl. einer ao. GV bzw. GV vorher die Statuten ansehen, über die sie ja abstimmen. Eine
  13. Hawaii

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    Nix Fassl, nur Beton
  14. Hawaii

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    @geidorf for ever Glaub`nicht, dass mich einer aus dem GAK-Forum beim Schwimmen einholen würde. Und Amtsanmaßung ist doch ein schönes und elegantes Delikt. Ist mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 5 Bier bedroht!
  15. Hawaii

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    @geidorf for ever Welch` grimmige Gesellen sollen das sein? Miteinander Reden bzw. Schwimmen ist besser als gegeneinander!
  16. @ras tschubai Danke für die Entschuldigung Und nochmals wiederholt: Ich habe mit Fischl, Egi, Roth (oder wie auch immer) nichts am Hut. Es geht mir auch überhaupt nicht um irgendwelche Spitzfindigkeiten. Mir geht es rein darum zu erfahren, wann der Verwaltungsrat eingeführt (gegründet) wurde. Denn, wenn auf einer ao. GV über die Zusammensetzung des Verwaltungsrates "abgestimmt" wurde und diese Zusammensetzung(Sektionsleiter der Verwaltungsrates" namentlich der Vereinsbehörde mitgeteilt wird, dann muß doch auch die Frage erlaubt sein, wo und wann der Verwaltungsrat als Leitungsorgan des V
  17. @finanzminister I`am sorry, aber die § habe ich leider nicht im Kopf! Und was soll nun nicht stimmen ??? Habe niemals behauptet, dass etwas nicht stimmt!! Mein erster Beitrag war: Was stimmt jetzt: ...Der Verwaltungsrat wurde auf der letzten GV gewählt. Hat man dazu die Statuten geändert? Wurde das auch der Vereinspolizei mitgeteilt? Hintergedanke (im positiven Sinn): Wenn es vor der ao. GV in den Statuten keinen Verwaltungsrat gegeben hat, wie kannst dann bei einer ao. GV darüber abstimmen? Die weitere Konsequenz führt dann auch zu den beiden folgenden Fragen 8siehe oben)
  18. Hawaii

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    @geidorf for ever Hab` fast nichts zu verbergen und wie ein reines Gewissen!
  19. Hawaii

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    Frage an den Vorstand,Aufsichtsrat,Verwaltungsrat,gab es heuer eine vom Verein organisierte Weinachtsfeier für den Nachwuchs-ausgenommen AKA?. JA! Vorigen Samstag war Weihnachtsfeier der U7 und U8 nach einem erfolgreich gespielten Turnier. Veranstaltet wie im vorigen Jahr von den Eltern mit großer Unterstützung der Jugendtrainer und Harrry Glashüttner
  20. @ras tschubai Danke für die erfrischende diskussion mit Dir. @bertl80 Ich habe weder mit Fischl noch mit Roth was am Hut. Protokoll sollte es von jeder GV geben. Nur das "Protokoll" der ao. GV auf der GAK-Homepage ist ein schriftliche Darstellung des Ablaufes aus der Sicht eines Nicht-Präsidiumsmitgliedes und daher reine Information über den Ablauf. Somit für die Vereinsführung nicht bindend. Wäre doch interessant das echte Protokoll (mit Unterschrift von Fischl) dieser ao. GV zu sehen. Zitat: Dann gibts 1. nur alle 3 Jahre eine GV.. Wenns in den Statuten so drinnen steht, dass eine G
  21. Ich kenne den Haifischl nicht (zumindest nicht bewußt) @ras tschubai Und was ist mit DEINEN Antworten, suchst du dir immer die aus, die du beantworten willst? Nein. Aber konkrete Fragen = konkrete Antworten. Ich kann nicht auf jeder Beleidigung bzw. Unterstellung hier mit demselben Niveau antworten, da fehlt mir ein wenig Sprachschatz. Ist im Perry Rhodan-Heftl auch nicht anders.
  22. @Finanzminister * Gründungsmitglieder: mindestens zwei * Das Leitungsorgan des Vereines: mindestens zwei (natürliche) Personen * wenn in Statuten ein Aufsichtsorgan vorgesehen, so muss dieses aus mindestens drei natürlichen Personen bestehen * zusätzlich mindestens zwei Rechnungsprüfer @geidorf for ever @ras tschubai Offizielles Protokoll (und nur das zählt für änderungen innerhalb eines Vereines) ist von einem Mitglied des Vorstandes zu erstellen (Schriftführer) und ist üblicherweise vom Präsidenten (Obmann, oder wie die Funktion auch immer benannt ist) gegenzuzeichnen. Wird eine Änderung
  23. Anwort auf die Frage: Diesen nun selbserklärten Pretterebners und Michael Moores sei die Frage gewidmet, weshalb Ihr erwachen über Vorgänge im Verein so spät? eigentlich erst 5 Minuten nach 12? 1) Man (ich zumindest) kann nur dann über nicht öffentliche Vorgänge in einem Verein diskutieren, wenn man die tatsächlichen Fakten kennt. Nur, wer kennt sich beim aktuellen Geschehen wirklich aus? Nahezu alle aktuellen Infomationen sind geprägt durch Emotionen und Kalkül; vielleicht auch durch Resentiments, Berührungsängste und Vermutungen. In Wahrheit läuft auf beiden seiten die Propagandamaschine.
  24. (zum Teil bewußt) minderbemittelte Anschein-Investigiv-Postings Könnte man fat zum Unwort des Jahres wählen Aber beruhige dich FINANZMINISTER: nix Anschein nix Investigiv nix minderbemittelt Neuling: jeder hat einmal hier angefangen Solltest Dich in der Früh nicht so aufregen, den das bringt nur Magengeschwüre und vernebelten Kopf. Fragen zu stellen bzw. zu diskutieren, ist doch der Sinn eines Forums oder?
  25. Nachtrag (und bitte nicht wieder bös werden, ist auch nicht direkt an Reds1902 gerichtet): Dass eine Vereinsgründung einige Wochen dauert (wie`s aktuell kolportiert wird), ist im Bereich der Weihnachtsmärchen anzusiedeln. Das grundsätzliche Verfahren zu einer Vereinsgründung ist innerhalb einer Woche abgehandelt, sofern man das will.
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