Danke für den Link. Wenn das urteil nicht von der VwGH-Seite käme, würde ich annehmen, daß hätte einfach ein Hausjurist des ORF verfasst. Vor allem die Passage mit "wenn eine Meisterschaftsrunde ein Ereignis sein soll, dann müßte ja gleich die ganze Meisterschaft nur ein Ereignis sein..." gefällt mir besonders gut. Solche Schwachköpfe, und ich war gestern sogar vis-a-vis Mittagessen... Edith: Und - gerade mit dieser Beurteilung - würde ich jetzt erst recht zum VfGH gehen, mit einer Grundrechtsbeschwerde wegen Eingriffs ins Eigentum kann man dann ja gleich den ganzen schwachsinnigen Paragraphen kippen. Premiere und ATV sind ja schon mit ihrer Beschwerde gegen den 1. Bescheid abgeblitzt, also glaube ich nicht, dass sie diesmal erfolgreicher sein werden. http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/6/4/8/CH0006/CMS1118992747330/tvfussballatvliga_b1317-04.pdf Der VfGH sah mMn zu Recht keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 5 FERG. Mal sehen, ob Premiere und ATV+ auch nach dem Vorbild des LH von Bananien äh Karantanien reagieren und VfGH-Erkenntnisse ignorieren. Das Kurzberichterstattungsrecht als solches halte ich im Sinne des Informationsinteresses der Bevölkerung für absolut gerechtfertigt, allerdings sollte der Begriff des angemessenen ENtgelts konkretisiert werden, 1000 Euro pro Minute sind lächerlich.